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Neues Bußgeldsystem

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 10:20

Das bisherige Bußgeldsystem sieht nicht nur viel zu niedrige Bußgelder für zu schnelles Fahren vor, sondern geht auch nicht wirklich auf die sicherheitsrelevanten Werte ein. Wichtig ist nämlich die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs! Daher habe ich ein neues Bußgeldsystem entwickelt, daß die Bußgelder für zu schnelles Fahren nach der zusätzlich erzeugten Bewegungsenergie festsetzt!

 

Die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs steigt linear mit dem Gewicht und zum Quadrat mit der Geschwindigkeit!

So wird zunächst ein Basisgewicht festgesetzt (als Gewicht im Sinne dieses Systems gilt das Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung).

Das Basisgewicht liegt bei 1.250 kg (z.B. 1.000 kg Leergewicht und 500 kg maximale Zuladung oder 950 kg Leergewicht + 600 kg maximale Zuladung).

Dieses Basisgewicht wird gleich 100 gesetzt. Es bekommt also 100 Gewichtsindexpunkte!

 

Das Gewicht eines Fahrzeuges (Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung) wird nun durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen. Dies ergibt den Gewichtsindex des betreffenden Fahrzeuges. Er gilt bei Einhaltung der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit! Er gibt den linearen Anstieg der Bewegungsenergie im Verhältnis zur Geschwindigkeit wieder!

Wird nun zu schnell gefahren, steigt die Bewegungsenergie zum Quadrat mit der Geschwindigkeit! Dies wird ermittelt, indem man die überhöhte Geschwindigkeit durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit teilt und das Ergebnis zum Quadrat nimmt. Mit diesem Faktor wird der Gewichtsindex multipliziert. Vom Ergebnis (überhöhter Gewichtsindex) wird der reguläre Gewichtsindex abgezogen. Dies ist nun die Bemessungsgrundlage für das Bußgeld.

 

Da es unterschiedliche Einkommenshöhen gibt, wird das Bußgeld auch nach dem Einkommen festgesetzt; und zwar nach dem monatlichen Nettoeinkommen; verstanden als 1/12 des Jahresnettoeinkommens).

Nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gestaffelt gelten folgende Sätze:

30 - 49 km/h: 0,05 %

50 - 69 km/h: 0,10 %

70 - 99 km/h: 0,15 %

ab 100 km/h: 0,20 %

Die zusätzlichen Gewichtsindexpunkte werden nun mit dem jeweiligen Prozentsatz multipliziert und dieser dann entsprechend vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet.

Bespiel: Ein Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1.500 kg. Die maximale Zuladung beträgt 500 kg. Der Fahrer hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Er fährt auf einer Straße, wo 100 km/h erlaubt sind, mit 120 km/h.

Zu dem Leergewicht des Fahrzeuges wird die Hälfte der maximalen Zuladung addiert; also 1.500 kg + 250 kg = 1.750 kg. Dies wird durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen:

 

1.750 / 1.250 = 1,4

1,4 x 100 = 140

Das Fahrzeug hat also einen Gewichtsindex von 140 Punkten!

Der Fahrer fährt 120, wo 100 erlaubt ist; also gilt:

120 / 100 = 1,2

1,2 x 1,2 = 1,44

Der Gewichtsindex wir nun mit 1,44 multipliziert:

140 x 1,44 = 201,6

Dies wird auf 202 gerundet.

Da ja nun die 140 Punkte erlaubt sind, werden diese von den 202 Punkten abgezogen:

202 - 140 = 62

Es sind also 62 zusätzliche Gewichtsindexpunkte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung entstanden!

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die überschritten wurde, liegt bei 100 km/h. In diesem Geschwindigkeitsbereich werden pro zusätzlichem Gewichtsindexpunkt 0,2 % Bußgeld vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet; also:

62 x 0,2 % = 12,4 %

0,124 x 2.000 Euro = 248 Euro

Dies wird nun noch auf den nächsthöheren, glatt durch 5 teilbaren Betrag aufgerundet: 250 Euro

Das Bußgeld beträgt also 250 Euro!

Bei geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung (1 oder 2 km/h) gelten jeweils die halben Prozentsätze.

Bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit unter 30 km/h gilt dieses System nicht (das wäre zu teuer!); stattdessen gelten dort 0,4 % vom monatlichen Nettoeinkommen pro zuviel gefahrenem km/h.

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191 Antworten
Themenstarteram 24. Juli 2007 um 13:02

@ Frl. Meyer

 

Zitat:

Eine Lotus Elise wiegt zwischen 650 und 680 kg. Zuladung: 180 kg

Nehmen wir an, er wiegt 650 kg, dann gilt: 650 kg + 90 kg = 740 kg.

Gewichtsindex: 740 kg / 1.250 kg = 0,592 x 100 = 59,2.

Gerundet 59.

Zitat:

Das Fahrzeug hat also einen Gewichtsindex von 114

114 stimmt nicht; ist viel zu hoch! Es sind 59!

Der Gewichtsindex wir nun mit 1,44 multipliziert:

59 x 1,44 = 84,96

Dies wird auf 85 gerundet.

Da ja nun die 59 Punkte erlaubt sind, werden diese von den 85 Punkten abgezogen:

85 - 59 = 26

Es sind also 26 zusätzliche Gewichtsindexpunkte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung entstanden!

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die überschritten wurde, liegt bei 100 km/h. In diesem Geschwindigkeitsbereich werden pro zusätzlichem Gewichtsindexpunkt 0,2 % Bußgeld vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet; also:

Zitat:

FALL 1:

Einkommen des Fahrers: netto monatlich 3500 Euro, drei Mietobjekte und sonstige Absetzungsmöglichkeiten Zu versteuerndes Einkommen/Jahr: 15000 Euro, dass ergibt: 1.250 Eur/Monat (rein fiktiv)

26 x 0,2 % = 5,2 %

0,052 x 1.250 Euro = 65 Euro (derzeitiges Bußgeld: 30 Euro)

Zitat:

FALL 2:

Wohnt noch bei Mutti, hat offiziell einen 400 Euro-Job, Rest Schwarzarbeit (ist allerdings schon 42 Jahre alt und mir be...!)

26 x 0,2 % = 5,2 %

0,052 x 400 Euro = 20,8 Euro

Wird auf 21 Euro aufgerundet!

Das ist in der Tat etwas weniger als heute, jedoch läßt sich dies durch ein Mindesteinkommen lösen (ich bin sowieso für ein bedingungsloses Grundeinkommen!)

Zitat:

Fazit: Leute, macht mehr Schwarzarbeit, dass lohnt sich dann doppelt!

Mit einem Mindesteinkommen löst sich das Problem!

Zitat:

Achtung, Achtung: natürlich nur Spaß! Ich rufe nicht zur Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung auf, es ist aber erkennbar, dass diese Kriminellen durch den hier angedachten Bußgeldkatalog bevorteilt werden!

Das Problem ist lösbar!

am 24. Juli 2007 um 13:06

Ach jetzt kapiere ich die 1.250 kg. Ein angenommener Wert.

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 13:10

@ driver2211

 

Hallo Marcus,

Zitat:

wie soll denn das Ganze bei Geschwindigkeitsübertretungen durch Motoradfahrer oder LKW fahrer aussehen? Wie willst Du das begründen?

Bei Motorrädern und LKW müssen natürlich andere Basisgewichte festgelegt werden (niedriger für Motorräder, höher für LKW). Das vorgestellte System gilt nur für PKW.

Gruss

Pro Limit

am 24. Juli 2007 um 13:11

Lass das Busgeldsystem doch so wie es ist! Wenn entsprechend oft kontrolliert wird, ist es auch schon teuergenug. Der Dauerraser würde dann so seine 10 Tickets im Monat bekommen und als Wiederholungstäter seinen Führerschein weg und nebenbei sein Punktekonto füllen.

Ich versteh einfach nicht, wieso wir hier in D alles so kompliziert haben mussen... nur weil wieder jemand sich benachteiligt fühlt! Daß ein höheres Bußgeld nichts bringt sehe ich nicht. In Norwegen z. B. ist man bei 20 km/h zu viel auf dem Tacho mal eben 500 - 700 Euro los (!!) und es wird lange nicht so extrem wie in D gerast.

