Neues Dieselfahrzeug wieder abbestellen ?
Nachdem mit dem Autogipfel die Verblödung ja weiter geht - der Ausstoss wird um ca 30% reduziert aber bei Euro 6 noch immer beim 4 fachen der zulässigen Werte - soll man so ein Fahrzeug im IV Qartal derzeit überhaupt abnehmen ...
Ich bin mir nicht schlüssig , einen Benziner möchte ich auch nicht , Hybrid hab ich getest - das ist die absolute Veralberung ....
Was tun - noch ein Jahr warten bis die Hersteller wissen was sie eigentlich wollen - hat jemand hier einen guten Rat
Beste Antwort im Thema
Ich fahre den GLC 220d mit Euro 6 seit 10/2015 und bin sehr zufrieden damit. Von der ganzen Diskussion lasse ich nicht verrückt machen. Dieses Jahr ist es der Diesel und nächstes Jahr wird wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben. Steckt m. Erachtens viel Ideologie dahinter.
48 Antworten
Zitat:
@Palmyra schrieb am 12. August 2017 um 19:24:58 Uhr:
Ich werde wahrscheinlich meinen Neuwagen - Lieferung IV Qartal wieder abbestellen ...
Gemäß Vertragsbedingungen kostet eine Stornierung im ungünstigsten Fall 15% Strafzahlungen, jedenfalls in Deutschland....
Ob man die Dieseldiskussion bescheuert findet, eine Ideologie dahinter vermutet oder was auch immer, spielt letztendlich keine Rolle. Die Diskussion ist da und sie wird Folgen haben.
So lange ein Fragezeichen im Raum steht, ist die Anschaffung eines Diesels mit Vorsicht zu genießen. Zum einen stehen Fahrverbote im Raum, sollten diese kommen, ist mit massiven Wertverlusten zu rechnen. Letztere kann man durch Leasing vermeiden, Fahrverbote, wenn sie eintreffen, jedoch nicht.
Da nicht auszuschließen ist, dass bald auch die Benziner mit Direkteinspritzung auf's Korn genommen werden, sollte man auch als Privatkunde das Thema Leasing in Betracht ziehen. Unter Umständen ist dies die sicherste Variante an ein neues Auto zu kommen mit ggf. überschaubaren Mehrkosten.
Was ich jedoch bei den ganzen Diskussionen in Foren vermisse, auch hier, ist der Umgang mit der eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer. Diese wird bei der Anschaffung eines anstehenden Neuerwerbs nicht berücksichtigt. Auch hier zählen beim kleinen Mann einmal mehr die wirtschaftlichen Interessen. Da bitte künftig zweimal nachdenken, wenn man sich über die Industrie und ihre Interessenverbände aufgeregt.
Zitat:
Gemäß Vertragsbedingungen kostet eine Stornierung im ungünstigsten Fall 15% Strafzahlungen, jedenfalls in Deutschland....
Wenn man vollständig storniert, wird das wohl so sein. Das entspricht auch dem Zivilrecht, bei Nichtabnahme eines verbindlich bestellten Fahrzeuges einen Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns zu verlangen. Ob MB das tatsächlich macht und ob man dies vielleicht in Anbetracht der Diesel-Schummeleien abwehren kann, ist eine andere Frage, die schwer zu beantworten ist. MB wird aber sicher nichts verlangen, wenn statt des Diesels ein anderes Fahrzeug geordert wird.
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Zitat:
@Hans-U. schrieb am 12. August 2017 um 20:41:04 Uhr:
Gibt es in Österreich denn überhaupt eine vergleichbare Diskussion um den Dieselmotor?
Servus
nachdem hier fast keine Autos mehr hergestellt werden ist die Diskussion weitaus gemässigter - seit 2014 dürfen eh nur mehr Euro 6 Fahrzeuge zugelassen werden . In der einschlägigen Presse und im Fernsehen wird allerdings die Diskussion in Deutschland sehr aufmerksam verfolgt ... es war halt wieder mal der grosse Nachbar.
Nachdem hier die NOVA ( zusätzlich bis zu 32% des Bruttoneuwertes zuzüglich nochmals 20% USt ) nur nach dem Schadstoffausstoss berechnet wird sind sogenannte "Dreckschleudern" hier eh die Ausnahme . Die jährliche Kfz Steuer wird wiederum nach dem Schadstoffausstoss berechnet - also sind die Motoren im Normalfall klein und relativ sauber . Bei Hybridfahrzeugen fällt die NOVA komplett weg - also ist der letzte Schrei ein Q7 mit diesem Antrieb .
