Neuerungen 2012: Tüv-Hauptuntersuchung künftig mit Probefahrt
Was haltet Ihr davon:
Leider hatte ich einen falschen Link hier hineingesetzt.
Hier ist nun der richtige Link:
Beste Antwort im Thema
Wir haben für sowas 'nen Spiegel, und wenn ich wirklich live die Bremsleuchten sehen will, habe ich 'ne Pedalstütze. Armer Hartzi, was Du alles nicht weisst, und dabei willst Du soooo wichtig sein.
Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Und wie überprüfst du dann die Bremse? Ihr werdet wohl kaum 2 Prüfer pro Fahrzeug haben. Andere Leute haben dann nichts im Fahrzeug zu suchen 😉
100 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Der Begriff ist politisch nicht korrekt, richtig muss es heissen: "Mobile ethnische Minderheit". Alternativ geht auch: "Rotationseuropäer".Zitat:
Original geschrieben von Ralle256
Und diesen Zigeunern😉
Zum Thema: ich kann mir nicht vorstellen, daß der Prüfer bei einer Runde über den Hof feststellen kann; ob alle Fahrassistenzsysteme fehlerfrei funktionieren.
So long
Ghost
Den Begriff "Rotationseuropäer" kannte ich bisher nicht. Aber Dank Deines Beitrags habe ich einmal gegoogelt und diesen Beitrag gefunden:
http://www.faz.net/.../...gseinbrueche-durch-kinderbanden-1894219.html
Zitat:
Original geschrieben von Ralle256
Was für ein Quatsch.Zitat:
Original geschrieben von Rostfinder
Original geschrieben von onkel-howdyAusbauen darf man diese Systeme allerdings nicht. Auch dann nicht wenn ein Fehler im System ist und man der Meinung ist dieses System gar nicht zu benötigen.
Das Auto gehört dem Besitzer, der kann ausbauen was er will.
Man man man was schreibst Du für Sachen?
Ok Dröseln wir den Sachverhalt deiner Meinung nach mal auf.
Jedes Fahrzeug das im deutschen Straßenverkehr unterwegs ist läuft entweder mit einer KBA Nummer, einer EG Typgenehmigung oder einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO.
In diesen Genehmigungen, dabei ist egal welche, wird detaliert aufgeführt wie dieses Fahrzeug technisch gebaut wurde. Also natürlich auch welche Sicherheitssysteme.
Wenn ein Halter der Meinung ist sein ABS Steuergerät würde ihn stören und das ausbaut, dann verschlechtert er ja den technischen Zustand seines Fahrzeuges. Ähnlich sieht das ganze mit anderen technischen Systemen aus, egal ob Airbag, ESP, ABC, CDC oder was auch sonst für Systeme.
Und eine technische Verschlechterung ist leider nicht zulässig, weil du ja den technischen Stand mit dem das Fahrzeug die Betriebserlaubnis erworben hat verändert hast.
Eine positive Untersuchung bei der HU bekommst mit großer Wahrscheinlichkeit nicht.
Nicht umsonst wurde ja der §19 der StVZO geschaffen in dem es um die technischen Änderungen an Fahrzeugen geht. Im §19(2) geht es um das Erlöschen der Betriebserlaubnis und im §19(3) um die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach einer technischen Änderung. Und witzigerweise müssen sogar so kleine unbedeutende Änderungen wie Rad/Reifen Kombinationen, Fahrwerksänderungen oder sogar der Umbau des Lenkrades eingetragen werden und sind abnahmepflichtig ausser es gibt für diese bauteile eine ABE die eine Eintragung nicht zwingend macht.
Jedoch gelten diese ABE's i.d.R. auch nur für ein Bauteil und sind mit anderen technischen Änderungen nicht kombinierbar.
Natürlich kann ein Eigentümer eines Fahrzeuges an seinem Fahrzeug um- und ausbauen was er will, solange er dann sich nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.
Kannst ja mal deine Versicherung fragen was sie davon hält wenn du vorsätzlich dein ABS ausbaust und dann einen Unfall verschuldest den das ABS verhindern hätte können.
Viel Glück
Rostfinder
Moin moin,
lass sie doch ausbauen was immer sie wollen. Wenn so ein Spezi dann zur HU kommt und das ABS funzt net mehr, weil ausgebaut, schaue ich in der EG-TG für das Teil nach, und wenn es dort als verbaut drinsteht, gibt es halt keine Plakette.
Bei der Aufzählung der Betriebserlaubnisse hast Du übrigens den §13 EG-FGV vergessen, mit dem 21er kriege ich heute z.B. kein N1 aus Polen hier in Verkehr.
