Neufahrzeugnutzung durch Händler vor Übergabe

Gestern habe ich zufällig gesehen, dass ein Mitarbeiter meines Händlers mit - höchstwahrscheinlich - meinem als Neufahrzeug gekauften Motorrad über das Betriebsgelände gefahren ist. Die Übergabe ist noch nicht erfolgt.

Nach meiner Kenntnis sind lediglich notwendige Überführungs- und Testfahrten zulässig, ohne dass die Neufahrzeug-Eigenschaft entfällt. Überführungsfahrten gibt es in aller Regel bei Motorrädern nicht, somit bleiben eigentlich nur noch Testfahrten, die vor Übergabe eines Neufahrzeugs erlaubt sein können: Ist es üblich oder sogar vom Hersteller vorgeschrieben, dass der Händler - auch ohne Nachfrage beim Kunden - eine Testfahrt macht?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

86 Antworten

Schön wie vielen hier es egal ist was so vor der Übergabe mit ihrem Neufahrzeug passiert.
Ist aber vermutlich auch so wie mit vielen Dingen wenn man selbst nicht betroffen ist.

Also mir ist es nicht egal was mit dem Fahrzeug passiert das ich konfiguriert habe und welches auf meine Bestellung hin geliefert wurde und mir übergeben werden soll. Auch die Sache mit " Ist doch noch nicht bezahlt", halte ich für kein Argument.

Da sind schon die unmöglichsten Dinge ans Tageslicht gekommen was Händler oder Werkstätten illegal mit den ihnen anvertrauten Fahrzeugen angestellt haben.

Aber ist ja alles nicht so schlimm, Hauptsache es kommen keine 100 Km zusammen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. Februar 2024 um 16:56:05 Uhr:


Aber ist ja alles nicht so schlimm, Hauptsache es kommen keine 100 Km zusammen.

Da die 100 km von der Rechtsprechung kommen verstehe ich deine Entrüstung nicht.

Bei BMW sind diese Probefahrten sogar nach der Komplettierung und Übergabedurchsicht des Motorrades durch den Händler vom Werk vorgegeben.

Sei froh wenn dies gemacht wird und du nicht an der nächsten Ecke ohne Bremsdruck in dir Kreuzung rast, wenn du deine neue Kiste abholst.

Klar wird bei der Durchsicht auch der Motor im kalten Zustand in den Begrenzer gedreht, um zu sehen ob dieser funktioniert und keine Schrauben abfallen. Mann, Mann, ...🙄🙄🙄

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. Februar 2024 um 16:56:05 Uhr:


Schön wie vielen hier es egal ist was so vor der Übergabe mit ihrem Neufahrzeug passiert.
Ist aber vermutlich auch so wie mit vielen Dingen wenn man selbst nicht betroffen ist.

[...]

Aber ist ja alles nicht so schlimm, Hauptsache es kommen keine 100 Km zusammen.

Es geht Dich schlicht und einfach nix an, was mit dem Fahrzeug geschieht bevor Du es bekommst. Solange Du es im vertragsgemäßen Zustand, unbeschädigt, sauber und mit einem (echten!) Kilometerstand unter 100 km bekommst.

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Im Werk werden die Betriebsflüssigkeiten oft nur auf Minimum aufgefüllt. Die Kühlung wird kalt über Unterdruck gefüllt und entlüftet. Die Händler füllen die Betriebsstoffe gewöhnlich auf Maximum nach und das geht eben auch nur wenn das Fahrzeug betriebswarm gefahren wurde. Eine weitere Nachkontrolle ist auch normal. Hinzu kommt, dass viele händler die mitgeorderte Zusatzausstattung aus Kostengründen erst selbst nachrüsten und es nicht vom Band so ordern. Und wie schon gesagt, das Rückdrehen des Tachos vor Übergabe an den Erstkäufer ist Branchenstandard, selbst bei Luxusfahrzeugen und Supersportlern.

Zitat:

…Ist es üblich oder sogar vom Hersteller vorgeschrieben, dass der Händler - auch ohne Nachfrage beim Kunden - eine Testfahrt macht?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Ja

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. Februar 2024 um 17:26:46 Uhr:



Es geht Dich schlicht und einfach nix an, was mit dem Fahrzeug geschieht bevor Du es bekommst. Solange Du es im vertragsgemäßen Zustand, unbeschädigt, sauber und mit einem (echten!) Kilometerstand unter 100 km bekommst.

Was eine zornige (und nutzlose) Antwort.

@Lobotomie: Google doch einfach mal, ob der Hersteller eine Übergabeinspektion vorschreibt (was praktisch immer der Fall ist) und welcher Umfang darin enthalten ist. Kawasaki sieht beispielsweise u.a. eine Probefahrt von mind. 3 km Länge vor.

Mich persönlich würde etwas anderes viel mehr stören: In deinem anderen Thread schreibst du, dass das Motorrad bereits seit 4 Wochen beim Händler lagert. Wenn das stimmt, was hindert ihn an der Auslieferung?

Zitat:

@ktown schrieb am 24. Februar 2024 um 17:07:03 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. Februar 2024 um 16:56:05 Uhr:


Aber ist ja alles nicht so schlimm, Hauptsache es kommen keine 100 Km zusammen.
Da die 100 km von der Rechtsprechung kommen verstehe ich deine Entrüstung nicht.

Zum Ersten bin ich nicht entrüstet sondern habe nur eine Meinung, zum zweiten sieht das Gesetz bestimmt nicht vor das der z.B. der Händler bevor er das Fahrzeug ausliefert 99 Km das Fahrzeug für Privatfahrten nutzt.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. Februar 2024 um 17:26:46 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. Februar 2024 um 16:56:05 Uhr:


Schön wie vielen hier es egal ist was so vor der Übergabe mit ihrem Neufahrzeug passiert.
Ist aber vermutlich auch so wie mit vielen Dingen wenn man selbst nicht betroffen ist.

[...]

Aber ist ja alles nicht so schlimm, Hauptsache es kommen keine 100 Km zusammen.

Es geht Dich schlicht und einfach nix an, was mit dem Fahrzeug geschieht bevor Du es bekommst. Solange Du es im vertragsgemäßen Zustand, unbeschädigt, sauber und mit einem (echten!) Kilometerstand unter 100 km bekommst.

Na das sehe ich anders. Meist Du der Händler darf das Fahrzeug vorher zb. vermieten ?

Bekommt man eigentlich heutzutage eine Allergie wenn man einfach mal zum Telefon greift und anruft? Oder...
Wenn man es schon sieht, einfach mal nachfragen? Zu Oldschool?
Nein, da startet man lieber einen Fred.... diskutiert stundenlang und macht ein riesen Fass auf

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"In deinem anderen Thread schreibst du, dass das Motorrad bereits seit 4 Wochen beim Händler lagert. Wenn das stimmt, was hindert ihn an der Auslieferung?"

Ich hab da was von "wir lassen es im Februar schon liefern, damit es im März (dem wohl gewünschten Monat) auch sicher da ist" und "Mitteilung des Händlers, dass das Fahrzeug schon geliefert wurde, nicht mitbekommen/erhalten."

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. Feb. 2024 um 19:10:20 Uhr:


Na das sehe ich anders. Meist Du der Händler darf das Fahrzeug vorher zb. vermieten ?

jetzt ist aber langsam mal gut.

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