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Neues vom Blitzer

Themenstarteram 12. Dezember 2007 um 11:35

die ziehen das voll durch -

gestern Abend habe sie von einem Bekannten ein TomTom One 2nd eingezogen und erklärt das er das Gerät nicht wieder bekommt und sich auf ein schönes Bussgeld zu Weihnachten freuen kann-

er hat natürlich die Blitzerwarnungen im Gerät gehabt und der freundliche Oskar kannte sich natürlich aus damit (wahrscheinlich hat er es selber drin) -

hätte es gereicht die Karte schnell zu entfernen ?

Jemand Erfahrungen damit gehabt ? ;)

**thx

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness

Wie wärs denn mit einer anderen Art der Blitzerimmunisierung, indem statt Ansage/Anzeige der Blitzer-POIs diese schlichtweg umfahren werden - das Navi also stattdessen um "gefährdete" Abschnitte herumnavigiert. Selbes Prinzip, wie z.B. "Autobahn meiden"

Da hierbei keine aktive Information erfolgt, handelt es sich nicht mehr um ein Gerät, welches momentan in die einzugsfähige Rubrik fällt. Zudem wird der Nutzer von der "gefährlichen" Strecke (deswegen steht ja der Blitzer dort==>Unfallschwerpunkt :D) fern gehalten...

Ich glaub, ich muss mich noch mal mit Patentanträgen befassen... :D

LOL. Wie wär's mit der Einhaltung der Tempolimits (StVO). Bin mir sicher das man damit schneller ans Ziel kommt, als wenn man sich von einem Navi um jede "Gefahrenstelle" außenrum navigieren lässt ;)

Und das mit der Einhaltung der TL funktioniert in der Praxis sehr gut, seit über 20 Jahren hatte ich jetzt nur einmal den roten, warmen Blitz im Gesicht gespürt und auch nur desshalb, weil sich der links von mir nicht an das TL halten wollte, da wird man halt schnell mitgeblitzt :D

Ach ja, bevor die Fahrleistungsdiskussion wieder losgeht, mache 60.000km im Jahr ;)

Daher, schaltet den Blitzwarner im Navi aus, fahrt so wie es sich gehört und die ganze Diskussion hier hat ein Ende... ;)

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

 

Zu den Rechten der Polizei. Ich kenn da nicht die gesetzlichen Grundlagen, aber ich denke schon, dass die Polizei dazu berechtigt ist, bei einem Verdacht, das Auto auf den Kopf zu stellen. Oft genug sieht man sowas ja auch im TV, dass sie irgendwelche PKWs nach Drogen, Schmuggelware, Bargeld oder sonstwas durchsuchen. Und wenn halt der Verdacht auf illegale Radarwarner/NaviPOIs vorliegt, dann dürfen sie sicher auch elektr. Geräte anschauen.

Danke, aber wir reden mittlerweile über nichts anderes mehr, als was ein VERDACHT bei einem Navi-Benutzer sein könnte.

Ein ausreichender Verdacht kann wohl nicht ein genutztes Navi sein, denke ich mir.

Habe letztens im TV gesehen das Ein Navi inclusive Radarwarnsoftware mit Konventionellen Radarwarngeräten gleichzusetzen sind. Nur ob der Polizist dazu berechtigt ist bei einer "Ordnungswidrigkeit" das Gerät zu konfiszieren ist eine gute und berechtigte Frage...

Meiner einer fährt eben auf die leicht Antike Methode die sich Karte nennt ;)

 

 

Ich weis es ist eigentlich offtopic aber man sollte doch Straftaten von Ordnungswidrigkeiten unterscheiden. Hört sich auch besser an :)

Man zahlt ja schließlich keine Geldstrafe sondern nur eine Geldbuße.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zu den Rechten der Polizei. Ich kenn da nicht die gesetzlichen Grundlagen, aber ich denke schon, dass die Polizei dazu berechtigt ist, bei einem Verdacht, das Auto auf den Kopf zu stellen. Oft genug sieht man sowas ja auch im TV, dass sie irgendwelche PKWs nach Drogen, Schmuggelware, Bargeld oder sonstwas durchsuchen. Und wenn halt der Verdacht auf illegale Radarwarner/NaviPOIs vorliegt, dann dürfen sie sicher auch elektr. Geräte anschauen.

