ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Neujahrs-Crash: Was wird aus meinem Führerschein?

Neujahrs-Crash: Was wird aus meinem Führerschein?

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 16:13

Guten Abend,

mich würde interessieren, was nach einem Neujahrs-Crash nun alles auf mich zukommt.

Ich verlor auf dem Weg nach Hause auf einer Landstraße die Kontrolle über mein Fahrzeug und krachte in den Straßengraben. Es war eine dumme Idee, keine Frage. Aber ich dachte mir, es würde schon alles gut gehen und die etwa 10 Kilometer wären keine große Herausforderung.

Leider kam wenige Minuten später eine Zivilstreife des Weges, nahm den Unfall und mir den Führerschein ab. Zudem musste ich mit auf die Wache für eine Blutprobe. Das Ergebnis lässt nichts gutes erahnen: 1,8 Promille, sowie Kokain, THC, evntl. auch Amphetamine.

Zunächst ist es wohl ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Aber kann mir jemand pauschal und ohne Gewähr andeuten, was ich zu erwarten habe?

Ich habe große Sorge, dass mir die Fahrerlaubnis längerfristig entzogen werden könnte. Allerdings bin ich beruflich auch meinen Lappen angewiesen, da meine Arbeitsstätte fernab jeglicher Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gelegen.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Leasingfahrzeug. Kann jemand sagen, wie es in diesem Fall mit der Schadensübernahme durch die Vollkaskoversicherung aussieht?

Verzweifelte Grüße

Martin

Beste Antwort im Thema
am 7. Januar 2014 um 16:24

Da wird jede Menge Ärger auf dich zukommen:

- 1,8 Promille, da interessiert sich der Staatsanwalt für (über 1,1 Promille)

- Kokain und THC verbessern deine Situation nicht unbedingt

- u.U. wird deine Versicherung die Kosten später von dir zurückfordern.

- Gerichts- und Anwaltskosten

Ich gehe davon aus, dass du deinen Lappen mind. 6 Monate abgeben wirst, vermutlich aber erheblich länger. Auch eine MPU wird sehr wahrscheinlich angeordnet werden. Eine Bekannte ist mit 1,3 Promille am Steuer erwischt worden, hatte aber keinen Unfall gebaut und keine Drogen genommen - und durfte 9 Monate auf Bus und Bahn umsteigen.

Und noch eine persönliche Meinung (zu beiden Fällen): Mitleid habe ich da nicht!

185 weitere Antworten
Ähnliche Themen
185 Antworten

zeih schon mal um, näher an Deine Arbeitsstätte. Du wirst für längere Zeit auf den ÖPNV angewiesen sein.

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 16:20

Hallo. Danke für deine schnelle Antwort.

Sieht es so übel aus? Umzug bedeutet für mich, dass wir hier von einem Zeitraum von über 12 Monaten sprechen. :(

Zitat:

Original geschrieben von martin983756983746

Ich habe große Sorge, dass mir die Fahrerlaubnis längerfristig entzogen werden könnte. Allerdings bin ich beruflich auch meinen Lappen angewiesen, da meine Arbeitsstätte fernab jeglicher Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gelegen.

Mit mindestens 12 Monaten solltest Du rechnen, zudem wird bei Neubeantragung eine positiv ausfallende MPU von dir verlangt.

Ob Du beruflich darauf angewiesen bist oder nicht spielt im OWi-Bereich eine Rolle und dort kann bei einem erstmaligen Verstoß von einem Fahrverbot abgesehen werden, hier bei dir liegt aber eine Straftat vor.

Zitat:

Original geschrieben von martin983756983746

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Leasingfahrzeug. Kann jemand sagen, wie es in diesem Fall mit der Schadensübernahme durch die Vollkaskoversicherung aussieht?

Die Kasko kann durchaus die Zahlung einstellen.

am 7. Januar 2014 um 16:24

Da wird jede Menge Ärger auf dich zukommen:

- 1,8 Promille, da interessiert sich der Staatsanwalt für (über 1,1 Promille)

- Kokain und THC verbessern deine Situation nicht unbedingt

- u.U. wird deine Versicherung die Kosten später von dir zurückfordern.

