Neues Lenkrad
Hallo alle zusammen,
ich habe da mal eine Frage wegen einem Lenkrad wechsel.
Ich fahre einen Audi A6 4B Baujahr 2002 und habe derzeit das vier speichen Lenkrad von Audi!
Habe die möglichkeit an ein Audi A6 4F 3 speichenlenkrad zu kommen und wollte fragen ob es möglich wäre dieses in mein FHZ. zu bauen?
MFG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von AndyAudi08
Okay jetzt mal abgesehen davon, d.h. ich kann das alte lenkrad ab machen und das neue drauf? Ich brauche also nichts schleifen oder so? und kann ich die schaltwippen anschließen fahre Multitronic!
Lass das Lenkrad einfach weg.
Dann kanste beim Finanzamt auch sagen, dat Ding is steuerfrei !
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
so gesehen bin ich fast froh dass ich ins 4G Lager wechsle, es wird hier immer "billiger" und es tut mir wirklich leid das von den "Guten" nur mehr so wenige da sind und die dann auch noch mit so Stuss zugekleistert werden...
Den Gang der Zeit kann niemand aufhalten. Ich jedenfalls bleibe bei der Auffassung, dass ein 4B wie ein 4B auszusehen hat, bis das der TÜV uns scheidet.
Zitat:
Original geschrieben von AndyAudi08
Okay jetzt mal abgesehen davon, d.h. ich kann das alte lenkrad ab machen und das neue drauf? Ich brauche also nichts schleifen oder so? und kann ich die schaltwippen anschließen fahre Multitronic!
Lass das Lenkrad einfach weg.
Dann kanste beim Finanzamt auch sagen, dat Ding is steuerfrei !
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Lass das Lenkrad einfach weg.Zitat:
Original geschrieben von AndyAudi08
Okay jetzt mal abgesehen davon, d.h. ich kann das alte lenkrad ab machen und das neue drauf? Ich brauche also nichts schleifen oder so? und kann ich die schaltwippen anschließen fahre Multitronic!
Dann kanste beim Finanzamt auch sagen, dat Ding is steuerfrei !
das is ja fast witzig....
ich lach wenn ich zeit hab,...
multitronic und schaltwippen wird nicht funktionieren.
sebastian
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Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hierzu auch § 4 Abs.3 und 4.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Leider wirst du hier keine produktieve Antwort bekommen lieber AndyAudi08 🙁
Habe auch schon mehrere Threads hier gelesen und es kommt immer nur "du, du, du,... keine BE, bla bla bla, ... am ende raus.
Aber ob du da was definitiev machen musst oder nicht und wie weit man den Airbag anpassen muss wird nie erwähnt, weil kaum wer so nen Umbau gemacht hat und der Rest einfach allen anderen nachplappert und sinnlose Paragraphen kopiert!
Wenn jetzt noch irgendwelche Unklarheiten bestehen, einfach mal die NUB von MT lesen.