Du verwechselst da was. Bei einer normalen Kontrolle (also mitten in der Nacht auf leerer Strasse anhalten) darf die Polizei deinen Zustand (also ob du alkoholisiert bist) sowie die Betriebsmittel (Warndreieck, Erstehilfekasten) kontrollieren. Bei diesen großangelegten Kontrollen haben die imho eine Vollmacht eines Richters für den kompletten Abend. Das dient auch nicht zur Kontrolle sondern vielmehr zur Abschreckung. Die Kontrolle passiert dabei natürlich ebenso, aber halt sekundär.

Na, dann frage ich mich ob die auf der A 40 angebrachten Schilder " Radarkontrolle " keine verbotenen Radarfallenhinweise darstellen. Ups, ach ne, die wurden ja offiziell aufgestellt.:rolleyes:

Das Geräte verboten werden, die vor MOBILEN Meßgeräten warnen kann ich ja noch so gerade einsehen. Was allerdings so schlimm an der SW für Navis sein soll ,die auf STATIONÄRE Anlagen hinweist, soll mir mal einer klarmachen. Ist dann ein Computerausdruck aller stationären Radarfallen damit auch illegal ? So einen hirnverbrannten Blödsinn können sich nur Politiker oder Juristen ausdenken. Ach ja, Warnungen über Radio sind nicht illegal. Ob Baby ballaballa.......:mad:

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Na, dann frage ich mich ob die auf der A 40 angebrachten Schilder " Radarkontrolle " keine verbotenen Radarfallenhinweise darstellen. Ups, ach ne, die wurden ja offiziell aufgestellt.:rolleyes:

Das Geräte verboten werden, die vor MOBILEN Meßgeräten warnen kann ich ja noch so gerade einsehen. Was allerdings so schlimm an der SW für Navis sein soll ,die auf STATIONÄRE Anlagen hinweist, soll mir mal einer klarmachen. Ist dann ein Computerausdruck aller stationären Radarfallen damit auch illegal ? So einen hirnverbrannten Blödsinn können sich nur Politiker oder Juristen ausdenken. Ach ja, Warnungen über Radio sind nicht illegal. Ob Baby ballaballa.......:mad:

Endlich mal jemand mit Durchblick.....

Gruss

Smilinho

Zitat:

Original geschrieben von morf

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zu den Rechten der Polizei. Ich kenn da nicht die gesetzlichen Grundlagen, aber ich denke schon, dass die Polizei dazu berechtigt ist, bei einem Verdacht, das Auto auf den Kopf zu stellen. Oft genug sieht man sowas ja auch im TV, dass sie irgendwelche PKWs nach Drogen, Schmuggelware, Bargeld oder sonstwas durchsuchen. Und wenn halt der Verdacht auf illegale Radarwarner/NaviPOIs vorliegt, dann dürfen sie sicher auch elektr. Geräte anschauen.

Du verwechselst da was. Bei einer normalen Kontrolle (also mitten in der Nacht auf leerer Strasse anhalten) darf die Polizei deinen Zustand (also ob du alkoholisiert bist) sowie die Betriebsmittel (Warndreieck, Erstehilfekasten) kontrollieren. Bei diesen großangelegten Kontrollen haben die imho eine Vollmacht eines Richters für den kompletten Abend. Das dient auch nicht zur Kontrolle sondern vielmehr zur Abschreckung. Die Kontrolle passiert dabei natürlich ebenso, aber halt sekundär.

