Neuer N63 Austauschmotor direkt von BMW Händler ist kaputt, Gutachter weist mangelhafte Montage ab
Hallo liebe Leute,
Ich bin Teile bzw. Motorhändler habe vor ca. zwei Jahren ein nagel neues Austauschmotor direkt vom BMW Händler abgeholt und es direkt zu Kunden bzw. zur Werkstatt wo sein Fahrzeug stand ausgeliefert.
Zur Info
- Werkstatt war kein Meisterbetrieb einfach nur ein Reifenhändler (So ein Hinterhofwerkstatt)
- Habe den Kunden ausdrücklich gesagt. Nur Garantie und Gewährleistung wen in Fachwerkstatt eingebaut und nachgewiesen wird und auch in die Rechnung reingeschrieben.
Nach paar Wochen bekam ich ein Anruf, das der Motor kaputt sei, den ich verkauft hatte. Aus Kulanz und Gutmütigkeit
fuhr ich dort hin und wollte die Rückabwicklung machen. Bis ich darauf kam mal bei BMW anzurufen, wo ich es auch gekauft hatte. Der BMW man fragte mich, ob man die Montage auch korrekt gemacht hätte und Metall Spänen in den alten defekten Motor drinnen waren. Ob man den Ölkühler gewechselt hat usw.
Ich ging zu dem alten defekten Motor hin, der auch dort war (der auf dem Kopf gestellt war, da man die Ölwanne getauscht hatte) und sah Spänen. Frage dort den montör ob er auch den Ölkühler gewechselt hat. Der sagte: nein habe ich nicht"er hätte es nur gereinigt"
Ab dort an war mir klar, dass es ein Fehler von der Werkstatt war, was auch sehr logisch ist. Da die alten Spänen in den neuen Motor gelangt waren und somit den neuen Motor kaputt gemacht hat.
Ich sagte den das ich es unter diesen
Umständen keine Rücknahme machen kann und fuhr wieder heim.
Nach ca. einer Woche holten die einen Gutachter dek..... Der den Schaden begutachten soll wie und woran der Schaden entstanden ist.
Nach einiger Zeit bekam ich, dann auch das Gutachten nach Hause zugeschickt wo darauf steht, dass der Motor von Anfang an kaputt währe und, das es ein produktionsfehler sein soll. Den Spänen vom Produktion in den Lagern waren und die wiederum zum Motorschaden geführt haben.
Meine Frage wie kann ein Gutachter so eine Äußerung machen, obwohl er gar nicht bei der Montage dabei war und im Kenntnis ist das Spänen im alten Motor waren und das der Ölkühler und die Ölleitungen, Turbolader inkl. Leitungen nicht gewechselt wurden. Das sind nur Sachen, die wir wissen. Was an Komplikationen bei der Montage gekommen könnte wissen wir nicht einmal.
Dazu wurde auch die ganze Ölwanne von den alten übernommen. Wie es gereinigt oder ob es gereinigt ist steht auch nicht fest.
Der Gutachter war doch bei der Montage nicht dabei und weis gar nicht wie dreckig oder unprofessionell die gearbeitet haben. Es sind sämtliche Öffnungen am Motor wo kleinteile hereinfallen können. Wie kann er solche Sachen ausschließen?
Das Schlimme an der Sache ist, das das Gericht angeblich einen unabhängigen Gutachter beauftragt hat und der ohne den Motor oder teilweise nur gesehen zu haben den ersten Gutachten zustimmt und der gleichen Meinung ist.
Ich bin einfach sprachlos und fassungslos das man solche Sachen in Deutschland erlebt.
Von BMW bekomme ich leider keine Dokumente wie z.B. Testprotokoll nach der Produktion. Dafür müsste ich BMW anklagen und jetzt nach über zwei Jahren ist es etwas schwer da die Garantie und Gewährleistung zeit überzogen ist.
Wer kann mir in diese Sache helfen?
