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Neuwagen gekauft - Produktion 05KW 2019

VW Tiguan 2 Allspace (AD)
Themenstarteram 7. April 2020 um 14:57

Hallo,

da sich bei uns die Anzahl der mitfahrenden Kinder reduziert hat, wollten wir uns von unserem Sharan zugunsten eines Tiguan Allspace trennen. Da der Fahreugwechsel bis Anfang Juni vollzogen sein sollte und die Lieferzeit eines Bestellfahrzeugs viel länger war, entschieden wir uns für einen ähnlich ausgestatteten Lagerwagen. Vor Vertragsunterzeichnung (Mitte März) habe ich natürlich gefragt wie alt der Lagerwagen ist, wurde mir knapp ein halbes Jahr mitgeteilt. Gestern haben wir das Fahrzeug abgeholt, ich habe dann Zuhause das Produktionsdatum überprüft - dabei kam dann heraus das der Tiguan bereits in der 5. Kalenderwoche 2019 produziert wurde, also bei Vertragsabschluss bereits 13,5 Monate alt war.

Eigentlich möchten wir das nicht einfach so auf sich beruhen lassen. Hatte vielleicht schonmal Jemand hier einen ähnlichen Fall und weiß ob wir hier irgendwelche Rechte haben.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 8. April 2020 um 8:21

Und ich sage nochmals: das auto hat keine andere ausstattung wie ein neuer, das auto hat keine andere abgasnorm als ein neuer, das auto hat die gleich lange garantie wie ein neuer...

Offensichtlich ist auch nichts defekt und auch nicht abgenutzer als frisch vom werk.

Hier wird direkt empfohlen einen anwalt aufzusuchen und dem verkäufer und dem autohaus richtig ans bein zu pissen.

Da muss man sich echt an schädel fassen was es für menschen gibt...

Hingehen und das autohaus freundlich hinweisen das es unter umständen nicht eindeutig geklärt wurde dass es sich um ein lagerfahrzeug handelt und fragen was es für möglichkeiten im sinne der kundenbindung gibt dir etwas entgegen zu kommen.

Wenn sie nix machen geh ich da nicht mehr hin, wenn sie dir einen servicegutschein oder ähnliches bieten wäre das fair und gut ist.

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Wo ist das Problem du hast doch bestimmt, einen guten Preis bekommen und wichtig ist nur der Tag der Erstzulassung und die Kilometer.

am 7. April 2020 um 15:16

Und wo genau ist jetzt dein problem ? Meines wissens hat sich die ausstattung von modell 2019 zu modell 2020 nicht geändert. Der 190 ps tsi hat schon 6d temp und opf.

Sofern das auto keine tageszulassung war und du dadurch eine verkürzte garantie erlitten hast sehe ich keinen nachteil bzw. einen grund warum dir der händler entgegen kommen sollte.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann hol dir sofort Rat bei einem Anwalt. Wenn es um Garantiefragen geht, sind mitunter weitere Schritte notwendig. Ich vermute es geht sich um Garantiefragen.

Themenstarteram 7. April 2020 um 15:49

Ich werde nicht gerne belogen, wenn es doch gar keinen Unterschied macht, hätte man uns ja auch die Wahrheit sagen können.

Knapp 6 Monate wäre dann auch ein MJ2020 gewesen, macht dann beim evtl. Verkauf später dann doch etwas aus.

Ich weiß auch nicht wie das Auto in den 13,5 Monaten "gelagert" wurde (evtl. draußen).

Es fühlt sich jetzt im Nachhinein schlecht an und trübt den Spaß am neuen Fahrzeug.

Tageszulassung war es nicht, Garantieverlängerungen auf 5 Jahre insgesamt war auch dabei.