- Gerichts- und Anwaltskosten

Ich gehe davon aus, dass du deinen Lappen mind. 6 Monate abgeben wirst, vermutlich aber erheblich länger. Auch eine MPU wird sehr wahrscheinlich angeordnet werden. Eine Bekannte ist mit 1,3 Promille am Steuer erwischt worden, hatte aber keinen Unfall gebaut und keine Drogen genommen - und durfte 9 Monate auf Bus und Bahn umsteigen.

Und noch eine persönliche Meinung (zu beiden Fällen): Mitleid habe ich da nicht!

am 7. Januar 2014 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi

 

 

Und noch eine persönliche Meinung (zu beiden Fällen): Mitleid habe ich da nicht!

Stimme dir zu, was mich allerdings verwundert ist was die Leute sich so zu Sylvester alles in die Körperöffnungen schütten, ich habe Sylvester eine Flasche Multivitaminsaft getrunken und dann um 0 Uhr ein wenig Schwarzpulver draußen inhaliert ;)

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

.... um 0 Uhr ein wenig Schwarzpulver draußen inhaliert ;)

Junkie. :D

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 16:34

Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi

Da wird jede Menge Ärger auf dich zukommen:

- 1,8 Promille, da interessiert sich der Staatsanwalt für (über 1,1 Promille)

- Kokain und THC verbessern deine Situation nicht unbedingt

- u.U. wird deine Versicherung die Kosten später von dir zurückfordern.

- Gerichts- und Anwaltskosten

Ich gehe davon aus, dass du deinen Lappen mind. 6 Monate abgeben wirst, vermutlich aber erheblich länger. Auch eine MPU wird sehr wahrscheinlich angeordnet werden. Eine Bekannte ist mit 1,3 Promille am Steuer erwischt worden, hatte aber keinen Unfall gebaut und keine Drogen genommen - und durfte 9 Monate auf Bus und Bahn umsteigen.

Und noch eine persönliche Meinung (zu beiden Fällen): Mitleid habe ich da nicht!

Auch Dir Danke ich für deine Antwort. "Mitleid" habe ich auch nicht sonderlich verdient. Mir ist bewusst, dass ich wirklich nicht hätte fahren dürfen. Eigentlich war der Verlauf des Abends auch anders gedacht und die Rückfahrt mit dem Taxi geplant.

Die monetär bedeutenste Frage ist für mich, was aus dem Fahrzeug mit Totalschaden wird. Der Führerschein ist zwar ebenso wichtig, aber dann in letzter Konsequenz schon fast nur sekundär.

Aber auf jeden Fall scheinen es überschaubare Zeiträume zu sein und kein Abschied auf unbestimmte Zeit. Das ist zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer...

Wegen der BTM sinds schonmal mind. 12 Monate, wenn die Werte hoch genug waren ( Blutwerte ).

Dann musst du noch nachweisen das du mind. 12 Monate drogenfrei warst und glaubhaft machen, dass du drogenfrei bleiben wirst.

Die Kasko braucht nicht zahlen und die HF wird dich bis 5000 Euronen in Regress nehmen.

Aber wie bei allem gilt....abwarten und schauen was die Staatsanwaltschaft draus macht.

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 16:41

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi

 

Und noch eine persönliche Meinung (zu beiden Fällen): Mitleid habe ich da nicht!

Stimme dir zu, was mich allerdings verwundert ist was die Leute sich so zu Sylvester alles in die Körperöffnungen schütten, ich habe Sylvester eine Flasche Multivitaminsaft getrunken und dann um 0 Uhr ein wenig Schwarzpulver draußen inhaliert ;)

Wir haben schon hemmungslos und harmonisch gefeiert. Da dies abzusehen gewesen war, wollte ich auch ursprünglich nicht mit dem eigenen Fahrzeug nach Hause. So waren es dann am Ende immerhin zwei freundliche Beamte, die mich mitnahmen. Man kennt sich halt.

