Neuwagen bei Abholung Verunfallt
Hallo Zusammen,
ich habe mich hier nun angemeldet, da ich einfach mal eure Hilfe zur Beurteilung brauche.
Vor 4 Wochen hatte meine Freundin, einen nicht selbst verschuldeten Auffahrunfall. Der Seat Ibiza BJ 2013 wurde auf Totalschadenbasis abgerechnet und über die Restwertbörse verkauft.
Danach war meine Freundin noch 3 Wochen krankgeschrieben.
Die Versicherung hat die Schadensumme noch nicht bezahlt. Darum kümmert sich zur Zeit unser Anwalt.
Vor 2 Wochen haben wir dann einen Seat Leon FR 5F in Schwarz gekauft.
Erstzulassung: 14.09.16 aufs Autohaus
Ummeldung auf meine Freundin am 20.10.16
Abholung am 21.10.16 und Unfall 4 Stunden später.
Kaufpreis: 25.000 €
Letzten Freitag haben wir den Wagen dann abgeholt, auf der Heimfahrt ist meine Freundin dann in ein Stauende gerauscht. Aufprall mit ca. 30 - 50 km/h. Das Auto hat gerade mal 150 KM auf dem Tacho, ist Vollkasko versichert bei der HUK 24 mit Kasko-Plus und Kasko-Select. Beide Gurtstraffer haben ausgelöst, die Motorhaube, beide A-Säulen, Kotflügel, Scheinwerfer und Stoßstange sind eingedrückt.
Die Spaltmaße von den Kotflügeln zu den Türen stimmen nicht mehr. Die Fahrertür fällt nach dem öffnen ca. 1cm nach unten.
Am anderen Auto ist die Heckstoßstange und die Heckklappe eingedrückt.
Allen Beteiligten geht es soweit gut. Es wurden alle ins Krankenhaus gebracht, zur Kontrolle. Eine Frau aus dem anderen Auto hat sich den Kopf an der Kopfstütze angeschlagen, diese Frau hatte auch noch ein Baby auf dem Arm, da kein Kindersitz im Auto war. Die Polizei war vor Ort und hat alle Daten aufgenommen. Unser Auto musste abgeschleppt werden.
Was kommt nun alles auf meine Freundin zu?
Von der Polizei wurde Sie noch nicht belehrt.
Bitte schaut euch mal die Bilder an, wie hoch ihr den Schaden schätzt.
Reparaturwürdig oder Totalschaden, bei so einem jungen Fahrzeug.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Tatütata, die selbsternannte Threadpolizei ist da... Allerdings jene, die zu faul ist, die Inhalte der Beiträge zu lesen.
Ähnliche Themen
102 Antworten
Da wird der Rahmen ein weg bekommen haben. Den würde ich nicht mehr fahren wollen. Bei einem Neuwagen gibt es doch meistens Regelungen das er bis zu einem bestimmten Alter komplett ersetzt wird.
Das muss man aber glaube ich extra in der Kasko mit abschließen. Dann bekommt man innerhalb des ersten Fahrzeugjahres den Neuwert bzw. Kaufpreis ersetzt.
Ansonsten gilt es soweit ich weiß ja nur als Totalschaden wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugzeitwert überschreiten.
Ich habe nun mal nachgeschaut.
In Ihrer Versicherung hat Sie diese Option mit versichert.
In den Bedingungen steht jedoch, dass die Reparatur 80% vom Neupreis betragen muss.
Da das Auto jedoch eine Tageszulassung war, haben wir nur nen Kaufvertrag auf Gebrauchtwagen-Basis.
Da müsste doch eher die Kaufpreisentschädigung greifen?
Sie wird nachher erst mal zum Versicherung'smakler gehen und den Unfall melden.
Dann wird man sehen.
Ein Schadenshöhe kann Dir keiner hier geben.
Auf Deine Freundin kommen auf alle Fälle von Amts wegen Ermittlungen wegen Körperverletzung zu. Ist immer bei Personenschaden.
Ab zum Anwalt.
Der Leon könnte jetzt durchaus nen Zettel am Zeh haben, gerade die A-Säulen sehen nicht gut aus.
Zitat:
@Sabre_Wulf schrieb am 23. Oktober 2016 um 22:32:35 Uhr:
Eine Frau aus dem anderen Auto hat sich den Kopf an der Kopfstütze angeschlagen, diese Frau hatte auch noch ein Baby auf dem Arm, da kein Kindersitz im Auto war.
