Neuer GTC wurde nicht wie konfiguriert geliefert... und nu?

Opel Astra J

Hallo zusammen,

als Alt-Opelfahrer habe ich mir vor 7 Wochen meinen ersten neuen Opel bestellt. Habe den Wagen in Empfang genommen... absolute Reizüberflutung - soviele bunte Lechten. In den folgetagen habe ich mir die Bedienungsanleitung angesehen und das ein oder andere eingestellt.

Dann ist mir aufgefallen, das die elektr. einklappbaren Außenspiegel nicht wie bestellt und bezahlt vorhanden sind. Dieses ist mir aber erst nach ein paar Tagen aufgefallen. Der Wagen ist auf mich zugelassen, habe schon 200km drauf. Was habe ich für Möglichkeiten bzw. welchen rechtlichen Grundlagen könnten mir ein gute Position beim Nachverhandeln bieten?

Bevor wieder einer zum Lachen in den Keller geht, die wären für mich wichtig gewesen.

Der FOH wollte versuchen einen Nachrüstsatz zu bekommen, dieser würde aber mit Montage über 3000 EUR kosten (Liste 170 EUR), die er nicht übernehmen möchte, will lediglich die 170 EUR gutschreiben bzw. auf einen Satz Winterräder anrechnen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von xChris85


...
Ein Autohaus stellt in einer Woche nicht nur ein Auto zur Übergabe bereit. Wenn jedes Fahrzeug der Art kontrolliert würde, entstehen dem Autohaus höhere Personalkosten. Es kommt schonmal vor, dass die Konfiguration nicht vollständig ist aber das ist ehr eine Ausnahme. Das würde den mehr Aufwand nicht gerecht werden. Wenn es zu so einem Vorfall gekommen ist, zeigt sich meist der Hersteller und das Autohaus sehr kulant. Kundenzufriedenheit steht dabei an erster Stelle.
Gruß Chris

Entschuldige mal, "es würde dem Aufwand nicht gerecht werden", wenn jedes Fahrzeug vor Auslieferung kontrolliert würde, wg. "höherer Personalkosten"? Wenn das schon zu viel verlangt ist:

Da darf man doch fragen, woraus die sonstige "Leistung" des Autohauses eigentlich besteht, mit der sie ihre Marge rechtfertigen. Im Ausfüllen des Kaufvertrages und der "Beratung"? Es darf gelacht werden...🙄

MfG Walter

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Zitat:

Original geschrieben von Walter4



Zitat:

Original geschrieben von tux_linux


[...]
Aber Kaufen geht nur mit Verkaufen - Nehmen und Geben.
Schon klar. Für's Nehmen sind immer die AH zuständig, für's Geben wir.
[...]

Imho sind beide Seiten gehalten zu Geben und zu Nehmen.

Zumindest muss ich das Gefühl haben, dass der Händler mir entgegenkommt und ein Geschäft machen will. Das muss Spaß machen, man muss sich dabei wohl fühlen können. Sonst wird das nix.

Zitat:

Original geschrieben von tux_linux



Zitat:

Original geschrieben von Walter4



Schon klar. Für's Nehmen sind immer die AH zuständig, für's Geben wir.
[...]
Imho sind beide Seiten gehalten zu Geben und zu Nehmen.
Zumindest muss ich das Gefühl haben, dass der Händler mir entgegenkommt und ein Geschäft machen will. Das muss Spaß machen, man muss sich dabei wohl fühlen können. Sonst wird das nix.

Genau da liegt von mir vorhin angesprochenes Problem. Das Entgegenkommen hat heutzutage leider oft ein Ende mit Bezahlung des Kaufpreises. Entgegenkommen hört nicht beim Nachlass des Kaufpreises auf. Und genau aus diesem Grund sparen sich einige mittlerweile den Weg zum "Glaspalast" und den Aufschlag dafür, denn den Ärger kann ich auch mit Waren aus dem www haben, nur billiger

Zitat:

Original geschrieben von alex279



.... Entgegenkommen hört nicht beim Nachlass des Kaufpreises auf. Und genau aus diesem Grund sparen sich einige mittlerweile den Weg zum "Glaspalast" und den Aufschlag dafür, denn den Ärger kann ich auch mit Waren aus dem www haben, nur billiger.

