1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Neues Bußgeldsystem

Neues Bußgeldsystem

Das bisherige Bußgeldsystem sieht nicht nur viel zu niedrige Bußgelder für zu schnelles Fahren vor, sondern geht auch nicht wirklich auf die sicherheitsrelevanten Werte ein. Wichtig ist nämlich die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs! Daher habe ich ein neues Bußgeldsystem entwickelt, daß die Bußgelder für zu schnelles Fahren nach der zusätzlich erzeugten Bewegungsenergie festsetzt!

Die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs steigt linear mit dem Gewicht und zum Quadrat mit der Geschwindigkeit!
So wird zunächst ein Basisgewicht festgesetzt (als Gewicht im Sinne dieses Systems gilt das Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung).
Das Basisgewicht liegt bei 1.250 kg (z.B. 1.000 kg Leergewicht und 500 kg maximale Zuladung oder 950 kg Leergewicht + 600 kg maximale Zuladung).
Dieses Basisgewicht wird gleich 100 gesetzt. Es bekommt also 100 Gewichtsindexpunkte!

Das Gewicht eines Fahrzeuges (Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung) wird nun durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen. Dies ergibt den Gewichtsindex des betreffenden Fahrzeuges. Er gilt bei Einhaltung der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit! Er gibt den linearen Anstieg der Bewegungsenergie im Verhältnis zur Geschwindigkeit wieder!

Wird nun zu schnell gefahren, steigt die Bewegungsenergie zum Quadrat mit der Geschwindigkeit! Dies wird ermittelt, indem man die überhöhte Geschwindigkeit durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit teilt und das Ergebnis zum Quadrat nimmt. Mit diesem Faktor wird der Gewichtsindex multipliziert. Vom Ergebnis (überhöhter Gewichtsindex) wird der reguläre Gewichtsindex abgezogen. Dies ist nun die Bemessungsgrundlage für das Bußgeld.

Da es unterschiedliche Einkommenshöhen gibt, wird das Bußgeld auch nach dem Einkommen festgesetzt; und zwar nach dem monatlichen Nettoeinkommen; verstanden als 1/12 des Jahresnettoeinkommens).
Nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gestaffelt gelten folgende Sätze:

30 - 49 km/h: 0,05 %
50 - 69 km/h: 0,10 %
70 - 99 km/h: 0,15 %
ab 100 km/h: 0,20 %

Die zusätzlichen Gewichtsindexpunkte werden nun mit dem jeweiligen Prozentsatz multipliziert und dieser dann entsprechend vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet.

Bespiel: Ein Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1.500 kg. Die maximale Zuladung beträgt 500 kg. Der Fahrer hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Er fährt auf einer Straße, wo 100 km/h erlaubt sind, mit 120 km/h.

Zu dem Leergewicht des Fahrzeuges wird die Hälfte der maximalen Zuladung addiert; also 1.500 kg + 250 kg = 1.750 kg. Dies wird durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen:

1.750 / 1.250 = 1,4

1,4 x 100 = 140

Das Fahrzeug hat also einen Gewichtsindex von 140 Punkten!

Der Fahrer fährt 120, wo 100 erlaubt ist; also gilt:

120 / 100 = 1,2

1,2 x 1,2 = 1,44

Der Gewichtsindex wir nun mit 1,44 multipliziert:

140 x 1,44 = 201,6

Dies wird auf 202 gerundet.

Da ja nun die 140 Punkte erlaubt sind, werden diese von den 202 Punkten abgezogen:

202 - 140 = 62

Es sind also 62 zusätzliche Gewichtsindexpunkte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung entstanden!

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die überschritten wurde, liegt bei 100 km/h. In diesem Geschwindigkeitsbereich werden pro zusätzlichem Gewichtsindexpunkt 0,2 % Bußgeld vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet; also:

62 x 0,2 % = 12,4 %

0,124 x 2.000 Euro = 248 Euro

Dies wird nun noch auf den nächsthöheren, glatt durch 5 teilbaren Betrag aufgerundet: 250 Euro

Das Bußgeld beträgt also 250 Euro!

Bei geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung (1 oder 2 km/h) gelten jeweils die halben Prozentsätze.

Bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit unter 30 km/h gilt dieses System nicht (das wäre zu teuer!); stattdessen gelten dort 0,4 % vom monatlichen Nettoeinkommen pro zuviel gefahrenem km/h.

191 Antworten

Re: @ joschi67

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


Du hast doch selber erwähnt, daß es zu kompliziert würde, wenn man alle sicherheitsrelevanten Werte mit einbezieht! Das System ist ja jetzt schon komplex genug!

Jedoch ist es so, daß die Bewegungsenergie auch stellvertretend mit für den Bremsweg steht, denn der steigt auch zum Quadrat mit der Gewschwindigkeit.