Re: @ joschi67

 

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit

Deswegen habe ich mich ja auch nur auf die Bewegungsenergie bezogen!

Auf der einen Seite soll es gerechter werden, und sicherheitsrelevante Daten sollen einfließen.

Auf der anderen Seite bleiben sicherheitsrelevante Daten wie der tatsächliche Bremsweg ohne Berücksichtigung?

Sehr gerecht das Ganze.

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 13:15

@ Frl. Meyer

 

Zitat:

Ach jetzt kapiere ich die 1.250 kg. Ein angenommener Wert.

So ist es! Das habe ich als Basisgewicht festgelegt!

Zu Deinen Berechnungen: Durch Einführung eines Bedingslosen Grundeinkommens kann man dafür sorgen, daß immer ein Einkommen und somit auch ein Bußgeld vorhanden ist. Beim Althaus-Modell sind dies z.B. netto 600 Euro. Und da dies individuell ist, gilt dies für jede Person!

Gruß

Pro Limit

am 24. Juli 2007 um 13:19

Ich habe meine Berechung Fall 3 und 4 korrigiert. Die Ungerechtigkeit wird noch schreiender. Kein Einkommen, Auto geliehen: Scheißegal, muß sowieso nicht bezahlen.

Hohes Nettoeinkommen, da aufgrund des besonderen Schutzes der Familien die Steuern niedriger sind und zusätzlich Gelder gezahlt werden:

Ja jetzt zahlt ihr!

und das für den gleichen Tatbestand!

Und wie schon vorher bemerkt wurde: Der Bremsweg ist bei leichteren Autos nicht unbedingt kürzer. Ein Seat MArbella hat garantiert 15 m mehr Bremsweg als ein 5- BMW. Wie soll das den noch berücksichtigt werden?

Ein Problem der Akzeptanz von Kontrollen ist heute sicher auch, dass der Autofahrer heute nur noch das Gefühl hat abgezockt zu werden. es wird selten bis gar nicht vor Schulen geblitzt, aber auf der vierspurigen B 206 in Segeberg, ohne Zufahrten, anbaufrei. Hier wird das Limit auf 50 reduziert, obwohl hier weder Fußgänger noch Radfahrer unterwegs sind und keine Zufahrten vorhanden sind. Es gibt hier separate Auffahrten, vorher war 60 erlaubt. Hier wird mindestens 1* im Monat geblitzt, die kriegen aber in derRegel keine Einheimischen, da wir wissen wo die stehen.

Oder wie wir es in Braunlage erlebt haben: Tunnel und 70 km/h. Hinter demn Tunnel 60, Blitzer und dann freie Fahrt. Für Ortsunkundige kaum zu erkennen. Ich dachte ich fuhr mit Strich 70 korrekt und glaubte an einen Fehler im Gerät.

Aber nur so wird ausreichend Kohle gemacht. Vor Schulen und an anderen Gefährdungsstellen fahren die meisten Autofahrer nämlich vorsichtiger und da ist dann weniger Kohle in der Kasse.

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 13:21

@ matnae

 

Zitat:

Daß ein höheres Bußgeld nichts bringt sehe ich nicht. In Norwegen z. B. ist man bei 20 km/h zu viel auf dem Tacho mal eben 500 - 700 Euro los (!!) und es wird lange nicht so extrem wie in D gerast.

Eben! Also ist doch eine Erhöhung der Bußgelder sinnvoll; und genau das wird mit meinem System erreicht!

Warum also sollten die jetzigen, viel zu niedrigen Bußgelder bleiben?

Gruß

Pro Limit

am 24. Juli 2007 um 13:22

Tag,

netter Ansatz, viel Arbeit aber meiner Meinung nach nicht umsetzbar. So ist z.B. das tatsächliche Leergewicht meist wesentlich Höher als das im Prospekt/Fzg-Schein angegebene(Navi Klima etc...)

Desweiteren erschliest sich mir nicht warum eine andere Bremsanlage dies nichht hinfällig macht. So wir ein Golf I mit "schlechten" Bremsen besser gestellt als ein Porsche Turbo mit Keramikbremsanlage. Wobei der Porsche sicherlich 10 Meter früher steht. Im Gegenteil, durch das zusätliche Gewicht wird der Fahrer sogar bestraft. Und btw in einem Beispiel gehen wir von 12%(!!) des Nettos aus was ich persönlich doch recht heftig finde. Und dieser Faktor erhöht sich eben unabhängig vom Einkommen sondern nur nach Gewicht.

