neues zum Thema Vorschadenproblematik
Moinsen,
das Thema Vorschaden wurden hier ja schon so ziemlich ausführlich erörtert.
Nun gibt es weitere Neuigkeiten an der "Schadenfront" über die ich hier gern berichten möchte.
Diese im weiteren geschilderte Vorgehenweise wird im übrigen auch von meinen Kollegen berichtet und ist somit nicht nur mein subjektives Empfinden (bevor hier irgend jemand damit um die Ecke kommt)
Durch die Versicherung mit dem Schild wird nun ein neuer Versuch gestartet, wie man für die Versichertengemeinschaft Geld bei der Schadenregulierung einsparen kann.
Wenn in einem KH-Schadengutachten Ausführungen zu Vorschäden getätigt werden, führt dies dazu, dass diese Versicherung eine Regulierung des Schadenfalles komplett ablehnt.
Sie führt hierzu unter anderem das Urteil des OLG Saarbrücken, vom 28.02.2019 – 4 U 56/18 an.
Es ist hierbei auch nicht von Bedeutung, ob der Schaden einen anderen Bereich betrifft, zum Beispiel ein reparierter Frontschaden und nun ein eingetretender Heckschaden.
Es wird durch diese Vorgehensweise unterstellt, dass Vorschäden einen wesentlichen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert haben (was ja eigentlich auch richtig ist).
Wenn der Geschädigte nicht in Form einer Rechnung die fach- und sachgerechte Reparatur des Vorschaden -auch gegenüber dem Sachverständigen- nachweisen kann, wird zunächst pauschal unterstellt, die Reparatur ist nicht fach- und sachgerecht ausgeführt worden.
Es ändert hierbei auch nichts daran, wenn der Sachverständige eine ordentlich Reparatur durch "Zuruf" oder auch durch eigene Inaugenscheinnahme (z.b. keine Reparaturspuren sichtbar, Spaltmaße verlaufen regelrecht, Lackierung nicht zu beanstanden, usw....) in seinem Gutachten bestätigt.
Nach dem Urteil des OLG hat diesbezüglich nur eine Reparturkostenrechnung Bestand.
Es hilft hier auch nicht zu argumetieren, dass Auto ist schon so alt, da spielen reparierte Vorschäden nur eine "untergeordnete Rolle", auch Zeugenaussagen vom Bruder eines Kumpel, der gegenüber in Garage 12 schraubt" helfen hier definitiv nicht weiter.
Es ist hier davon auszugehen, dass von seiten dieser Versicherung eine "Prozesswelle" gestartet wird um von seiten des Versicherer auszuloten, in welche Richtung hier die Rechsprechnung in Zukunft schwenkt.
Insbesondere die Schadenausenstelle Bremen ist hiermit beauftragt worden.
Sowohl dem freiberuflichen Sachverständigen als auch den im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwälten ist dringend anzuraten den Geschädigten/Mandanten früzeitig über diese Problematik aufzuklären und sich mit der Materie hier intensiv zu beschäftigen.
Eine falsche Vorgehensweise respektive ein falscher Vortrag kann äußerst negative Folgen nach sich ziehen und insbesondere bei der fiktiven Schadensabrechnung im Nachgang zu erheblichen Problemen führen. Es steht auch zu befürchten, dass bei erfolgreichen Prozessen eine Auswirkung auf das Regulierungsverhalten zu erwarten ist, wenn mit einer Rechnung Instandsgesetzt wird.
Und bitte zum Abschuß:
keine Diskussion hier, "Fiktivabrechner sind alles Verbrecher, dass gehöhrt sowieso verboten, usw......"
Wenn der Faden in die Richtung abdriftet, werde ich unsere Mod´s bitten das Thema hier zu schließen oder zu sanktionieren. Wäre aber sehr Schade.
