Neujahrs-Crash: Was wird aus meinem Führerschein?

Guten Abend,
mich würde interessieren, was nach einem Neujahrs-Crash nun alles auf mich zukommt.

Ich verlor auf dem Weg nach Hause auf einer Landstraße die Kontrolle über mein Fahrzeug und krachte in den Straßengraben. Es war eine dumme Idee, keine Frage. Aber ich dachte mir, es würde schon alles gut gehen und die etwa 10 Kilometer wären keine große Herausforderung.

Leider kam wenige Minuten später eine Zivilstreife des Weges, nahm den Unfall und mir den Führerschein ab. Zudem musste ich mit auf die Wache für eine Blutprobe. Das Ergebnis lässt nichts gutes erahnen: 1,8 Promille, sowie Kokain, THC, evntl. auch Amphetamine.

Zunächst ist es wohl ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Aber kann mir jemand pauschal und ohne Gewähr andeuten, was ich zu erwarten habe?

Ich habe große Sorge, dass mir die Fahrerlaubnis längerfristig entzogen werden könnte. Allerdings bin ich beruflich auch meinen Lappen angewiesen, da meine Arbeitsstätte fernab jeglicher Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gelegen.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Leasingfahrzeug. Kann jemand sagen, wie es in diesem Fall mit der Schadensübernahme durch die Vollkaskoversicherung aussieht?

Verzweifelte Grüße
Martin

Beste Antwort im Thema

Da wird jede Menge Ärger auf dich zukommen:

- 1,8 Promille, da interessiert sich der Staatsanwalt für (über 1,1 Promille)
- Kokain und THC verbessern deine Situation nicht unbedingt
- u.U. wird deine Versicherung die Kosten später von dir zurückfordern.
- Gerichts- und Anwaltskosten

Ich gehe davon aus, dass du deinen Lappen mind. 6 Monate abgeben wirst, vermutlich aber erheblich länger. Auch eine MPU wird sehr wahrscheinlich angeordnet werden. Eine Bekannte ist mit 1,3 Promille am Steuer erwischt worden, hatte aber keinen Unfall gebaut und keine Drogen genommen - und durfte 9 Monate auf Bus und Bahn umsteigen.

Und noch eine persönliche Meinung (zu beiden Fällen): Mitleid habe ich da nicht!

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Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Hallo,

es werden nicht über 90 Tagessätze werden, mach Dir keine Sorgen. Rechne mal so mit 50 - 60. Also auch keine Vorstrafe. ...

Diese Auskunft ist schlichtweg falsch! Jedes rechtskräftige u.a. strafende Urteil oder auch Strafbefehle werden im BZR (Bundeszentralregister) eingetragen; vgl. § 3 ff. BZRG. Damit ist man auch vorbestraft. Und diese Auszüge liegen im vollen Umfang (also jeder einzelne Eintrag ist auf dem tagesaktuellen Ausdruck ersichtlich) dem Gericht und der Staatsanwaltschaft vor.

Die 90-TS-Grenze bezieht sich lediglich auf die ausführenden Inhalte eines üblichen Führungszeugnisses - nicht darauf, dass jemand nicht vorbestraft ist.

Zu den 50-60 TS braucht man glaube ich nichts Weiteres sagen. Worauf begründest du diese Einschätz? Die Abschlussverfügung der StA, den Notizen oder gar Urteil(sentwurf) des Richters, einem zugrundeliegenden Strafbefehl oder auf deine Glaskugel?
Außer unsubstantiierte Mutmaßungen kann man hier schlichtweg keine seriöse Angabe zum zu erwartenden Strafmaß abgeben.

so lange eine Straftat nicht im Führungszeugnis auftaucht darf man sich offiziell als "nicht vorbestraft" bezeichnen!

Die 50 - 60 Tagessätze sind ein Erfahrungswert. Ich kenne zig Fälle von Alkoholfahrten mit Unfall. An die 90 TS kommt man bei Wiederholungstätern oder wenn eine schwerere Körperverletzung hinzukommt. Ohne Unfall werden meist so 30 - 40 TS verhängt.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Die 50 - 60 Tagessätze sind ein Erfahrungswert. Ich kenne zig Fälle von Alkoholfahrten mit Unfall. An die 90 TS kommt man bei Wiederholungstätern oder wenn eine schwerere Körperverletzung hinzukommt. Ohne Unfall werden meist so 30 - 40 TS verhängt.