Beste Antwort im Thema
Nur ein Fachanwalt - der auch in der Lage ist Gutachten richtig zu lesen und zu bewerten - Du hast hoffentlich den Motor sicherstellen nebst allen Anbauteilen, wie auch den Ölkühler, lassen - weil wenn das Beweisstück weg ist ... und warum hast du nicht gleich den defekten Motor bei BMW reklamiert? Es gibt den Begriff der durchgreifenden Haftung. Da hätte der Geschädigte dann gleich BMW verklagt und du wärst da raus gewesen
14 Antworten
Nur ein Fachanwalt - der auch in der Lage ist Gutachten richtig zu lesen und zu bewerten - Du hast hoffentlich den Motor sicherstellen nebst allen Anbauteilen, wie auch den Ölkühler, lassen - weil wenn das Beweisstück weg ist ... und warum hast du nicht gleich den defekten Motor bei BMW reklamiert? Es gibt den Begriff der durchgreifenden Haftung. Da hätte der Geschädigte dann gleich BMW verklagt und du wärst da raus gewesen
Yugar :
Der Rat von Roland, einen Fachanwalt einzubinden ist in deinem Fall sicher ein guter Rat.
Ein Parteigutachten ist vor Gericht erst einmal wenig bis gar nichts wert. D.h. selbst wenn ein Parteigutachter die alleinige Schuld beim Lieferanten sieht, dann sagt das für das Gerichtsverfahren wenig bis gar nichts aus.
Sehr vorteilhaft für dich ist, dass der Kunde klagepflichtig ist. Er muss den vermeintlichen Garantieanspruch selbst einklagen. Die Beweislast, dass der Motor mängelfrei ausgeliefert wurde, liegt zwar bei dir, der Kläger muss aber glaubhaft nachweisen können, dass die Herstellervorschriften beim Einbau eingehalten wurden und dass der Einbau auch von Fachpersonal ausgeführt wurde. Einen Automatismus für die gesetzliche Garantie sehe ich hier jedenfalls nicht.
Da du nur Zwischenhändler bist, solltest du deinem Lieferanten auf jeden Fall den Streit verkünden. Es kann dir dann mehr oder weniger egal sein, wie das Verfahren für dich ausgeht. Entweder du gewinnst das Verfahren oder hast durch die Streitverkündung deinen Lieferanten gleich mit im Boot. Im Fall deiner Niederlage machst du deinen Schaden dann gegen deinen Lieferanten geltend.
Roland :
Deine Empfehlung dass der Kunde direkt BMW verklagt, greift nicht. Vertragspartner ist hier der Zwischenhändler (Yugar). Deshalb mein Rat der Streitverkündung. Yugar muss dann nicht zwei getrennte Rechtsstreite führen, sondern nur einen.
Zitat:
@Stephan Kraft schrieb am 4. November 2018 um 18:45:26 Uhr:
Yugar :Roland :
Deine Empfehlung dass der Kunde direkt BMW verklagt greift nicht. Vertragspartner ist hier der Zwischenhändler (Yugar). Deshalb mein Rat der Streitverkündung. Yugar muss dann nicht zwei getrennte Rechtsstreite führen, sondern nur einen.
Streitverkündung und durchgreifende Haftung meinen vermutlich das Gleiche während deine juristische Formulierung wohl eher zutrifft
Roland :
Die Problematik bei solchen Sachen (Durchgriffshaftung) ist, dass man ohne Streitverkündung seinem Lieferanten dessen Vertretungsmöglichkeit gegen den geltend gemachten Schaden verwehren würde.
Er könnte sich in einem Klageverfahren des Zwischenhändlers gegen sich (Durchgriffshaftung) auf den Standpunkt zurückziehen, dass er selbst sich erfolgreich gegen den Anspruch des Endkunden hätte wehren können (im Gegensatz zum Zwischenhändler).
