Neuer Touran mit vielen Fehlern!

VW Touran 1 (1T)

Am 26.03. holten wir unseren neuen Touran Diesel 140 PS in Wolfsburg ab.

Schon bei der Fahrzeugübergabe imponierte ein Fleck auf dem Fahrersitz. Daheim angekommen wollte ich die Parkscheibe in das Fach unterhalb des Lenkrads legen. Das Fach war nicht eingehakt, hing lose herum.

Nach ca. 1000 km leuchtete das Armaturenfeld rot, die Lenkung blockierte. Daraufhin wurde ein Update aufgespielt und eine neue Lenkung eingebaut.

Von Anfang an macht die Kupplung beim Kommenlassen ein lautes Geräusch. Das ganze Getriebe wurde ausgebaut, neue Teile eingebaut, das Geräusch ist jedoch nach wie vor vorhanden und immer vorführbar.

Zudem wird der Wagen bei Tempo 160 dermaßen laut, dass man meint, die hinteren Scheiben seien geöffnet. Das Radio muss hochgedreht werden, eine Unterhaltung ist kaum möglich.

Heute um 11 Uhr wollten 3 Herren aus Wolfsburg sich die Mängel ansehen, gerade kam der Anruf: Termin verschoben auf morgen.

Das Fahrzeug war in der kurzen Zeit nun insgesamt schon 2 Wochen in der Werkstatt, einen Anspruch auf Ersatzfahrzeug hat man angeblich nicht, bekommt man nur aus Kulanz von der Werkstatt.

Nun meine Frage: wie sieht das Recht auf Wandlung aus? Ich habe noch etwas anderes zu tun, als zig Probefahrten beim Freundlichen, jedes Mal hin und her zur Werkstatt und nun Terminverschiebung von Wolfsburg, unglaublich.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir Tipps geben?

P. S: dies ist bereits unser 2. Touran, ich kenne die Fahrgeräusche, selbe Bereifung wie der Vorgänger.

Beste Antwort im Thema

Wir sind hier ja nicht in einem juristischen Seminar und so ist es auch heute noch nach diversen Gesetzesänderungen  durchaus zulässig, umgangssprachlich bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages von einer Wandlung zu sprechen. In gewissem Sinne gibt es auch durchaus ein Wahlrecht zwischen mehreren denkbaren  Mängelansprüchen des Käufers.

Abgesehen davon, dass eine konkrete, fallbezogene Rechtsberatung in einem Forum in mehrerer Hinsicht problematisch ist, hilft letztlich nur die Rechtsberatung durch einen Anwalt. Das muss nicht gleich zu einem anwaltlichen und die Fronten möglicherweise verhärtenden anwaltlichen Eingreifen führen. Aber nur wer seine Rechte im konkreten Fall genau kennt, kann mit dem Händler auch sinnvoll und letztlich erfolgreich verhandeln.

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Zitat:

Original geschrieben von astischeder


Wir freuen uns nun auf einen neuen BMW 318d Touring zu super Konditionen und hoffen dass mit diesem Fahrzeug die "Freude am Fahren" wieder zurückkommt.

Alles Gute! Schon lustig, ich habe damals nach der "Wandlung" meines Passats auch den Wechsel zu BMW vollzogen und habe es bis heute nicht bereut! Bei meinem BMW Händler werde ich ernst genommen, die rufen auch mal proactiv an, wenn etwas zu machen ist, einfach eine andere Welt. Fairerweise muss ich aber auch sagen, dass ich auch andere BMW-Händler kenne, die genauso schlecht sind wie unsere lokalen VW-Händler ...

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