neues zum Thema Vorschadenproblematik

Moinsen,

das Thema Vorschaden wurden hier ja schon so ziemlich ausführlich erörtert.

Nun gibt es weitere Neuigkeiten an der "Schadenfront" über die ich hier gern berichten möchte.

Diese im weiteren geschilderte Vorgehenweise wird im übrigen auch von meinen Kollegen berichtet und ist somit nicht nur mein subjektives Empfinden (bevor hier irgend jemand damit um die Ecke kommt)

Durch die Versicherung mit dem Schild wird nun ein neuer Versuch gestartet, wie man für die Versichertengemeinschaft Geld bei der Schadenregulierung einsparen kann.

Wenn in einem KH-Schadengutachten Ausführungen zu Vorschäden getätigt werden, führt dies dazu, dass diese Versicherung eine Regulierung des Schadenfalles komplett ablehnt.

Sie führt hierzu unter anderem das Urteil des OLG Saarbrücken, vom 28.02.2019 – 4 U 56/18 an.

Es ist hierbei auch nicht von Bedeutung, ob der Schaden einen anderen Bereich betrifft, zum Beispiel ein reparierter Frontschaden und nun ein eingetretender Heckschaden.

Es wird durch diese Vorgehensweise unterstellt, dass Vorschäden einen wesentlichen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert haben (was ja eigentlich auch richtig ist).

Wenn der Geschädigte nicht in Form einer Rechnung die fach- und sachgerechte Reparatur des Vorschaden -auch gegenüber dem Sachverständigen- nachweisen kann, wird zunächst pauschal unterstellt, die Reparatur ist nicht fach- und sachgerecht ausgeführt worden.

Es ändert hierbei auch nichts daran, wenn der Sachverständige eine ordentlich Reparatur durch "Zuruf" oder auch durch eigene Inaugenscheinnahme (z.b. keine Reparaturspuren sichtbar, Spaltmaße verlaufen regelrecht, Lackierung nicht zu beanstanden, usw....) in seinem Gutachten bestätigt.

Nach dem Urteil des OLG hat diesbezüglich nur eine Reparturkostenrechnung Bestand.

Es hilft hier auch nicht zu argumetieren, dass Auto ist schon so alt, da spielen reparierte Vorschäden nur eine "untergeordnete Rolle", auch Zeugenaussagen vom Bruder eines Kumpel, der gegenüber in Garage 12 schraubt" helfen hier definitiv nicht weiter.

Es ist hier davon auszugehen, dass von seiten dieser Versicherung eine "Prozesswelle" gestartet wird um von seiten des Versicherer auszuloten, in welche Richtung hier die Rechsprechnung in Zukunft schwenkt.

Insbesondere die Schadenausenstelle Bremen ist hiermit beauftragt worden.

Sowohl dem freiberuflichen Sachverständigen als auch den im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwälten ist dringend anzuraten den Geschädigten/Mandanten früzeitig über diese Problematik aufzuklären und sich mit der Materie hier intensiv zu beschäftigen.

Eine falsche Vorgehensweise respektive ein falscher Vortrag kann äußerst negative Folgen nach sich ziehen und insbesondere bei der fiktiven Schadensabrechnung im Nachgang zu erheblichen Problemen führen. Es steht auch zu befürchten, dass bei erfolgreichen Prozessen eine Auswirkung auf das Regulierungsverhalten zu erwarten ist, wenn mit einer Rechnung Instandsgesetzt wird.

Und bitte zum Abschuß:

keine Diskussion hier, "Fiktivabrechner sind alles Verbrecher, dass gehöhrt sowieso verboten, usw......"

Wenn der Faden in die Richtung abdriftet, werde ich unsere Mod´s bitten das Thema hier zu schließen oder zu sanktionieren. Wäre aber sehr Schade.

Vielen Dank

68 Antworten

@Takahashi

Wünsche gehen meist sofort.... Wunder.... hab Geduld... viiiiiiel Geduld.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Mai 2021 um 20:13:44 Uhr:


https://www.informa-his.de/.../online-formular

https://www.informa-his.de/.../...fener-ob-man-an-das-his-gemeldet-ist

Vielen lieben Dank!!