Desweiteren hast du in deinem Beispiel die Bußgelder bewusst auch für Geringverdiener mit leichten Autos angepasst(Bsp war 96€ statt 65€) damit hast du das Bußgeld um über 50% erhöht! Wohl nicht ganz angemessen.

und zur Berechnung ansich: Nun mit der einfachheit steht und fällt einiges. Unser Steuersystem ist so kompl., dass nur noch Steuerberater wirklich durchblicken. Dadurch bezahlt der einfache Angestellte teils mehr als der Gutverdienende(Prozentual). Das mag gerecht oder auch nicht gerecht sein, fakt ist dass keiner durchblickt. Das selbe gilt für die gesetzliche Rente, die kann auch jeder mit nem Taschenrechner ausrechnen(theoretisch) aber wer macht das tatsächlich??

 

Ich finde dein System weder gerechter noch besser. Im Gegenteil, ich finde es schlechter als das bisherige. Evtl. kanst du ja mir diese Gewichtskomponete noch verkaufen, aber ich glaube es nicht ;)

Ich finde unser jetztiges System gut! Alles andere ist Geldmacherrei!´

In diesem Sinne!

Beim Althaus Modell zahlt also der Staat und damit die Allgemeinheit das Bußgeld. Sehr clever dieses Modell :(

am 24. Juli 2007 um 13:25

Bei Regen oder Glatteis wird wieder alles anders gerechnet oder was?

Ein Bußgeld am Gehalt fest zu machen ist noch "verrückter", demnächst wird die Haftstraße über die Kleidung bestimmt und das Gewicht von der jeweiligen Person ist natürlich auch zu berücksichtigen.

Lächerlich?!

MbG pano

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 13:26

@ joschi67

 

Zitat:

Auf der einen Seite soll es gerechter werden, und sicherheitsrelevante Daten sollen einfließen.

Auf der anderen Seite bleiben sicherheitsrelevante Daten wie der tatsächliche Bremsweg ohne Berücksichtigung?

Sehr gerecht das Ganze.

Du hast doch selber erwähnt, daß es zu kompliziert würde, wenn man alle sicherheitsrelevanten Werte mit einbezieht! Das System ist ja jetzt schon komplex genug!

Jedoch ist es so, daß die Bewegungsenergie auch stellvertretend mit für den Bremsweg steht, denn der steigt auch zum Quadrat mit der Gewschwindigkeit.

Gruß

Pro Limt

am 24. Juli 2007 um 13:28

Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist bisher ein reines Modell, welches sicher auf Grund der Lobbyarbeit nicht umgestzt wird. Es soll nämlich die gesamten Subventionen ersetzen.

am 24. Juli 2007 um 13:30

Da während meiner Schreiberei der Fred ne ganze Seite gewachsen ist noch ein Wort zum Grundeinkommen/Mindesteinkommen:

Leider die falsche Zeit und das falsche System. Der Staat ist nicht das soziale Auffangbecken für leute die keine Lust haben zu Arbeiten. Nichts anderes ist eine solche Zahlung! Es gibt heute schon Geld vom Staat wenn man es braucht. Meiner Meinung nach auch Genung(sicher gibt es Einzelfälle und Ausnahmen). Aber mir persönlich geht es ziemlich gegen den Strich, wenn eine Hatz 4 Familie mit 3 Kindern mehr Kohle hat, als die gleiche Familie wo einer Arbeitet. Und ein Mindesteinkommen einführen das ich(ALLE) die knöllchen von rasenden Sozialhilfeempfängern bezahlen soll??? Nein danke!

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 13:30

@ joschi67

 

Zitat:

[Beim Althaus Modell zahlt also der Staat und damit die Allgemeinheit das Bußgeld. Sehr clever dieses Modell

Wer wirklich nur 600 Euro im Monat hat (kann man so gerade mit auskommen!), dem tut ein Bußgeld bestimmt auch ziemlich weh!

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