Neues Auto abholen mit Altem? Kurzzeitkennzeichen?
Hallo zusammen,
auf Grund dessen, dass die Zulassungsbehörde schon zu ist, würde ich gerne euch fragen, wie ich mir folgender Situation umgehen und ob meine Idee so richtig ist.
Wir haben uns ein Auto gekauft, haben die Papiere dafür bekommen und sollen jetzt ein Kennzeichen zu dem Autohaus bringen.
Das alte Auto wollen wir derzeit nicht beim Autohaus lassen, weil das Angebot zu wenig ist. Ich würde das alte Auto bei der Zulassung abmelden und das neue Auto mit dem alten Kennzeichen wieder anmelden, auf Grund eines Bewohnerparkausweises.
Für das alte Auto würde ich dann ein Kurzzeitkennzeichen mit entsprechender Versicherung nehmen und damit das neue Auto abholen.
Ist der Weg der übliche oder bin ich auf der falschen Spur?
Vielen Dank und ein schönes kommendes Wochenende.
40 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 17. Mai 2025 um 17:04:34 Uhr:
Vielleicht wirfst du mal einen Blick in die FZV Ehe du so einen Unsinn erzählst?
Erhelle uns doch bitte was du meinst
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 17. Mai 2025 um 20:00:57 Uhr:
Erhelle uns doch bitte was du meinst
Das wurde doch mittlerweile mehrfach gesagt.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht verwendet werden, um mit dem alten Auto zum Händler und zurück zu fahren.
Sondern eben nur für Probe- und Überführungsfahrten.
Nachzulesen in der FZV, aber wenn @Steven4880 es nicht alleine raussuchen kann, und stattdessen persönlich wird, mach ich das mal für ihn: es steht im §42 :
§ 42 Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probefahrten oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden........
Falschen Knopp gedrückt...😇
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 17. Mai 2025 um 18:10:12 Uhr:
Ich melde seit Jahren Fahrzeuge mit ein und dem gleichen Kennzeichen um. Vielleicht unterliegst du einem Missverständnis.
Was steht denn in der FZV, was dem Vorhaben des TE, oder meinem, widerspricht. Wenn du schon damit argumentierst.
Vielleicht machen die Behörden bei denen ich das immer wieder mache, alle etwas falsch?
Nein, DU unterliegst einem Mißverständnis, und wenn du es seit Jahren so machst, dann machst du es seit Jahren illegal und bist nur nicht erwischt worden.
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Zitat:
@Handschweiß schrieb am 17. Mai 2025 um 19:59:52 Uhr:
In meinem Fall wäre das eine Überführungsfahrt, damit der Händler eine Probefahrt machen kann, die dann leider nicht zum Ankauf geführt hat und jetzt muß zurücküberführt werden.
Also hast du jetzt selbst gemerkt, dass man offenbar eine Ausrede und Lügengeschichte braucht ...
§ 42 FZV So könnte man auch den ganzen § verlinken, dann kann der geneigte User den auch komplett lesen und braucht nicht zu suchen.
Das Problem liegt auf Userseite. Wenn ich einen unbekannten Begriff finde, dann kann ich den mit der Maustaste markieren und mit einem Rechtsklick die Google-Suche starten. Wer das Internet nur mit dem Smartphone erkundet, ist selbst schuld. 😜
Zitat:@nogel schrieb am 17. Mai 2025 um 14:03:42 Uhr:
Bis zum Verkauf hätte ich es angemeldet gelassen. Wer kauft ein abgemeldetes Auto ohne ordentliche Probefahrt oder bringt selbst noch Kennzeichen mit? Aber jeder wie er will.
Die Meisten und stell dir vor - es geht ohne Probleme 😱
Nicht diese Debatte schon wieder.
Zitat:@Go}][{esZorN schrieb am 18. Mai 2025 um 18:46:59 Uhr:
Nicht diese Debatte schon wieder.
Sorry. Von meiner Seite aus kein OT mehr.