Vielen Dank
68 Antworten
Zitat:
@Pauliese schrieb am 22. Mai 2021 um 09:12:02 Uhr:
Und hoffentlich auch den Käufer über diesen Umstand informiert? (HIS Eintrag)
Das ist doch eher ein Thema für das hier: klickmich
Meines Wissens nach haben weder gewerbliche Verkäufer und erst recht keine Privatpersonen auf die Daten der HIS.
Aber man möge mich korrigieren, sollte ich falsch liegen 🙂
Er ist über den Vorschaden informiert, nebst Fotos der Beschädigungen.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 21. Mai 2021 um 08:41:24 Uhr:
.....
Wenn der Geschädigte nicht in Form einer Rechnung die fach- und sachgerechte Reparatur des Vorschaden -auch gegenüber dem Sachverständigen- nachweisen kann, wird zunächst pauschal unterstellt, die Reparatur ist nicht fach- und sachgerecht ausgeführt worden.Es ändert hierbei auch nichts daran, wenn der Sachverständige eine ordentlich Reparatur durch "Zuruf" oder auch durch eigene Inaugenscheinnahme (z.b. keine Reparaturspuren sichtbar, Spaltmaße verlaufen regelrecht, Lackierung nicht zu beanstanden, usw....) in seinem Gutachten bestätigt.
Nach dem Urteil des OLG hat diesbezüglich nur eine Reparturkostenrechnung Bestand.
....
langfristig bräuchten wir in D eigentlich ein System wie carfax oder HIS, wo auch jeder Verbraucher Auskunft über Vorschäden bekommen kann, verbunden mit einer Meldepflicht für alle Schäden und Reparaturen;
der Zweit- Dritt oder Viertbesitzer eines Fahrzeuges hat ja oft keine Unterlagen/Reparaturrechnungen von Vorschäden auch wenn diese bekannt waren und fachgerecht instandgesetzt wurden; und auch Rechnungen können nach Jahren ja verloren gegangen sein und auch die Aufbewahrungsfrist für Unternehmen liegt bei 10 Jahren - wie also eine Rechnung bekommen, wenn man erst i.R. einer Schadenregulierung von einem Vorschaden erfährt ?!
wie kommt ein Geschädigter DSGVO-konform an die Reparaturrechnung eines Vor-Vorbesitzers ?!
auch das Geschäftsmodell von Fachbetrieben, Unfaller fachgerecht zu reparieren und zu verkaufen wird schwieriger - die müssten sich quasi selber eine Rechnung schreiben und dem Käufer mitgeben o.ä.
das ist auf jeden Fall eine neue Dimension der systematischen Leistungsverweigerung.....
Danke für die Info
@remix
langfristig bräuchten wir in D eigentlich ein System wie carfax oder HIS, wo auch jeder Verbraucher Auskunft über Vorschäden bekommen kann, verbunden mit einer Meldepflicht für alle Schäden und Reparaturen;
der Zweit- Dritt oder Viertbesitzer eines Fahrzeuges hat ja oft keine Unterlagen/Reparaturrechnungen von Vorschäden auch wenn diese bekannt waren und fachgerecht instandgesetzt wurden; und auch Rechnungen können nach Jahren ja verloren gegangen sein und auch die Aufbewahrungsfrist für Unternehmen liegt bei 10 Jahren - wie also eine Rechnung bekommen, wenn man erst i.R. einer Schadenregulierung von einem Vorschaden erfährt ?!
wie kommt ein Geschädigter DSGVO-konform an die Reparaturrechnung eines Vor-Vorbesitzers ?!
auch das Geschäftsmodell von Fachbetrieben, Unfaller fachgerecht zu reparieren und zu verkaufen wird schwieriger - die müssten sich quasi selber eine Rechnung schreiben und dem Käufer mitgeben o.ä.
das ist auf jeden Fall eine neue Dimension der systematischen Leistungsverweigerung.....
Danke für die Info
Das wäre ein guter Ansatz. Aber wird sich wohl hier nicht realisieren lassen. Die Versicherungswirtschaft hat hieran sicher kein Interesse. Einfaches Bestreiten reicht doch hin. Die Beweislast liegt doch auf der anderen Seite...
