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Neufahrzeuggarantie ab wann beginnt sie zu laufen

Mercedes
Themenstarteram 17. September 2014 um 19:14

Hallo,

ab wann beginnt die Neufahrzeuggarantie wirklich zu laufen? Ab Erstzulassung oder ab Auslieferung. Was ist, wenn der Wagen an eine Niederlassung ausgeliefert wurde und als Dienstfahrzeug eingesetzt wurde.

Die Niederlassung sagte mir, dass die Garantie ab EZ anfängt zu laufen.

Auf der Benz Homepage steht ab Auslieferung oder einer eventuell früheren EZ.

Was stimmt jetzt wirklich.

Hintergrund ist der, dass mein "Neufahrzeug" Dienstfahrzeug von Benz EZ 06.09.13 ist, aber am 12/12 ausgeliefert.

Danke

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20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Rigant

Na die Garantie ist ja Fahrzeug gebunden und nicht Käufer und überträgt sich auf den neuen Käufer. Nur ab wann sie gilt ist die Frage.

Die Antwort hat dir die von dir zitierte Homepage von Mercedes doch einwandfrei gegeben

"Die vertragliche Garantiezusage gibt Ihnen unsere jeweilige verkaufende Landesorganisation. Die Garantie gilt ab dem Tag der Auslieferung des Fahrzeuges oder einer evtl. früheren Fahrzeugerstzulassung ohne Kilometerbegrenzung."

Da gibt es meiner Meinung nach nicht´s was einen verwirren könnte.

Themenstarteram 18. September 2014 um 2:52

Also ab dem Tag der Auslieferung. Somit hätte mein wagen nur noch 2 Monate Garantie.

Nein, ab Tag der Erstzulassung.

Sollte das Auto bei MB schon einmal Nummernschilder gehabt haben ,dann war das Auto dann auch schon mal zugelassen.

Steht doch in deinem Fahrzeugschein

Gruß Oli

Reden wir aneinander vorbei?

Es geht hier doch um die Werksgarantie,oder?

Dann haben wir da noch die "Junge Sterne",die Gewährleistung,und die in Kaufvertrag vereinbarte ,zusätzlichen Leistungen.

Ich glaube hier kommt etwas durcheinander.

Ab Tag der Auslieferung bedeutet wohl nicht Auslieferung an den Händler sondern an den Kunden. Tag der Auslieferung schützt MB vor folgender Konstellation: Kunde übernimmt Fahrzeug, löst es aber nicht ein, sondern benutzt es auf seinem Hof etc.

Themenstarteram 18. September 2014 um 8:24

So jetzt die Antwort von der NL Saarland. Die Garantie beginnt mit Auslieferung an den Endkunden. Nicht mit Auslieferung an eine NL. Denn die NL ist nicht der Endkunde sondern MB selbst. In meinem Fall ist es so, dass der Wagen als Dienstwagen genutzt wurde von der NL und auf Daimler angemeldet war. Somit greift in meinem Fall die EZ als Anfangsdatum und nicht meine Auslieferung am 26.09. Danke euch trotzdem vielmals.

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