Hier mal ein Beispiel ...
e) Nettokaufpreis: 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
Benzinmotor mit einem CO2-Ausstoß von 400 g CO2/km im Jahr 2016
Berechnung des Steuersatzes:
400 minus 90 g CO2/km = 310 dividiert durch 5 = Steuersatz 62%
(daher Anwendung des gesetzlichen Höchststeuersatz von 32%)
plus 150 g CO2 (die Grenze von 250 g/km übersteigenden)
Berechnung der Steuer:
150.000 Euro mal 32% = 48.000 Euro plus
20 Euro/g CO2 über 250 g = 150 g mal 20 = 3.000 Euro minus 300 Euro Abzugsposten
= NoVA 50.700 Euro
Na, dann würde ja der GLC als Dieselmodell mit Euro 6 doch immer noch passen. Aber du hast ja eine Lösung für dich gefunden. Und ein GLK ist ja nicht wirklich schlecht.
Muss ehrlich sagen (habe den 350e bestellt)
Wenn es in Belgien nicht die RIESEN Steuervorteile geben würde........ich würde auch einige Jahren warten bis die Batterien mehr Leistung bringen würden
Aber ich möchte die letzte 5 Jahre meiner Karriere nicht versauen lassen durch NUR noch ein Haufen Steuer zu zahlen (und Sozialkassen Einzahlungen wovon ich NIE WIEDER was zurück sehe.......Ich zahle um die 800 Euro im Monat ein (Sozialkasse ,und werde (weil ich 12 Jahre in Belgien gearbeitet habe (als selbständiger 12/45 von einer Selbständiger-Rente (1100 Euro im Monat als 250 Euro im Monat zurück sehen werde.......Also muss ich in etwa 105 JAhre alt werden damit ich meine Einzahlungen zurück sehen werde :-):-):-))
Wie weniger Steuer mann hier zahlt um zu weniger Sozialkasse Einzahlungen also......
Das Auto ist 100% absetzbar als Selbständiger(ALLES inkl Versicherung ,Winterrreifen ,uswusw) ,nur der Sprit bis 75 %
Jetzt bekomme ich 330 Euro aus meiner "GmbH" (heisst in Belgien anders aber das ist hier egal
Zitat:
@Palmyra schrieb am 12. August 2017 um 19:24:58 Uhr:
Danke für die bisherigen Beiträge - ich hatte mal einen GLC 350e zum Testen - Beschleunigung Super - nur mit Batterie war es bald vorbei - zum Laden während der Fahrt werden ca 10 Liter Super benötigt - jemand hatte den Resetknopf beim Vorführwagen nicht zurückgestellt - hier war ein Durchschnittsverbrauch von 9.8 l ablesbar.Ich werde wahrscheinlich meinen Neuwagen - Lieferung IV Qartal wieder abbestellen und meinen 3 Jahre alten GLK 220 d weiter fahren bis hier eine Lösung gefunden wird . Für die Berge hier habe ich mir einen Suzuki Jimny ( Benziner ) gekauft - da mache ich nichts falsch damit - das ist sowieso hier in den Tiroler Bergen das meistgefahrene Fahrzeug - klein wendig und kraxelt wie eine Gemse ...
Mit abbestellen, wäre ich wirklich skeptisch oder hast Du erst in den letzten 14 Tagen den Vertrag unterschrieben ???? Mit der Widerrufsbelehrung geht eine Stornierung oder Abbestellung nur innerhalb dieser ersten 14 Tage. Danach hast Du einen GLC gekauft und der Vertrag ist fest.
