Neues Auto - wie Anmelden/Ummelden?

Hi!
Tut mir leid, falls das Thema in diese Kategorie nicht passen sollte, ich habe leider keine andere, passende Kategorie gefunden.
Es geht um folgendes:

Ich kaufe mir demnächst ein neues Auto, welches logischerweise versichert und angemeldet werden muss.
Derzeit gibt es folgende Konstellation:

  • Mein derzeitiges Fahrzeug (Fabia) mit meinem Wunschkennzeichen ist auf meine Mutter zugelassen, welche ebenfalls im Fahrzeugbrief steht.
  • Meine Mutter besitzt zudem noch ein altes Auto, welches im Rahmen meiner Anschaffung verkauft werden soll.
  • Mein Fabia soll bei der Zulassung meines Neuen Fahrzeugs auf meine Mutter übergehen (was es ja eigentlich schon ist?)
  • Mein neues Auto soll auf mich zugelassen werden und dabei das Kennzeichen erhalten, welches derzeit am Fabia ist

Wie gehe ich in diesem Fall vor?

Danke euch vorab!

31 Antworten

Zitat:

@ktown schrieb am 20. August 2023 um 15:20:50 Uhr:


Es heißt, das formal 1 Tag dazwischen sein muss.

Wo bitte steht das?
Aus der FZV geht das nicht hervor.
Suchen musst auch nicht mehr, Ende des Monats läuft die bisherige aus.

Das alte Auto abmelden und das neue mit dem alten Kennzeichen anmelden ist Standardprozedere.

Was für einen Sinn soll es machen sich den Kunden zweimal einladen zu müssen, wenn er auch in einem Abwasch befriedigt werden könnte.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 20. August 2023 um 16:09:24 Uhr:


Das Problem das das Kennzeichen ja noch bis 24.00 Uhr auf den alten Halter läuft auch nach der Anmeldung.

Daher kann es offiziell frühestens am nächsten Tag neu vergeben werden.

Kann es nicht.
Die Übermittlung und Speicherung der Vorgänge erfolgt Sekundengenau.

Nach der Abmeldung läuft das Kennzeichen nicht auf den alten Halter! Die Siegel sind runter, Kennzeichen ist frei und kann sofort wieder vergeben werden.

Es gibt weder einen technischen,noch einen sachlichen Grund das Kennzeichen nicht gleich wieder zu vergeben.
Wenn es eine Zulassungsstelle nicht machen will, sei's drum. Einen Grund dafür, bzw eine gesetzliche Vorgabe dazu gibt es nicht

Man darf doch mit den entsiegelten Kennzeichen bis 24. 00 Uhr noch Deutschland weit zum Standort des Fahrzeugs fahren.
Es mag ja sein das die Daten direkt an das KBA übermittelt werden, aber dennoch läuft das Kennzeichen noch bis 24.00 Uhr auf den Halter.

Man darf Rückfahrten von der Zulassungsstelle nach der Abmeldung mit dem entsiegelten Kennzeichen bis 24.00 Uhr durchführen, wenn das von der Versicherung gedeckt ist.

Das heißt nicht, das man die gleiche Kombination für ein anderes Fahrzeug nicht Siegeln lassen kann. Wird auch überwiegend so gemacht. Lese hier jetzt nur von 2 , wo das nicht gemacht wird.

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Wie denn das, wenn besagtes Kfz gerade ein anderes (!) Kennzeichen bekommen hat? Das alte ist ab dem Moment frei und kann auch anderweitig vergeben werden.

edit: hat sich überschnitten ...

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. August 2023 um 16:54:28 Uhr:


Wo bitte steht das?

Keine Ahnung. Ich kann nur sagen, dass es hier so gehandhabt wird.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. August 2023 um 16:54:28 Uhr:


Das alte Auto abmelden und das neue mit dem alten Kennzeichen anmelden ist Standardprozedere.

um solch einen Vorgang geht es hier doch überhaupt nicht. Bei beiden Vorgängen sind zwei unterschiedliche Halter betroffen.

Spielt doch überhaupt keine Rolle, ob Du Muttis Auto umkennzeichnest oder abmeldest.

Die Frage des TE dreht sich nur darum,wie er seine geliebte Kombination von Muttis Wagen auf seinen neuen bekommt.
Und da ist es auch Wurst, wer Halter seines neuen wird.
Der,der die entsprechenden Unterlagen vorlegt, gibt an, welche Kombination wo hin soll.