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Mai 2021 um 20:13:44 Uhr:


https://www.informa-his.de/.../online-formular

https://www.informa-his.de/.../...fener-ob-man-an-das-his-gemeldet-ist

Um eine Auskunft über ein Fahrzeug zu erhalten, muss man aber einen Brief schreiben.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 26. Mai 2021 um 20:28:56 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Mai 2021 um 20:13:44 Uhr:


https://www.informa-his.de/.../online-formular

https://www.informa-his.de/.../...fener-ob-man-an-das-his-gemeldet-ist


Vielen lieben Dank!!

Gern geschehen 🙂

Ähnliche Themen

Zitat:

@Takahashi schrieb am 26. Mai 2021 um 20:29:25 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Mai 2021 um 20:13:44 Uhr:


https://www.informa-his.de/.../online-formular

https://www.informa-his.de/.../...fener-ob-man-an-das-his-gemeldet-ist

Um eine Auskunft über ein Fahrzeug zu erhalten, muss man aber einen Brief schreiben.

Zumindest ist der erste Link ein Online-Formular. Aber gehe davon aus, dass die Daten vollständig abgeglichen werden, bis Du Auskunft über Dein Fahrzeug bekommst.

Wie ich oben mal beschrieben habe, es wäre eine Regelung, wo ein Kaufinteressent mit Erlaubnis des aktuellen Halters eine Auskunft erfragen könnte, wünschenswert. Aber das wird die Versicherungswirtschaft bis zum bitteren Ende torpedieren. Auch wenn immer wieder eine gewisse Transparenz gefordert wird.

Zitat:

@Takahashi schrieb am 26. Mai 2021 um 20:29:25 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Mai 2021 um 20:13:44 Uhr:


https://www.informa-his.de/.../online-formular

https://www.informa-his.de/.../...fener-ob-man-an-das-his-gemeldet-ist

Um eine Auskunft über ein Fahrzeug zu erhalten, muss man aber einen Brief schreiben.

Wobei im HIS zumindest ggü VU nur die letzten 3 oder 5 Jahre (grübel gerade) beauskunftet werden. Ob ältere Einträge nur logisch gesperrt werden oder physisch gelöscht... da kannst Du uns dann gerne Aufschluß geben, sofern Du ein Treffer hast ;-)

Ansonsten muss es natürlich einen Meldegrund geben. Ein Reparaturschaden wird nach den gesetzten Meldegrundregeln nicht eingemeldet werden.

Also Totalschäden oder fiktive Abrechnung > X € der letzte N Jahre.. so im Kern.

Interessante da als eine HIS-Abfrage wäre wohl aus meiner Sicher eher Folgendes:
- halbwegs professioneller Lackschichtemesser
- Spaltmaße schauen
- Auf Schrauben schauen - ist der Lack ab wurde was gelöst.
- Glasbauteile inkl. Scheinwerfer haben m.W. auch Bau- bzw. Produktionsjahr.
- Carly und co

Das sind alles Punkte, wo ich sage das bekommt man auch als Laie hin, finde ich.
Aber zu den Punkten können hier die Profis am Blech sicher mehr sagen.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 26. Mai 2021 um 21:07:55 Uhr:



Zitat:

@Takahashi schrieb am 26. Mai 2021 um 20:29:25 Uhr:


Um eine Auskunft über ein Fahrzeug zu erhalten, muss man aber einen Brief schreiben.

Wobei im HIS zumindest ggü VU nur die letzten 3 oder 5 Jahre (grübel gerade) beauskunftet werden. Ob ältere Einträge nur logisch gesperrt werden oder physisch gelöscht... da kannst Du uns dann gerne Aufschluß geben, sofern Du ein Treffer hast ;-)

Dass die personenbezogenen Einträge, abhängig vom Grund des Eintrags, irgendwann gelöscht werden, kann ich nachvollziehen, nicht jedoch Einträge über ein Fahrzeug mit Totalschaden.

Zitat:

@Takahashi schrieb am 26. Mai 2021 um 17:18:28 Uhr:



Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 21. Mai 2021 um 10:16:18 Uhr:



Sach- und fachgerecht repariert? Im Nachhinein im Zweifel und ohne Nachweise kaum zu beweisen.