Gruß

Pro Limt

Weil es zu kompliziert wird, ist dieses System auch abzulehnen.

Und was nutzt mir ein Stellvertreter wie die Bewegungsenergie?

BMW steht bei 50 und 2 Tonnen in 46 Metern

Dacia Logan bei 50 und 1,3 Tonnen in 70 Metern.

Das bedeutet doch nur, dass deine Berechnung im Quadrat ungerechter wird.

Re: @ matnae

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


Eben! Also ist doch eine Erhöhung der Bußgelder sinnvoll; und genau das wird mit meinem System erreicht!

Warum also sollten die jetzigen, viel zu niedrigen Bußgelder bleiben?

Gruß

Pro Limit

Ich habe nicht gesagt, dass die niedrigen Busgelder bleibensollen, sondern, dass das jetzige System bleiben soll. D. h. so und so viel zu schnell so und so viele Strafe. Bis da von jedem das Einkommen berechnet wird... und das wegen 10 oder 20 km/h zuviel... ich weiss ja nicht. Bei erheblichen Verstößen wird bereits jetzt das Einkommen vom Richter teilweise berücksichtigt. Die Strafen gehen dann nach Tagessätzen.

MfG

@ Markxxx

Zitat:

So ist z.B. das tatsächliche Leergewicht meist wesentlich Höher als das im Prospekt/Fzg-Schein angegebene(Navi Klima etc...)

Dafür wird ja auch noch die Hälfte der maximal zulässigen Zuladung hinzuaddiert! Auch wenn man nichts geladen hat!

Außerdem kann man das Problem dadurch lösen, daß das Leergewicht exakter ermittelt wird!

Zitat:

Desweiteren erschliest sich mir nicht warum eine andere Bremsanlage dies nichht hinfällig macht.

Natürlich kann man ein Bußgeldsystem auch am Bremsweg ausrichten! Du kannst ja mal ein entsprechendes System entwickeln!

Zitat:

Desweiteren hast du in deinem Beispiel die Bußgelder bewusst auch für Geringverdiener mit leichten Autos angepasst(Bsp war 96€ statt 65€) damit hast du das Bußgeld um über 50% erhöht! Wohl nicht ganz angemessen.

Das ist Absicht, denn ich halte die jetzigen Bußgelder für viel zu niedrig.

Im Extremfall (sehr hohes Einkommen, sehr hohes Fahrzeuggewicht, sehr starke Geschwindigkeitsüberschreitung) sind auch Bußgelder von über einer Million Euro möglich! (Das System ist nach oben offen).

Zitat:

Aber mir persönlich geht es ziemlich gegen den Strich, wenn eine Hatz 4 Familie mit 3 Kindern mehr Kohle hat, als die gleiche Familie wo einer Arbeitet. Und ein Mindesteinkommen einführen das ich(ALLE) die knöllchen von rasenden Sozialhilfeempfängern bezahlen soll??? Nein danke!

Bei einem Grundeinkommen kann man viel mehr hinzuverdienen als heute, wodurch dann eine Familie, in der einer arbeitet, mehr hat, als eine Familie ohne Arbeit!

Natürlich kann man aber ganz einfach auch ein bestimmtes fiktives Einkommen für die Berechnung der Bußgelder als Mindestgrundlage heranziehen; z.B. 500 Euro.

Gruß

Pro Limit

@ panopticum

Zitat:

Bei Regen oder Glatteis wird wieder alles anders gerechnet oder was?

Natürlich nicht! Das wäre viel zu kompliziert! Deshalb habe ich ja auch die Bewegungsenergie als Berechnungsgrundlage genommen. Die ist unabhängig vom Wetter!

Zitat:

Ein Bußgeld am Gehalt fest zu machen ist noch "verrückter", demnächst wird die Haftstraße über die Kleidung bestimmt und das Gewicht von der jeweiligen Person ist natürlich auch zu berücksichtigen.

Lächerlich?!

Keinesfalls! In Finnland erfolgt die Berechnung der Bußgelder nach Tagessätzen (1 /30 des Monatseinkommens).

Und die Strafen können bei hohem Einkommen richtig saftig werden:

z.B. mußte der Chef von Nokia mal ca. 75.000 Euro Bußgeld zahlen, weil er mit einem Motorrad mit 75 km/h statt mit 50 km/h gefahren ist. Oder ein Computerunternehmer mußte ca. 114.000 Euro zahlen, weil er mit 70 km/h statt mit 40 km/h gefahren ist!

MfG

Pro Limit

Ähnliche Themen

Die Ahndung nach Tagessätzen ist die fairste überhaupt. Zumindest meiner Meinung nach.

Dein neues System ist allerdings überflüssig.
Finde die aktuelle abstufung Pkw, Pkw+Anhänger, Lkw, Busse und Gefahrgut in Ordnung.

Müssenhalt nur die Tagessätze rein.

