neues zum Thema Vorschadenproblematik
Moinsen,
das Thema Vorschaden wurden hier ja schon so ziemlich ausführlich erörtert.
Nun gibt es weitere Neuigkeiten an der "Schadenfront" über die ich hier gern berichten möchte.
Diese im weiteren geschilderte Vorgehenweise wird im übrigen auch von meinen Kollegen berichtet und ist somit nicht nur mein subjektives Empfinden (bevor hier irgend jemand damit um die Ecke kommt)
Durch die Versicherung mit dem Schild wird nun ein neuer Versuch gestartet, wie man für die Versichertengemeinschaft Geld bei der Schadenregulierung einsparen kann.
Wenn in einem KH-Schadengutachten Ausführungen zu Vorschäden getätigt werden, führt dies dazu, dass diese Versicherung eine Regulierung des Schadenfalles komplett ablehnt.
Sie führt hierzu unter anderem das Urteil des OLG Saarbrücken, vom 28.02.2019 – 4 U 56/18 an.
Es ist hierbei auch nicht von Bedeutung, ob der Schaden einen anderen Bereich betrifft, zum Beispiel ein reparierter Frontschaden und nun ein eingetretender Heckschaden.
Es wird durch diese Vorgehensweise unterstellt, dass Vorschäden einen wesentlichen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert haben (was ja eigentlich auch richtig ist).
Wenn der Geschädigte nicht in Form einer Rechnung die fach- und sachgerechte Reparatur des Vorschaden -auch gegenüber dem Sachverständigen- nachweisen kann, wird zunächst pauschal unterstellt, die Reparatur ist nicht fach- und sachgerecht ausgeführt worden.
Es ändert hierbei auch nichts daran, wenn der Sachverständige eine ordentlich Reparatur durch "Zuruf" oder auch durch eigene Inaugenscheinnahme (z.b. keine Reparaturspuren sichtbar, Spaltmaße verlaufen regelrecht, Lackierung nicht zu beanstanden, usw....) in seinem Gutachten bestätigt.
Nach dem Urteil des OLG hat diesbezüglich nur eine Reparturkostenrechnung Bestand.
Es hilft hier auch nicht zu argumetieren, dass Auto ist schon so alt, da spielen reparierte Vorschäden nur eine "untergeordnete Rolle", auch Zeugenaussagen vom Bruder eines Kumpel, der gegenüber in Garage 12 schraubt" helfen hier definitiv nicht weiter.
Es ist hier davon auszugehen, dass von seiten dieser Versicherung eine "Prozesswelle" gestartet wird um von seiten des Versicherer auszuloten, in welche Richtung hier die Rechsprechnung in Zukunft schwenkt.
Insbesondere die Schadenausenstelle Bremen ist hiermit beauftragt worden.
Sowohl dem freiberuflichen Sachverständigen als auch den im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwälten ist dringend anzuraten den Geschädigten/Mandanten früzeitig über diese Problematik aufzuklären und sich mit der Materie hier intensiv zu beschäftigen.
Eine falsche Vorgehensweise respektive ein falscher Vortrag kann äußerst negative Folgen nach sich ziehen und insbesondere bei der fiktiven Schadensabrechnung im Nachgang zu erheblichen Problemen führen. Es steht auch zu befürchten, dass bei erfolgreichen Prozessen eine Auswirkung auf das Regulierungsverhalten zu erwarten ist, wenn mit einer Rechnung Instandsgesetzt wird.
Und bitte zum Abschuß:
keine Diskussion hier, "Fiktivabrechner sind alles Verbrecher, dass gehöhrt sowieso verboten, usw......"
Wenn der Faden in die Richtung abdriftet, werde ich unsere Mod´s bitten das Thema hier zu schließen oder zu sanktionieren. Wäre aber sehr Schade.
Vielen Dank
68 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 25. Januar 2025 um 21:40:31 Uhr:
@Spi95 : Danke für den freundlichen Hinweis
Hat ja scheinbar nicht gereicht. Ich kann dir nur nochmal empfehlen, verstehendes Lesen zu üben.
Die Frage war:
"Könnt ihr mir eine Rechtsberatung empfehlen?"
Meine Antwort: "unbedingt. Da die Haftungsfrage hier eindeutig ist, musst du dir auch keine Gedanken um deren Kosten machen"
Auf nichts anderes als die Beratung, sprich die Frage, bezieht sich das.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 26. Januar 2025 um 07:15:25 Uhr:
Aus Neugier / zum Verständnis: Das Bild zeigt das Auto in dem Zustand in dem du es erworben hast, und anschließend hast du das in Eigenleistung wieder aufgebaut ?
