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Neujahrs-Crash: Was wird aus meinem Führerschein?

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 16:13

Guten Abend,

mich würde interessieren, was nach einem Neujahrs-Crash nun alles auf mich zukommt.

Ich verlor auf dem Weg nach Hause auf einer Landstraße die Kontrolle über mein Fahrzeug und krachte in den Straßengraben. Es war eine dumme Idee, keine Frage. Aber ich dachte mir, es würde schon alles gut gehen und die etwa 10 Kilometer wären keine große Herausforderung.

Leider kam wenige Minuten später eine Zivilstreife des Weges, nahm den Unfall und mir den Führerschein ab. Zudem musste ich mit auf die Wache für eine Blutprobe. Das Ergebnis lässt nichts gutes erahnen: 1,8 Promille, sowie Kokain, THC, evntl. auch Amphetamine.

Zunächst ist es wohl ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Aber kann mir jemand pauschal und ohne Gewähr andeuten, was ich zu erwarten habe?

Ich habe große Sorge, dass mir die Fahrerlaubnis längerfristig entzogen werden könnte. Allerdings bin ich beruflich auch meinen Lappen angewiesen, da meine Arbeitsstätte fernab jeglicher Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gelegen.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Leasingfahrzeug. Kann jemand sagen, wie es in diesem Fall mit der Schadensübernahme durch die Vollkaskoversicherung aussieht?

Verzweifelte Grüße

Martin

Beste Antwort im Thema
am 7. Januar 2014 um 16:24

Da wird jede Menge Ärger auf dich zukommen:

- 1,8 Promille, da interessiert sich der Staatsanwalt für (über 1,1 Promille)

- Kokain und THC verbessern deine Situation nicht unbedingt

- u.U. wird deine Versicherung die Kosten später von dir zurückfordern.

- Gerichts- und Anwaltskosten

Ich gehe davon aus, dass du deinen Lappen mind. 6 Monate abgeben wirst, vermutlich aber erheblich länger. Auch eine MPU wird sehr wahrscheinlich angeordnet werden. Eine Bekannte ist mit 1,3 Promille am Steuer erwischt worden, hatte aber keinen Unfall gebaut und keine Drogen genommen - und durfte 9 Monate auf Bus und Bahn umsteigen.

Und noch eine persönliche Meinung (zu beiden Fällen): Mitleid habe ich da nicht!

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am 8. Januar 2014 um 15:22

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

so lange eine Straftat nicht im Führungszeugnis auftaucht darf man sich offiziell als "nicht vorbestraft" bezeichnen!

Die 50 - 60 Tagessätze sind ein Erfahrungswert. Ich kenne zig Fälle von Alkoholfahrten mit Unfall. An die 90 TS kommt man bei Wiederholungstätern oder wenn eine schwerere Körperverletzung hinzukommt. Ohne Unfall werden meist so 30 - 40 TS verhängt.

Man ist de facto vorbestraft, wenn es Einträge im BZR gibt. Ob man diese offenbaren muss (bspw. im Vorstellungsgespräch) steht auf einem anderen Blatt.

Man kann die zu erwartende Strafe nicht pauschalisieren; insbesondere gilt dies für den hier gegebenen Fall, dass noch nicht einmal die Intensität des Rausches präzisiert wurde. Das Strafmaß lässt sich daher mit dem hier vorgebrachten schlichtweg nicht bestimmen. Es sind schlichtweg noch zu viele Unbekannte die einer etwaigen Strafzumessung vorangehen. Und die grundsätzliche Eingrenzung ergibt sich ohnehin aus den gesetzlichen Strafrahmen.

Zitat:

Original geschrieben von Flykai

ich finde an dem szenario nichts was es unwahrscheinlicher macht- gerade bekannte "Schleichwege" werden zu Silvester/Karneval etc besonders überwacht.Gerade ein Zivil Fahrzeug ist da sehr unauffällig;)

Es ist nicht ungewöhnlich, dass auch Zivilstreifen gezielt eingesetzt werden um Rauschfahrten zu verfolgen bzw. zu verhindern. Dafür werden sogar teilweise gezielt der Disco-Klientel angepasste Zivilfahrzeuge (bspw. Golf GTI) verwendet.

Zitat:

Wenn Sie also zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von unter 3 Monaten rechtskräftig verurteilt wurden, gelten Sie (umgangssprachlich) als „nicht vorbestraft".

http://www.anwalt.de/.../...polizeiliches-fuehrungszeugnis_038673.html

Für das Strafmaß gibt es genügend Erfahrungswerte. Alles über 60 TS für so einen Fall wäre wirklich ungewöhnlich.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Wenn das keine vorsätzliche Tat ist, weiß ich es auch nicht mehr.

Und Vorsatz müsste sich (meiner Empfindung nach) IMMER strafverschärfend auswirken.

Bringe in dem Zustand mal jemand um, da wird strafverschärfend zur Lachnummer.

https://www.youtube.com/watch?v=bvLaTupw-hk

Sei froh, dass es nur dich erwischt hat. Mit etwas Pech hättest du jetzt auch ein Menschenleben auf dem Gewissen haben können.

Ich denke dem TE hilft wohl nur ein Alkohol und Drogenenzug.

Zitat:

Original geschrieben von Amazonfahrer

Ich denke dem TE hilft wohl nur ein Alkohol und Drogenenzug.

:confused: Du hast aber schon gelesen, wie sich sein Konsumverhalten darstellt? Da gibt es nichts zu entziehen...

am 8. Januar 2014 um 19:15

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

Zitat:

Original geschrieben von Amazonfahrer

Ich denke dem TE hilft wohl nur ein Alkohol und Drogenenzug.

:confused: Du hast aber schon gelesen, wie sich sein Konsumverhalten darstellt? Da gibt es nichts zu entziehen...

Is doch wurst. Einfach mal pauschal draufhauen. Jeder der Alkohol und/oder Drogen konsumiert ist ein Junkie! :rolleyes:

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