Neuer Auspuff zu laut?
Hallo zusammen,
wie vielleicht ein paar mitbekommen haben, habe ich mir vor 2 Wochen einen neuen Auspuff gekauft. Der ist jetzt montiert und passt auch alles soweit. Nur kommt mir der sehr laut vor. Bekomm ich beim TÜV Probleme mit sowas? Oder was sagt die Rennleitung dazu?
Montiert hab ich den StormGP. Auf Youtubevideos hört der sich nicht so laut an und auch nicht so tief.
Der Auspuff hat natürlich eine E-Nummer und so ein Zettel war auch dabei, das der Auspuff genau für dieses Motorrad zugelassen ist.
Gruß poldi
Edit: Eine Rücksendung des Auspuffs fällt weg, da ich die Halteschelle für den Auspuff bearbeiten musste damit sie passt und somit nicht mehr im Originalzustand ist.
Beste Antwort im Thema
Mich würde mal interessieren, wann das war und auf welcher rechtlichen Grundlage man 700 Euro abstecken sollte, weil ein Auspuff zu laut ist, den man in gutem Glauben angeschraubt hat, dass er legal ist.
Ich darf daran erinnern, dass es hier um einen Zubehör-Auspuff geht, der ohne Manipulation und meinetwegen aufgrund von Materialermüdung nach einigen Monaten lauter sein sollte als erlaubt.
Bis 2007 führten Manipulationen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 18 StVZO alt). Kostenpunkt 50 Euro plus 3 Punkte plus Gebühr (23 Euro).
Bei der Einführung der FZV durch EU-Recht fiel § 18 weg, keiner hats gemerkt, Erlöschen der BE gabs nicht mehr. Manipulationen an Schalldämpferanlagen konnten mit maximal 25 Euro Verwarnungsgeld wegen "unvorschriftsmäßiger Ausrüstung" geahndet werden.
Es soll Exekutivorgane gegeben haben, einschließlich Bußgeldbehörden, die das nicht bemerkt haben. Im Zusammenspiel mit einem Betroffenen, der ebenfalls nicht ins Gesetz schaut oder einen Rechtskundigen beauftragt, kann es durchaus sein, dass noch Bußgelder nach einer längst verflossenen Vorschrift verhängt wurden.
6 Jahre lang war diesbezüglich rechtsfreier Raum, Bußgeldstellen versuchten mit hanebüchenen Konstruktionen den Mist zu rechtfertigen, den bayrische Sheriffs gebaut haben, als sie auf Anweisung ihres Innenministers (Beckstein) Motorräder zur Gefahrenabwehr beschlagnahmten, deren db-eater ausgebaut waren (wobei ein solcher Schwachsinn auch geahndet gehört, aber eben nicht nach dem Polizirecht )
Diese Vorgehensweise (und alleine damit lässt sich die Horrorstory von ruebe-ruebe erklären) wurde später von Verwaltungsgerichten als unverhältnismäßig und rechtswidrig eingestuft. Zudem wars ein bayerischer Alleingang. Aber ein vorsätzlich ausgebauter db-eater ist nicht Thema dieses threads.
Seit dem 1.6.2013 greift 19 Abs 2 Satz 3 StVZO in der neuen Fassung und wurde in den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog aufgenommen.
Geahndet wird das im Höchstfall mit bis zu 135 Euro und 4 Punkten für den Fahrzeughalter bzw. 90 Euro und 3 Punkte beim Führen eines solchen Fahrzeuges.
Bei vorsätzlichen Manipulationen und ggflls. Fälschen der Zulassungspapiere, die eine Urkunde darstellen, sieht das anders aus. Da bewegen wir uns im Strafrecht und nicht mehr im Bereich StVZO/FZV). Aber das ist ja überhaupt nicht das Thema dieses threads, deshalb will ich darauf nicht weiter rechtlich eingehen, das ist mir zu aufwändig.
Wenn der junge Mann einen Schalldämpfer an seine Suzuki schraubt, der ein E-Prüfzeichen hat und zu dem er ein Papier hat, das seine Konformität mit EU-Vorschriften belegt, passiert
... gar nichts.
