Neujahrs-Crash: Was wird aus meinem Führerschein?

Guten Abend,
mich würde interessieren, was nach einem Neujahrs-Crash nun alles auf mich zukommt.

Ich verlor auf dem Weg nach Hause auf einer Landstraße die Kontrolle über mein Fahrzeug und krachte in den Straßengraben. Es war eine dumme Idee, keine Frage. Aber ich dachte mir, es würde schon alles gut gehen und die etwa 10 Kilometer wären keine große Herausforderung.

Leider kam wenige Minuten später eine Zivilstreife des Weges, nahm den Unfall und mir den Führerschein ab. Zudem musste ich mit auf die Wache für eine Blutprobe. Das Ergebnis lässt nichts gutes erahnen: 1,8 Promille, sowie Kokain, THC, evntl. auch Amphetamine.

Zunächst ist es wohl ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Aber kann mir jemand pauschal und ohne Gewähr andeuten, was ich zu erwarten habe?

Ich habe große Sorge, dass mir die Fahrerlaubnis längerfristig entzogen werden könnte. Allerdings bin ich beruflich auch meinen Lappen angewiesen, da meine Arbeitsstätte fernab jeglicher Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gelegen.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Leasingfahrzeug. Kann jemand sagen, wie es in diesem Fall mit der Schadensübernahme durch die Vollkaskoversicherung aussieht?

Verzweifelte Grüße
Martin

Beste Antwort im Thema

Da wird jede Menge Ärger auf dich zukommen:

- 1,8 Promille, da interessiert sich der Staatsanwalt für (über 1,1 Promille)
- Kokain und THC verbessern deine Situation nicht unbedingt
- u.U. wird deine Versicherung die Kosten später von dir zurückfordern.
- Gerichts- und Anwaltskosten

Ich gehe davon aus, dass du deinen Lappen mind. 6 Monate abgeben wirst, vermutlich aber erheblich länger. Auch eine MPU wird sehr wahrscheinlich angeordnet werden. Eine Bekannte ist mit 1,3 Promille am Steuer erwischt worden, hatte aber keinen Unfall gebaut und keine Drogen genommen - und durfte 9 Monate auf Bus und Bahn umsteigen.

Und noch eine persönliche Meinung (zu beiden Fällen): Mitleid habe ich da nicht!

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Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi



Zitat:

Original geschrieben von dodo32


Geht nicht. Er muss sich nicht selbsts belasten und schon gleich gar nicht vor 2 Beamten. Wenn er unter Eid vor einem Richter stehen würde oder gestanden hätte, sähe das anders aus.

Bullshit. Als Angeklagter kann man nicht vereidigt werden. Steht sogar explizit in der StPO.

Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911



Bullshit.

....ein Paradebeispiel für die Bemühungen hier im Forum, eine gepflegte Gesprächskultur aufrecht zu erhalten 🙄

Man sollte nicht alles durcheinander werfen-Vereidigt werden Zeugen;und die dürfen auch keine Falschaussage machen.
Der Angeklagte darf das Blaue vom Himmel lügen sofern es ihn selbst betrifft in der Strafsache-er kann gesetzlich gar keine Falschaussage machen!

Dass die Versicherung die Leasingfirma entschädigt schütztnden TE leider nicht vor einer Regressforderung (in voller Höhe oder verhandelbar).

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Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Dass die Versicherung die Leasingfirma entschädigt schütztnden TE leider nicht vor einer Regressforderung …

Die Versicherung entschädigt immer nur den Versicherten, das ist in dem Fall der TE. Es sei denn der Versicherte hat wie in diesem Fall Alkohol getrunken, dann ist die Versicherung leistungsfrei, der TE wird also keinen Cent sehen. Wessen Eigentum (nicht Besitz!!!) das Auto ist, hat mit der Versicherung überhaupt nichts zu tun. Die vertragliche Beziehung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer ist davon völlig unberührt, d.h. der Leasinggeber kann weiterhin auf Vertragserfüllung bestehen und seine Leasgingebühren einfordern und nach Vertragsende das Fahrzeug mit dem festgelegten Wert oder eben den festgelegten Wert einfordern. So einfach ist das.

Jeep,so ist das. Wird in jedem Fall eine teure NR. werden.🙄

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