Neufahrzeugnutzung durch Händler vor Übergabe

Gestern habe ich zufällig gesehen, dass ein Mitarbeiter meines Händlers mit - höchstwahrscheinlich - meinem als Neufahrzeug gekauften Motorrad über das Betriebsgelände gefahren ist. Die Übergabe ist noch nicht erfolgt.

Nach meiner Kenntnis sind lediglich notwendige Überführungs- und Testfahrten zulässig, ohne dass die Neufahrzeug-Eigenschaft entfällt. Überführungsfahrten gibt es in aller Regel bei Motorrädern nicht, somit bleiben eigentlich nur noch Testfahrten, die vor Übergabe eines Neufahrzeugs erlaubt sein können: Ist es üblich oder sogar vom Hersteller vorgeschrieben, dass der Händler - auch ohne Nachfrage beim Kunden - eine Testfahrt macht?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

86 Antworten

Zitat:

@Lobotomie schrieb am 24. Februar 2024 um 15:46:32 Uhr:


Hahaha, beste Antwort soweit 😁

Ja, der Händler kann mit seinem Eigentum machen, was er will, allerdings ist die FIN bereits Bestandteil des Vertrags geworden, er ist damit nach Vertrag zur Übergabe genau dieses Motorrads gegen Zahlung verpflichtet. Wenn er mit diesem Moped irgendeinen wie auch immer gearteten Scheiß machen sollte, verletzte er seine primäre Vertragspflicht und machte sich schadensersatzpflichtig, das will er dann vielleicht doch lieber vermeiden.

Und das alles vermutest du, weil du gesehen hast, dass jemand mit eventuell deinem Motorrad übers Grundstück gefahren ist.😕
Das hat schon was von Verfolgungswahn.

Nee, das war nur eine theoretische Betrachtung der Rechtslage, die sich auf den theoretischen Sachverhalt des Antwortenden bezog, durch den Konjunktiv besonders kenntlich gemacht.

Bei diesen umfangreichem juristischem Sachverstand wundert es mich doch, dass hier und nicht beim zuständigen Gericht ein Thema aufgemacht wird.
Gerade geschlossen und schon wird das Thema neu aufgemacht. "Damals" kam er noch im strömenden Regen vermutlich von der Kantine...

Wieviel km Laufleistung ist in Deinem Vertrag festgehalten?

Die Gebrauchsprüfung wurde früher auf der Strecke gemacht. Andern Tacho angesteckt, fertig. Das kannst Dir heute sparen, Laptop ran und gut.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Gegenstand Eigentum des Verkäufers. Du hast lediglich eine Bestellung

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Da die detaillierte Darstellung des Sachverhalts Trolle getriggert hat, habe ich die Frage im richtigen Forum in neuer Form auf eine sachlichere Art gestellt und auf die eigentlich dahinterstehende Frage zugespitzt, wo ist Dein Problem damit?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Februar 2024 um 15:52:17 Uhr:


Bei diesen umfangreichem juristischem Sachverstand wundert es mich doch, dass hier und nicht beim zuständigen Gericht ein Thema aufgemacht wird.
Gerade geschlossen und schon wird das Thema neu aufgemacht. "Damals" kam er noch im strömenden Regen vermutlich von der Kantine...

Ach der war das.

Zitat:

@Lobotomie schrieb am 24. Februar 2024 um 15:55:26 Uhr:


Da die detaillierte Darstellung des Sachverhalts Trolle getriggert hat, habe ich die Frage im richtigen Forum in neuer Form auf eine sachlichere Art gestellt und auf die eigentlich dahinterstehende Frage zugespitzt, wo ist Dein Problem damit?

Weil das im Grunde auf den gleichen Quatsch hinausläuft vermutlich.

Ich würde den Vertrag widerrufen. Wäre vermutlich für deinen Kopf das einfachste.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. Februar 2024 um 15:55:13 Uhr:


Wieviel km Laufleistung ist in Deinem Vertrag festgehalten?