Re: @ matnae

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


Warum also sollten die jetzigen, viel zu niedrigen Bußgelder bleiben?

Weil sie nicht zu niedrig sind. Es wird einfach zu wenig kontrolliert.

Jedenfalls kann es nicht sein, dass man durch dein System mal eben ein halbes Vermögen los ist, nur weil man ein Schild übersehen hat. Aber du bist anscheinend der perfekte Autofahrer, der keine Toleranz nach oben kennt. 😕

Ich würde dir ja noch zustimmen, wenn du eine sinnvolle Differenzierung zwischen gefährlichen Strecken (Tempo 30 Zone, schlecht ausgebaute Landstraße) und Strecken, auf denen das Tempolimit mehr dem gleichmäßigen Verkehrsfluss als der direkten Unfallvermeidung nützlich ist (Autobahnen, Umgehungsstraßen) unterscheiden würdest.

Aber das ganze mathematisch zu lösen, ist nur dann in Ordnung wenn du mit dem Unfallrisiko bzw. den Unfallfolgen rechnest, was eben auch die allgemeine Gefährlichkeit der Strecke, Uhrzeit, Witterungsbedingungen, Verkehrsdichte und zumindest grobe technische Details des Fahrzeugs (Bremsweg, ESP ja/nein) voraussetzt.

Aber wir wollen hier keine "was wäre wenn es zum Unfall käme"-Bewertung. Ich finde es geradezu absurd, so zu tun, als ob jede Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich und böswillig begangen. 20 km/h sind in jeder Geschwindigkeit unter 130 schnell mal mehr auf dem Tacho, wenn man nicht aufpasst wie ein Schießhund, in der 30er Zone fände ich es okay, wenn man da absolute Konzentration erwartet, aber ansonsten sind Toleranzen (also anfangs niedrige Bußgelder) und die Frage nach der Wahrscheinlichkeit einer versehentlichen Übertretung wichtiger als Bußgelder, die schon solidarisch die Unfallfolgen abdecken.

Moin,

das Bußgeld - wie im Strafrecht - nach Tagessätzen aufzuschlüsseln finde ich gerechter als das aktuelle System. Im Verwarngeldbereich wird das aber aus Aufwandsgründen nie machbar sein.

Denn das Punktesystem greift in Deutschland erst ziemlich spät - und ich finde es nicht einsichtig, dass jemand, der eben 800EUR netto hat, wegen 30km/h zu schnell erst einen Monat später wieder was zu Essen kaufen kann, wogegen jemand, der 8000EUR netto hat, das mal eben nebenbei bezahlt. Die Wirkung der Strafe auf beide ist extrem unterschiedlich - und das ist nicht der Sinn der Sache.

(klar muss niemand 30km/h zu schnell fahren, aber der eine wird wesentlich stärkere Gründe dagegen haben als der andere)

Und auch eine erweiterte Tabelle - 140 statt 130 nicht so stark bestraft wie 40 statt 30 - kann ich mir sehr gut vorstellen.

Dann aber die Masse des Fahrzeugs noch mit einzubeziehen halte ich für deutlich zu viel Aufwand - das muss dann ja in jedem Fall einzeln betrachtet werden. Genauso wie die Gefahrenlage (Schule oder nicht, tagsüber/nachts, abendliches Schulfest...) ebenfalls individuell zu betrachten wäre und dafür der Aufwand viel zu groß werden dürfte.

MfG, HeRo

P.S: Übrigens werden üblicherweise bei einkommenslosen "Tätern" (Schüler o.ä.) Tagessätze von 10EUR festgelegt.

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Und auch eine erweiterte Tabelle - 140 statt 130 nicht so stark bestraft wie 40 statt 30 - kann ich mir sehr gut vorstellen.

Das sehe ich genau so. Aber diese Bremsweg/Bewegungsenergie-Rechnerei ist einfach übertrieben. Da wird eben völlig vernachlässigt, dass zu schnelles fahren in 30er Zonen in der Regel 10x so gefährlich ist wie auf Autobahnen.

In der 30er Zone dient das Tempolimit nämlich deutlich mehr der direkten Unfallvermeidung, auf Autobahnen ist es eher eine Unfallfolgenminderung, weil jemand der mich mit 40 km/h schneller als erlaubt überholt ja niemanden wirklich überrascht, während 60 in der 30er-Zone schon ziemlich heftig sind, wenn dort Fußgänger sind.

Moin,

was hat Dich eigentlich bewogen das Basisgewicht auf 1250 festzulegen (1000 Fzg Gewicht + 250halbe Zuladung)? Wie kommst Du darauf? In meinen Augen schon mehr als fraglich...

Gruss

Marcus

Man sollte wohl eher vom Durchschnittsgewicht + halbe Zuladung von Neuwagen ausgehen. Das dürfte dann nämlich weitaus höher liegen und nicht nur Kleinwagen abdecken.