Nochmal zum ABS, auch ABV genannt:
ABV ist vorgeschrieben für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, O2, O3, O4, M2, M3 ab Erstzulassungsdatum 01.01.1991 > §41b StVZO. Folgende Einschränkung:
Der § 41 b StVZO findet aber nur auf die Fahrzeuge Anwendung, die nicht der Rili 71/320/EWG unterliegen (siehe auch § 41 Abs. 18 StVZO). Dieser Rili unterliegen auch Fahrzeuge der Klasse M (einschließlich aller Unterklassen). Nationales Recht findet also auf Fahrzeuge mit einer EG-Betriebserlaubnis keine Anwendung. Der § 41 b StVZO ist lediglich eine Ergänzung zum § 41 StVZO.
Dieses bezieht sich zudem nur auf Fahrzeuge der Klasse M (Fahrzeuge zur Personenbeförderung). Und für diese beginnt die Ausrüstungsvorschrift mit ABV erst für die Klasse M2 (mehr als 8 Fahrgästplätze bis zu 5 t zGM), nach EG Recht erst ab den 31.03.2001, nach nationalem Recht (Einzelbetriebserlaubnis) ab den 01.01.1991.
Da aber auch Geländewagen der 71/320/EWG unterliegen können, ist die Antwort auch dort zu suchen. Die Vorschriften für ABV findet man in der Anlage X. Gem. 4.7 darf keine manuelle Vorrichtung zur Abschaltung oder Änderung der Betriebsweise des ABV vorhanden sein. Dies gilt nicht für Geländefahrzeuge der KLasse N2 (für die Güterbreförderung ausgelegte und gebaute Kfz mit einer zGM von mehr als 3,5 t bis zu 12 t) und der Klasse N3 (...mehr als 12 t). Genauer nachlesen kann man dieses in der RiLi 88/194 EWG.
Kapitel Probefahrt:
Wir machen diese Probefahrt (oder auch Fahrprobe genannt) schon immer. Es reicht nach unserer Lesart vollkommen aus, wenn das Fahrzeug vor der Halle steht und ich das dann selbst reinfahre. Die notwendigen 8 km/h für ABS, ESP & Co. schaffe ich locker, und sollte ich unsicher sein oder ein Lämpchen geht nicht aus, fahre ich halt länger und/ oder schneller. Das nennt sich dann Ergänzungsunttersuchung und ist von der StVZO ganz klar gedeckelt.
Und wenn Hartzi & Kollegen nicht wollen, dass ich mit ihrem Auto fahre, dann müssen sie halt woanders hinfahren oder kriegen keine Plakette. Auch sie werden irgendwann erkennen, wer Herr des Verfahrens ist. Soweit kommt es nocht, dass der Kunde mir sagt, wie ich meine amtlichen Prüfungen zu machen habe.
In diesem Sinne!
Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von Rostfinder
Ok Dröseln wir den Sachverhalt deiner Meinung nach mal auf.Zitat:
Original geschrieben von Ralle256
Was für ein Quatsch.
Das Auto gehört dem Besitzer, der kann ausbauen was er will.
Man man man was schreibst Du für Sachen?
Jedes Fahrzeug das im deutschen Straßenverkehr unterwegs ist läuft entweder mit einer KBA Nummer, einer EG Typgenehmigung oder einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO.
In diesen Genehmigungen, dabei ist egal welche, wird detaliert aufgeführt wie dieses Fahrzeug technisch gebaut wurde. Also natürlich auch welche Sicherheitssysteme.
Wenn ein Halter der Meinung ist sein ABS Steuergerät würde ihn stören und das ausbaut, dann verschlechtert er ja den technischen Zustand seines Fahrzeuges. Ähnlich sieht das ganze mit anderen technischen Systemen aus, egal ob Airbag, ESP, ABC, CDC oder was auch sonst für Systeme.
Und eine technische Verschlechterung ist leider nicht zulässig, weil du ja den technischen Stand mit dem das Fahrzeug die Betriebserlaubnis erworben hat verändert hast.Eine positive Untersuchung bei der HU bekommst mit großer Wahrscheinlichkeit nicht.
Nicht umsonst wurde ja der §19 der StVZO geschaffen in dem es um die technischen Änderungen an Fahrzeugen geht. Im §19(2) geht es um das Erlöschen der Betriebserlaubnis und im §19(3) um die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach einer technischen Änderung. Und witzigerweise müssen sogar so kleine unbedeutende Änderungen wie Rad/Reifen Kombinationen, Fahrwerksänderungen oder sogar der Umbau des Lenkrades eingetragen werden und sind abnahmepflichtig ausser es gibt für diese bauteile eine ABE die eine Eintragung nicht zwingend macht.