Zitat:
@Joey K. schrieb am 13. August 2017 um 13:54:41 Uhr:
Zitat:
@Palmyra schrieb am 12. August 2017 um 19:24:58 Uhr:
Danke für die bisherigen Beiträge - ich hatte mal einen GLC 350e zum Testen - Beschleunigung Super - nur mit Batterie war es bald vorbei - zum Laden während der Fahrt werden ca 10 Liter Super benötigt - jemand hatte den Resetknopf beim Vorführwagen nicht zurückgestellt - hier war ein Durchschnittsverbrauch von 9.8 l ablesbar.Ich werde wahrscheinlich meinen Neuwagen - Lieferung IV Qartal wieder abbestellen und meinen 3 Jahre alten GLK 220 d weiter fahren bis hier eine Lösung gefunden wird . Für die Berge hier habe ich mir einen Suzuki Jimny ( Benziner ) gekauft - da mache ich nichts falsch damit - das ist sowieso hier in den Tiroler Bergen das meistgefahrene Fahrzeug - klein wendig und kraxelt wie eine Gemse ...
Mit abbestellen, wäre ich wirklich skeptisch oder hast Du erst in den letzten 14 Tagen den Vertrag unterschrieben ???? Mit der Widerrufsbelehrung geht eine Stornierung oder Abbestellung nur innerhalb dieser ersten 14 Tage. Danach hast Du einen GLC gekauft und der Vertrag ist fest.
Servus
aber mit einem wirklich sauberen Motor - ( Daten auf der Strasse und nicht im Probebetrieb ) keine Softwareupdates usw. - das soll mir dann MB erstmal belegen - ich werde sicherlich nicht der "Einzige" mit dem Problem sein - also werden wir uns gegebenenfalls zusammenschliessen und gemeinsam vorgehen .
Der GLC ist sauber. Er ist Typgeprüft und zugelassen, Selbst bei den Messungen des Abmahnvereins DUH gehört der GLC zu den saubersten Fahrzeugen. Dabei hat die DUH nicht einmal ein akkreditiertes Labor genutzt, sondern "misst" selbst ohne die Parameter bekannt zu geben.
Mercedes muss Dir gar nichts beweisen. Du hast eine verbindliche Bestellung unterschrieben und musst deine Verpflichtungen erfüllen. Etwas anderes wäre es wenn man Mercedes eine rechtswidrige Manipulation nachweisen würde, wie das im Falle VW und Porsche geschehen ist. Bisher gibt es für so etwas aber nicht einmal Indizien, ganz im gegenteil.
Hallo,
wie gesagt hab ich das selbe Problem wie Du, und denke auch so wie Du.
Möchte Dich auch nicht mit meinen Fragen und Antworten an die Wand stellen.
Mich interessiert es nur, da ich auch schon meinen aus genau diesen Gründen evtl. stornieren wollte, aber ich halt auch einen Vertrag unterschieben habe. Ja ich möchte den GLC einerseits aber mir auch nicht die ganze Zeit Gedanken machen müssen.
Die Softwareupdates sind ja bereits auf den Wagen wenn er Dir ausgeliefert wird, somit bekommst Du ja einen Wagen der eigentlich nur auf den neuesten Softwarestand ist, also kein Reklamationsgrund ? Also kein Stornierungsgrund.
Solange wir nicht wissen ob der GLC Diesel die Euro 6 Werte im Realbetrieb einhält und nur bestenfalls die schlechteren Messdaten im Realbetrieb von ADAC sowie Umwelthilfe hernehmen welche aber vor einem Gericht nicht anerkannt werden, ist auch hier kein Grund für den Händler vorhanden einen Vertrag zu stornieren. Somit gibt es nur die Möglichkeit abzuwarten bis hier irgendwann mal etwas offizielles vom KBA gibt ob die Werte eigenhalten werden oder nicht. Wenn ja ist alles gut, und wenn nicht steht auch der GLC Diesel auf dem Parkplatz vor der Stadt. Bis dies aber passiert wirst Du schon lange deinen GLC haben.
Laut meiner Meinung ist das auch das unverantwortliche der Autohersteller sowie der Politik, da diese jetzt auch noch nicht mit der Wahrheit herausrücken und die RDE Werte bekannt geben, wenn man bedenkt das so eine Messung anglich nur eine Stunde an Zeit in Anspruch nimmt. Kann man nicht also diese ganzen RDE Messungen nicht vorziehen um das ganze Gequatsche endlich zu beenden und Klarheit zu schaffen ????
Diese Klarheit würde ja bereits für die deutschen Autohersteller reichen, da die ausländischen Marken ja so oder so nicht mit am Dieselgipfel beteiligt waren und auch so wie ich lesen konnte kein großes Interesse hätten etwas zu ändern. Aber würde die Klarheit bei den deutschen Fahrzeugen mit guten Werten erfolgen, so wäre auch das " Made in Germany " der Autohersteller schnell wieder auf dem Höhepunkt.