82 Antworten
Bezüglich der Stilllegung mache ich mir überhaupt keine Sorgen, da ich vor kurzem diesen Artikel gelesen habe: http://www.kradblatt.de/.../582-rechtstipp-auspuff-konfiszieren-
Der Verkäufer hat mir zugesichert, sollte der TÜV feststellen der Auspuff ist wirklich zu laut, kann ich Ihm den Auspuff (mit Gutachten vom TÜV) zurückschicken und ich erhalte entweder Ersatz oder mein Geld zurück.
Außerdem kann es auch sein, das sich der einfach so laut anhört, weil ich bisher nur den Originalen dran hatte und der ist nun mal wirklich flüster leise 😉
Mich interessiert jetzt grade mal, warum TÜV und Rennleitung beim E11 Prüfzeichen die Stirn runzeln, ich dachte immer E-Prüfzeichen dran und gut is...ist Prüfzeichen nicht gleich Prüfzeichen?😕
Die Erfahrungen die ich gemacht habe, waren ein wenig anders. Hat mich selbst nicht betroffen, da langweilige Serientüte, aber die Kollegen haben ordentlich geschwitzt. Doof, dass keiner von uns wirklich Ahnung hatte, um da mit der Exekutive zu diskutieren.
"Zu laut ist zu laut!" blieb mir noch im Gedächtnis.
Zitat:
Bezüglich der Stilllegung mache ich mir überhaupt keine Sorgen,
Du hast meinen Beitrag nicht gelesen oder nicht verstanden. Das mit der Stilllegung ist Mumpitz. Völliger Mumpitz. Die erfolgt nach Verstößen gegen das PflVersG, nicht bei Verstößen nach § 19 Abs 2 Ziff 3 StVZO.
Erlischt nach dieser Vorschrift die Betriebserlaubnis, könnte maximal das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. Das wurde in Bayern praktiziert und diese Praxis ist vor dem Bayr. VGH oder sogar höchstricherlich (das bedeutet vor dem BVerwG) als unverhältnismäßig gescheitert.
Im schlimmsten Fall droht eine Anzeige (50 Euro, 2 Punkte nach 19 (2) Satz 3) und da nützt es Dir wenig, wenn der Hersteller die Tröte zurück nimmt.
Gesetze sind eben etwas komplizierter. Ich arbeite seit fast 40 Jahren damit.
Zitat:
Doof, dass keiner von uns wirklich Ahnung hatte
Das mag sein, deshalb versuche ich ja das Rechtliche vom Stammtischgeschwätz abzugrenzen und zu erklären. Vielleicht war es aber auch besser so. Nicht jeder, der in der Exekutive tätig ist, kennt alle Vorschriften und Gesetze und die Diskutiererei überlässt man im Nachgang besser dem Rechtskundigen.
Zitat:
Mich interessiert jetzt grade mal, warum TÜV und Rennleitung beim E11 Prüfzeichen die Stirn runzeln
E11 ist Großbritannien. Die nehmen es mit den Geräuschgrenzwerten noch weniger genau, als die von softail88 zitierten spanischen Pampa-Messer. Wenn Du mal eine ZZR 600 mit Rombo E11-Tröten gefahren hast, weißt Du, was ich meine. Nach 10 Minuten platzt Dir der Schädel.
Einen Import mit E11-Tüten ohne dazu gehörige COC - Bescheinigung lehnt der TÜV bei § 21 Abnahmen glatt ab.
Kommst Du mit ESD, auf denen "S1" steht, also kein E - Prfz, wirst Du mt Handkuss begrüßt. Das ist Schweiz. Die sind flüsterleise.
Das Letztere weiß ich alles aus eigener Erfahrung.
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Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Du hast meinen Beitrag nicht gelesen oder nicht verstanden. Das mit der Stilllegung ist Mumpitz. Völliger Mumpitz. Die erfolgt nach Verstößen gegen das PflVersG, nicht bei Verstößen nach § 19 Abs 2 Ziff 3 StVZO.Zitat:
Bezüglich der Stilllegung mache ich mir überhaupt keine Sorgen,
Erlischt nach dieser Vorschrift die Betriebserlaubnis, könnte maximal das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. Das wurde in Bayern praktiziert und diese Praxis ist vor dem Bayr. VGH oder sogar höchstricherlich (das bedeutet vor dem BVerwG) als unverhältnismäßig gescheitert.