Online Termin machen für 1 Umkennzeichnung ohne Halterwechsel und 1 Halterwechsel mit mit Wunschkennzeichen.
Wenn der Fabia eine Wunschkombi bekommen soll, im Vorfeld reservieren und schon prägen lassen, wenn die alten Bleche vom Fabia nicht weiter verwendet werden sollen,die auch schon neu prägen lassen und mitnehmen,dann ist das in 15 Minuten erledigt.

Selbst das

Land Niedersachsen

gibt diese Information so raus.

Dort steht

Zitat:

Das Kennzeichen wird mit der Außerbetriebsetzung nach einiger Zeit wieder freigegeben.

Zuständig für die Zulassung von Kraftfahrzeugen ist der jeweilige Landkreis.
Selbst innerhalb eines Bundeslandes können die Landkreise unterschiedliche Fachverfahren haben.
Ein paar Zulassungsstellen kenne ich, ich hab erst hier von 2en gelesen, die das Kennzeichen erst nach einer Nacht zur wiederzulassung frei geben.

Als die Übermittlungen an das KBA noch nachts im Batch geschickt wurden,war das noch so. Dies ist aber schon seit Jahren nicht mehr der Fall und vom KBA auch nicht mehr gewünscht. Dieses erwartet eine sofortige Übermittlung.

Zitat:

@ktown schrieb am 20. August 2023 um 20:03:02 Uhr:


Selbst das Land Niedersachsen gibt diese Information so raus.
Dort steht

Zitat:

@ktown schrieb am 20. August 2023 um 20:03:02 Uhr:



Zitat:

Das Kennzeichen wird mit der Außerbetriebsetzung nach einiger Zeit wieder freigegeben.

Der Wagen wird NICHT außer Betrieb gesetzt. Er bekommt ein anderes Kennzeichen und bleibt im Übrigen unverändert angemeldet. Sein früheres Kennzeichen ist damit unmittelbar frei.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. August 2023 um 17:18:15 Uhr:


Wie denn das, wenn besagtes Kfz gerade ein anderes (!) Kennzeichen bekommen hat? Das alte ist ab dem Moment frei und kann auch anderweitig vergeben werden.

Genau das ist ja die Frage.

Ich melde mein Auto ab, Kennzeichen entsiegelt, darf bis 24:00 Uhr fahren.
Der andere bekommt zeitgleich "mein" altes Kennzeichen, und fährt zeitgleich.

Das kann es ja eigentlich nicht geben. Oder wo ist mein Denkfehler?

Menno .... ich tanze es jetzt nochmal ganz langsam mit Baumumarmung:

DAS AUTO WIRD NICHT ABGEMELDET. ES BEKOMMT NUR EIN ANDERES KENNZEICHEN. MIT DEM NEUEN FÄHRT ES SOFORT UND UNTERBRECHUNGSFREI WEITER, DAS ALTE IST NUN WAISE UND SUCHT NEUE ELTERN .... ODER EBEN EIN NEUES AUTO.

Ommmmmmmmmmm ... 🙂

Du darfst nicht bis 24 Uhr fahren, Du darfst mit dem entsiegelten Kennzeichen und dem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug eine Rückfahrt durchführen.
Dass die Kombination auf ein neues Fahrzeug und vielleicht anderen Halter wieder vergeben wurde ist unbeachtlich.

Der Unterschied ist, die einen Kennzeichen sind gesiegelt die anderen nicht.

Sollte ein Fahrzeug mit entsiegelten Kennzeichen erfasst werden, wird man den dazugehörenden Halter genauso ermitteln können, wie wenn zeitgleich der andere mit der gleichen Kombination und gesiegelten Blech kontrolliert,geblitzt werden sollte.

Und das gibt es. Hundertfach in D jeden Tag. Der überwiegende Teil übernimmt seine KennzeichenKombination fürs nächste Auto.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Aug. 2023 um 21:13:06 Uhr:


Du darfst nicht bis 24 Uhr fahren, Du darfst mit dem entsiegelten Kennzeichen und dem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug eine Rückfahrt durchführen.

Ja, aber dann ja eben die Rückfahrt bis 24:00 Uhr.

Und die Strecke, naja wo steht welche Strecke ich fahren darf.

Die Rückfahrt ist doch nirgends beschränkt.

Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich einige Behörden, wie unsere, dagegen sträuben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Aug. 2023 um 21:8:46 Uhr:


DAS AUTO WIRD NICHT ABGEMELDET. ES BEKOMMT NUR EIN ANDERES KENNZEICHEN.

Ommmmmmmmmmm ...

Ja omm.

Ich bin leicht auf ein anderen Sachverhalt abgweschwichen. Kannst du natürlich, oder willst es nicht verstehen.

Darum deine kindliche Reaktion. Ist aber okay.

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