Aber den jetzigen Ablauf kann ich nicht verstehen ???
Auszug aus einer der letzten Untersuchungen - Quelle Spiegel
Abgasmessungen im Winterhalbjahr 2016/17 an 16 Diesel-Pkw
Euro 6 Diesel-Pkw Ø CO2 g/km Ø NOx mg/km Faktor Grenzwertüberschreitung
Fiat 500X 2.0 Cross 4x4 160 1380 17,2
Renault Captur 1.5 dCi 110 118 1316 16,5
Volvo S90 4D 143 1076 13,4
Mercedes B 180 d 134 1039 13,0
Opel Zafira Tourer 1.6 CDTi 151 995 12,4
Hyundai i20 1.1 CRDi 110 861 10,8
Mercedes C 220d 131 770 9,6
Zitat:
@Palmyra schrieb am 13. August 2017 um 20:10:38 Uhr:
Auszug aus einer der letzten Untersuchungen - Quelle SpiegelAbgasmessungen im Winterhalbjahr 2016/17 an 16 Diesel-Pkw
Euro 6 Diesel-Pkw Ø CO2 g/km Ø NOx mg/km Faktor Grenzwertüberschreitung
Mercedes C 220d 131 770 9,6
Hallo,
den Wert vom C 220 d kenne ich auch, aber mit einem Wert der nur aus dem Spiegel aufgenommen wurde
und nicht einmal den Original Fahrzeug entspricht halte ich eine Stornierung für nicht möglich.
Ach übrigens, laut Umweltbehörde welche als Dieselkläger auftritt hat der GLC 220 d einen NOx Wert im Realbetrieb von 193 mg = das 2,4 fache an den geforderten 80 mg um Euro 6 zu erhalten.
Laut ADAC Realwert stößt der GLC 250 D im Realwert wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe 153 mg NOx aus was das 1,9 fache der geforderten 80 mg für Euro 6 sind. Im * steht aber beim ADAC das dieser getestete Werte für keinen Rechtsanspruch gültig ist.
Also so wie ich das sehe, wenn da nichts offizielles von der Regierung / KBA kommt die beweist das der GLC zu schmutzig ist, ist auch eine Stornierung bzw. Rückabwicklung nicht möglich.
Zitat:
@lulesi schrieb am 13. August 2017 um 17:20:21 Uhr:
Der GLC ist sauber. Er ist Typgeprüft und zugelassen, Selbst bei den Messungen des Abmahnvereins DUH gehört der GLC zu den saubersten Fahrzeugen...
Das ist IMHO eine sehr befremdliche Interpretation, denn die DUH hat festgestellt, dass der GLC 220d die Grenzwerte nicht einhält, sondern überschreitet. Demnach wäre der GLC "dreckig" und eben nicht "sauber".
Es ist eine befremdliche Interpretation die Messungen der DUH als verbindlich zu betrachten. Es gibt keinerlei Prüfbericht, der veröffenticht wurde, es war kein akkreditiertes Labor. Wenn ich messe, und Messwertüberschreitungen feststelle, soll dann Mercedes auch die Fahrzeuge zurücknehmen?
Wer sagt denn das die DUH richtig gemessen hat? Wer weiss denn ob die Motoren warm waren? Wer weiss ob die Messungen den gesetzlichen Vorschriften entprechen?Um das einzuhalten gibt es akkreditierte Labore und um das rechtsverbindlich zu klären gibt es vereidigte Sachverständige.
Die DUH klagt an und misst praktischerweise gleich selbst, bzw. lässt von einem Rentner messe.. Wer sagt denn dass die die Werte nicht ausgewürfelt haben?
Ein Anfang wäre es, wenn sie Prüfprotokolle veröffentlichen würden, damit man die Messungen nachstellen kann. So arbeiten seriöse Wissenschaftler. Nichts von alledem macht die DUH.
Früher hat die DUH in der Schweiz messen lassen. Da sollte ein Mercedes C220 Bluetec (EU6) zu hohe Werte gehabt haben. Dummerweise hat das schweizer Institut ein Foto von der Messung veröffentlich. Darauf war die Vorgängergeneration des 220 CDI zu sehen, der hatte nur EU4 und EU5.....