Neuer Verbandkasten ab 01.01.2014?
Moin,
in der regionalen Zeitung stand, dass ab 01.01.2014 die Norm für Verbandskästen geändert wurde und man nun neue benötigt.
U.a. sollen jetzt 2 Feuchttücher sowie eine Kinderverbandsrolle und ein 16teiliges Pflasterset drin sein.
Mich wundert, das man weder hier noch sonstwo davon gehört hat. Ist doch ein gefundenes Fressen für Baumärkte, Händler etc. mit den Verbandskästen wieder abzuzocken?!
Bei Wikipedia steht dazu lediglich:
Zitat:
Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B festgelegt. Diese wurde zum Januar 2014 angepasst.
Aldi bietet jetzt die neuen Sets an für günstige 5,99 €.
Laut ADAC haben die alten bis zum Verfallsdatum "Bestandsschutz":
http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/verbandskasten/
Natürlich kann man das neu hinzugekommene auch einfach ergänzen, genauso wie man bei den abgelaufenen eben nur die abgelaufenen Produkte ersetzen muss.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ich muss auch nix Neues kaufen, wenn der Inhalt abgelaufen ist.
Wie gesagt musst Du nicht, aber ist doch blöde wenn Du ein Pflaster hast welches nicht richtig klebt, aber Dein Ding.
Zitat:
da in Deutschland mit Verwendung des Begriffs Verbandkasten selbiger üblicherweise inklusive dem dazugehörigen Inhalt verstanden wird, auch und gerade wenn man von Ablaufdaten spricht...
Ebenso ein Verbandskasten, und warum versuchst Du "Lehrerhaft" nun einen Begriff zu korrigieren welcher ebenfalls die gleiche Bedeutung hat ?
Gerade als Mod solltest Du doch solche Diskussionen unterbinden, und nicht auch noch fördern.
123 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Der des Helfers oder der Magen vom Hilfeempfänger.... 😁
Aus meiner Sicht, eher für den Helfer. Nen kräftigen Schluck aus der Pulle und dann frisch ans Werk gegangen 😁
War mal in den 90zigern der erste am Unfallort! Heidingsfeld/Motorrad/mit Beiwagen/schwerer Unfall mit PKW/grünem Jetta.
Da reichte fast der Erste-Hilfe-Kasten nicht und mir eine Pulle (hätte ich sie gehabt) auch nicht! Werde es nie vergessen; schlimm, sehr schlimm! Rede vom Unfallopfer!
Habe nie erfahren, wie er/der Fahrer des Motorrades davon gekommen war.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
P.S. es geht um die Sterilität der Wundauflagen und Pflaster! Nicht um die Umgebung etc. . 😉Möchte keine versiffte Wundauflage einem Opfer oder mir selbst auf eine Wunde legen!
Eine seit fünf Jahren abgelaufene Wundkompresse (die mal als steril verkauft wurde) würde ich nicht gleich als versifft bezeichnen.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Warum gillt das Gesetzt für Kraftomnibusse?Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Weil nicht alle User den verlinkten Beitrag lesen werden:§ 35h StVZO fordert eindeutig
(...)
Nach der neuen Norm fallen ja einzelne Ausstattungsteile weg, die in der alten Norm noch aufgeführt sind.Somit entsprechen die Kästen nach der neuen Norm nicht der StVZO.
Im Bus sind zwei von den Dingern vorgeschrieben, für sonstige Fahrzeuge gilt Absatz 3. Also (mit den dort genannten Ausnahmen) einer.
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oh ichtyos hat recht. DAS Problem habe ich noch gar nicht gesehen. 😁 😰
Der neue erfüllt die alte DIN Norm nicht. 🙄
Und er erfüllt auch Absatz 4 nicht:
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Im Absatz 4 heißt es mindestens.....Umkehrschluß: mehr als.....ist erlaubt.....😉 und regelkonform!
Das Problem ist aber wenn du den neuen mitnimmst - hast du
teilweisewenigerdabei. Und ein paar Sachen mehr.
Also - auch Absatz 4 nicht erfüllt. 😁
Und damit bußgeldwürdig - nach dem Sinne des Gesetzes. Da das Gesetz die alte DIN Norm nimmt...
Mal wieder echt top - ich frage mich wer sich sowas vorher ansieht? 🙄
Auf jeden Fall braucht man keinen neuen!
(Nach dem Gesetz darf man nichtmal. 😁 )
------
Ich habe mehr dabei, nen ganzen Rucksack - also erfülle ich Absatz 4.
Was empfehlenswert ist, ist z. B. eine Beatmungsmaske.
z. B. suchen nach "Laerdal Pocket Mask" - gibts auch günstiger von anderen und durchaus bei Ebay oder Amazon.
Wenn man sich mal echte Gedanken darüber macht was man im Falle eines Falles macht. Die nimmt echt nicht viel Platz weg. 🙂
Ein Gurtschneidehammer ist da auch noch eine Überlegung.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ich habe mehr dabei, nen ganzen Rucksack - also erfülle ich Absatz 4.
Ehrenamtlicher Helfer bei einer HiOrg? 🙂
Ich bin in den letzten Jahren wieder ein bisschen am "abrüsten". Nachdem ich im Kofferraum kaum noch Platz hatte, weil ich (crazy ich weiß) schon fast als NEF hätte fahren können, bin ich mittlerweile wieder bei einem kleinen San-Rucksack + 2l-O² angekommen.