Ich glaube, jetzt kommen wir der Sache näher: Ich denke aber, dass eine Verkehrskontrolle (oder gibt es allgemeine Verkehrskontrolle für alles?) zielgerichtet sein muss (Alkohol oder Papiere oder Warndreieck usw.), oder in einem beschränktem Umfang ausgeführt sein dürfen, es sei wiederum, dass sich bei einer Kontrolle ein Verdacht in Richtung x, y herausstellt, der dann aber wiederum begründet werden müsste (Alkoholgeruch, verdächtige Handlungen; z.B. noch mal schnell am Navi rumfiseln um kurz zu reseten)

Wie schon zu Anfang genannt, gilt in D nicht die "Fruit of the poisonous tree" doctrine, so dass auch unrechtmäßig erlangte Beweismittel verwertet werden können, wenn nicht gerade ein Verwertungsverbot existiert, das auch den entsprechenen Schutzzweck hat.

In USA hat das generelle Verwertungsverbot den Zweck der Disziplinierung der Strafverfolgungsbehörden. Sowas gibt es bei uns nicht.

Zu den Radio-Blitzern:

Es ist nen Dauerbrenner, ob man sowas polizeirechtlich verbieten kann, weil der Sender quasi den Zweck der Kontrolle stört. Die Diskussion kreist dann letztlich immer um den eigentlichen Zweck der Kontrollen und beschäftigt Uniprofessoren.

Zum Glück hat nen Gericht bis jetzt so den Schwachsinn sowas zu verbieten, noch nicht mitgemacht.

Letztlich läuft es in der Praxis immer so, dass die Sender, wo die Kontrollen örtlich und zeitlich besonders genau angesagt werden, mehr oder weniger öffentlich angefeindet werden von der Oberkorrektenfraktion, wenn sie viel Quote haben und dann freiwillig die Zahl und Qualität der Meldungen runterfahren.

Gute Meldungen kriegt man deswegen immer nur von Sendern, die noch recht wenig Quote haben und unbedingt Marktanteil gewinnen müssen. Die Oberkorrekten haben dann meist auch noch keine Kenntnis von der Qualität der Meldungen und regen sich noch nicht auf.

So läuft es zumindest bei uns.

Der Polizei ist es letztlich Wurst, sie müssen halt mit den Kontrollen nen bissl öfter umziehen als ohne Ansagen. Genug dumme, die reinfahren, gibts ja trotzdem.

Gruß

Olaf

Zitat:

Original geschrieben von Olaf Götz

Insofern weiß ich gar nicht, wie ein Polizist in der Praxis bei ner Kontrolle an ein Gerät mit entsprechenden Daten kommen will.

Selbst bei der Übergabe kann man noch schnell resetten. Ich will mal sehen, wer auf mich schiesst, wenn ich mein an der Frontscheibe hängendes Navi berühre.

Noch ein Grund mehr, warum man am besten mit verriegelten Türen fährt. :D

Zitat:

Original geschrieben von morf

Eine Durchsuchung gehört einfach nicht zum normalen Umfang einer Strassenkontrolle! Und dann würde ich ihn erstmal fragen warum er gerne das Navi sehen möchte, im gleichen Zug würde ich mir noch seine Dienstnummer geben lassen. Zu der Ausgabe ist er verpflichtet! Und danach sind die meisten Polizisten fromm wie ein Lamm.

Ich habe schon gegoogled, habe aber nur Beiträge in diversen Jura-Foren gefunden. Weiß nicht ob die so aussagekräftig sind?! Werde demnächst mal meine Schwester fragen, die ist Kommissarin (zwar in Ausbildung, aber nächstes Jahr ist sie fertig ;) ).

Jetzt wirds aber abenteuerlich :) Die Dienstnummer verlangen und der Polizist wird lammfromm? :D Erstens bringt dir eine Dienstnummer gar nichts, weils die nicht nach außen hin (gibts nur für den internen Gebrauch, zumindest hier in Bayern) gibt. Wozu hat ein Polizist einen Namen und sogar eine Visitenkarte, die ich gerne dem Betroffenen herausgebe, wenn er schon nach meinem Namen verlangt um mich (als untauglicher Versuch) damit einzuschüchtern.

