Zitat:
@windelexpress schrieb am 24. Februar 2024 um 16:03:29 Uhr:
Welchen Kauf?
Bisher gibt es nur zwei Willenserklärungen.
Du würdest gern das Fahrzeug mit der Fin xy kaufen und der Händler möchte Dir Fahrzeug mit Fin xy verkaufen.
Vom Kauf kannst Du sprechen, wenn Du das Geld auf den Tisch und der Händler Dir Papiere und Fahrzeug übergeben hat.
Und was der Händler bis zu dem Tag mit dem Fahrzeug macht, ist seine Baustelle.
Da wird nicht nur der Händler mit seinem Popes drauf gesessen haben. Im Werk die Monteure auch schon.
Ein Kauf gliedert sich in das schuldrechtliche Verpflichtungs- und das dingliche Verfügungsgeschäft. Oftmals fällt beides zusammen, daher weiß der juristisch unbeleckte Normalbürger in der Regel nicht, dass im deutschen Kaufrecht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip gilt. Heißt: einen Kauf hat man bereits mit Schließung des Kaufvertrags getätigt, Zahlung und Übergabe dienen nur der Erfüllung dieses Kaufvertrags.