Neues Auto - wie Anmelden/Ummelden?
Hi!
Tut mir leid, falls das Thema in diese Kategorie nicht passen sollte, ich habe leider keine andere, passende Kategorie gefunden.
Es geht um folgendes:
Ich kaufe mir demnächst ein neues Auto, welches logischerweise versichert und angemeldet werden muss.
Derzeit gibt es folgende Konstellation:
- Mein derzeitiges Fahrzeug (Fabia) mit meinem Wunschkennzeichen ist auf meine Mutter zugelassen, welche ebenfalls im Fahrzeugbrief steht.
- Meine Mutter besitzt zudem noch ein altes Auto, welches im Rahmen meiner Anschaffung verkauft werden soll.
- Mein Fabia soll bei der Zulassung meines Neuen Fahrzeugs auf meine Mutter übergehen (was es ja eigentlich schon ist?)
- Mein neues Auto soll auf mich zugelassen werden und dabei das Kennzeichen erhalten, welches derzeit am Fabia ist
Wie gehe ich in diesem Fall vor?
Danke euch vorab!
31 Antworten
Zuerst den Fabia umkennzeichnen und das alte reservieren. Dann das neue Auto mit der Reservierung anmelden.
Gibt's nicht mehr. Kann man auch nacheinander machen. Muttis auto umkennzeichnen und den neuen mit dem alten Kennzeichen von Mutti anmelden. Nur ein Gang auf's Amt nötig.
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Da der Fabia weder Außerbetrieb gesetzt wird noch das Kennzeichen beim jetzigen Halter verbleibt Frage ich mich, ob es trotzdem keine Sperrfrist von 1 Tag gilt.
Der Fabia ist angemeldet auf Mutti und soll es auch bleiben. Der TE möchte nur das Kennzeichen von Mutti an sein neues haben.
"Mein derzeitiges Fahrzeug (Fabia) mit meinem Wunschkennzeichen ist auf meine Mutter zugelassen, welche ebenfalls im Fahrzeugbrief steht.
Mein Fabia soll bei der Zulassung meines Neuen Fahrzeugs auf meine Mutter übergehen (was es ja eigentlich schon ist?)Mein neues Auto soll auf mich zugelassen werden und dabei das Kennzeichen erhalten, welches derzeit am Fabia ist"
Was ist an deinen Ausführungen anders als an dem von mir beschriebenen?
Betrachtet man z.B. die Infos der Stadt Düsseldorf, dann geht ein sofortiger Wechsel nur, wenn der alte Wagen gleichzeitig Außerbetrieb gesetzt wird.
Der alte Wagen wird gleichzeitig(vorher) umgekennzeichnet und damit das alte Kennzeichen frei für den neuen.
Wenn Düsseldorf das nicht macht,warum auch immer, dann geht das in Düsseldorf halt nicht
Woanders geht's in einem Zug.
Bei uns geht es auch nicht in einem Zug, sondern es muss erst 00:00 Uhr verstrichen sein. Das Kennzeichen ist somit bis 24:00 Uhr noch gesperrt.
Am nächsten Tag gleich muss dann das freie Kennzeichen genutzt werden.
Warum das einige Zulassungsbehörden so machen, und die meisten wohl nicht - keine Ahnung.
Früher wurden die Kennzeichen sogar dir 6 Monate gesperrt.
Ansonsten muss man leider sagen das trotz identischer Rechtslage sehr viele Zulassungsstellen ihr eigenes Süppchen kochen.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 20. August 2023 um 12:36:45 Uhr:
Bei uns geht es auch nicht in einem Zug, sondern es muss erst 00:00 Uhr verstrichen sein. Das Kennzeichen ist somit bis 24:00 Uhr noch gesperrt.
Genau so funktioniert es auch bei uns. Es heißt, das formal 1 Tag dazwischen sein muss. Ich hab das noch nie hinterfragt sondern es einfach akzeptiert. Es bringt eh nix hier zu diskutieren. Die Damen bei der Zulassung haben eh den längeren Atem und ohne die bekomme ich meine Karre nicht zugelassen.
Das Problem das das Kennzeichen ja noch bis 24.00 Uhr auf den alten Halter läuft auch nach der Anmeldung.
Daher kann es offiziell frühestens am nächsten Tag neu vergeben werden.
Bei der gleichen Person aber unterschiedlichen Fahrzeugen mag es gehen.
Evtl. Auch innerhalb der Familie.
Aber ich denke das maximum wäre es wenn man das alte Kennzeichen nah dem umkennzeichen direkt reservieren kann dann kann man den neuem ja auch ein paar Tage später zulassen.