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Neuwagen als Kurzzeitzulassung

Themenstarteram 4. Oktober 2021 um 17:23

Hallo,

hat schon einmal jemand einen Neuwagen als Kurzzeitzulassung gekauft? Ich bin über einen Online Neuwagen Vermittler an einen Händler verwiesen worden, welcher mir nun einen Kaufvertrag zugeschickt hat. In den Unterlagen steht, dass das Auto in den ersten 6 Monaten als Selbstfahrermietfahrzeug angemeldet werden muss, da es im Namen einer Autovermietung angemeldet wird. Die Versicherung soll ca 500€ für die 6 Monate kosten und hat eine Selbstbeteiligung von 1000€. Das ist natürlich ein happiger Preis. Das geht natürlich zulasten des günstigen Kaufpreisesmit einem Rabatt von 25%. Die lokalen Händler geben nur 15-17% Rabatt.

Hat schonmal jemand ein Auto als Kurzzeitzulassung gekauft und kann mir sagen ob die Zulassung als Mietfahrzeug für diese Art des Autokaufs normal ist oder ob andere Vermittler/ Händler es anders (bessere Bedingungen) machen?

Danke für Eure Hilfe

Rudi

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36 Antworten

Das hört sich doch sehr komisch an. Schon mal Deinen bisherige Versicherung(en) nachgefragt?

Ich habe schon öfter Kurzzulassungen gekauft. Die Fahrzeuge waren meist nur einen Tag auf das Autohaus zugelassen, wurden aber nicht gefahren.

Eine Eintragung als Mietwagen und damit verbundene längere Zulassung auf das Autohaus habe ich bisher nicht erlebt.

Eine offizielle Eintragung als Mietwagen könnte sich übrigens beim Wiederverkauf negativ auswirken.

Zudem bekommen Mietwagen meines Wissens kürzere Intervalle für die Hauptuntersuchung.

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 4. Oktober 2021 um 19:34:57 Uhr:

Ich habe schon öfter Kurzzulassungen gekauft. Die Fahrzeuge waren meist nur einen Tag auf das Autohaus zugelassen, wurden aber nicht gefahren.

Diese Fahrzeuge werden allgemein als "Tageszulassung" angeboten und verkauft.

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 4. Oktober 2021 um 19:34:57 Uhr:

Ich habe schon öfter Kurzzulassungen gekauft. Die Fahrzeuge waren meist nur einen Tag auf das Autohaus zugelassen, wurden aber nicht gefahren.

Eine Eintragung als Mietwagen und damit verbundene längere Zulassung auf das Autohaus habe ich bisher nicht erlebt.

Eine offizielle Eintragung als Mietwagen könnte sich übrigens beim Wiederverkauf negativ auswirken.

Zudem bekommen Mietwagen meines Wissens kürzere Intervalle für die Hauptuntersuchung.

So kenne ich das auch. Kann aber auch schon gefahren worden sein. Übrigens hat mir mein RA erklärt, dass auch kurzzugelassene Fahrzeuge als "Neu" gelten. Ich hatte ein neues Fahrzeug geleast, welches schon mal zugelassen war und gefahren wurde.

Magst Du nicht mal bei Deiner Versicherung nachfragen? Ich denke, die hören von dem Problem auch zum ersten Mal und können sicherlich helfen.

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 4. Oktober 2021 um 19:34:57 Uhr:

Zudem bekommen Mietwagen meines Wissens kürzere Intervalle für die Hauptuntersuchung.

Richtig. Hier beträgt der Intervall lediglich 12 (!) Monate.

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 4. Oktober 2021 um 19:34:57 Uhr:

...

Zudem bekommen Mietwagen meines Wissens kürzere Intervalle für die Hauptuntersuchung.

