Neues Auto abholen mit Altem? Kurzzeitkennzeichen?
Hallo zusammen,
auf Grund dessen, dass die Zulassungsbehörde schon zu ist, würde ich gerne euch fragen, wie ich mir folgender Situation umgehen und ob meine Idee so richtig ist.
Wir haben uns ein Auto gekauft, haben die Papiere dafür bekommen und sollen jetzt ein Kennzeichen zu dem Autohaus bringen.
Das alte Auto wollen wir derzeit nicht beim Autohaus lassen, weil das Angebot zu wenig ist. Ich würde das alte Auto bei der Zulassung abmelden und das neue Auto mit dem alten Kennzeichen wieder anmelden, auf Grund eines Bewohnerparkausweises.
Für das alte Auto würde ich dann ein Kurzzeitkennzeichen mit entsprechender Versicherung nehmen und damit das neue Auto abholen.
Ist der Weg der übliche oder bin ich auf der falschen Spur?
Vielen Dank und ein schönes kommendes Wochenende.
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40 Antworten
Zitat:
@Felix94 schrieb am 17. Mai 2025 um 11:26:09 Uhr:
Es gibt für mich derzeit nur die Lösung Kurzzeitkennzeichen. Aber ich werde es danach bei einem Freund auf dem Hof parken, bis es verkauft ist. Das neue Auto bekommt ein neues Kennzeichen.
Man könnte es auch anders herum machen. Das neue mit KZK abholen, in den Hof stellen und sehen das alte möglichst schnell loszuwerden. Wegen der Möglichkeit der Probefahrten bekommst du für ein angemeldetes Auto deutlich bessere Preise und der Verkauf dürfte schneller gehen.
Also daß abgemeldete Fahrzeuge aus Privathand kaum zu verkaufen sind (oder nur zum Sportpreis) muß nicht diskutiert werden, sondern ist allgemein bekannt und auch logisch.
Zitat:@Steven4880 schrieb am 17. Mai 2025 um 16:29:47 Uhr:
Geht alles wunderbar, und ist rechtlich auch nicht grenzwertig.
Vielleicht wirfst du mal einen Blick in die FZV Ehe du so einen Unsinn erzählst?
Zitat:@nogel schrieb am 17. Mai 2025 um 17:04:34 Uhr:
Zitat:@Steven4880 schrieb am 17. Mai 2025 um 16:29:47 Uhr:Vielleicht wirfst du mal einen Blick in die FZV Ehe du so einen Unsinn erzählst?
Unterstelle mir nichts, mein Freund.
Laß deine herablassende Art bei mir.
Ich melde seit Jahren Fahrzeuge mit ein und dem gleichen Kennzeichen um. Vielleicht unterliegst du einem Missverständnis.
Was steht denn in der FZV, was dem Vorhaben des TE, oder meinem, widerspricht. Wenn du schon damit argumentierst.
Vielleicht machen die Behörden bei denen ich das immer wieder mache, alle etwas falsch?
Manche Landkreise handhaben das etwas kundenfreundlicher als andere. Das war schon öfter Thema. Zofft euch darüber nicht sinnlos. Der TE macht das mit einem neuen Kennzeichen. Das ist dann bundeseinheitlich völlig problemfrei.
Zitat:@berlin-paul schrieb am 17. Mai 2025 um 18:23:06 Uhr:
Zofft euch darüber nicht sinnlos.
Du hast natürlich recht. ☺️
Es gibt jedoch einige User, die gern versuchen ihren Argumenten, mit einem fauligen Sahnehäubchen und Schokosträuseln, Nachdruck zu verleihen.
Dem TE ging es doch gar nicht um die Kennzeichenmitnahme zum anderen Fahrzeug, sondern um das KZK und die damit nicht FZV konforme Nutzung, zum Abholen des neuen .
Er kann den alten auch einfach umkennzeichnen mit Kennzeichen von der Stange und das Kennzeichen vom alten auf das neue übernehmen. Die 20 Euro Differenz sind auch noch über und er kann den alten noch für Probefahrten angemeldet lassen und vor Übergabe an den Käufer abmelden.
Okay, die Fahrt vom Händler zurück nach Hause wäre keine Überführungsfahrt. Dann Kennzeichen von der Stange. Auch ne Möglichkeit.
Vom Händler nach Hause wäre eine Überführungsfahrt, aber der TE wollte den neuen anmelden mit dem Kennzeichen vom alten, den alten mit KZK versehen und damit zum Händler fahren und das neue holen.
Da der alte aber nicht beim Händler bleiben soll, sondern wieder mit zurück genommen werden wollte, wäre das natürlich keine Überführungsfahrt.
Genau das meinte ich. ☺️
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 17. Mai 2025 um 16:29:47 Uhr:
Das nun abgemeldete alte Fahrzeug kann dann mit KZK bestückt werden. Warum denn nicht?
Das wurde doch oben schon korrekt erklärt. Das alte Fahrzeug soll nicht überführt werden. Es dient nur dem Personentransport für die Strecke Wohnort-Autohaus-Wohnort.
Das neue Fahrzeug könnte aber mit KZK gefahren werden, es soll ja tatsächlich vom Autohaus zum Wohnort überführt werden.
Ja, es ist etwas unglücklich.
Da wäre mir die Fahrt mit den Öffentlichen oder einem Bekannten dann lieber.
Wenn das alte Auto beim Händler verbleiben würde, wär’s ja kein Problem.
Das ist doch eine typische Überführung.
Nö.
Der TE möchte das alte Auto ja nicht beim Händler lassen sondern dieses mit KZK nutzen um zum Händler hin und zurück zu fahren und das neue abzuholen.
In meinem Fall wäre das eine Überführungsfahrt, damit der Händler eine Probefahrt machen kann, die dann leider nicht zum Ankauf geführt hat und jetzt muß zurücküberführt werden.