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Wie kam es denn dazu, dass ein Richter die Begutachtung entschieden hat? Da musst doch schon jemand Klage eingereicht haben! Ist es ein von Gericht angeordnetes, von einem öffentlich bestellt und vereidigten Gutachter, dann handelt es sich nicht mehr um ein Parteiliches Gutachten (obwohl das Gericht auch eine Partei ist). Du kannst das Gutachten anzweifeln und prüfen lassen, ggf. ein Gegengutachten erstellen lassen.
Höllenfürst :
So wie ich das verstanden habe, wurde der Gutachter vom Kunden bestellt und nicht vom Gericht (=Parteigutachten).
Zitat von Yucar : "Nach ca. einer Woche holten die einen Gutachter dek..... Der den Schaden begutachten soll wie und woran der Schaden entstanden ist."
Wenn natürlich schon ein Gerichtsverfahren anhängig ist, dann sähe das anders aus (=gerichtlich bestelltes Gutachten statt Parteigutachten). Es wäre also erst mal zu klären wer "die" ist, bzw. wer das Gutachten bestellt hat (Gericht oder Kunde).
Ergänzung :
-------------
Möglicherweise ist das Gutachten ein Beweissicherungsverfahren.
Zitat:
@Yucar schrieb am 4. November 2018 um 17:51:58 Uhr:
Das Schlimme an der Sache ist, das das Gericht angeblich einen unabhängigen Gutachter beauftragt hat und der ohne den Motor oder teilweise nur gesehen zu haben den ersten Gutachten zustimmt und der gleichen Meinung ist.
@Stephan Kraft
Aus diesem Zitat geht es für mich eindeutig hervor, dass es bereits vor Gericht war und durch einen Richter ein Gutachter beauftragt wurde.
Vielleicht liege ich falsch.
Hier kannst du einen sehr ähnlichen Fall nachlesen. N63 Austauschmotor von BMW direkt beim ersten Starten Motorschaden.
Zitat:
@Vassago schrieb am 5. November 2018 um 19:53:54 Uhr:
Zitat:
@Yucar schrieb am 4. November 2018 um 17:51:58 Uhr:
Das Schlimme an der Sache ist, das das Gericht angeblich einen unabhängigen Gutachter beauftragt hat und der ohne den Motor oder teilweise nur gesehen zu haben den ersten Gutachten zustimmt und der gleichen Meinung ist.@Stephan Kraft
Aus diesem Zitat geht es für mich eindeutig hervor, dass es bereits vor Gericht war und durch einen Richter ein Gutachter beauftragt wurde.
Vielleicht liege ich falsch.
Stimmt, das hatte ich offensichtlich übersehen. In dem Fall ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und vermutlich auch schon ertrunken.
Zitat:
Nur ein Fachanwalt - der auch in der Lage ist Gutachten richtig zu lesen und zu bewerten - Du hast hoffentlich den Motor sicherstellen nebst allen Anbauteilen, wie auch den Ölkühler, lassen - weil wenn das Beweisstück weg ist ... und warum hast du nicht gleich den defekten Motor bei BMW reklamiert? Es gibt den Begriff der durchgreifenden Haftung. Da hätte der Geschädigte dann gleich BMW verklagt und du wärst da raus gewesen
Leider kenne ich keine Anwälte, der für solche Motor Sachen spezialisiert ist. Jetzt wurde sogar das Urteil verkündet und ich muss das Geld für den Motor zurückzahlen und alle anderen kosten inkl. Gutachter und Gericht (Betrag fünfstellig).
Für mich hat sich das mit der Gerechtigkeit der Gerichte erledigt, ich als Zwischenverkäufer habe es von a nach b gebracht und mein Steuern dafür bezahlt und werde dafür bestraft. Ich kann es immer noch nicht fassen.
Bei BMW hatte ich es nicht reklamiert, weil es für mich sicher war das es eine Montage Fehler war und ich bin immer noch der Meinung. Warum soll BMW für den Fehler anderen aufkommen das ist nicht korrekt.