Genau das ist für die AH die tödliche Gefahr!

Eine wachsende Anzahl von Autokäufern erkennt, das der Ärger beim AH-Kauf überflüssig ist, weil es genügend bessere Alternativen gibt. Die noch dazu mit deutlich vierstelligen Beträgen unterhalb der AH-Angebote liegen, -und zwar ohne mühevolles Feilschen.

Ich weiß nicht, warum es da nicht mehr AH-Inhaber mit Weitblick gibt, statt der Mehrheit, die einfach so weiterwurstelt wie bisher...

MfG Walter

Ich mag mich nochmal zitieren:

Zitat:

Imho sind beide Seiten gehalten zu Geben und zu Nehmen.

Das gilt auch für den Käufer. Wenn der Käufer versucht nur zu Nehmen (indem er z.B. seine Fahrzeuge immer hart Preisorientiert woanders besorgt) ist auch auf FOH-Seite die Begeisterung mit den Fingern abzuzählen.

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Zum Thema. Dem TE kann ich eigentlich nur raten:
a) Abfinden mit dem Fehlen der Sonderausstattung und angemessener Kostenausgleich
b) Rechtsanwalt.

Etwas dazwischen wird es in der Praxis selten geben, zumal das "Angebot", die 170€ sinnlos gezahlten Mehrpreis zu verrechnen, ja schon für sich spricht.

Zitat:

Original geschrieben von tux_linux


Ich mag mich nochmal zitieren:

Zitat:

Original geschrieben von tux_linux



Zitat:

Imho sind beide Seiten gehalten zu Geben und zu Nehmen.

Das gilt auch für den Käufer. Wenn der Käufer versucht nur zu Nehmen (indem er z.B. seine Fahrzeuge immer hart Preisorientiert woanders besorgt) ist auch auf FOH-Seite die Begeisterung mit den Fingern abzuzählen.

Ein Teufelskreis .... 😁

(für Manche 😉)

Zitat:

Original geschrieben von tux_linux


Aber egal, das ist jetzt eh eine rechtliche Sache. Bin gespannt zu hören wie es weiter geht.

Ich versteh den Händler nicht der wegen zwei Ersatz-Spiegeln, einem neuen Schalter und zwei Leitungen so ein Geschiss macht. Was macht der bitte wenn er einen Fehler sucht? Ich halte solche Probleme hauptsächlich für ein technisches Problem.

Also Nachrüstung ist im Fall des Astra J sehr einfach.

MfG BlackTM

Zitat:

Original geschrieben von tux_linux



Zitat:

Imho sind beide Seiten gehalten zu Geben und zu Nehmen.

Das gilt auch für den Käufer. Wenn der Käufer versucht nur zu Nehmen (indem er z.B. seine Fahrzeuge immer hart Preisorientiert woanders besorgt) ist auch auf FOH-Seite die Begeisterung mit den Fingern abzuzählen.

Das klingt ja durchaus schön und fair. Geht aber hart an der Realität vorbei. Warum?

Erstens. Einem kommerziell orientierten -was sonst?- Unternehmer

kann es nie ums "Geben" gehen. Er muß stets sehen, wo er bleibt, d.h. nehmen was er kriegen kann. Wenn er das nicht tut, führt der Weg stracks in die Pleite. Alles andere ist Wolkenkuckucksheim. Wenn er "gibt", dann gibt er höchstens nach, und das nur unter dem Druck der Konkurrenz, d.h. so wenig wie irgend möglich.

Zweitens. Ich als Kunde muß überhaupt nichts geben, außer den geringstmöglichen Preis für eine Ware oder Dienstleistung, -vorausgesetzt ich will sie haben.