Ich frag mich eher, was das Gewicht überhaupt mit dem Bremsweg zu tun hat (also jetzt in der Praxis, physikalisch ist das klar...), heutzutage haben meist die leichtesten Autos die schlechtesten Bremsen und nicht umgekehrt (LKW und Transporter mal ausgenommen).

@ razor 23

Zitat:

Aber wir wollen hier keine "was wäre wenn es zum Unfall käme"-Bewertung. Ich finde es geradezu absurd, so zu tun, als ob jede Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich und böswillig begangen. 20 km/h sind in jeder Geschwindigkeit unter 130 schnell mal mehr auf dem Tacho, wenn man nicht aufpasst wie ein Schießhund,

Es gibt heute technische Syteme, die dafür sorgen, daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit automatisch eingehalten wird. Einfach so ein System einführen; und schon ist das Problem gelöst!

Denn mein System soll nicht zum abkassieren dienen, sondern zur strikten Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen führen, um so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Mein Ziel ist erreicht, wenn gar keine Bußgelder mehr verhängt werden (trotz vieler Kontrollen), weil sich jeder an die Tempolimits hält! Dafür ist so ein automatisches Geschwindigkeitssteuerungssystem perfekt!

Gruß

Pro Limit

@Pro Limit:

Ich halte das strikte, 100%iger, km-genaue Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen für gefährlicher als Überschreitungen von 5-10 km/h innerorts und auf Landstraßen oder 10-20 km/h auf Autobahnen (mit der Faustregel fahre ich zumindest sehr gut und viel entspannter, als Strich Tacho, was durch die Abweichung ja sowieso ZU wenig wäre).

Dann guckt nämlich jeder nur noch auf seinen Tacho und passt sich nicht der Verkehrssituation an, selbst wenn ein beherzter kurzer Tritt aufs Gas eine Situation entschärfen kann.

Technische Systeme sind da erst recht ein Unding, es gibt Dinge, da sollte man den Fahrer nicht bevormunden, weil es IMMER Situationen gibt, wo eine Regelüberschreitung eine Situation entschärft und eher im Sinne der StVO ist als ein stures "ich halte mich ans Limit, also kann ich mein Hirn ausschalten und nichts falsch machen".

Tempomat ist sicher eine Lösung, aber wenn dann wieder irgendwo 80-Schilder auf unbegrenzten Autobahnen vergessen wurden, werde ich mich hüten, mich und meine Hintermänner durch Vollbremsungen zu gefährden.

@ driver2211

Hallo Marcus,

Zitat:

was hat Dich eigentlich bewogen das Basisgewicht auf 1250 festzulegen (1000 Fzg Gewicht + 250halbe Zuladung)? Wie kommst Du darauf? In meinen Augen schon mehr als fraglich...

Nun, 1.000 kg Leergewicht ist doch ein schöner, glatter Wert. Dazu dann noch 250 kg für die halbe Zuladung (500 kg maximal). Damit dürfte ein Wagen der unteren Mittelklasse repräsentiert sein und damit der Durchschnitt!

Leichtere Fahrzeuge sollen dann geringere Bußgelder bekommen; schwerere höhere, Dadurch besteht ein Anreiz zur Produktion und zum Kauf leichter Fahrzeuge!

Gruss

Pro Limit

Moin,

das ist so wohl eher nicht realisierbar....

Jedes technische System ist manipulierbar und wird dann auch manipuliert...

Dein System dient meiner Meinung nach sehr wohl zum Abkassieren... Du wirst Leute bestrafen die sich ein Grosses und schweres Auto leisten können/wollen, also auch mich. ich hab ein Auto mit einem Leergewicht von 1700kg und einer Zuladung von 615 kg.... Also wirst Du mich mit Deinem System bestrafen... und das muss ich nicht gut finden...

Gruss

Marcus

Re: @ driver2211

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


Nun, 1.000 kg Leergewicht ist doch ein schöner, glatter Wert. Dazu dann noch 250 kg für die halbe Zuladung (500 kg maximal). Damit dürfte ein Wagen der unteren Mittelklasse repräsentiert sein und damit der Durchschnitt!

Ein Wagen der unteren Mittelklasse wiegt heutzutage eher 1400-1600 kg

ohne

Zuladung.

Dieses ständige Streben nach glatten Werten hat uns schon pauschale Limits von 50 und 100 beschert, obwohl diese Tempi mit vielen Autos/Getriebeübersetzungen (zumindest die Autos, die ich regelmäßig bewege haben bei diesem Geschwindigkeiten NULL Drehmoment, so dass man sich immer zwischen zwei Gängen entscheiden muss) furchtbar zu fahren sind. Also nicht übertreiben mit dem Zahlenfetischismus. 😁

Ähnliche Themen