Die O²-Buddel werde ich demnächst noch verkaufen bzw. meiner HiOrg zu Übungszwecken zur Verfügung stellen. Und dann passt eigentlich alles wieder.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Mal wieder echt top - ich frage mich wer sich sowas vorher ansieht? 🙄
Das Problem ist halt, dass sich der Normenausschuss sowas ausdenkt bzw. anpasst, aber mit der Erstellung der StVZO bzw. deren Änderung halt gar nix am Hut hat. Genauso hat halt der Gesetzgeber relativ wenig mit dem DIN zu tun. Einfach aneinander vorbei 😉 Aber die StVZO zu ändern ist ja kein Ding. Wobei ich persönlich da sowieso nie absolute Daten reinschreiben würde, einfach "in der jeweils gültigen (ww. aktuellsten) Fassung" genügt doch schon.
@Bernd:
KatSe UG. 😁
Aber bischen was drin im Auto ist immer gut.
Nur nen mittelgroßer Rucksack.
Gab mal ne Sammelbestellmöglichkeit, vergünstigt. 🙂
Aber nen Ersthelfer braucht das eigentlich nicht.
Die Atemmaske ist aber echt zu empfehlen - wenn man sich mal wirklich Gedanken darüber macht.
Gibts auch schon für unter 10 €.
@Tecci:
offenbar wurde das aber durchaus vorher angefragt wie ich jetzt mitbekommen habe. 😉
Naja war Wahl und bis wir ne Regierung hatten - vielleicht gibts noch ne Änderung. Und vielleicht dauert es nicht solange wie bei der Umweltplakette.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
@Bernd:
KatSe UG. 😁
Aber bischen was drin im Auto ist immer gut.
Nur nen mittelgroßer Rucksack.Gab mal ne Sammelbestellmöglichkeit, vergünstigt. 🙂
Aber nen Ersthelfer braucht das eigentlich nicht.
Die Atemmaske ist aber echt zu empfehlen - wenn man sich mal wirklich Gedanken darüber macht.
Gibts auch schon für unter 10 €.
DRK, Bezirksreserve / Betreuung / PSNV 🙂
Anstelle der Atemmaske (die sicherlich für den "gemeinen" Ersthelfer sinnvoll ist) schwöre ich da doch auf meinen Ambu-Beutel 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ein Gurtschneidehammer ist da auch noch eine Überlegung.
Stimmt - den habe ich seit Ewigkeiten schon dabei. Aber für den Einsatz braucht es einen entschlossen Ersthelfer. Dann müsste man den Gebrauch in den kleinen Kurs auch noch aufnehmen.
Dachte auch eher an den Ersthelfer der vorher darüber nachgedacht hat.
Wirklich aufnehmen muß man das nicht unbedingt in den Kurs.
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Laut Duden geht beides, Verbandskasten ist etwas mehr verbreitet...Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Und außerdem ist das ein Verbandkasten...es heißt ja auch nicht Schubskarre oder Bratskartoffel...Und überhaupt - wo kommst Du den wech, natürlich heißt das bei uns Schubskarre und Bratskartoffel 😁 - Ich finde etwas "Lokalkolorit" manchmal ganz schön. 🙂
Nicht zu vergessen die Katzenbeihilfe (Mietszuschuss) 🙂
Den Verbandkasten kann dem Grunde nach durch den Kamin schicken, weil der gemeine Autofahrer mit dessen Inhalt ohnehin nicht umgehen kann. Die wenigsten frischen ihre Kenntnisse zu Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort, geschweige denn Erst-Hilfe-Kenntnisse auf. In den Kasten kann man ebenso ein Wurstbrötchen legen.
Vielleicht sollten die Leute erst einmal lernen eine Unfallstelle abzusichern, bevor sie unfachmännisch mit Kompressen herum handtieren.
Ich habe es schon erlebt, wie ein Busfahrer seinen Bus auf der Autobahn neben einen überschlagenen Fahrzeugt abgestellt hatte. Ca. 60 Rentner gafften wie die Affen auf den verletzten Unfallfahrer und die Unfallstelle war nicht gesichert. Weitere selbsternannte Ersthelfer waren vor Ort. Nicht ein einziger hat sich um die Verletzten gekümmert.
Und da popelt der Gesetzgeber an so einem Nylonpäckchen herum.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Eine seit fünf Jahren abgelaufene Wundkompresse (die mal als steril verkauft wurde) würde ich nicht gleich als versifft bezeichnen.
Und selbst wenn die 10 Jahre alt ist und in der originalen Verpackung eingeschweißt war, ist und bleibt die Wundkompresse noch steril.
Deshalb führe ich in meinem Verbandkasten sämtliches Material wo es nur geht ohne MHD-Aufdruck mit um diesem ständigen Austauschen, neu Kaufen und Hinterherrennerei zu umgehen.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Deshalb führe ich in meinem Verbandkasten sämtliches Material wo es nur geht ohne MHD-Aufdruck mit um diesem ständigen Austauschen, neu Kaufen und Hinterherrennerei zu umgehen.
Und wie führt man bei einer Kontrolle den Nachweis zum MHD?
Ein Verbandkasten kostete "nur" ca. 20,00 Euro
Es werden inzwischen Verbandkästen mit einer MHD von 20 Jahren angeboten.
Und dafür so ein Gedöns? 😰