Jedoch gelten diese ABE's i.d.R. auch nur für ein Bauteil und sind mit anderen technischen Änderungen nicht kombinierbar.Natürlich kann ein Eigentümer eines Fahrzeuges an seinem Fahrzeug um- und ausbauen was er will, solange er dann sich nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.
Kannst ja mal deine Versicherung fragen was sie davon hält wenn du vorsätzlich dein ABS ausbaust und dann einen Unfall verschuldest den das ABS verhindern hätte können.
Viel Glück
Rostfinder
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Wir machen diese Probefahrt (oder auch Fahrprobe genannt) schon immer. Es reicht nach unserer Lesart vollkommen aus, wenn das Fahrzeug vor der Halle steht und ich das dann selbst reinfahre. Die notwendigen 8 km/h für ABS, ESP & Co. schaffe ich locker, und sollte ich unsicher sein oder ein Lämpchen geht nicht aus, fahre ich halt länger und/ oder schneller. Das nennt sich dann Ergänzungsunttersuchung und ist von der StVZO ganz klar gedeckelt.Und wenn Hartzi & Kollegen nicht wollen, dass ich mit ihrem Auto fahre, dann müssen sie halt woanders hinfahren oder kriegen keine Plakette. Auch sie werden irgendwann erkennen, wer Herr des Verfahrens ist. Soweit kommt es nocht, dass der Kunde mir sagt, wie ich meine amtlichen Prüfungen zu machen habe.
Siehst du und bei mir gab es diese Fahrten bis jetzt nicht. Es wollte zwar immer ein Wichtigtuer sich ins Fahrzeug setzen aber soweit kam es nicht. In die Halle bin ich noch immer selber gefahren, den Bremsentest muss der Prüfer ja leider selber machen.
So lange ich es verhindern kann, wird mit meinem Auto keinen Meter gefahren, denn da bestimme ich drüber.
Sollte man irgendwann keine Möglichkeit mehr dazu haben, so sitze ich nebenan und ich bestimme, wie mit meinem Auto gefahren wird. Bis jetzt hat sich da jeder dran gehalten, egal ob im Autohaus oder bei der Prüforganisation.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Siehst du und bei mir gab es diese Fahrten bis jetzt nicht. Es wollte zwar immer ein Wichtigtuer sich ins Fahrzeug setzen aber soweit kam es nicht. In die Halle bin ich noch immer selber gefahren, den Bremsentest muss der Prüfer ja leider selber machen.So lange ich es verhindern kann, wird mit meinem Auto keinen Meter gefahren, denn da bestimme ich drüber.
Eben, du konntest es jetzt schon nicht verhindern, viel mehr als 5m über die Bremse ist auch in Zukunft nicht nötig. 8km/h ist gerade mal Schrittgeschwindigkeit, dafür reichen die paar Meter aus. Und in die Halle fährt bei uns kein Kunde, geht rein versicherungstechnisch schon gar nicht. Gibt´s auch bei der Konkurrenz hier nirgendwo dass Kunden selber in die Halle fahren dürfen. Bis vor´s Tor und gut ist, auf die Bühne oder Bremse fährt grundsätzlich der Prüfer oder ein anderer Angestellter.
Ich kann und konnte es bis jetzt immer. Einfahren in die Halle, Lichttest, Hupe und Co und weiter zum Bremsenprüfstand. Sollte ich es irgendwann nicht mehr können, dann kann der Prüfer auch zusehen, wer für ihn die Lichtspielchen macht.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
dann kann der Prüfer auch zusehen, wer für ihn die Lichtspielchen macht.
Ich bin schon groß, Licht an- und ausmachen kann ich auch alleine 😛
Und wie überprüfst du dann die Bremse? Ihr werdet wohl kaum 2 Prüfer pro Fahrzeug haben. Andere Leute haben dann nichts im Fahrzeug zu suchen 😉
Wir haben für sowas 'nen Spiegel, und wenn ich wirklich live die Bremsleuchten sehen will, habe ich 'ne Pedalstütze. Armer Hartzi, was Du alles nicht weisst, und dabei willst Du soooo wichtig sein.
Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Und wie überprüfst du dann die Bremse? Ihr werdet wohl kaum 2 Prüfer pro Fahrzeug haben. Andere Leute haben dann nichts im Fahrzeug zu suchen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Und wie überprüfst du dann die Bremse? Ihr werdet wohl kaum 2 Prüfer pro Fahrzeug haben. Andere Leute haben dann nichts im Fahrzeug zu suchen 😉
Schon mal was von Spiegel gehört????
MFG Thomas
Beim Motorrad wird bei der HU auch eine "Probefahrt" gemacht. Ist aber eher schein als sein. Die fahren aufm Hof ein mal im Kreis, schauen ob die Bremse verzögert und das wars. Habe eh immer das Gefühl, dass die nicht so richtig wissen, was die an nem Motorrad gucken sollen. Der Prüfer rennt ein mal rum, guckt hier und da mit seiner Taschenlampe, wo es garantiert nichts zu sehen gibt und hält den Rüssel in den Auspuff zur Abgasmessung. Auf die Frage ob irgendwas nicht original ist einfach mit Nein antworten und das wars. Letzte HU beim Motorrad hat keine 10 Minuten gedauert inkl. Daten in den PC eingeben und "Probefahrt". 😁
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Habe eh immer das Gefühl, dass die nicht so richtig wissen, was die an nem Motorrad gucken sollen.
Zu meinen aktiven Zeiten war immer die Länge des hinteren Kotflügels ein Thema. Hin und wieder gab es auch mal einen Spruch, weil die Verlängerung im Gegensatz zum Rest des Kotflügels noch nagelneu und kratzerfrei aussah...
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Beim Motorrad wird bei der HU auch eine "Probefahrt" gemacht. Ist aber eher schein als sein. Die fahren aufm Hof ein mal im Kreis, schauen ob die Bremse verzögert und das wars. Habe eh immer das Gefühl, dass die nicht so richtig wissen, was die an nem Motorrad gucken sollen. Der Prüfer rennt ein mal rum, guckt hier und da mit seiner Taschenlampe, wo es garantiert nichts zu sehen gibt und hält den Rüssel in den Auspuff zur Abgasmessung. Auf die Frage ob irgendwas nicht original ist einfach mit Nein antworten und das wars. Letzte HU beim Motorrad hat keine 10 Minuten gedauert inkl. Daten in den PC eingeben und "Probefahrt". 😁
Ich würde das nicht verallgemeinern. Kenne zwar Deine Prüfer nicht, aber verlasse Dich nicht darauf, dass die nicht wissen, was sie tun. Manchmal sehen die in kurzer Zeit mehr als Du denkst. Wenn Du es mal testen willst, ändere doch mal was ab und schaue, ob sie es finden würden.
Bei mir hat auch mal einer nach einer relativ schnellen Prüfung gedacht, ich hab nicht ordentlich geschaut, weil es für Aussenstehende wohl recht fix aussah. Zumindest hat es soweit gereicht, daß ich gesehen habe, daß die Motornummer (nicht etwa die FIN!) ausgeschliffen war. Resultat: Karre sauber, aber Motor geklaut, andere Teile auch. Ich finde, die Qualität einer Prüfung ist nicht nur eine Frage der dabei benötigten Zeit.
Grüße der Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Wir haben für sowas 'nen Spiegel, und wenn ich wirklich live die Bremsleuchten sehen will, habe ich 'ne Pedalstütze. Armer Hartzi, was Du alles nicht weisst, und dabei willst Du soooo wichtig sein.Gardiner
Scheint nunmal nicht jede Organisation zu haben. Bei uns brauchen die Prüfer Hilfe aber wenn man nicht selber in die Halle fahren darf, dann sollen die eben zusehen. Es sind aber so unwichtige Dinge, die kein Mensch wissen muss.😉
Was meinst du wohl, was du alles nicht weißt 😉
Spontan fällt mir auch noch das Lenken auf, wenn der Prüfer unter dem Auto steht, geht auch schlecht alleine.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Zu meinen aktiven Zeiten war immer die Länge des hinteren Kotflügels ein Thema. Hin und wieder gab es auch mal einen Spruch, weil die Verlängerung im Gegensatz zum Rest des Kotflügels noch nagelneu und kratzerfrei aussah...Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Habe eh immer das Gefühl, dass die nicht so richtig wissen, was die an nem Motorrad gucken sollen.
Ja,daran kann ich mich auch noch gut erinnern.
War immer lustig wenns um den Kotflügel ging.
Heute sind die ab Werk so kurz wie wir sie früher gekürzt haben.
Heut interessiert das niemanden mehr. Ist glaube ich ne EU Regelung.
Sah früher auch scheisse aus.😁