Das einzige was du höchstens nach der Frage nach der Dienstnummer erntest, ist ein müdes lächeln.

Zur Durchsuchung des Autos. Ein Auto ist eher der körperlichen Durchsuchung, bzw. der Durchsuchung der mitgeführten Sachen gleichzusetzen, als einer Durchsuchung der Wohnung. Anders verhält es sich bei der Druchsuchung der Schlafräume eines Lkw-Fahrers, oder eines Wohnanhängers/Wohnabteil eines Wohnwagens.

Zitat:

Original geschrieben von morf

Du verwechselst da was. Bei einer normalen Kontrolle (also mitten in der Nacht auf leerer Strasse anhalten) darf die Polizei deinen Zustand (also ob du alkoholisiert bist) sowie die Betriebsmittel (Warndreieck, Erstehilfekasten) kontrollieren. Bei diesen großangelegten Kontrollen haben die imho eine Vollmacht eines Richters für den kompletten Abend. Das dient auch nicht zur Kontrolle sondern vielmehr zur Abschreckung. Die Kontrolle passiert dabei natürlich ebenso, aber halt sekundär.

Bei einer großangelegten Kontrolle habe ich noch nie davon gehört, dass irgendein Richter eine Generalvollmacht zur Durchsuchung erlässt. Diese Dursuchungen sind alle schon mittels der StPO und/oder dem OwiG in Verbindung mit der StPO abgedeckt.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Wozu braucht man überhaupt POI von stationären Blitzern?

Das ist hier IMHO die eigentliche Kernfrage.

Themenstarteram 13. Dezember 2007 um 17:57

hier mal was von einem Rechtsanwalt - geht zwar um ein PDA kein PNA aber dürfte wohl das gleiche Problem sein -

 

Betreff: Warner vor stationären Blitzern

Einsatz: €20,00

Status: Beantwortet

geschrieben am 05.01.2007 13:59:00

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zwei Fragen zu denen ich im Internet noch keine klare Aussage gefunden habe

-Ist es verboten auf einem PDA der zur Navigation dient eine Datei zu überspielen die mir stationäre Blitzer (Geschwindigkeit bzw. Ampel) auf der Karte anzeigt. Es werden keine mobilen Blitzer angezeigt.

-Unter welchen Vorraussetzungen darf die Polizei meinen PDA auf solche Dateien kontrollieren, einziehen etc.

 

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--------------------------------------------------------------------------------

 

Antwort

Betreff: >Warner vor stationären Blitzern

05.01.2007 14:52:34

von Rechtsanwalt Sven Kienhöfer

www.recht4u-online.de Kontaktdaten auf 123recht.net

Rechbergstrasse 22, 73550 Waldstetten, 07171/8709925, Fax: 07171/8709926

Sven Kienhöfer, Waldstetten, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Verkehrsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Versicherungsrecht.

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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Sie stellen hier eine höchstinteressante Frage. Die vorliegende Konstellation ist bislang noch nicht von der Rechtsprechung behandelt worden, so dass verbindlich keine Aussage zu treffen ist.

Grundsätzlich gilt allerdings folgendes: Es steht - im Grundsatz unbestreitbar - im öffentlichen Interesse, die Benutzungsmöglichkeiten von Geräten zur Warnung vor Verkehrsüberwachungen durch staatliche Sanktionen einzuschränken. Diesem Interesse sollte im Jahr 2001 durch die Einführung von § 23 Ib StVO mit Wirkung zum 1. 1. 20021 Rechnung getragen werden. Darin heißt es:

„Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsanlagen anzuzeigen oder zu stören. Dies gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Es stellt sich aber nun die Frage, ob ein mit der beschriebenen Software ausgerüsteter Organizer/PDA ein „technisches Gerät“ im Sinne des § 23 Ib 1 StVO darstellt, „das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen“. In diesem Fall wäre es verboten und bereits das betriebsbereite Mitführen stellte eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 24 StVG, 49 I Nr. 22 StVO dar.

