Neuwagen bestellen als "Vorführwagen"

BMW 1er F21 (Dreitürer)

Hallo

mein Händler hat mir folgendes angeboten wo ich einen "guten" Rabatt bekommen kann frei konfigurierbar die Ausstattung. Mein Bestellfahrzeug wird für 3 Monate auf den Händler angemeldet. Wenn das Fahrzeug da ist kann ich es gleich übernehmen und nach 3 Monaten wird es einfach umgeschrieben auf mich. Was haltet ihr davon?

Mfg

Beste Antwort im Thema

kommt ein bisschen drauf an, wie ihr das mit der Bezahlung regelt. Im worst case lieferst du eine erhebliche Anzahlung ab, der Händler ist aber zunächst Eigentümer des Fahrzeugs, weil er es direkt vom Hersteller erwirbt. Wenn dann in dieser Zeit etwas schief geht (Händler insolvent etc.), kann dir schlimmstenfalls das Fahrzeug weggenommen werden.

Ich würde versuchen, für diesen Zeitraum gewisser rechtlicher Unsicherheiten auch nur einen anteiligen Betrag zu zahlen, d.h. z.B. monatliche Miete bzw. anteilige, auf die 3 Monate entfallende Vorauszahlung. Das wird dem Händler vielleicht nicht so schmecken, weil bei ihm ja auch kein Geld am Baum wächst, sprich er muss das Geld auch irgendwo herholen (-> Zinsen), aber ich würde da keinerlei Risiko eingehen. Wäre nicht der erste Händler, der zumacht obwohl noch viele Kundenanzahlungen offen sind 😉

Grundsätzlich ist es aber möglich, dass sich die Personen um ein Fahrzeug in vier eigenständige Personen aufteilen:
- Eigentümer
- Besitzer
- Halter
- Fahrer

Einzig sinnvolle Konstellation für dich wäre, wenn du Person 1,2 und 4 in Personalunion bist, dein Händler lediglich der Halter. Besitzer und Fahrer bist du sowieso (Besitzer ist immer der, der die Sache gerade unter seiner Kontrolle hat ... mal so salopp gesagt 😉) Halter (= i.d.R. der der den Brief/ZLB 2 in der Schublade liegen hat) und Eigentümer müssen entgegen einem weit verbreiteten Irrtum NICHT überein stimmen.
In einem etwaigen Vertrag wäre es also wichtig, dass du von Anfang an ganz klar als Eigentümer des Fahrzeugs hervor gehst und der Händler nur als Halter für die ersten x Monate eintritt. Nur wenn du Eigentümer bist, würde ich auch entsprechend zahlen 😉

ps: keine Rechtsberatung! keine Garantie für Richtigkeit! Im Zweifelsfall noch mal beim Anwalt oder den darauf spezialisierten Foren (sollte mit 10-20 € zu beantworten sein) nachfragen!

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kommt ein bisschen drauf an, wie ihr das mit der Bezahlung regelt. Im worst case lieferst du eine erhebliche Anzahlung ab, der Händler ist aber zunächst Eigentümer des Fahrzeugs, weil er es direkt vom Hersteller erwirbt. Wenn dann in dieser Zeit etwas schief geht (Händler insolvent etc.), kann dir schlimmstenfalls das Fahrzeug weggenommen werden.

Ich würde versuchen, für diesen Zeitraum gewisser rechtlicher Unsicherheiten auch nur einen anteiligen Betrag zu zahlen, d.h. z.B. monatliche Miete bzw. anteilige, auf die 3 Monate entfallende Vorauszahlung. Das wird dem Händler vielleicht nicht so schmecken, weil bei ihm ja auch kein Geld am Baum wächst, sprich er muss das Geld auch irgendwo herholen (-> Zinsen), aber ich würde da keinerlei Risiko eingehen. Wäre nicht der erste Händler, der zumacht obwohl noch viele Kundenanzahlungen offen sind 😉