Die Gebrauchsprüfung wurde früher auf der Strecke gemacht. Andern Tacho angesteckt, fertig. Das kannst Dir heute sparen, Laptop ran und gut.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Gegenstand Eigentum des Verkäufers. Du hast lediglich eine Bestellung

Vereinbarte Laufleistung? Es geht hier um einen Kauf 🙂

Es ist nicht nur eine Bestellung, sondern ein Kaufvertrag, aus dem Pflichten für Käufer und Verkäufer erwachsen.

Naja. Wir wissen nun ja, dass bis 100 km alles im grünen Bereich ist. Daher ist diese Fahrt vollkommen in Ordnung und es wäre eher ungewöhnlich, wenn der Händler das Verkaufsobjekt nicht komplett prüft bevor er es dem Kunden übergibt und da gehört meines Erachtens auch dazu zu prüfen, ob es irgendwelche ungewöhnliche Dinge beim Fahren gibt. Da der Hobel a noch nicht zugelassen ist, geht das ganze halt nur auf dem Betriebsgelände.

Zitat:

@Lobotomie [url=https://www.motor-talk.de/.../...ndler-vor-uebergabe-t7604600.html?...]schrieb am 24. Februar 2024 um 15:58:28

? Es geht hier um einen Kauf 🙂

Welchen Kauf?
Bisher gibt es nur zwei Willenserklärungen.

Du würdest gern das Fahrzeug mit der Fin xy kaufen und der Händler möchte Dir Fahrzeug mit Fin xy verkaufen.

Vom Kauf kannst Du sprechen, wenn Du das Geld auf den Tisch und der Händler Dir Papiere und Fahrzeug übergeben hat.

Und was der Händler bis zu dem Tag mit dem Fahrzeug macht, ist seine Baustelle.
Da wird nicht nur der Händler mit seinem Popes drauf gesessen haben. Im Werk die Monteure auch schon.

Ok, besten Dank an all die mit den konstruktiven Beiträgen, werde den Händler bei Übergabe darauf ansprechen, gehe aber erstmal davon aus, dass schon alles seine Ordnung hat.

Gute Fahrt!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. Februar 2024 um 16:03:29 Uhr:



Welchen Kauf?
Bisher gibt es nur zwei Willenserklärungen.

Du würdest gern das Fahrzeug mit der Fin xy kaufen und der Händler möchte Dir Fahrzeug mit Fin xy verkaufen.

Vom Kauf kannst Du sprechen, wenn Du das Geld auf den Tisch und der Händler Dir Papiere und Fahrzeug übergeben hat.

Und was der Händler bis zu dem Tag mit dem Fahrzeug macht, ist seine Baustelle.
Da wird nicht nur der Händler mit seinem Popes drauf gesessen haben. Im Werk die Monteure auch schon.

Ein Kauf gliedert sich in das schuldrechtliche Verpflichtungs- und das dingliche Verfügungsgeschäft. Oftmals fällt beides zusammen, daher weiß der juristisch unbeleckte Normalbürger in der Regel nicht, dass im deutschen Kaufrecht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip gilt. Heißt: einen Kauf hat man bereits mit Schließung des Kaufvertrags getätigt, Zahlung und Übergabe dienen nur der Erfüllung dieses Kaufvertrags.

Normalerweise sind die Kunden froh wenn der Händler das Fahrzeug vor der Übergabe testet.
Wer ein jungfräuliches Motorrad haben möchte kann sich eins aus China bei so einem Londo Molari Import-Export Bielefeld bestellen.
Das kommt dann auf einer Holzpalette direkt aus dem Überseecontainer per Spedition zum Endkunden.

r

Und auf die Holzpalette wurde es getragen, damit blos kein Kilometerchen den Zähler verunziert?

Bis 100 km auf dem Tacho stehen, kann der Händler einige Runden auf seinem drei Fußballfelder großen Gelände drehen. Klingt für mich aus der Kategorie "ich hätte da gerne mal ein Problem".

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