Neulackierung = Wertminderung?
Auf meinem schönen roten Golf VI sind leider auf dem einen Kotflügel und der A-Säule kleine dunkle Pünktchen. An einem wurde vor Übergabe des Fahrzeugs vermutlich auch schon gearbeitet...
Nach Reklamation kommt nun nächste Woche der Lackmensch von VW und schaut sich das Ganze an. Ggf. wird auch neu lackiert.
Was sagt ihr, stellt so eine teilweise Neulackierung eine Wertminderung für mein 1 Monat altes Auto dar? Wenn ja wie soll ich damit umgehen? Oder soll ich gleich sagen, daß mir eine Minderung lieber wäre, als da drüber zu lackieren? Geht sowas überhaupt (also eine eine Minderung statt Besserung zu verlangen)?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von GTD-170
VW hat Recht, solange hier kein Unfallschaden vorliegt und die Lackierung ordnungsgemäß von einem Fachmann/Werkstatt durchgeführt wurde, ist das nicht relevant.Zitat:
Original geschrieben von zzooxx
VW hat natürlich eben gesagt, daß es keine Wertminderung ist, wenn es richtig gemacht wird und daß es im Computer für alle VW Händler einsehbar ist, daß es kein Unfallschaden ist.
Das sagst du und VW. Sobald ein Händler mit dem Lackprüfgerät drüber geht, geht der Preis runter. Das interessiert niemanden.
26 Antworten
Wenn das Fahrzeug von einem Fachbetrieb neu lackiert wird, stellt das in meinen Augen keine Wertminderung dar.
Wird aber als solche bewertet. Sobald neulackiert/nachlackiert wird.
Hallo,
die Lackierung ab Werk ist eingebrannt,das kann man beim nachlackieren nicht mehr machen,weil sonst aufgrund der Temperaturen die Kunststoffteile leiden und sich verändern.
Somit ist eine Nachlackierung nicht mehr so widerstandsfähig als eine Einbrennlackierung!
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Hallo,
die Lackierung ab Werk ist eingebrannt
...ganz sicher?
Wird die nicht nur bei 80 Grad getrocknet?
Einbrennen beginnt doch erst bei 120 Grad und wird im Werk nicht vollzogen, sondern nur beim Lackierer mit Sonder und Pulverlacken?
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Zitat:
Original geschrieben von Sputzel-Records
...ganz sicher?Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Hallo,
die Lackierung ab Werk ist eingebranntWird die nicht nur bei 80 Grad getrocknet?
Einbrennen beginnt doch erst bei 120 Grad und wird im Werk nicht vollzogen, sondern nur beim Lackierer mit Sonder und Pulverlacken?
Nach meiner Kenntnis ist die Lackierung ab Werk eingebrannt!
Beim Lackierer wird diese nur getrocknet wenn die Innenausstattung verbaut ist!
Eine Pulverbeschichtung ist in ihrer Art anders als eine Lackierung und wird bei einer Temperatur von 140-200° Celsius verarbeitet.
also ich persönlich finde Nachlackieren nicht gut, da es im Moment gut aussieht, aber später der Klarlack abblättern kann.
Ist mir persönlich an einem früheren Fahrzeug passiert.
Durch einen Auffahrunfall wurde meine Heckklappe etwas beschädigt. Die wurde ausgebessert und überlackiert. Nach ca. 6 Jahren fing der Kalrlack dann an milchig zu werden und sich zu lösen.
Ich habe auch schon mit einem Lackierer darüber gesprochen. Er meinte die Qualität des Lackes war sicher nicht so gut gewesen.
Garantie gibts nach den Jahren nicht mehr, finde ich persönlich Sch...
Deshalb würde ich sowas nur noch machen lassen, wenn die eine 10 jährige Garantie auf ihre Arbeit übernehmen. Schließlich soll mein Auto nicht nur 5 Jahre gut aussehen und danach in die Presse!
Zum Thema Wertminderung: auf jeden Fall
Kommt immer darauf wie gut der Lackierer ist, wenn man hinterher wirklich keine Farbunterschiede mehr sieht, dann gering. Ansonsten würde ich über ein Gutachten ordentlich abkassieren.
Zitat:
Original geschrieben von Frankman28
also ich persönlich finde Nachlackieren nicht gut, da es im Moment gut aussieht, aber später der Klarlack abblättern kann.
Das der Klarlack abblättet ist aber nicht normal,dann ist schlecht gearbeitet worden!
Auch eine Nachlackierung ist im Normalfall von guter Qualität,nur das der Lack ohne einbrennen weicher und weniger widerstandsfähig ist als die Lackierung vom Werk.
Danke für eure Antworten! VW hat natürlich eben gesagt, daß es keine Wertminderung ist, wenn es richtig gemacht wird und daß es im Computer für alle VW Händler einsehbar ist, daß es kein Unfallschaden ist. Ich habe trotzdem drum gebeten erst mal mit mir Rücksprache zu nehmen wenn der Gutachter da war um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Auch eine Nachlackierung ist im Normalfall von guter Qualität,nur das der Lack ohne einbrennen weicher und weniger widerstandsfähig ist als die Lackierung vom Werk.
Geht es überhaupt noch weicher, und weniger wiederstandsfähig?🙁
Zitat:
Original geschrieben von BjoernX
Geht es überhaupt noch weicher, und weniger wiederstandsfähig?🙁Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Auch eine Nachlackierung ist im Normalfall von guter Qualität,nur das der Lack ohne einbrennen weicher und weniger widerstandsfähig ist als die Lackierung vom Werk.
Ja leider ist das bei den "Wasserlacken" heute so das man diese nicht mehr von der Wiederstansfähigkeit mit den Lösungsmittelhaltigen Lacken vergleichen kann.
Ja, und es ist echt zum kot..... . Wasserlacke---> die wahrscheinlich blödeste Erfindung überhaupt.
Da sehen schon fast neue Autos aus, wie wenn sie schon >10 Jahre alt wären😠
PS. Sorry, aber das musste echt mal raus😉
Zitat:
Original geschrieben von BjoernX
Ja, und es ist echt zum kot..... . Wasserlacke---> die wahrscheinlich blödeste Erfindung überhaupt.
Da sehen schon fast neue Autos aus, wie wenn sie schon >10 Jahre alt wären😠PS. Sorry, aber das musste echt mal raus😉
Daher meine Empfehlung:
Keine dunkle Lackierung aufgrund ihrer besonderen Empfindlichkeit nehmen !
Zitat:
Original geschrieben von zzooxx
VW hat natürlich eben gesagt, daß es keine Wertminderung ist, wenn es richtig gemacht wird und daß es im Computer für alle VW Händler einsehbar ist, daß es kein Unfallschaden ist.
VW hat Recht, solange hier kein Unfallschaden vorliegt und die Lackierung ordnungsgemäß von einem Fachmann/Werkstatt durchgeführt wurde, ist das nicht relevant.
Zitat:
Original geschrieben von GTD-170
VW hat Recht, solange hier kein Unfallschaden vorliegt und die Lackierung ordnungsgemäß von einem Fachmann/Werkstatt durchgeführt wurde, ist das nicht relevant.Zitat:
Original geschrieben von zzooxx
VW hat natürlich eben gesagt, daß es keine Wertminderung ist, wenn es richtig gemacht wird und daß es im Computer für alle VW Händler einsehbar ist, daß es kein Unfallschaden ist.
Das sagst du und VW. Sobald ein Händler mit dem Lackprüfgerät drüber geht, geht der Preis runter. Das interessiert niemanden.