Neuer Verbandkasten ab 01.01.2014?
Moin,
in der regionalen Zeitung stand, dass ab 01.01.2014 die Norm für Verbandskästen geändert wurde und man nun neue benötigt.
U.a. sollen jetzt 2 Feuchttücher sowie eine Kinderverbandsrolle und ein 16teiliges Pflasterset drin sein.
Mich wundert, das man weder hier noch sonstwo davon gehört hat. Ist doch ein gefundenes Fressen für Baumärkte, Händler etc. mit den Verbandskästen wieder abzuzocken?!
Bei Wikipedia steht dazu lediglich:
Zitat:
Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B festgelegt. Diese wurde zum Januar 2014 angepasst.
Aldi bietet jetzt die neuen Sets an für günstige 5,99 €.
Laut ADAC haben die alten bis zum Verfallsdatum "Bestandsschutz":
http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/verbandskasten/
Natürlich kann man das neu hinzugekommene auch einfach ergänzen, genauso wie man bei den abgelaufenen eben nur die abgelaufenen Produkte ersetzen muss.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ich muss auch nix Neues kaufen, wenn der Inhalt abgelaufen ist.
Wie gesagt musst Du nicht, aber ist doch blöde wenn Du ein Pflaster hast welches nicht richtig klebt, aber Dein Ding.
Zitat:
da in Deutschland mit Verwendung des Begriffs Verbandkasten selbiger üblicherweise inklusive dem dazugehörigen Inhalt verstanden wird, auch und gerade wenn man von Ablaufdaten spricht...
Ebenso ein Verbandskasten, und warum versuchst Du "Lehrerhaft" nun einen Begriff zu korrigieren welcher ebenfalls die gleiche Bedeutung hat ?
Gerade als Mod solltest Du doch solche Diskussionen unterbinden, und nicht auch noch fördern.
123 Antworten
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 29. Dezember 2014 um 07:34:12 Uhr:
Ist in so einem Fall der "aktuell gehaltene" 1998er-Kasten ok oder nicht?
Genau das steht so in der StVZO...
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 29. Dezember 2014 um 07:34:08 Uhr:
Es muss lediglich das ersetzt werden, was ein ablaufdatum aufgedruckt hat...der austausch des ganzen kastens ist nicht vorgeschrieben!
*Gähn* ja sorry für diese Ungenauigkeit, ist noch sehr früh. Aber faktisch ist es nunmal billiger sich bei Aldi für 5.99 Euro einen neuen Kasten zu kaufen als in der Apotheke die abgelaufenen Teile einzeln wiederzukaufen. Deshalb schrieb ich "neuen Kasten kaufen".
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 29. Dezember 2014 um 07:34:12 Uhr:
Ist in so einem Fall der "aktuell gehaltene" 1998er-Kasten ok oder nicht?
Solange in §35h beide Normen genannt werden ist das ok, es werden ja beide Normen
explizitgenannt. Ich kann mir aber gut vorstellen dass dieser Paragraph in Zukunft nochmal angepasst wird und dann 1998 gestrichen wird.
Übrigens kannst Du Dir auch ein Ergänzungsset kaufen um auf dem neusten Stand zu sein.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 29. Dezember 2014 um 07:37:26 Uhr:
Genau das steht so in der StVZO...Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 29. Dezember 2014 um 07:34:12 Uhr:
Ist in so einem Fall der "aktuell gehaltene" 1998er-Kasten ok oder nicht?
Im Falle des Hinzufügens von inhaltlichen Bestandteilen (von einer zur anderen Version) hätte man dann zwei verschiedene "erlaubte" Kästen. Nehmen wir mal (rein fiktiv !!!) an, von Version 1998 auf 2014 wären (was weiß ich) 3 kleine Verbandpäckchen zusätzlich drin.
Die hätte man beim reinen Austausch von abgelaufenen Produkten in der 1998er-Version nun "nicht" zusätzlich dabei.
Gewollte Abweichung oder nicht?
Ok, recht habt ihr ... ist ein konstruiertes Beispiel, kann aber vorkommen. Sorry, berufsbedingt finde ich gelegentlich mal "Lücken" ...
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 29. Dezember 2014 um 07:42:46 Uhr:
Die hätte man beim reinen Austausch von abgelaufenen Produkten in der 1998er-Version nun "nicht" zusätzlich dabei.
Dann hast Du einen nicht abgelaufenen Kasten nach 1998er Norm was aktuell völlig in Ordnung ist. Ein Problem bekommst Du erst dann wenn der Bestandschutz ausläuft, d.h. §35h angepasst wird.