Neulackierung = Wertminderung?
Auf meinem schönen roten Golf VI sind leider auf dem einen Kotflügel und der A-Säule kleine dunkle Pünktchen. An einem wurde vor Übergabe des Fahrzeugs vermutlich auch schon gearbeitet...
Nach Reklamation kommt nun nächste Woche der Lackmensch von VW und schaut sich das Ganze an. Ggf. wird auch neu lackiert.
Was sagt ihr, stellt so eine teilweise Neulackierung eine Wertminderung für mein 1 Monat altes Auto dar? Wenn ja wie soll ich damit umgehen? Oder soll ich gleich sagen, daß mir eine Minderung lieber wäre, als da drüber zu lackieren? Geht sowas überhaupt (also eine eine Minderung statt Besserung zu verlangen)?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von GTD-170
VW hat Recht, solange hier kein Unfallschaden vorliegt und die Lackierung ordnungsgemäß von einem Fachmann/Werkstatt durchgeführt wurde, ist das nicht relevant.Zitat:
Original geschrieben von zzooxx
VW hat natürlich eben gesagt, daß es keine Wertminderung ist, wenn es richtig gemacht wird und daß es im Computer für alle VW Händler einsehbar ist, daß es kein Unfallschaden ist.
Das sagst du und VW. Sobald ein Händler mit dem Lackprüfgerät drüber geht, geht der Preis runter. Das interessiert niemanden.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Golfinator
Das sagst du und VW. Sobald ein Händler mit dem Lackprüfgerät drüber geht, geht der Preis runter. Das interessiert niemanden.
Warum ? Hier liegt kein Unfallschaden vor und nur weil der Lack eventuell an dieser Stelle etwas dicker ist (was kein Nachteil ist), kann man doch nicht von einer Wertminderung sprechen. Sowas muß man nicht mal bei einem Weiterverkauf mit angeben, also ich sehe hier kein Problem.
Als ich damals einen Hagelschaden auf meinem Fahrzeug hatte, wurde dieser von einer Fachwerkstatt behoben und teilweise wurde das Fahrzeug auch neu lackiert. Als ich mir damals dann ein neues Auto gekauft habe, habe ich das dem Händler, der mein Auto in Zahlung genommen hat, auch gesagt das ich einen Hagelschaden hatte. Er meinte nur das macht nichts solange das eine Fachwerkstatt fachgerecht behoben hat, eine Wertminderung sei das in diesem Fall dann nicht und so war es dann auch.
Ein Freund von mir ist Sachverständiger und meinte, dass es durchaus üblich ist, dass Lackierungen bereits im Werk ausgebessert werden. Deshalb kann man allein durch die Lackschichtstärkemessung nicht auf ein Unfallfahrzeug schließen.
Grüße!
Hallo,
erhält man einen Ersatzwagen, wenn der Golf zum Lackieren beim Händler ist?
Der Meister sagte, dies dauert 3 oder 4 Tage. Über einen Ersatzwagen haben wir nicht gesprochen. Wie war es bei euch?
VG myinfo
Zitat:
Original geschrieben von zzooxx
Danke für eure Antworten! VW hat natürlich eben gesagt, daß es keine Wertminderung ist, wenn es richtig gemacht wird und daß es im Computer für alle VW Händler einsehbar ist, daß es kein Unfallschaden ist. Ich habe trotzdem drum gebeten erst mal mit mir Rücksprache zu nehmen wenn der Gutachter da war um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ich habe eine Idee für einen Kompromiss mit VW.
Lass dir von VW schriftlich bestätigen, was und weshalb lackiet wurde.
Außerdem würde ich mir einen Garantiebeleg ausfüllen lassen, dass die nachlackierten Flächen genauso lange halten müssen, wir der Originallack.
Sollte der Lack nach Jahren Qualitätsunterschiede zum Original aufweisen, dann muß kostenfrei ausgebessert werden. Ich denke so viel Garantie sollten die auf ihre fachmännisch ausgeführte Arbeit geben!!!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Hallo,
die Lackierung ab Werk ist eingebrannt,das kann man beim nachlackieren nicht mehr machen,weil sonst aufgrund der Temperaturen die Kunststoffteile leiden und sich verändern.
Somit ist eine Nachlackierung nicht mehr so widerstandsfähig als eine Einbrennlackierung!
Hallo!
Das ist nicht richtig...!!
Eine Reparaturlackierung ist mitunter genauso widerstandsfähig wie die erste Orginallackierung.Die Schichtstärke der Lackierung erhöht sich jetzt logischerweise ,da ja eine "Reparaturlackierung"über den ersten Lack aufgetragen wird.Die Schichtstärke darf nur nicht zu hoch sein ,da sich sonst bestimmte technologische Eigenschaften der Lackierung verschlechtern können.
Die fertige Lackierung wird im Ofen bei ca. 50 C° getrocknet,und zwar für einen bestimmten Zeitraum ( 45min.).