-

Jepp - jährlich. ;)

-

Timbow war schneller. :cool:

Themenstarteram 4. Oktober 2021 um 18:08

Eine Tageszulassung ist wirklich etwas anderes und dass der Wagen 6 Monate nicht auf den Käufer zugelassen wird, ist bei dieser Art auch normal. Die Zulassung als Mietwagen hat mich aber etwas überrascht, auch wenn ich der einzige Nutzer bin. Ich kann den Wagen erst nach 6 Monaten bei meiner eigenen Versicherung anmelden. Dass der TÜV nach 12 Monaten fällig ist, hat der Händler auch erwähnt. An den schlechteren Wiederverkauf habe ich noch gar nicht gedacht, ist aber sicher richtig. Da ich plane, den Wagen (Seat Tarraco) mind. 10 Jahre zu fahren, spielt dies aber bestimmt keine große Rolle. Trotz früherem TÜV und hohen Versicherungskosten wäre die Ersparnis immer noch über 3000€ bei Lieferung bis zur Haustür.

Vielleicht kann ja noch jemand über die Erfahrung mit der Zulassung von 6 Monaten auf den Händler berichten...

Das gleiche Thema hatten wir doch erst vor ein paar Wochen hier. Einfach mal suchen.

Hi,

von dem Modell hört man in letzter Zeit häufiger. Das liegt einfach daran das Großabnehmer wie Mietwagenfirmen ganz andere Konditionen beim Einkauf der Fahrzeuge haben, dafür die Fahrzeuge aber eben offiziell 6 Monate zugelassen sein müssen bevor sie weiter verkauft werden dürfen.

Die HU kann man glaube ich nach den 6 Monaten wieder auf 36 Monate verlängern lassen, spielt aber auch keine große Rolle denn nach der ersten HU nach 12 Monaten sind es dann auch wieder 24 Monate.

Es bleibt halt der Eintrag auf die Firma. Das bedeutet einen entsprechenden Wertverlust wenn man den Wagen z.b. nach 3 Jahren verkaufen will. Behält man den Wagen länger fällt der Wertverlust entsprechend geringer aus.

Vertraglich muss man sich halt genau ansehen wer Eigentümer und wer Halter ist. Nicht das das Auto weg ist wenn die Firma Pleite geht,

Mein Zafira lief die ersten 5 Monate als Mietwagen in Frankreich, bei Zulassung auf mich war die HU die restlichen 31 Monate gültig.

Dann ging aus der französischen ZB die Nutzung als Selbstfahrer nicht hervor.

 

Wie remarque4711 schon sagt, taucht das Modell des TE in letzter Zeit öfter auf und der letzte Thread dazu dürfte nicht alt sein.

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 4. Oktober 2021 um 19:34:57 Uhr:

Eine offizielle Eintragung als Mietwagen könnte sich übrigens beim Wiederverkauf negativ auswirken.

Definitiv.

Die Nutzung als Mietwagen muß später beim Verkauf in jedem Fall angegeben werden.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 4. Oktober 2021 um 22:19:36 Uhr:

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 4. Oktober 2021 um 19:34:57 Uhr:

Eine offizielle Eintragung als Mietwagen könnte sich übrigens beim Wiederverkauf negativ auswirken.

Definitiv.

Die Nutzung als Mietwagen muß später beim Verkauf in jedem Fall angegeben werden.

Was nach 10 jähriger Haltedauer, wie es der TE vor hat, keinen toten Hund mehr interessiert.

Auch bei einem früheren Verkauf dürfte es in diesem Fall kaum Auswirkungen auf den Verkaufspreis haben, solange der TE nachweisen kann, dass ausschließlich er mit dem Fahrzeug gefahren ist und das Fahrzeug nie als Mietwagen genutzt wurde. Zweiter Eintrag hin oder her.

@superrudi

Wie hoch ist der Preisunterschied zu einem vergleichbaren EU-Neuwagen?

Geiz ist geil. Ja 3000,- sind verdammt viel Geld. Aber den Aufwand dafür? Ganz gewiss wird sich ein Weiterverkauf, Inzahlungnahme schwieriger gestalten und es ist mit Abschlägen zu rechnen.

Jedem das seine, aber mir wäre das alles zu blöd. Dann lieber handeln ein paar Prozent weniger und alles wie es sich gehört oder ein EU-Neuwagen könnte noch mal den Vorteil des genannten Modells schrumpfen lassen.

Was ist bei Insolvenz des Unternehmens?

Was ist bei einem Unfall, ich bin nicht Eigentümer in der Zeit?

Was ist mit Knöllchen?

Wie doof, das jemand anders in den Papieren steht...

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