Neuwagen als Kurzzeitzulassung
Hallo,
hat schon einmal jemand einen Neuwagen als Kurzzeitzulassung gekauft? Ich bin über einen Online Neuwagen Vermittler an einen Händler verwiesen worden, welcher mir nun einen Kaufvertrag zugeschickt hat. In den Unterlagen steht, dass das Auto in den ersten 6 Monaten als Selbstfahrermietfahrzeug angemeldet werden muss, da es im Namen einer Autovermietung angemeldet wird. Die Versicherung soll ca 500€ für die 6 Monate kosten und hat eine Selbstbeteiligung von 1000€. Das ist natürlich ein happiger Preis. Das geht natürlich zulasten des günstigen Kaufpreisesmit einem Rabatt von 25%. Die lokalen Händler geben nur 15-17% Rabatt.
Hat schonmal jemand ein Auto als Kurzzeitzulassung gekauft und kann mir sagen ob die Zulassung als Mietfahrzeug für diese Art des Autokaufs normal ist oder ob andere Vermittler/ Händler es anders (bessere Bedingungen) machen?
Danke für Eure Hilfe
Rudi
38 Antworten
Zitat:
@superrudi schrieb am 7. Oktober 2021 um 11:23:13 Uhr:
Man bekommt ja von der Autovermietung einen Nachweis, dass man der alleinige Nutzer des Wagens ist. Die Wertminderung kommt ja eigentlich daher, dass viele verschiedene Fahrer den Wagen genutzt haben und den Wagen evtl. schlechter behandeln als den eigenen. Das ist hier ja nicht der Fall. Aber der Wertverlust ist sicher geringer, als wenn der Wagen wirklich vermietet worden wäre.
Genau so sieht es aus. Und es gibt später genug Käufer, denen ein zweiter Eintrag im Brief nichts ausmacht, wenn du nachweisen kannst, dass nur du mit dem Fahrzeug gefahren bist. Nach einigen Jahren erst recht nicht.
Die Handvoll Konrinthenkacker, die das Fahrzeug später beim Verkauf preisich mit Fahrzeugen in eine Topf werfen, die als Mieter durch 100 Hände gingen, kannst du getrost vernachlässigen.
Das glaube ich nicht. In ein paar Jahren werden sich hier die Anfragen mehren, ob der Verkäufer einen betrügen möchte, da eine Autovermietung in den Papieren steht...
Nee, ich bin gerne Korinthenkacker.
Und noch ein Dokument das aufzubewahren ist, viele schaffen es doch noch nicht mal die TÜV-Berichte aufzuheben. Es muss im Kaufvertrag vermerkt werden, nicht das der Käufer nach 6 Monaten kommt und schreit: Betrug, will mein Geld zurück. Oder der nächste Käufer....
Ist das Dokument nicht mehr auffindbar ist es ein echter Mietwagen.
Nee, also wirklich da bin ich liebendgern Korintenkacker.
Ben
Keine Sorge, ich kann nachweisen, dass ich das Fahrzeug neu bestellt und bezahlt, im Werk selbst abgeholt und von Tag 1 an selbst gefahren bzw nur den von mir berechtigten Personen zur Verfügung gestellt habe. Was im Fahrzeugbrief steht, ist zweitrangig und wer sich daran stört, sollte vielleicht einfach ein anderes Auto kaufen.
Du ja, und die 99 anderen?
Mehr als die Hälfte aller Kunden haben nicht mal mehr das COC aufgehoben, von den HU berichten ganz zu schweigen.
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Tja sorry, wenn die Leute ihre Papiere nicht zusammenhalten können, tut es mir leid. Aber das ist dann wohl ein anderes Problem, das mit diesem Thema herzlich wenig zu tun hat.
Zitat:
Hat schonmal jemand ein Auto als Kurzzeitzulassung gekauft und kann mir sagen ob die Zulassung als Mietfahrzeug für diese Art des Autokaufs normal ist oder ob andere Vermittler/ Händler es anders (bessere Bedingungen) machen?
Wer ist denn der Vermittler?