Ernsthaft? Da sollte die Polizei eher einschreiten und nicht bei Deiner Freundin. Da stellen sich bei mir echt alle Nackenhaare aus. Verantwortungsloser geht es ja fast nicht mehr.
Sorry für das Off-Topic...
Wo liegt das Problem? Das Auto kommt in eine Partnerwerkstatt der HUK - dort wird ein Gutachten erstellt (wahrscheinlich von der DEKRA) - dann steht die Schadenhöhe fest! Wenn es sich um einen Totalschaden handelt, ersetzt die HUK den Kaufpreis abzüglich des Restwertes. Den Restwert bekommt man vom Käufer des Fahrzeuges.
Ich werde nie verstehen, wie man auf ein Stauende auffahren kann, ohne in höchstem Maße unaufmerksam zu sein - das nur mal am Rande, dennoch viel Erfolg bei der Schadenabwicklung...
Wie die Sache nun weiter geht ist mir jetzt mittlerweile klar.
Hätte ja sein können, es ist ganz offensichtlich, dass dieser Wagen nun ein Totalschaden ist.
Und Sie somit schonmal die Gewissheit hat, nicht mit nem reparierten "Neuwertigen" Unfallwagen dazustehen, da sie ja dann wieder nen neuen bekommt.
Wir haben diesen Wagen ja auch nur gekauft, weil der letzte Seat in einen Unfall verwickelt wurde, an dem Sie gar nicht Schuld war.
Das war übrigens auch ein Auffahrunfall.
Das ist in Deutschland doch eine der häufigsten Unfälle.
Eine Ablenkung in der Stadt, (Gespräch mit dem Beifahrer).
Auf der Autobahn, bei viel Verkehr, aufgrund einer Sichtung eines womöglichen Blitzers, eines Tieres oder Flugzeuges in Flughafen nähe, wo der erste in der Reihe plötzlich stark abbremst. Und der Rest ebenso, nur reicht es dem letzten vllt. nicht und schon knallt es. Das ganze dann noch bei Dämmerung, oder Dunkelheit, Regen oder sogar Schneefall.
Keine Frage, der Sicherheitsabstand sollte immer gerecht sein.
Manche Menschen fahren seltener Autobahn wie andere, und können sowas dann oftmals nicht sofort erkennen.
Aber denk immer daran:
sei froh das der Wagen so zerknautscht ist. Das zeigt, dass das Material das gemacht hat wofür es da ist. Die Insassen perfekt zu schützen. Vor 20 Jahren wäre deine Keule im besten Fall schwer verletzt aus dem Wagen rausgekommen.
Ich drück euch die Daumen beim nächsten Wagen. Eventuell hält der ja länger ;-)
Ich hoffe eben darauf, dass dieser Wagen nicht mehr gerichtet wird.
Kommt nur darauf an, ob das der Gutachter auch so sieht.
Da ich mir nicht Vorstellen kann, dass er dann wieder dem Unfallfreien Zustand gleicht.
Eine Unfallbehaftete Karosse kann doch nicht mehr genauso stabil sein, wie eine Unfallfreie.
Auch wenn es heute viele Reparatur möglichkeiten gibt.
Ich hatte gerade einen ähnlichen Fall mit meinem Leon Cupra 280,
Auf Grund eines hohen Gebots in der Restwertbörse u der Klausel im Vertrag das mein Cupra in den ersten 24Monaten nach Wirtschaftlichen Totalschaden zum Kaufpreis abgerechnet wird konnte ich mit der Versicherung aushandeln das in Verbindung mit dem Restwertangebot dahingehend abgewickelt wird.
War für den Versicherer günstiger und für mich auch ;-)
@ Makki
Maßgeblich sind die rechtlichen Vorschriften und nicht die Nackenhaare.
@UliBN und in der StVZO steht, dass man Babys auf dem Arm transportiert? Mir geht da genauso die Hutschnur hoch 😠
Das habe ich nicht gesagt!
Wenn, wie geschildert, die Frau verletzt wurde, hat das nichts mit dem Baby auf dem Arm zu tun. Körperverletzung ist rechtlich relevant und wirkt gegen den Unfallverursacher. Damit ein Offizialdelikt. Das Verhalten des Geschädigten wirkt sich dann ggf. auf die Beurteilung einer Mitschuld etc. aus.