Vergiss bitte nicht, dass hier noch Drogen zusätzlich zum Alkohol im Spiel sind!

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer


...
die 50.000€ habe ich verstanden als Schaden am Leasingfahrzeug, die jedoch von der Kaskoversicherung nicht gezahlt werden.
Wenn das so ist, was hat die Haftpflichtversicherung damit zu tun ?
Die kommt nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

Meine Bemerkung bezog sich hierauf:

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


...
Die Folgen sind heftig aber nicht unüberwindbar.
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Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi


Vergiss bitte nicht, dass hier noch Drogen zusätzlich zum Alkohol im Spiel sind!

das wirkt sich aber nicht strafverschärfend aus (mehr als betrunken/stoned kann man nicht sein). Es macht es nur schwieriger, die MPU zu bestehen.

Zitat:

Die Folgen sind heftig aber nicht unüberwindbar

er ist nicht der Erste, dem so etwas passiert (auch nicht der Letzte). Niemand wird gevierteilt. Andere sind durch so eine Situation auch schon durchgekommen. Die erste Zeit ist die schwerste.

@TE/Martin: wurdest Du auf das Thema Drogen angesprochen, wurde das festgestellt? Wurde eine oder wurden zwei Kanülen mit Blut befüllt? Es wird nicht automatisch jede Blutprobe auch auf Drogen getestet.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Wenn das so ist, was hat die Haftpflichtversicherung damit zu tun ?
Die kommt nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

irgendeinen Fremdschaden am Bankett oder durch Ölverschmutzung wird es vermutlich gegeben haben.

nur, die 50k€ beziehen sich doch wohl auf das Leasingfahrzeug und verglichen damit sind die zusätzlich vermutbaren Haftpflicht-Schäden die der TE nicht genannt hat wohl im Bagatellbereich angesiedelt.

Wegen der 5k€-Begrenzung im Haftpflichtbereich hat der TE aber schon mal (zu Unrecht wie ich meine) davon geträumt mit 5k€ davonzukommen und da bezog er sich auf die 50k€. Auf denen wird er aber nach meiner Einschätzung in jedem Fall sitzenbleiben.

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer


und da bezog er sich auf die 50k€. Auf denen wird er aber nach meiner Einschätzung in jedem Fall sitzenbleiben.

so ist das wohl. Je nach Konstellation (wenn z.B. der Arbeitgeber der Leasingnehmer ist) kann es auch sein, dass die VK erst leistet und dann das Geld vom TE zurückfordert. In diesem Fall kann man vermutlich wenigstens eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Den Restwert des FZ mit Totalschaden muss man natürlich auch noch abziehen.

... weitere Leasingraten wird er sich dann wenigstens ersparen.

da das Leasingvertragsrecht komplex ist und im Schadensfall bzw. Vertragsbeendigung die Kongruenz der einzelnen gegenseitigen Ansprüche stark von der doch recht freien Vertragsgestaltung abhängen, würde ich hier meinen Anwalt mit einbinden. Zum Einlesen schon mal:

http://www.anwalt24.de/.../unfall-mit-dem-leasingfahrzeug

Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi


Da wird jede Menge Ärger auf dich zukommen:

Ich gehe davon aus, dass du deinen Lappen mind. 6 Monate abgeben wirst, vermutlich aber erheblich länger. Auch eine MPU wird sehr wahrscheinlich angeordnet werden.

Eine MPU ist zwingend Vorgeschrieben ab 1,6- da hats nichts mehr mit wahrscheinlich

naja, diese Nebenstraßen und Feldwege gibt’s überall und auch die Polizei kennt sie, die Schleichwege. Dass die grad an Silvester dort Streife fahren, ist mehr als logisch.

ich finde an dem szenario nichts was es unwahrscheinlicher macht- gerade bekannte "Schleichwege" werden zu Silvester/Karneval etc besonders überwacht.Gerade ein Zivil Fahrzeug ist da sehr unauffällig😉

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