Neujahrs-Crash: Was wird aus meinem Führerschein?

Guten Abend,
mich würde interessieren, was nach einem Neujahrs-Crash nun alles auf mich zukommt.

Ich verlor auf dem Weg nach Hause auf einer Landstraße die Kontrolle über mein Fahrzeug und krachte in den Straßengraben. Es war eine dumme Idee, keine Frage. Aber ich dachte mir, es würde schon alles gut gehen und die etwa 10 Kilometer wären keine große Herausforderung.

Leider kam wenige Minuten später eine Zivilstreife des Weges, nahm den Unfall und mir den Führerschein ab. Zudem musste ich mit auf die Wache für eine Blutprobe. Das Ergebnis lässt nichts gutes erahnen: 1,8 Promille, sowie Kokain, THC, evntl. auch Amphetamine.

Zunächst ist es wohl ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Aber kann mir jemand pauschal und ohne Gewähr andeuten, was ich zu erwarten habe?

Ich habe große Sorge, dass mir die Fahrerlaubnis längerfristig entzogen werden könnte. Allerdings bin ich beruflich auch meinen Lappen angewiesen, da meine Arbeitsstätte fernab jeglicher Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gelegen.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Leasingfahrzeug. Kann jemand sagen, wie es in diesem Fall mit der Schadensübernahme durch die Vollkaskoversicherung aussieht?

Verzweifelte Grüße
Martin

Beste Antwort im Thema

Da wird jede Menge Ärger auf dich zukommen:

- 1,8 Promille, da interessiert sich der Staatsanwalt für (über 1,1 Promille)
- Kokain und THC verbessern deine Situation nicht unbedingt
- u.U. wird deine Versicherung die Kosten später von dir zurückfordern.
- Gerichts- und Anwaltskosten

Ich gehe davon aus, dass du deinen Lappen mind. 6 Monate abgeben wirst, vermutlich aber erheblich länger. Auch eine MPU wird sehr wahrscheinlich angeordnet werden. Eine Bekannte ist mit 1,3 Promille am Steuer erwischt worden, hatte aber keinen Unfall gebaut und keine Drogen genommen - und durfte 9 Monate auf Bus und Bahn umsteigen.

Und noch eine persönliche Meinung (zu beiden Fällen): Mitleid habe ich da nicht!

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Mir ist noch kein Fall untergekommen, wo noch nach 3 Monaten Abstinenz was im Körper rumgeflogen ist.

Ab da gehen die Abstinenznachweise los. Im Zweifel ist halt ein absoluter Kurzhaarschnitt angesagt.

Und weswegen sollte es bei bestandener MPU keine neue Fahrerlaubnis geben? 😕

Das Gericht sagt z.b. 12 Monate Führerscheinentzug. Heisst aber noch lange nicht das die Fuehrerscheinstelle nach 12 Monaten neu erteilt. Die haben die Verantwortung und das letzte Wort 😉

Dafür müssen sie aber schon Gründe haben - ansonsten schaut noch mal ein Richter drauf.

Im hier diskutierten Fall sehe ich keinen Grund dafür.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Mein Weltbild stürzt gerade ein 😉

Meins wohl auch. Ich hätte ihn nämlich auf max. 20 geschätzt.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Dafür müssen sie aber schon Gründe haben - ansonsten schaut noch mal ein Richter drauf.

Im hier diskutierten Fall sehe ich keinen Grund dafür.

Wer hier keinen Grund sieht muss, Entschuldigung, blind sein.

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Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Wer hier keinen Grund sieht muss, Entschuldigung, blind sein.

Die vom Gericht verfügte Sperre ist abgelaufen, die von der FEB verlangte positive MPU wurde beigebracht, welche Gründe kann es jetzt noch geben, dem Antrag auf Neuerteilung der FE nicht zu entsprechen? Als einziger Einäugiger sei doch bitte so gut und erhelle uns Blinde ... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Carisma1996


Ihr wisst aber schon das der Threadersteller ein Troll ist? Heute angemeldet und der erste Post sofort so ein Erlebnis 🙄

Anscheinend sind wohl noch nicht alle Kinder in der Schule bzw. im Bett um die Uhrzeit ...

Es ist sinnlos hier jetzt Seitenweise Ratschläge, Tipps oder Beschimpfungen zu texten, da es eh ein Fake ist und somit verschwendete Zeit.

Und du hast schon gelesen, was Twindance auf Seite 4 geschrieben hat??? 😉

Und was ihr alle mit euerem Weltbild habt? Ich kenn viele Akademiker in dem Alter, die es auch mal ordentlich krachen lassen! Zwar definitiv ohne synthetische Drogen und vorallem ohne sich danach hinters Steuer zu setzen! 😉

Da hier fachlich ja schon sehr gute Beiträge gepostet wurden und noch viel zu viele Faktoren unsicher sind, können eventuell nur Erfahrungen helfen.