Ich habe mindestens 30x der gleichen N63 Motor verkauft und keiner kam wieder zurück oder wurde bemängelt. Warum grade der wo ein Ölkühler voll mit Spänen eingebaut wurde.
Ob es mir mit der durchgreifenden Haftung was bringt, bin ich mir nicht sicher, weil ich als Händler vom BMW gekauft habe und es vom Gewährleistung ausgeschlossen ist?!? Der KUNDE der den Motor von mir gekauft hat, war auch ein Händler er hat seine Firmen Daten auf die Rechnung schreiben lassen. Sogar vom Reifenhändler, der die Montage gemacht hat die Rechnung auf seine Firma ausgestellt. Beim Gericht hat er, aber angegeben das es sein privates Auto war und eine Bescheinigung von seinen Steuerberater abgegeben. Wahrscheinlich hat ihm das sein Anwalt empfohlen. Um nicht vom Gewährleistung ausgeschlossen zu werden wie ich beim BMW. Laut aussage vom Kunden, hatte er das Auto mit dem kaputten Motor gekauft, oder ist kurz nach dem kauf kaputtgegangen (ca 1 Monat vor dem Motor Kauf von mir). Somit wehre es ja kein Problem es vom Steuerberater bescheinigen zu lassen, das es doch kein Firmen Fahrzeug ist und es vom Betriebsvermögen wieder raus zunehmen. Somit würde er der ausgeschlossenen Gewährleistung entkommen. Ich werde auf jeden fall auf Berufung gehen und bedenke meinen Anwalt zu wechseln.
Wer kennt einen guten Anwalt, der wirklich sich mit solchen fällen auskennt evtl. auch technisches denken hat! Würde mich über eine positive Antwort freund.
Wünsche euch allen alles gute und ein guten rutsch ins Neue Jahr 2019
erst mal vielen Dank für die weitere Information.
Ich lese das so, dass du gar keinen Anwalt hattest und dich selbst vertreten hast. Wenn das so ist, brauchst du dich nicht zu wundern, wenn du einen Prozess verlierst. Da wurden scheinbar viele Fehler auf deiner Seite gemacht. Anders ist das für mich nicht zu erklären. Wenn die Bestellung durch eine Fa. oder einen selbständige erfolgt, scheidet Gewährleistung aus. Ein Anwalt hätte nur den richtigen Antrag während der Verhandlung stellen müssen.
Ist aber sehr schade für dich. Es ist nur ein geringer Trost, aber die gesamten Kosten kannst du als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen.
Wünsche dir aber für 2019 alles erdenklich Gute.
Hallo Yucar,
langsam kommt Licht ins Dunkel.
Du hast den Motor offensichtlich gebraucht von BMW angekauft und anschließend weiterverkauft. Nur beim Kauf eines neuen Motors wäre die Durchgriffshaftung möglich. Da wurde demnach von dir oder deinem Anwalt kein Fehler gemacht (keine Streitverkündung).
Weiterhin geht das Gericht in der ersten Instanz wohl davon aus, dass der Motor defekt war und du deshalb grundsätzlich gewährleistungspflichtig bist.
Die (einzige) Frage wird nun sein, ob du den Motor an einen Gewerbetreibenden verkauft hast oder an privat. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Gewährleistung gegenüber Gewerbe ausdrücklich ausgeschlossen werden muss oder ob es automatisch keine Gewährleistung gibt. Das müsstest du klären.
Falls der Ausschluss der Gewährleistung erklärt werden muss und du das nicht gemacht hast, dann kannst du die Akte hier schließen und zähneknirschend bezahlen (= Lehrgeld).
Die Frage ob der Verkauf an einen Gewerbetreibenden erfolgt ist, lässt sich einzig und alleine dadurch beantworten, welcher Adressat in deiner Rechnung an den Kunden angegeben ist. Was die Gegenseite behauptet oder erklärt, ist ohne Belang. Du kannst im Bedarfsfall immer argumentieren, dass du den Motor an privat nicht verkauft hättest. Zumindest nicht zu dem Preis.
