Neufahrzeuggarantie ab wann beginnt sie zu laufen
Hallo,
ab wann beginnt die Neufahrzeuggarantie wirklich zu laufen? Ab Erstzulassung oder ab Auslieferung. Was ist, wenn der Wagen an eine Niederlassung ausgeliefert wurde und als Dienstfahrzeug eingesetzt wurde.
Die Niederlassung sagte mir, dass die Garantie ab EZ anfängt zu laufen.
Auf der Benz Homepage steht ab Auslieferung oder einer eventuell früheren EZ.
Was stimmt jetzt wirklich.
Hintergrund ist der, dass mein "Neufahrzeug" Dienstfahrzeug von Benz EZ 06.09.13 ist, aber am 12/12 ausgeliefert.
Danke
20 Antworten
Ganz klar ab Erszulassung,da spielt das Datum der Herstellung oder der Zeitpunkt der Überführung keine Rolle.
Gruß
Bist du dir wirklich sicher? Denn der Text auf der Homepage ist sehr verwirrend geschrieben. Auszug aus der MB Homepage:
Die vertragliche Garantiezusage gibt Ihnen unsere jeweilige verkaufende Landesorganisation. Die Garantie gilt ab dem Tag der Auslieferung des Fahrzeuges oder einer evtl. früheren Fahrzeugerstzulassung ohne Kilometerbegrenzung. Sie ergänzt die gesetzliche Sachmängelhaftung und gibt Ihnen das sichere Gefühl in den ersten zwei Jahren abgesichert zu sein.
Interessante Frage. M.E. gilt die Neuwagengarantie aber Erstzulassung. Wenn dann der Wagen nach einigen Monaten verkauft wird, greift die Sachmängelhaftung. Aber das kann wohl nur ein Jurist genauer beantworten.
peso
Na die Garantie ist ja Fahrzeug gebunden und nicht Käufer und überträgt sich auf den neuen Käufer. Nur ab wann sie gilt ist die Frage.
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Ich denke an die Konstruktion, dass ein Wagen 6 Monate als Vorführwagen gedient hat und dann verkauft wird. Somit hat der Käufer 18 Monate Restneugarantie und dann sechs Monate aus der Sachmängelhaftung.
peso
Ich habe jetzt mal dem MB Kundenservice geschrieben. Mal sehen was die schreiben. Aber vielleicht weiß es ja noch jemand hier.
Hallo ins Forum,
es ist eigentlich ganz einfach: Die Garantie beginnt am Tag der Erstzulassung oder am Tag der Auslieferung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
Ich kann dies schön an meinem sehen. Diesen habe ich am Tag vor der Werksabholung zugelassen (Donnerstag) und am Folgetag (Freitag) in Sindelfingen abgeholt. Die Garantie begann mit dem Tag der Erstzulassung und nicht erst einen Tag später. Ich hab's durch die Verlängerung der Garantie sogar schriftlich, da diese unmittelbar an die Werksgarantie anschließt.
Da im Regelfall die Fahrzeuge endgültig zugelassen übergeben werden, ist der Beginn üblicherweise der Tag der Erstzulassung. Nur wenn die Fahrzeuge z.B. mit Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen oder gar ohne jedes Kennzeichen (zum Aufladen) abgeholt werden, dürfte der Tag der Auslieferung entscheidend sein.
Viele Grüße
Peter
PS: Es ist dabei egal, ob man im Werk abholt oder das Fahrzeug über eine NL/Händler ausgeliefert wird.
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Ich denke an die Konstruktion, dass ein Wagen 6 Monate als Vorführwagen gedient hat und dann verkauft wird. Somit hat der Käufer 18 Monate Restneugarantie und dann sechs Monate aus der Sachmängelhaftung.
dies sicher nicht. Die Sachmängelhaftung hast Du direkt ab Kauf und diese Zeit würde auch nicht irgendwo später draufgerechnet. Somit liefen in Deinem Beispiel die Sachmängelhaftung und die Werksgarantie paralell, so dass ein Käufer hier nur maximal 18 Monate abgesichert wäre. In der Praxis ist dies regelmäßig dann anders, wenn die Fahrzeuge als Junge Sterne verkauft werden, was aber ein anderes Thema ist, da hier eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie mit im Spiel ist.
Viele Grüße
Peter
Wenn der Händler die Frist nicht auf weniger als 2 Jahre herabgesetzt hat (im Kaufvertrag), dann gelten 2 Jahre, auch über die Garantie des Neuwagens hinaus, falls diese vorher abläuft, was in dem Fall ja zuträfe.
Also jetzt blick ich es leider gar nicht mehr. Wenn also die Garantie anfängt bei Auslieferung so hätte mein wagen nur noch 2 Monate Garantie.
Genau so sehe ich es auch. Der Gebrauchtfahrzeugkäufer hat effektiv 24 Monaten "Garantie. MB muss den Wagen als gewerblicher Verkäufer nach geltendem Recht verkaufen. Das ist im Übrigen der Grund, warum Leasinggesellschaften keine Fahrzeuge an Endverbraucher verkaufen wollen. Die MÜSSEN dann eine "Garantie" leisten.
peso
Der wagen wird aber als neuwagen verkauft. Bzw unter den neuwagenbedingungen weils ein vorführer bzw. Dienstfahrzeug ist.
Zitat:
Original geschrieben von Rigant
Also jetzt blick ich es leider gar nicht mehr. Wenn also die Garantie anfängt bei Auslieferung so hätte mein wagen nur noch 2 Monate Garantie.
Ja und Nein
Es zählt erstmal, was im Vertrag zwischen DIR und dem Verkäufer steht, denn er kann die Frist auf 12 Monate kürzen, dazu mußt du den Kaufvertrag (oder ersatzweise eventuell eine von dir unterschriebene verbindliche Bestellung) mal durchschauen, irgendwo steht sicher was über die (Sach)Mängelhaftung. Wenn nichts drinsteht, sind es automatisch 2 Jahre.
Es steht drin, dass die Sachmangelhaftung ab EZ läuft, aber auf jeden Fall eine Verjährungsfrist von 1 Jahr bleibt.
Aber die Sachmangelhaftung ist nicht gleich die Neufahrzeuggarantie? Oder?