Grundsätzlich ist es aber möglich, dass sich die Personen um ein Fahrzeug in vier eigenständige Personen aufteilen:
- Eigentümer
- Besitzer
- Halter
- Fahrer

Einzig sinnvolle Konstellation für dich wäre, wenn du Person 1,2 und 4 in Personalunion bist, dein Händler lediglich der Halter. Besitzer und Fahrer bist du sowieso (Besitzer ist immer der, der die Sache gerade unter seiner Kontrolle hat ... mal so salopp gesagt 😉) Halter (= i.d.R. der der den Brief/ZLB 2 in der Schublade liegen hat) und Eigentümer müssen entgegen einem weit verbreiteten Irrtum NICHT überein stimmen.
In einem etwaigen Vertrag wäre es also wichtig, dass du von Anfang an ganz klar als Eigentümer des Fahrzeugs hervor gehst und der Händler nur als Halter für die ersten x Monate eintritt. Nur wenn du Eigentümer bist, würde ich auch entsprechend zahlen 😉

ps: keine Rechtsberatung! keine Garantie für Richtigkeit! Im Zweifelsfall noch mal beim Anwalt oder den darauf spezialisierten Foren (sollte mit 10-20 € zu beantworten sein) nachfragen!

das ist doch eh schon seit jahren gang und gebe ... habe das schon öfters von leuten gehört. der händler verwendet in der regel das bestellte fahrzeug dann aber auch als vorführer das muss einem schon bewusst sein

es gibt ab und an auch abmachungen dass nur der verkäufer (niederlassungsleiter etc.) das auto für den zeitraum bewegt - ob es dann wirklich so passiert wird man meist nicht erfahren da der händler ja auch etwas davon haben möchte und das fahrzeug eben potenziellen kunden vorführen wird

mit möglichen gebrauchsspuren wird man auch leben müssen, klar wird man versuchen so gut wie möglich auf das kundenfahrzeug aufzupassen nur passieren kann immer was und sei eis ein kratzer in einer interieurleiste etc ...

ansich keine schlechte sache weil wie du richtig schreibst vom rabatt her mehr möglich ist, ich würde mir das einfach durchrechnen und dann entscheiden.

den händler als zusätzlichen halter hat man dann auch - die bezahlung etc. wird aber meiner ansicht nach erst bei übergabe nach den zB drei monaten erfolgen, zuvor sind keinerlei zahlungen zu leisten wenn ich mich nicht irre ... du unterschreibst zuvor ja den verbindlichen kaufvertrag

Zitat:

Original geschrieben von Malossi-Runner


kommt ein bisschen drauf an, wie ihr das mit der Bezahlung regelt. Im worst case lieferst du eine erhebliche Anzahlung ab, der Händler ist aber zunächst Eigentümer des Fahrzeugs, weil er es direkt vom Hersteller erwirbt. Wenn dann in dieser Zeit etwas schief geht (Händler insolvent etc.), kann dir schlimmstenfalls das Fahrzeug weggenommen werden.

...

naja, bei einem potenten VW-Audi Händler erwarte ich nicht, dass Sie insolvent geht. Aber guter Punkt, muss ich gestehen.

Ich denke aber der Thread-Starter meinte eher, ob der zwischenschritt als Vorführwagen sinnvoll ist. Da hätte ich paar fragen:

- Wird der Wagen auch als Vorführwagen zur Probe angeboten?
- Wenn ja, wieviel km wird damit gefahren werden?
- Wer wird damit fahren? (Wie alt?)
- Wird der Verschleiß entsprechend berücksichtigt werden? (Reifen, Bremsen, Kupplung)
- Was ist mit Abnutzungserscheinungen am Lenkrad, Handbremse, Schaltung und den Sitzen?

danke für eure Antworten.
Der Händler hat es mir so erklärt. Das Fahrzeug wird nach meiner Wunschausstattung bestellt als "Vorführwagen" 3 Monate Zulassung auf Händler. Wenn das Fahrzeug mitte Februar kommt kann ich es gleich übernehmen mit nach Hause nehmen ohne das das Fahrzeug von Kunden oder andere Personen benutzt wird also Fabrikneu ohne Gebrausspuren u. 0 KM. Bezahlen muss ich paar Tage vorher bevor es kommt und zugelassen wird den gesamten Neuwagenpreis weil das Fahrzeug gleich in meinen Besitz übergeht.

