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von VW Händler getäuscht - was tun, etwas komplizierter....

Themenstarteram 19. November 2012 um 19:15

Hallo zusammen,

ich habe ein nicht so ganz einfaches Problem.

Im März habe ich einen gebrauchten Passat aus Leasingrrücknahme von einem VW-Händler gekauft.

Nun wollte ich bei einem anderen VW Händler meine Alarmanlage auf Garantie reparieren lassen.

Dieser fragte mich dann so in einem Nebensatz, ob ich wüsste, dass mein Fahrzeug ein Unfallwagen sei.

Ich war total verdutzt, da mein Fahrzeug als unfallfrei angegeben war.

Er meinte er habe eigentlich schon zu viel gesagt, da er diese Informationen nicht raus geben dürfe, so wie er das aber sieht wurde wohl die Türe und ein Seitenteil ausgewechselt.

Umsomehr war ich verdutzt, da ich damals den Verkäufer extra gefragt hatte, ob dort etwas ausgetauscht wurde, da eine Fläche etwas unsauber lackert war.

Nun gut, habe dann dem Vorbesitzer angerufen, das Auto hatte wohl tatsächlich einen Schaden, er hat mir auch ein Bild geschickt, kann aber die Reparaturrechnung nicht mehr finden, da das Auto bei besagtem Autohaus repaiert wurde, kann ich die Rechnung dort auch nicht einfach anfordern.

Das Bild sieht eigentlich nicht so aus, als hätte man da etwas austauschen müssen, es ist hinten seitlich nach der Türe kurz vorm Rücklicht eine riesige Beule...

Ich weiß nun auch nicht so recht, wie ich weterverfahren soll, so ganz ohne Rechnung, ich habe auch angst jetzt nur mit dem Bild an die Firma herazutreten, wer weiß, ob die nicht die Rechnung löschen.

Bin ziemlich verzweifelt und fühle mich schon ziemlich übers Ohr gehauen, hätte ich von so einem großen Vw händler das nicht gedacht.

Hat mir vielleicht jemand einen Tip, was ich nun machen kann?

Beste Antwort im Thema
am 19. November 2012 um 20:06

Es stellt sich die Frage was du fuer Vorstellungen hast wie es geregelt werden soll. Moechtest du das Fahrzeug nicht mehr da er einen Unfall hatte, dann geh zum Anwalt. Moechtest du einen Preisnachlass weil es ein Unfallwagen ist, du es jetzt auch noch weisst und beim Wiederverkauf das angeben musst, dann geh zu einem Anwalt.

Moechtest du nur ne Entschuldigung und nen kostenlosen Service, dann rede freundlich mit dem Chef des Autohauses ;)

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Wie lange liegt der Unfall bzw. dessen Reparatur zurück?

Im notfall wendest du dich an einen Gutachter, TÜV, Dekra usw. und die können dir die Lack tiefe messen. Die Dicke unterscheidet sich eigentlich immer von einer Werkslackierung zu einer nach Lackierung.

Zitat:

Original geschrieben von annkatrin15886

...wer weiß, ob die nicht die Rechnung löschen.

Damit würden sie sich selbst noch tiefer ins Schlamassel 'reinreiten.

Themenstarteram 19. November 2012 um 19:42

Der Unfall war wohl laut Info in der Datenbank im Mai 2009.

Nimm dir einen guten Anwalt für Vertragsrecht und laß das von dem regeln. Da ist nämlich die Gefahr, einen Fehler zu deinem Nachteil zu begehen, am geringsten.

Themenstarteram 19. November 2012 um 19:49

Hallo,

möchte das ganze eigentlich erst einmal ohne Antwalt klären, hätte ich die Rechnung wüsste ich halt genau was gemacht wurde und könnte danach dann auch handeln.

am 19. November 2012 um 20:06

Es stellt sich die Frage was du fuer Vorstellungen hast wie es geregelt werden soll. Moechtest du das Fahrzeug nicht mehr da er einen Unfall hatte, dann geh zum Anwalt. Moechtest du einen Preisnachlass weil es ein Unfallwagen ist, du es jetzt auch noch weisst und beim Wiederverkauf das angeben musst, dann geh zu einem Anwalt.