Ich an deiner Stelle würde mir auch ernsthaft überlegen, das Finanzamt des Kunden über den Vorgang zu informieren, wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Wenn der Kunde in einem Rechtsstreit (wahrheitswidrig) behauptet, das Auto würde nicht gewerblich genutzt, dann darf es nicht in der gewerblichen Steuererklärung erscheinen.
Zur Auswahl des Anwalts :
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Eine Empfehlung ließe sich nur aussprechen, wenn der zu empfehlende Anwalt in deiner Nähe ansässig ist. Du solltest deshalb einfach recherchieren, welche Fachanwälte (KFZ) in deinem Raum ansässig sind und einen von diesen auswählen.
Ev. auch mal den ADAC dazu kontaktieren und nach Anwälten in deiner Nähe frage.
Siehe meine Signatur.
Zitat:
@Yucar schrieb am 30. Dezember 2018 um 03:57:19 Uhr:
Zitat:
Nur ein Fachanwalt - der auch in der Lage ist Gutachten richtig zu lesen und zu bewerten - Du hast hoffentlich den Motor sicherstellen nebst allen Anbauteilen, wie auch den Ölkühler, lassen - weil wenn das Beweisstück weg ist ... und warum hast du nicht gleich den defekten Motor bei BMW reklamiert? Es gibt den Begriff der durchgreifenden Haftung. Da hätte der Geschädigte dann gleich BMW verklagt und du wärst da raus gewesen
Leider kenne ich keine Anwälte, der für solche Motor Sachen spezialisiert ist. Jetzt wurde sogar das Urteil verkündet und ich muss das Geld für den Motor zurückzahlen und alle anderen kosten inkl. Gutachter und Gericht (Betrag fünfstellig).
Für mich hat sich das mit der Gerechtigkeit der Gerichte erledigt, ich als Zwischenverkäufer habe es von a nach b gebracht und mein Steuern dafür bezahlt und werde dafür bestraft. Ich kann es immer noch nicht fassen.Ich habe mindestens 30x der gleichen N63 Motor verkauft und keiner kam wieder zurück oder wurde bemängelt. Warum grade der wo ein Ölkühler voll mit Spänen eingebaut wurde.
Ob es mir mit der durchgreifenden Haftung was bringt, bin ich mir nicht sicher, weil ich als Händler vom BMW gekauft habe und es vom Gewährleistung ausgeschlossen ist " sagte mir mein Anwaltt" ?!? Der KUNDE der den Motor von mir gekauft hat, war auch ein Händler er hat seine Firmen Daten auf die Rechnung schreiben lassen. Sogar vom Reifenhändler, der die Montage gemacht hat die Rechnung auf seine Firma ausgestellt. Beim Gericht hat er, aber angegeben das es sein privates Auto war und eine Bescheinigung von seinen Steuerberater abgegeben. Wahrscheinlich hat ihm das sein Anwalt empfohlen. Um nicht vom Gewährleistung ausgeschlossen zu werden wie ich beim BMW. Laut aussage vom Kunden, hatte er das Auto mit dem kaputten Motor gekauft, oder ist kurz nach dem kauf kaputtgegangen (ca 1 Monat vor dem Motor Kauf von mir). Somit wehre es ja kein Problem es vom Steuerberater bescheinigen zu lassen, das es doch kein Firmen Fahrzeug ist und es vom Betriebsvermögen wieder raus zunehmen. Somit würde er der ausgeschlossenen Gewährleistung entkommen. Ich werde auf jeden fall auf Berufung gehen und bedenke meinen Anwalt zu wechseln.
Wer kennt einen guten Anwalt, der wirklich sich mit solchen fällen auskennt evtl. auch technisches denken hat! Würde mich über eine positive Antwort freund.Wünsche euch allen alles gute und ein guten rutsch ins Neue Jahr 2019