Drittens. Der Ansturm von Begeisterung, den ich damit auslöse oder auch nicht, kann mir als Kunde völlig egal sein. Ich erwarte ja weder Wohltaten noch Wohlgefallen eines von mir begeisterten Autohauses, sondern eine anständige Leistung für mein Geld. Nichts weiter.
So einfach läuft das doch in der Wirtschaft. Keine Poesie, keine blumige Traumtänzerei, -alles ganz nüchtern...😉
MfG Walter

Verhandeln.
Die Zusammenkunft zweiter Parteien zur Findung einer Vereinbarung.

  1. Die Phasen der Verhandung sind
  2. Vorbereitung
  3. Interessensbekundung
  4. Güterabwägung
  5. Gewichtung
  6. Kompromissfindung
  7. Vertragsabschluss
  8. Nachbereitung

@ Walter
Der Händler hat auch eine Marge. Glaub mal lieber nicht, dass du ihm die Hosen ausziehen kannst.
Er gibt dir etwas, du gibst ihm etwas. Auch wenn du mit "Geiz ist geil" in die Verhandlung rein gehst - auch ich will ja nicht "zu viel" zahlen - so bewegt sich das immer in einem gewissen Rahmen.
Und wenn du das Spiel hart spielst, musst du dich auch nicht wundern, wenn der FOH später ebenfalls die Bandagen strammer zieht.

Um seine Pflichten kommt er trz. nicht drum herum, egal wie hart i.was von ihm gezogen wird. 😉
´
MfG sano

Ich will einem Händler durchaus nicht "die Hosen ausziehen". Mir genügt eine klare Frage nach seinem letzten (tiefsten) Angebot, -dann ist es "ok" oder "Auf Wiedersehen". Zum "Bandagen anziehen" kommt es gar nicht, weil ich da schon weg bin, bzw. weil solche Späßchen bei mir sinnlos wären.
Im Übrigen habe ich beim Preisdialog selbstverständlich einen Ausdruck der betreffenden Angebote aus mobile.de und Autoscout.de dabei. Aus der Reaktion des Verkäufers ist sofort erkennbar, ob ein weiteres Verhandlen sinnvoll ist oder nicht. Fast immer ist es das nicht, weil das letzte Angebot i.d.R. vierstellig darüber und damit außerhalb jeder Diskussion liegt.
Und was heißt hier "Kompromissfindung"? Gemeint ist doch, daß ich als Kunde zähneknirschend seinen überzogenen Preis akzeptieren soll, -oder was? No Sir! Aber zumindest hatte er ja seine Chance...
Besonders ärgerlich, wenn zuguterletzt auch noch "nicht verhandelbare" (?) Überführungskosten (-die feine Extra-Marge!) auftauchen...🙄
Und was das stets mißverstandene "Geiz-ist-geil" mit dem Ganzen zu tun hat, bleibt wieder mal ein Rätsel.
MfG Walter

Hallo alle zusammen,

nach einem Gespräch beim FOH, in dem ich ihm anbot, den Wagen zurück zu nehmen bzw. mir ein Angebot zu machen, das ich nicht ablehnen könne, haben wir uns geeinigt. Er hat nicht lange gebraucht um sich das von seinem Chef absegnen zu lassen. Jetzt bekommen ist einen Satz Winterräder (mit RDK Sensoren) mit Contis drauf. Wert soll 1200,- € + Radkappen betragen. Wäre wahrscheinlich mehr drin gewesen...

Ich danke euch für die vielen hilfreichen Kommentare. Das hat mir den "Rücken gestärkt"!

1200 + Radkappen? aaaahja

Zitat:

Original geschrieben von pit84


1200 + Radkappen? aaaahja

Bedeutet was?

Bedeutet: Die originale Preisliste in der die Winterkompletträder für den Preis stehen, soll dir dein Verkäufer mal zeigen.

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