Mfg

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stellt sich die frage, warum der Händler das mitmacht? er hat nichts von dem auto und erhält gleichzeitig weniger geld. denn rein betriebswirtschaftlich macht das für den Händler keinen sinn. er hat, wie gesagt, keinen nutzen gewährt aber einen größeren Rabatt.

dann würde ich zuschlagen und nicht lange überlegen 😉 eventuell braucht er noch stückzahlen etc. dann ist ihnen jedes mittel recht!

ist doch bei den tageszulassungen mit null km etc nicht anders da gehts auch rein nur um stückzahlen bzw. ziele oder um statistiken gut aussehen zu lassn 😉

@gtihatza
ich denke auch es geht zum Jahresschluss noch um Stückzahlen für die Bilanz. Ist mein erster F20 Neuwagenkauf. Der Rabatt ist unschlagbar. Als Vorführwagen läuft er nur auf dem Papier. Wenn alles problemlos abläuft werde ich es so machen. Das Autohaus ist eine große Kette mit mehreren Standorten da wird nichts schiefgehen.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd189


@gtihatza
ich denke auch es geht zum Jahresschluss noch um Stückzahlen für die Bilanz. Ist mein erster F20 Neuwagenkauf. Der Rabatt ist unschlagbar. Als Vorführwagen läuft er nur auf dem Papier. Wenn alles problemlos abläuft werde ich es so machen. Das Autohaus ist eine große Kette mit mehreren Standorten da wird nichts schiefgehen.

Wie hoch ist denn der Rabatt?

@fhMemo
Der Rabatt ist 14%. Ich kann ihn mit meiner Wunschausstattung bestellen.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd189


(...) Fahrzeug gleich in meinen Besitz übergeht.

Mfg

wichtig ist wie gesagt, dass das Fahrzeug dein Eigentum wird. Nur Besitz hilft überhaupt nichts, da der Eigentümer jederzeit vom Besitzer die Herausgabe der Sache fordern kann 😉 Auch wenn große Kette und wenn es nur so scheint, dass sie die 14% vor BMW etwas tarnen wollen (BMW sieht die Autos nicht gerne zu "Schleuderpreisen" verkauft 😉), würde ich mich nur auf eine rechtlich 100% wasserdichte Lösung (sprich du = Eigentümer) einlassen, außer du könntest über den Geldverlust einigermaßen locker hinweg sehen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bernd189


@fhMemo
Der Rabatt ist 14%. Ich kann ihn mit meiner Wunschausstattung bestellen.

14% ist gut, aber es geht noch mehr, auch ohne warten.😉

Kohle gibts gegen den Brief sonst nicht, sind schon Riesen Firmen pleite gegangen....
Kann sich die Kiste ja 3 Monate für Dich zugelassen auf den Hof stellen und er staubt ein, stört ja auch nicht. Wegen 14% würde ich keine >30k riskieren.

für mich klingt das unseriös.

gruß
rd

das mit den 3 Monaten gefällt mir auch nicht ist schon eine lange Zeit und kann viel schief gehen. Was meint Ihr soll ich versuchen die Zeit auf 1 Monat zu verkürzen oder eine Tageszulassung bekommen. Ich denke auch ich bezahl lieber die Differenz -4% und bekomme auf meinen Namen zugelassen. Am 13.12. habe ich die Bestellung als "Vorfürwagen" unterschrieben kann ich das ändern überhaupt noch kennt Ihr euch damit aus?

Mfg

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