@tbecker588

Was wäre denn ein guter Preis (Nachlass in % ggü. Listenpreis)? Wir haben die letzten 5 Autos dort gekauft, ein Kauf über Vermittler, Internet o. ä. würde für uns nicht in Frage kommen (wir bevorzugen einen Händler in der Nähe), daher können wir von solchen Nachlässen auch nur träumen.

am 7. April 2020 um 16:02

Ich versteh es nicht... Ich bin ein penibler mensch was autos angeht, aber wenn das auto nicht zugelassen war hast und wirst du keinerlei nachteile haben.

Wenn es um das Alter eines Fahrzeuges geht wird immer das Datum der EZ und nicht das der Produktion heran gezogen. Ich denke nicht das du irgendwelche Nachteile dadurch hast das der Händler die EZ als relevantes Datum genannt hat weil, wie oben schon gesagt, die Garantie ab EZ läuft und es sich außerdem um die gleiche MJ Ausstattung handelt. Es gibt hier im Forum einige die ihr Fahrzeug im Januar zugelassen haben und nicht schon Ende Dezember. Du stellst es nun so dar als ob das einen Betrug darstellt wenn das FZ irgendwann mal verkauft wird. Ohne dir zu Nahe treten zu wollen, WER fragt denn den Verkäufer (ob Privat oder Gewerblich) nach dem Produktionsdatum? Gefragt wird doch immer nur nach der EZ. Vielleicht hat der Händler dich so verstanden oder hast du EXPLIZIT nach der Produktion gefragt und kannst das, jetzt im Nachhinein, beweisen?

Edit: Es gibt ein Urteil des OLG Braunschweig zu EZ und Produktion, nachzulesen >hier<

So wie ich das verstehe ist das Problem hauptsächlich, das der Verkäufer dich angelogen hat bzw. es vielleicht gar nicht wusste und einfach irgendwas rausgehauen hat.

Rechtlich kannst du da aber weder das Autohaus, noch den Hersteller belangen.

Hallo Heuzi

Ich denke mal, dass Du das Produktionsdatum über die Fin- Nr. gefunden hast. Weiß jetzt den Link nicht mehr. Aber da ist zu beachten, dass die Datum Schreibweise nicht die Deutsche ist, sondern die Amerikanische, also dann Monat, Tag, Jahr. So ganz nebenbei.

Ich würde mit dem Verkäufer reden. Der Nachteil ist sicher nicht kriegsentscheidend, aber ein fader Nebengeschmack bleibt.

Zitat:

@supereinstein schrieb am 7. April 2020 um 19:10:25 Uhr:

Ich denke mal, dass Du das Produktionsdatum über die Fin- Nr. gefunden hast.

Das Produktionsdatum steht auch auf dem Aufkleber der (meist) unten an der B-Säule klebt. Den hätte man sich auch mal vor dem Kauf ansehen können ;)

Im u.a. Beispiel Woche 27 Tag 3

Themenstarteram 7. April 2020 um 18:11

Zitat:

@chevie schrieb am 7. April 2020 um 19:39:11 Uhr:

Zitat:

@supereinstein schrieb am 7. April 2020 um 19:10:25 Uhr:

Ich denke mal, dass Du das Produktionsdatum über die Fin- Nr. gefunden hast.

Das Produktionsdatum steht auch auf dem Aufkleber der (meist) unten an der B-Säule klebt. Den hätte man sich auch mal vor dem Kauf ansehen können ;)

Im u.a. Beispiel Woche 27 Tag 3

Hätten wir leider nicht, wir hatten nur einen fast identischen „kurzen“ und einen "langen" TDI da stehen, unserer war in einer anderen Filiale und wurde dann dort abgeholt.

 

Welches Ausstellungsdatum hat denn die ZB II und stell doch mal ein Bild vom Aufkleber ein

War es ein Neuwagenkaufvertrag oder ein Gebrauchtwagenkaufvertrag?

Ich denke gegoogelt hast du schon aber ich meine mal gelesen zu haben, dass nach längerer Standzeit ein Fahrzeug das Prädikat Neuwagen verliert und der Verkäufer dich darauf aufmerksam machen muss.

Themenstarteram 7. April 2020 um 18:58

Es war ein Neuwagenkaufvertrag.

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