Guter Scherz. Das war zwei Tage nach dem Unfall...... total verformt aber rostfrei. Selbst die Fahrertür(ließ sich nicht mehr öffnen) ist so verkeilt, dass sie Falten gezogen hat.
Nochmal zu meinem Verständnis, wenn in der HIS nichts eingetragen ist, dann muss ich auch keine Angaben zu den von mir durchgeführten Arbeiten machen, weil die Versicherung deren Wertigkeit in Zweifel ziehen kann um die Schadenssumme zu drücken?
P.S. Die Front ist i.Ü. auch stark deformiert, weil der Wagen 6m weit gegen einen massiven Stahlzaun geschleudert wurde
Merkwürdig wenn Spi95 anderen verstehendes Lesen empfiehlt, aber selbst dem geschriebenen nicht logisch folgen kann.
Will Ihn wirklich nicht bewusst persönlich angehen…aber wie kommt man hier auf die Idee (sofern man Bilder und Text aufmerksam gelesen hat) daß der Tomate 67 das Auto so zerstört gekauft hätte?
Er hat doch geschrieben dass es bereits in der Schrottpresse ist und ein Zeitungs Bericht vom Unfall mit Datum und Fotos beigefügt.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 26. Januar 2025 um 10:27:54 Uhr:
aber wie kommt man hier auf die Idee (sofern man Bilder und Text aufmerksam gelesen hat) daß der Tomate 67 das Auto so zerstört gekauft hätte?
Bin ich bei dir, die Frage bzw. Annahme war völliger Blödsinn.
Das Bild zeigt natürlich das Auto nach dem Unfall.
Vermutlich hat mich die Abfolge der Beiträge auf diesen Irrweg gebracht, sry.
Zitat:
@tomate67 schrieb am 26. Januar 2025 um 09:43:15 Uhr:
Guter Scherz. Das war zwei Tage nach dem Unfall
Wie geschrieben, sry dafür.
Auf keinen Fall sollte das ein Scherz sein.
Zu deinen Fragen: Stelle diese einem Anwalt, nachdem er sämtliche Unterlagen und Fakten kennt.
Entscheidend hier für die Verwendbarkeit deines Gutachtens ist, ob du die Vorschäden offenbart hast, so wie das weiter vorn schon steht.
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Spi95 : alles gut🙂 Kann passieren.
Wenn ich nun selber nicht was überlesen habe, verstehe ich Tomate 67, aber so, dass es sich bei den beschädigten Zustand, in dem er den Escort kaufte, eventuell gar nicht um Unfallschäden, sondern um reine Rostschäden oder sonstige Defekte gehandelt hat. Das könnte er vielleicht netterweise noch mal darlegen, je nachdem Würde sich das ja dann u.U.erübrigen mit der Vorschadengeschichte, wobei man das ja nie genau weiß, ob der Vorbesitzer oder vor Vorbesitzer einen Unfall hatte, wenn er das nicht offen legt oder man extra danach gefragt hat
Zitat:
@Pauliese schrieb am 26. Januar 2025 um 11:06:35 Uhr:
Spi95 : alles gut🙂 Kann passieren.Wenn ich nun selber nicht was überlesen habe, verstehe ich Tomate 67, aber so, dass es sich bei den beschädigten Zustand, in dem er den Escort kaufte, eventuell gar nicht um Unfallschäden, sondern um reine Rostschäden oder sonstige Defekte gehandelt hat.
Genauso ist es. Den Vorbesitzer werde ich noch fragen.
Zitat:
@tomate67 schrieb am 25. Januar 2025 um 20:42:26 Uhr:
In der HIS-Datenbank werden nur Unfallschäden eingetragen, richtig?Nein, nicht richtig. Auch Personen werden im HIS gespeichert, bei Auffälligkeiten.
@Spi95 : Danke für deine freundliche Empfehlung, aber mal eine kurze Frage - wie viele Unfallschäden hast du denn in den letzten Jahren so abgewickelt? Incl. Klagen vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten? Mit offenbarten und verschwiegenen Vorschäden?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. Januar 2025 um 14:19:29 Uhr:
aber mal eine kurze Frage - wie viele Unfallschäden hast du denn in den letzten Jahren so abgewickelt?
42 ?
Alle ?
Soviele dass es reicht eine einfache Frage halbwegs präzise zu beantworten, nämlich keine ?
Such dir was aus.
" Danke für deine freundliche Empfehlung
... und dabei belassen wir es dann.
Das ist jetzt das dritte oder vierte mal, dass du meinen Beiträgen widersprichst ohne irgend einen Sinn, lass es künftig einfach und such dir jemand anders zum Spielen. Danke.