Moechtest du nur ne Entschuldigung und nen kostenlosen Service, dann rede freundlich mit dem Chef des Autohauses ;)

Themenstarteram 19. November 2012 um 20:10

Mit dem Chef hatte ich schonmal gesprochen, wegen eines anderen Problems, da war er sehr kooperativ und hat mir den entstanden Schaden, der mir entstanden ist ohne weiteres ersetzt... ich denke das ich ihm einmal anrufen werde und die Sachlage schildern werde.

Ansonsten müsste ich dann eben doch zum Anwalt, allerdings wäre es zuvor eben sinnvoll genau zu wissen, was alles repariert wurde.

am 19. November 2012 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von annkatrin15886

Mit dem Chef hatte ich schonmal gesprochen, wegen eines anderen Problems, da war er sehr kooperativ und hat mir den entstanden Schaden, der mir entstanden ist ohne weiteres ersetzt... ich denke das ich ihm einmal anrufen werde und die Sachlage schildern werde.

Ansonsten müsste ich dann eben doch zum Anwalt, allerdings wäre es zuvor eben sinnvoll genau zu wissen, was alles repariert wurde.

Ich wuerde das persoenliche gespraech dem Anruf vorziehen. Meld dich bei ihm an uebers Telefon und sag das du ihn gerne mal persoenlich sprechen moechtest. Da es bei deinem anderen Problem auch super geklappt hatte mit dem Chef, wuerde ich versuchen das gute Verhaeltniss zu wahren ;)

Zitat:

Original geschrieben von annkatrin15886

 

Ich weiß nun auch nicht so recht, wie ich weterverfahren soll, so ganz ohne Rechnung, ich habe auch angst jetzt nur mit dem Bild an die Firma herazutreten, wer weiß, ob die nicht die Rechnung löschen.

Unternehmer sind nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet, Rechnungen 10 Jahre aufzubewahren.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von annkatrin15886

Der Unfall war wohl laut Info in der Datenbank im Mai 2009.

Du schreibst, daß Du den Wagen im März gekauft hast. In welchem Jahr???Das Jahr steht nicht dabei.

Themenstarteram 20. November 2012 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von quali

Zitat:

Original geschrieben von annkatrin15886

Der Unfall war wohl laut Info in der Datenbank im Mai 2009.

Du schreibst, daß Du den Wagen im März gekauft hast. In welchem Jahr???Das Jahr steht nicht dabei.

Habe das Auto diesen Jahres im März gekauft, ich denke das spielt aber bei einer arglistigen Täuschung keine Rolle

Themenstarteram 20. November 2012 um 8:48

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von annkatrin15886

 

Ich weiß nun auch nicht so recht, wie ich weterverfahren soll, so ganz ohne Rechnung, ich habe auch angst jetzt nur mit dem Bild an die Firma herazutreten, wer weiß, ob die nicht die Rechnung löschen.

Unternehmer sind nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet, Rechnungen 10 Jahre aufzubewahren.

O.

Danke für die Antwort, der ehemalige Verkäufer scheint aber leider nicht wirklich kooperativ zu sein, er meint er hätte es auf die schnelle nicht gefunden und müsse im Archiv schauen, hätte dafür aber keine Zeit.

Kann ich die Rechnung evtl. auch von der Versicherung anfordern, falls es über eine Versicherung abgehandelt wurde?

Themenstarteram 20. November 2012 um 8:49

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von annkatrin15886

Mit dem Chef hatte ich schonmal gesprochen, wegen eines anderen Problems, da war er sehr kooperativ und hat mir den entstanden Schaden, der mir entstanden ist ohne weiteres ersetzt... ich denke das ich ihm einmal anrufen werde und die Sachlage schildern werde.

Ansonsten müsste ich dann eben doch zum Anwalt, allerdings wäre es zuvor eben sinnvoll genau zu wissen, was alles repariert wurde.

Ich wuerde das persoenliche gespraech dem Anruf vorziehen. Meld dich bei ihm an uebers Telefon und sag das du ihn gerne mal persoenlich sprechen moechtest. Da es bei deinem anderen Problem auch super geklappt hatte mit dem Chef, wuerde ich versuchen das gute Verhaeltniss zu wahren ;)

Persönliches Gespräch ist immer etwas schwer, da ich in der Schweiz wohne und wenn überhaupt dann nur mal am WE in Deutschland bin.

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