Ich kenn jemand, der unter Alkhohol (ich weiß nur nicht mehr ob es über 1,1 Promille oder darunter war) seinen Wagen in den Graben gesetzt hat. Ein Beifahrer brach sich dabei das Handgelenk.
Er war 1 Jahr ohne Führerschein, hat den Schaden am Auto und die Behandlungskosten für den Handgelenksbruch gezahlt (2 OPs, Reha etc.)! War ein sehr teurer Spaß! 😉

Was ich persönlich von der Fahrt des TEs halte, muss ich hier nicht niederschreiben... 😠

Hallo,

es werden nicht über 90 Tagessätze werden, mach Dir keine Sorgen. Rechne mal so mit 50 - 60. Also auch keine Vorstrafe. Dazu eine Sperre von 15 - 18 Monaten für Deinen Führerschein. Vor Wiedererteilung wirst Du eine MPU ablegen müssen, die eine doppelte Fragestellung (Alkohol und Drogen) hat und die auch nur mit 12monatigem Abstinenznachweis für Drogen bestanden werden kann. Bei Alk ist Abstinenz sicher auch besser. Und eine intensive Aufarbeitung Deines Konsums wirst Du brauchen, am besten mit Selbsthilfegruppe oder Drogenberatung.

Wie schon geschrieben: die Vollkaskoversicherung zahlt nicht, in der Haftpflicht kommt ein Regress von max. 5.000.- € auf Dich zu.

Die Folgen sind heftig aber nicht unüberwindbar.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Hallo,

............
Wie schon geschrieben: die Vollkaskoversicherung zahlt nicht, in der Haftpflicht kommt ein Regress von max. 5.000.- € auf Dich zu.

Die Folgen sind heftig aber nicht unüberwindbar.

was bitte soll denn die Haftpflicht zahlen ? Schäden am Straßengraben ? Von nennenswerten Haftpflichtschäden hat der TE m. W. nichts berichtet.

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer



Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Hallo,

............
Wie schon geschrieben: die Vollkaskoversicherung zahlt nicht, in der Haftpflicht kommt ein Regress von max. 5.000.- € auf Dich zu.

Die Folgen sind heftig aber nicht unüberwindbar.

was bitte soll denn die Haftpflicht zahlen ? Schäden am Straßengraben ? Von nennenswerten Haftpflichtschäden hat der TE m. W. nichts berichtet.

... aber davon

Zitat:

Original geschrieben von martin983756983746


...
Darf ich fragen, wie Du auf die höchstens 5.000 EUR kommst? Ist das ein Maximalbetrag, der bei Fahrlässigkeit gefordert werden darf? Das wäre natürlich ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk bei einer Schadenssumme von ca. 50.000 EUR.

Die Haftpflichtversicherung soll einen eventuellen Schaden zahlen – Ölbeseitigung, Leitpfosten, Schäden am Bankett, Schäden am Graben, und so weiter und so fort. Eben alles, was bei einem Unfall so beschädigt wird. Ist aber auch völlig egal, ob etwas beschädigt wurde, für die vollständige Information über die potentiellen Folgen ist die Info einfach wichtig.

die 5.000.- € sind der Maximalbetrag, den die Haftpflichtversicherung bei einer "Obliegenheitspflichtverletzung vor der Fahrt" (dazu zählt die Alkoholfahrt) als Regress fordern darf. Es kann natürlich billiger werden. Der Rabatt wird aber in jedem Fall zurückgestuft.

Die Voll- oder Teilkasko ist natürlich komplett leistungsfrei.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer


was bitte soll denn die Haftpflicht zahlen ? Schäden am Straßengraben ? Von nennenswerten Haftpflichtschäden hat der TE m. W. nichts berichtet.

... aber davon

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Zitat:

Original geschrieben von martin983756983746


...
Darf ich fragen, wie Du auf die höchstens 5.000 EUR kommst? Ist das ein Maximalbetrag, der bei Fahrlässigkeit gefordert werden darf? Das wäre natürlich ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk bei einer Schadenssumme von ca. 50.000 EUR.

die 50.000€ habe ich verstanden als Schaden am Leasingfahrzeug, die jedoch von der Kaskoversicherung nicht gezahlt werden.

Wenn das so ist, was hat die Haftpflichtversicherung damit zu tun ?

Die kommt nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

Zitat:

Wenn das so ist, was hat die Haftpflichtversicherung damit zu tun ?
Die kommt nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

irgendeinen Fremdschaden am Bankett oder durch Ölverschmutzung wird es vermutlich gegeben haben.

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