Im schlimmsten Fall droht eine Anzeige (50 Euro, 2 Punkte nach 19 (2) Satz 3) und da nützt es Dir wenig, wenn der Hersteller die Tröte zurück nimmt.
Gesetze sind eben etwas komplizierter. Ich arbeite seit fast 40 Jahren damit.
Wie soll sich denn da ein normaler Mensch auskennen? Alles ist doppelt und dreifach geregelt, die eine Regelung gilt dann wieder nicht weil die andere höher steht, wobei die auch nur zur Hälfte stimmt, weil es wieder eine andere gibt ....
"Wenn es einfach ist, heißt es Fussball..."
(Fabian Hambüchen, Turner)
Ich habe nicht gesagt, dass unser Rechtssystem, insbesondere die Regelungen der StVZO, stark verändert und subsidiert durch solche der FZV (EU-Recht) einfach ist.
Es gibt nicht umsonst eine Unzahl von Fachanwälten für Verkehrsrecht.
Eine Stilllegung und das vorübergehende aus dem Verkehr - Ziehen sind zwei paar Stiefel. Ich muss mich wundern, wenn argumentiert wird, ohne dass man das unterscheiden kann.
Darum habe ich versucht, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Ich fasse das nochmal zusammen:
Ein Bauteil, welches in einem EU-Land zugelassen, geprüft und gekennzeichnet ist, ist grundsätzlich auch in jedem anderen Land der EU zugelassen. Dennoch dürfen in dem Fall die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Geräuschgrenzwerte Deiner Suzuki nicht überschritten werden.
In der Regel werden diese Prüfungen aber so vorgenommen, dass das auch passt, selbst wenn es Dir subjektiv laut vorkommt.
Das ist ja für Viele auch Sinn der Sache, der sogenannte "kernige Sound" den andere speziell an einer hochtourig gefahrenen 650er einfach nur als nervigen Krach empfinden, es scheint Dir ja selbst so zu gehen.
Von der MIVV Storm GP ist mir nicht bekannt, dass die schon häufiger zu Beanstandungen führte.
Zudem kannst Du Dich auf das verlassen, was Dir Fachleute beim Händler sagen und mit einem amtlichen Papier auch belegen. Sollte sich das als falsch erweisen, gelten die Grundsätze des Strafrechts auch für Ordnungswidrigkeiten, in dem Fall der sogenannte unvermeidbare Verbotsirrtum. Der ist gemäß § 17 StGB ein Schuldausschließungsgrund.
Die Bußgeldbehörde müsste das Verfahren -wenn es denn eines gäbe - einstellen.
Ich würde an Deiner Stelle ganz gelassen bleiben. Das bin ich auch, wenn ich mal eine Krawalltüte an eins meiner Moppeds schraube. Besonders wenn das ein E - Prüfzeichen hat.
Die Termignoni Carbontüten meiner Ducati haben gar kein Prüfzeichen. Kam so seit 18 Jahren durch den TÜV und wurde nie beanstandet. Leise sind die nicht gerade... 😁
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Bei Geräuschgrenzwerten ist auch die EZ der Maschine maßgebend.
Dazu gilt es auch zu beachten: Erzeugt die neue Tüte am Tag der Montage gleichviel oder weniger Lärm, so daß Du auf jeden Fall innerhalb der zugelassenen Toleranz bist, kann Dir eigentlich gar nichts passieren in Hinsicht auf zuviel Krawall und sollte der TÜV-Onkel einen guten Tag haben, wird er auch nix sagen.
Es gibt da aber den Fall, in dem der Verkehrsteilnehmer 1,5 Jahre nach dem letzten TÜV von der Rennleitung angehalten wurde und nach Messung des Geräusches den zulässigen Pegel ziemlich überschritt.