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Wegen der BTM sinds schonmal mind. 12 Monate, wenn die Werte hoch genug waren ( Blutwerte ).

Dann musst du noch nachweisen das du mind. 12 Monate drogenfrei warst und glaubhaft machen, dass du drogenfrei bleiben wirst.

Die Kasko braucht nicht zahlen und die HF wird dich bis 5000 Euronen in Regress nehmen.

Aber wie bei allem gilt....abwarten und schauen was die Staatsanwaltschaft draus macht.

Hallo. Darf ich fragen, wie Du auf die höchstens 5.000 EUR kommst? Ist das ein Maximalbetrag, der bei Fahrlässigkeit gefordert werden darf? Das wäre natürlich ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk bei einer Schadenssumme von ca. 50.000 EUR.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi

 

Und noch eine persönliche Meinung (zu beiden Fällen): Mitleid habe ich da nicht!

Stimme dir zu, was mich allerdings verwundert ist was die Leute sich so zu Sylvester alles in die Körperöffnungen schütten, ich habe Sylvester eine Flasche Multivitaminsaft getrunken und dann um 0 Uhr ein wenig Schwarzpulver draußen inhaliert ;)

Bei mir war es eine Flasche vergorener Traubensaft, dazu ein Aperitif und in Cocktail. Die 50m zum Hotel (die andere der beiden legalen Möglichkeiten) habe ich NICHT mit dem Auto zurückgelegt.

Zum Totalschaden wurde bereits angedeutet, daß die Kaskoversicherung den Leasinggeber zunächst entschädigen wird und höchstwahrscheinlich gemäß ihrer Vertragsbedingungen (grober Verstoß etc.) die verauslagte Summe beim Leasingnehmer (das ist wohl der TE) zurückfordern wird.

Den Ansatz mit der Haftpflicht verstehe ich nicht, was soll die zahlen ? den Schaden am Straßengraben ?

am 7. Januar 2014 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von martin983756983746

 

Die monetär bedeutenste Frage ist für mich, was aus dem Fahrzeug mit Totalschaden wird. Der Führerschein ist zwar ebenso wichtig, aber dann in letzter Konsequenz schon fast nur sekundär.

Das alles solltest du aber mit deinem Anwalt klären ,  wie hoch der Schaden am Fahrzeug ist wie hoch der Restwert ist und ob nun die Versicherung oder die Leasinggesellschaft Forderungen gegen dich erhebt usw usw.

Zitat:

Original geschrieben von martin983756983746

1,8 Promille, sowie Kokain, THC, evntl. auch Amphetamine.

[…]

Ich habe große Sorge, dass mir die Fahrerlaubnis längerfristig entzogen werden könnte.

Ich habe große Sorge, wenn dir die Fahrerlaubnis überhaupt wieder erteilt wird.

Die Vollkasko ist wegen grober Fahrlässigkeit nicht leistungspflichtig, du wirst also auf dem Schaden sitzenblieben. Wenn du im Bereich der Unzurechnungsfähigkeit gewesen wärst (ab ca. 3 Promille, nur als Hausnummer) wäre die VK wieder leistungspflichtig.

Zitat:

Original geschrieben von martin983756983746

.

Hallo. Darf ich fragen, wie Du auf die höchstens 5.000 EUR kommst? Ist das ein Maximalbetrag, der bei Fahrlässigkeit gefordert werden darf? Das wäre natürlich ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk bei einer Schadenssumme von ca. 50.000 EUR.

Die Regressforderung von 5.000 Euro gilt aber nur für die Haftpflicht.

Deinen Vollkaskoschaden dürftest Du wohl in voller Höhe selber zahlen, da die Versicherung sich auf die Befreiung der Leistung beruft, da Alkohol und Betäubungsmittel im Spiel ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Neujahrs-Crash: Was wird aus meinem Führerschein?