Ich kenne bspw. andere Formulierungen:
"Bei diesem Angebot profitieren Sie davon, dass das Fahrzeug vorab zugelassen wird, mit einer Haltefrist von 6 Monaten. Das
Fahrzeug kann nach Fertigstellung sofort übernommen werden. Sie sind ab Bezahlung uneingeschränkter Eigentümer und
erster Nutzer. Gilt nur bei Bestellung eines Navigationsgerätes, Parkpilot und einer Metalliclackierung. Geschäftsmodelle mit
Haltefrist werden verbreitet angeboten. Sie bringen etwas mehr Rabatt, bieten jedoch alle keinen üblichen Kaufvertrag direkt mit
einem Vertragshändler."
"wenn Sie sich aufgrund des extrem hohen Rabattes für ein Neufahrzeug mit Haltefrist entscheiden, sind Sie von Anfang an uneingeschränkter Eigentümer und erster Nutzer.
Die Eintragung im Fahreugbrief gibt in Deutschland keine Besitzverhältnisse an. Mit dem Besitz des Kfz-Briefes, der Fahrzeugrechnung auf Ihren Namen und dem Nachweis der Bezahlung sind Sie rechtlich uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs.
Anders ausgedrückt: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.
Eine Bestätigung hierfür finden Sie beispielsweise auch unter diesem Link im Jura-Forum."
"abweichend zur normalen Abwicklung über Marken-Vertragshändler mit direkter Zulassung auf den Endkunden, gibt es bei Fahrzeugen mit Haltefrist Unterschiede bei der Bezahlung.
Auch wenn bei Fahrzeugen mit Haltefrist bei vielen Varianten die Abholung sogar direkt beim Marken-Vertragshändler stattfindet, erfolgt die Bezahlung des Fahrzeugs immer direkt an den Großhändler als Vertragspartner des Herstellers. Dieser bestellt das Fahrzeug für Sie auf eigenes Risiko, lässt es beim Hersteller in Ihrer individuellen Konfiguration für Sie produzieren und verauslagt den Kaufpreis kurz vor Abholung vollständig für Sie.
Die Bezahlung an den Großhändler wird vom Kunden im Normalfall unmittelbar vor Auslieferung per Überweisung vorgenommen. In Ausnahmefällen ist auch eine Bezahlung per Blitzüberweisung direkt bei der Fahrzeugauslieferung möglich.
Eine Barzahlung ist - wie übrigens inzwischen ebenso bei vielen Marken-Vertragshändlern - nicht möglich; gleiches gilt für die Bezahlung per EC-Karte.
Wir kooperieren ausschließlich mit Großhändlern, die bei Google hervorragend bewertet sind und mit denen auch unsere Kunden sehr zufrieden sind.
Wenn Sie dennoch die üblichere Abwicklung mit Bezahlung direkt an den Marken-Vertragshändler bevorzugen, sollten Sie bei uns für Ihr Fahrzeug einen Tarif ohne Haltefrist auswählen."
Also Nachteile bestehen insgesamt dahin:
1. Ob der Großhändler, der Ihr Fahrzeug nach Ihrer Konfiguration bei jeweiligem Hersteller bestellt, seriös ist, da die Zahlung als Banküberweisung auf das Konto des Händlers vorgenommen wird? Ist dies ein Nachteil? Man bestellt Neuwagen immer über einen Händler, auch ohne Kurzzulassung?
2. Erste HU in 7 Monaten, danach wie übliche.
3. Etwas höhere Versicherungssumme wegen des abweichenden Halters.
Ja Moin,
ich bin kurz davor einen RS6 über meinauto zu kaufen.
Wer hat denn jetzt nun schon konkrete Erfahrungen mit der Kurzzeitzulassung gemacht?
Oder haben nach wie vor alle ihre eigene (rechtliche) Meinung?!
Bitte hier weiter
https://www.motor-talk.de/forum/welche-erfahrungen-mit-meinauto-de-t5507825.html?highlight=meinauto&page=5#post58119225
Dieser Thread ist überaltet und daher dicht