Das mit dem "einbrennen"würde sowieso nicht funktionieren das würde das Lacksystem gar nicht aushalten. Bei Empfindlichen Kunstoffteilen kann man auch eine andere Temperatur /Zeitschiene fahren z.b. 40°C/ 60min. Aber eines muss man schon: Die fertige Lackierung beim trocknen durch Wärme beschleunigen.Das hat mit dem hier zitierten "einbrennen" aber nichts zu tun.
Gruss Corsa1971
Zitat:
Original geschrieben von Sputzel-Records
...ganz sicher?Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Hallo,
die Lackierung ab Werk ist eingebranntWird die nicht nur bei 80 Grad getrocknet?
Einbrennen beginnt doch erst bei 120 Grad und wird im Werk nicht vollzogen, sondern nur beim Lackierer mit Sonder und Pulverlacken?
Hallo!
80 Grad ist ein bisschen viel.....
Hier fehlt noch ein Wert: Die Zeit !
Wie lange sollen denn die lackierten Teile bei dieser Hitze im Ofen bleiben????
Grundsätzlich gilt folgendes für das Lacksystem: Der Hersteller gibt auf einem technischem Datenblatt an,bei welcher Temperatur und Zeit das Lacksystem verarbeitet werden muss.Und da gibt es halt gewisse Grenzen. Wenn man jetzt z.b. in der Trockenkabine 80 Grad wählt, dazu den Zeitschalter auf 30min,dann kann es sein ,dass das Lacksystem Schaden trägt. Die Temperaturen liegen durchaus niedriger!!!
Gruss Corsa1971
Zitat:
Original geschrieben von Corsa1971
Hallo!Zitat:
Original geschrieben von Sputzel-Records
...ganz sicher?
Wird die nicht nur bei 80 Grad getrocknet?
Einbrennen beginnt doch erst bei 120 Grad und wird im Werk nicht vollzogen, sondern nur beim Lackierer mit Sonder und Pulverlacken?
80 Grad ist ein bisschen viel.....
Hier fehlt noch ein Wert: Die Zeit !Wie lange sollen denn die lackierten Teile bei dieser Hitze im Ofen bleiben????
Grundsätzlich gilt folgendes für das Lacksystem: Der Hersteller gibt auf einem technischem Datenblatt an,bei welcher Temperatur und Zeit das Lacksystem verarbeitet werden muss.Und da gibt es halt gewisse Grenzen. Wenn man jetzt z.b. in der Trockenkabine 80 Grad wählt, dazu den Zeitschalter auf 30min,dann kann es sein ,dass das Lacksystem Schaden trägt. Die Temperaturen liegen durchaus niedriger!!!
Gruss Corsa1971
...ich bin ja schon froh, dass ich nicht ganz unrecht hatte...:-)
Wertminderung definitiv nicht. Wie bereits ausgeführt, wird häufig
bereits im Werk nachlackiert, ohne dass der Kunde j e m a ls davon erfährt.
Also lass machen und gut ist. Ein Ersatzwagen ist Kulanz vom Händler-
einen rechtlichen Anspruch hierauf hast Du definitiv nicht.
Das von Dir angesprochene Abkassieren kannst Du getrost vergessen,
führt nur zur Verhärtung der Fronten, so dass z.B. Dir keine Kulanz
beim Ersatzwagen gewährt wird.
Danke, ich selbst benötige keinen Ersatzwagen, da ich nächste Woche mit dem Zug auf Dienstreise bin. Passt also insofern erst mal prima. Hauptsache die machen das auch ordentlich. Die A-Säule kann man doch nicht ausbauen oder? Ich sogre mich, daß da mehr kaputt geht, als es am Ende nützt...
So ich habe mein Auto wieder 🙂
Der VW Lackmensch hatte wohl einen Tip für die Punkte. Nun konnten diese entfernt werden, ohne daß etwas lackiert oder ausgebaut werden mußte 🙂
Das Auto wurde nochmals (oder erstmals richtig schön) aufbereitet und sah wieder so aus wie bei der Neuwagenübergabe - nur ohne die Pünktchen 🙂
Also alles gut und ich bin zufrieden 🙂 Danke nochmal für eure Mithilfe!
Hallo
Hatte mal an einem Mazda Lackschaden, mir wurde im Winter Split aufs Auto geworfen. Schaden betrug ca. 1.500 Euro.
Laut Gutachter brauchte ich das beim verkaufen nicht anzugeben und Wetminderung gab es auch nicht.
Aber es ist schon ärgerlich, neues Auto und solche Probleme.
Gruss
Harald
Die meisten verwenden Lacke auf Wasserbasis, weil Sie leichter zu lackieren sind und vor allem denke ich hauptsächlich der Umwelt zu Liebe. Aber was nützt das, wenn man hinterher nur Ärger damit hat.
Auto Lackierungen mit Standox