In der amtlichen Begründung ist dies eindeutig zu bejahen:

" Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab."

Die Vorschrift lässt es im Interesse der Prävention genügen, wenn das Gerät aus Sicht des Kraftfahrers zur Warnung bestimmt ist.

Es gibt zwar auch vereinzelt Sichtweisen, die im Organizer/PDA kein „technisches Gerät“ im Sinne des § 23 Ib 1 StVO sehen, doch festzuhalten bleibt, dass es der feste Wille des Gestzgebers ist, sämtliche technische Lösungen als bußgeldbewährt einzustufen.

Geht man also davon aus, dass ein mit der beschriebenen Software ausgerüsteter Organizer/PDA ein „technisches Gerät“ im Sinne des § 23 Ib 1 StVO darstellt, so stellt die Benützung einen Verstoß dar. Ein solcher Verstoß kann mit einem Bußgeld in Höhe von 75,00 Euro und 4 Flensburger Punkten sanktioniert werden.

Die polizeirechtlichen Grundsätze zur Sicherstellung und Vernichtung von Radarwarnern lassen sich m.A. nach unabhängig von dieser Problematik nicht auf Organizer mit Warnsoftware übertragen.

Eine Vernichtung der Geräte(wie bei Radarwarnern) nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen wäre hier wohl wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abzulehnen.

 

Ich hoffe, diese recht umfangreichen Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sven Kienhöfer

Rechtsanwalt

 

am 13. Dezember 2007 um 18:07

*lach* Ausdrucken, im Auto mitführen!

Aber ernsthaft, ein PDA ist ja auch noch etwas grundanderes als ein Navi... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Wozu braucht man überhaupt POI von stationären Blitzern?

Das ist hier IMHO die eigentliche Kernfrage.

Für die einen ist es Rettung in höchster Not,

für die anderen die größte Geldvernichtungsmaschine der Welt.

am 13. Dezember 2007 um 20:24

Zitat:

Es ist nen Dauerbrenner, ob man sowas polizeirechtlich verbieten kann, weil der Sender quasi den Zweck der Kontrolle stört.

Wieso stört? Erst wenn einige wissen, dass geblitzt wird, halten sie sich an die vorgeschriebenen Tempi. Eine Geschwindigkeitskontrolle soll doch der Verkehrssicherheit dienen. Am ehesten tritt die Sicherheit ein, wenn man vor einer gewissen Stelle angepasst fährt und nicht erst, wenn man geblitzt wurde. Oder willst du etwa sagen, dass eine Geschwindigkeitskontrolle nicht der Sicherheit dient (offiziell). :eek:

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Wozu braucht man überhaupt POI von stationären Blitzern?

Das ist hier IMHO die eigentliche Kernfrage.

Es ist von Vorteil, wenn man weiß, dass eibnige ei später entdeckung eines Stationären Blitzers schreckhaft bremsen. Das machen sogar viele, wenn sie sogar regelkonform unterwegs sind. Ausserdem wird OFFIZIELL ja nur an Gefahrenstellen geblitzt. Auch das ist von Vorteil.;)

am 13. Dezember 2007 um 20:27

Zitat:

Original geschrieben von Friesenloewe

*lach* Ausdrucken, im Auto mitführen!

Aber ernsthaft, ein PDA ist ja auch noch etwas grundanderes als ein Navi... :rolleyes:

Du wirst lachen, in meinem Berlin-Stadtplan sind die Stationären Blitzer (Tempi wie Ampel) eingezeichnet.

Da die Dinger aber schnell veralten, ist ja wohl klar, dass das nicht der Kaufgrund war.

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