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Neues Steuergesetz: Doka noch LKW?

VW T3
Themenstarteram 4. Februar 2006 um 10:38

Hallo,

seit diesem Jahr sollen Transporter und Co neu besteuert werden hab ich gehört. Hab beim Finanzamt angerufen und die gute Frau meinte, daß die Ladefläche länger sein muss als die Kabine, gemessen von Gaspedal bis Kabinenrückwand.

Hat das schon mal jemand ausgemessen oder könnte mal für mich nachmessen bzw. wie sehen eure Doka-Steuerbescheide aus? Soll ja auch von Finanzamt zu Finanzamt Unterschiede geben.

Wäre schön wenn jemand helfen kann, ist nämlich von der Besteuerung abhängig ob ich mir eine kaufe.

Danke und bis dann.

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19 Antworten

ne doka ist und bleibt ein lkw ! ich zahle 138 steuern !

am 4. Februar 2006 um 18:39

nedoka bleibt dann lkw(also beim finanzamt) wenn mehr als die hälfte der fläche ladefläche sind dh. die 2. sitzreihe kannste vergessen und da muss ein gitter hinter die erste sitzreihe

zumindest is das hier im lk sigmaringen so

wie bitte?

bei ner doka muss in der kabine ne trennwand zwischen erste und zweite sitzreihe?

quatsch, ne doka ist nen lkw und das bleibt auch so da ist automatisch über die hälfte ladefläche.

wenn das so wäre, warum brauch ich dann ne doka, da kann ich mir doch gleich nen bus nehmen, der hat dann mehr ladefläche.

ALso:

Bus mit einer SItzbank und Trennwand zwischen lade und Fahrerkabine =LKW

Doka so wie sie ist = LKW

PKW wenn hintere Scheiben verblecht, Gurtaufnahmepunkte unbrauchbar gemacht und trennung ziwschen fahrgastraum und fahrerkabine eingebaut ist = LKW !

am 5. Februar 2006 um 17:30

das ist doch nun auch nicht so ganz richtig.

mein erstes auto, ein polo, war auch ein LKW, ich bracuhte keine Abtrennung zum "Laderaum" und auch kein verblechtes Fenster. und man siehe da, es war trotzdem ein LKW.

früher war das auch so nur mittlerweiel sind die geier draufgekommen das man das ja ein bisschen erschweren könnet, der staat braucht steuern!

beste lösung: zum freundlichen prüfer fahren, fragen und alles so machen wie er will dann klappts!

Themenstarteram 6. Februar 2006 um 13:53

Also doch LKW! Danke für die zahlreichen Antworten.

nein, keinesfalls.

Miss doch mal nach. Bei der Doka fehlen zu dem 50% Kriterium ein paar Zentimeter. Es gibt einige Landkreise (nicht alle) die die Dokas deswegen nicht nach Gewicht besteuern.

Laut Brief bleibt sie natürlich ein LKW, aber das ist für die Finanzämter nicht verpflichtend.

Lösungen:

- mit dem Tresor argumentieren (klappt manchmal)

- hintere Bank raus und dort einen Laderaum einrichten (klappt immer)

- Ladefläche nach hinten verlängern (muss man versuchen)

Viele Grüße

Kai

am 6. Februar 2006 um 20:40

hallo, habe meine t2 doka (JX motor) vor ca. 4 wochen zugelassen und bezahle 148€ steuern im jahr. das finazamt sagt, die doka muß im original als lkw zugelassen sein, nachträgliche umbauten würden nicht mehr akzeptiert. meine doka hat die halbhohe trennwand zwischen den sitzen ( wie viele Bundeswehr doka´s )auf die kommt´s wohl an.

viel glück

gbuer

Themenstarteram 9. Februar 2006 um 18:08

Zufällig ein Doka-Fahrer hier im Forum unterwegs der seinen Bescheid vom Finanzamt Fürstenwalde (Spree) bekommt? Dann wüsste ich es ganz genau.

Das neue Steuergesetz gilt für Sonderfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen,egal welchem Aufbau die haben.Ob es nun ein Großer PKW ,ein Pikup,Wohnmobil oder ähnliches ist.

Wenn in den Doka-Papieren drinne steht,das dieser als LKW zugelassen ist,dann wird er auch nach Gewicht besteuert(Ich bezahle 148.-€ Steuern,Stand Juni 2005)

Leider sind manche Dokas als Sonderfahrzeug eingetragen und da liegt der Haken.Wenn man diese umschreiben möchte zum LKW,dann kann es vorkommen,das der TÜV verlangt,das man die hintere Sitzbank ausbauen muß und man muß das Fahrzeug dann auflasten auf über 2,8 tonnen.Das kommt aber auf den TÜV Beamten an.

Mein Doka ist als LKW zugelassen und ich habe auch bis zu 6 Sitze eingetragen.Es stört dem Finanzamt garnicht.Wenn ich anders besteuert werden würde ,dann würde ich Einspruch einlegen,da das neue Gestz nicht für LKW gilt ,sondern für Sonderfahrzeuge über 2,8 tonnen.

Die ganzen Vorgaben mit den Maßen die ihr da nennt,sind so weit ich weiß nur Vorgaben zu einer LKW Zulassung.Wenn er schon eine LKW Zulassung hat dann sind die Vorgaben egal.

Beim TÜV gilt nähmlich,Was ein TÜV beamter erstmal eingetragen hat ,das darf ein anderer nicht mehr bemängeln.Hab ich schon selber mehrmals erlebt,ich rede ein wenig aus erfahrung.

Also dann ,schöne Grüße aus dem Verschneitem Schwarzwald

Gruß Enrico

also abschliessend kann mal nur raten informiert euch auf alle fälle bei euerm finanzamt was die verlangen und noch einen gruss an zwiebelhirsch "tuh andere meinungen nicht als quatsch ab lies die gesetzte und verordnungen"

ach ja und noch was die ladefläche einer doka ist nicht mit der eines bussen vergleichbar, bietet aber vorteile sobald du lange oder hohe gegenstände laden musst (holz,mehrere Motorräder) ausserdem ist die doka sowas wie der geräteschlepper von vw 1. reihe 3 sitzplätze 2. reihe sägen, äxte, hämmer, keile, treibstoffe, schmiermittel, 3. reihe vernünftige ebene ladefläche auf der man mal was verzurren kann. im bus sitzt du mit der ladung in der kabiene bei nem unfall is das nich so prickelnd

ach ja und NOCH WAS ( ja ich weiss ich geh euch auf den sack)

der pruefer beim tüv der lkw oder pkw einträgt kann so freundlich sein wie er will ueber die besteuerung entscheidet das finanzamt. was in den fahrzeugpapieren steht ist irelevant

Themenstarteram 12. Februar 2006 um 14:30

Sehr richtig. Hatte beim Finanzamt angerufen und die haben mir gesagt, daß es denen egal ist ob da LKW eingetragen ist, entscheident seien die Abmessungen: Die Ladefläche muss länger sein als die Kabinenlänge, gemessen von Gaspedal bis Kabinenrückwand, so jedenfalls das Finanzamt Fürstenwalde (Spree).

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