Mir haben sie hier schon öfter den Außenspiegel abgefahren.
Ab und zu habe ich auch mal selber repariert.
Werde ich dann zukünftig ohne Nachweis einer professionellen Reparatur keine Erstattung mehr erhalten, wenn so etwas wieder passieren sollte?

Davon abgesehen, fände ich es sehr wichtig, wenn man vor einem Fahrzeugkauf in diese Datei schauen könnte, ohne vorher einen schriftlichen Antrag bei Briefpost senden zu müssen.

Welche Versicherung regukliert denn immer wieder abgefahrene Außenspiegel ?

Kasko? Teilkasko? Oder meldet sich der Verursacher jedesmal? Um welche Beträge gehts da ?

Und um die vermutliche eher hypotetische Frage zu beantworten: Keine Ahnung - woher soll ich wissen, ob und welche Nachweise deine Versicherung fordert.

Aber ja, dass nach mehrfach abgefahrenen und fiktiv abgerechneten Außenspiegeln eine Versicherung auf die Idee kommen kann einen Nachweis über die Reparatur einzufordern halte ich für durchaus möglich und auch völlig richtig.

Ich meine die Versicherung des Unfallgegners. Meine Versicherung kommt nicht für die von anderen verursachten Schäden auf.
Jedes dritte bis vierte Mal wurde jemand erwischt oder er/ sie hat sich gemeldet.
Die anderen Schäden (Fahrerflucht) wurden selber repariert.
Ohne Außenspiegel fährt es sich schlecht.

Zitat:

@Takahashi schrieb am 26. Mai 2021 um 21:48:59 Uhr:



Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 26. Mai 2021 um 21:07:55 Uhr:


Wobei im HIS zumindest ggü VU nur die letzten 3 oder 5 Jahre (grübel gerade) beauskunftet werden. Ob ältere Einträge nur logisch gesperrt werden oder physisch gelöscht... da kannst Du uns dann gerne Aufschluß geben, sofern Du ein Treffer hast ;-)

Dass die personenbezogenen Einträge, abhängig vom Grund des Eintrags, irgendwann gelöscht werden, kann ich nachvollziehen, nicht jedoch Einträge über ein Fahrzeug mit Totalschaden.

EU-DSGVO... ist leider so oder zum Glück - je nach Sichtweise.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 27. Mai 2021 um 23:52:05 Uhr:



EU-DSGVO... ist leider so oder zum Glück - je nach Sichtweise.

zu frühe Löschung konterkariert aber ggf. den Sinn von HIS ;

die Versicherer könnten die Sichtweise vertreten, dass Sie nur die fahrzeugbezogenen Daten (ohne Halterdaten) speichern und somit ggf. auch nicht mehr gegen die DSGVO verstossen können....

Nein, Fahrzeugdaten (AKZ und FIN) sind personenbezogenen Daten i.S.d. Art. 4 EU DSGVO.

Was ja im Grunde genommen auch logisch ist, da sie natürlichen oder juristischen Personen zugeordnet werden können.

die Versicherer können sich aber auf Art. 17 Abs. 3e berufen, Zitat:

"Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist.
.....
e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen."

gemäß Art. 17 abs. 3 e kann auch ein eigenes, berechtigtes Interesse (sog. Beweissicherungsinteresse) des Verantwortlichen an einer längeren Aufbewahrung bestehen (z.B. bei potentiellen Rechtsstreitigkeiten).

das wäre auch für die Versicherer zutreffend - keine Löschung (HIS), solange ein Fahrzeug auf den Strassen ist und ein Schaden eintreten könnte, der reguliert werden muss

Falls jemand Erfahrungen zu dieser Thematik hat, immer her damit.....

Hier gibt es einen Fall, in dem die Versicherung, bezüglich Testierung des behobenen Vorschadens, zuerst das Gutachten des selbst bestellten Gutachters und dann auch das, des vom Gericht bestellten Gutachters anzweifelt.
Die Schadenshöhe, abzüglich Restwert, beträgt nicht einmal 10K€

Deine Antwort
Ähnliche Themen