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Ja, aber remix hat da nicht ganz unrecht.
Wenn ich die HIS ein wenig mit der Schufa vergleiche, so habe ich das Recht, mir einen Überblick, über die von mir gespeicherten Daten zu machen. Da gibts es unterschiedliche Wege, aber es geht.
Allderings könnte es bei einem Auto, welches vorhabe käuflich zu erwerben etwas schwieriger sein, da ich ja nicht meine Daten abrufen möchte. Da gäbe es möglicherweise einen Kompromiss, dass der Halter des KFZ der HIS-Abfrage zustimmt.
Delle hat aber recht, das wird nicht im Interesse der Versicherungen liegen.
Nach erfolgter Reparatur noch einmal zum Gutachter seines Vertrauens und dort eine Reparaturbescheinigung ausstellen lassen.
Es sollte schon der Gutachter des Schadengutachtens sein. Im Kaskofall ist das mit den Dekratöchtern aber höchst problematisch. Die nehmen den privaten Auftrag nämlich auch für Geld und gute Worte nicht an. 😉
Sicherlich ein denkbarer Weg, aber wie viele scheuen weitere Kosten? 🙂
Aber warten wir mal ab. Im Bankwesen haben die Anforderungen im Bereich des WPGH in Form von MiFid und MiFidII schon extreme Änderungen hervorgerufen.
Im Versicherungsbereich sind die Anforderungen im Rahmen der IDD auch, wenn auch später als beim WPHG, stark gestiegen und auch dort könnten noch Änderungen kommen, die den Verbraucher stärken könnten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Mai 2021 um 11:56:58 Uhr:
Es sollte schon der Gutachter des Schadengutachtens sein. Im Kaskofall ist das mit den Dekratöchtern aber höchst problematisch. Die nehmen den privaten Auftrag nämlich auch für Geld und gute Worte nicht an. 😉
und oft aus guten Grund......
Ist immer wieder lustig, wenn man die von der Dekra im Auftrag der gegn. Haftpflichtversicherung erstellten Stellungnahmen zu richtigen Gutachten mit den richtigen Gutachten der Dekra vergleicht. Was im Auftrag der Haftpflicht reduziert wird, ist in deren eigenen Gutachten regelmäßig enthalten.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 21. Mai 2021 um 10:16:18 Uhr:
Sach- und fachgerecht repariert? Im Nachhinein im Zweifel und ohne Nachweise kaum zu beweisen.
Mir haben sie hier schon öfter den Außenspiegel abgefahren.
Ab und zu habe ich auch mal selber repariert.
Werde ich dann zukünftig ohne Nachweis einer professionellen Reparatur keine Erstattung mehr erhalten, wenn so etwas wieder passieren sollte?
Davon abgesehen, fände ich es sehr wichtig, wenn man vor einem Fahrzeugkauf in diese Datei schauen könnte, ohne vorher einen schriftlichen Antrag bei Briefpost senden zu müssen.
In die HIS Datei kann man nur „schauen“ wenn man nachweist, dass man der Eigentümer des Fahrzeuges ist.
Wie kann man denn rein praktisch als Eigentümer in die HIS schauen? Gibt es da irgendwie einen Link o.Ä.?
https://www.informa-his.de/.../online-formular
https://www.informa-his.de/.../...fener-ob-man-an-das-his-gemeldet-ist
Analog hat man dort auch, auch sicherlich wie analog wie bei der Schufa, das Recht nach Art. 15 DS-GVO Bundesdatenschutzgesetz das Recht, diese Auskunft einmal pro Jahr kostenlos zu beantragen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 26. Mai 2021 um 19:47:08 Uhr:
In die HIS Datei kann man nur „schauen“ wenn man nachweist, dass man der Eigentümer des Fahrzeuges ist.
Ja, das ist der aktuelle Stand.
Ich meine nur, dass es hilfreich wäre, wenn man wie oben geschrieben darauf zugreifen könnte.