Hierzu ist anzumerken, daß die Dämmwolle (oder was auch immer drin war) abgeraucht und weggeflogen war und so das erhöhte Geräusch zu Stande kam. Die Verantwortung für die zulässige Lautstärke liegt da nach wie vor beim Halter und nicht beim TÜV, der das ursprünglich mit der
originalenLautstärke abgenickt hatte.
Folglich gabs ein Ticket und eine technische Vorstellung binnen 14 Tagen nach Ausstellung.
@Dang3r: das ist mir klar, aber das kann dir eigentlich mit jedem Auspuff passieren, ich denk mal sogar mit einem Originalen
@moppedsammler: Danke für die ausführliche Antwort, beruhigt mich sehr und ich werd das Ding einfach fahren, wenns mal Probleme gibt schraub ich halt den original Auspuff wieder dran 😉
Zitat:
Original geschrieben von Dang3r
Dazu gilt es auch zu beachten: Erzeugt die neue Tüte am Tag der Montage gleichviel oder weniger Lärm, so daß Du auf jeden Fall innerhalb der zugelassenen Toleranz bist, kann Dir eigentlich gar nichts passieren in Hinsicht auf zuviel Krawall und sollte der TÜV-Onkel einen guten Tag haben, wird er auch nix sagen.Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Bei Geräuschgrenzwerten ist auch die EZ der Maschine maßgebend.
Es gibt da aber den Fall, in dem der Verkehrsteilnehmer 1,5 Jahre nach dem letzten TÜV von der Rennleitung angehalten wurde und nach Messung des Geräusches den zulässigen Pegel ziemlich überschritt.
Hierzu ist anzumerken, daß die Dämmwolle (oder was auch immer drin war) abgeraucht und weggeflogen war und so das erhöhte Geräusch zu Stande kam. Die Verantwortung für die zulässige Lautstärke liegt da nach wie vor beim Halter und nicht beim TÜV, der das ursprünglich mit der originalen Lautstärke abgenickt hatte.
Folglich gabs ein Ticket und eine technische Vorstellung binnen 14 Tagen nach Ausstellung.
Danke für den Hinweis, Dan.
Natürlich ist der Halter für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrezugs verantwortlich. Da gehört das dazu.
Zitat:
Original geschrieben von poldi1608
@Dang3r: das ist mir klar, aber das kann dir eigentlich mit jedem Auspuff passieren, ich denk mal sogar mit einem Originalen
xxxxxxxxxxxxxx
Stimmt so nicht - der niedrigere Preis und das geringere Gewichte der Zubehör-Töpfe kommt nicht durch Zauberei. Die Original-Töpfe sind in der Regel Resorptionsdämpfer, im Inneren der Töpfe gibt es ein ausgefeiltes Konstrukt diverser Prallbleche, so dass sich die Schallwellen gegenseitig auslöschen. Braucht Platz und Blech, daher oft voluminöser und schwerer. Nachrüsttöpfe sind Adsorptionsschalldämpfer - da wird einfach Dämmwolle als Schallschlucker reingestopft. Diese verbrennt im Lauf der Zeit und somit wird die Tüte immer lauter, die Prallbleche dagegen bleiben an Ort und Stelle und verrichten ihre Aufgabe auch nach vielen tausend Kilometern vorbildlich.
Zitat:
Original geschrieben von poldi1608
@moppedsammler: Danke für die ausführliche Antwort, beruhigt mich sehr und ich werd das Ding einfach fahren, wenns mal Probleme gibt schraub ich halt den original Auspuff wieder dran 😉
Und bist (wenns blöd läuft) ca 700.-€ leichter und dafür mit 3Punkten in Flensburg reicher 😁
Weil imho (auch meine XV fährt ohne "Endscheiben" in den Tüten) der Tüv nicht das problem ist,
(meine XV kommt regelmäsig so durch)
sondern im Zweifel die Rennleitung vor Ort "durchwinken wird oder eben nicht" das entscheidet.
(maximal wirst Du dann zum Fußgänger)
grüßchen Frank
@Ruebe-ruebe 700€ ist das nicht ein wenig zu viel dachte ohne dbkiller als Halter sind 135 nur als Vergleich woher kommen die 700 machst mir jetzt Angst!
Zitat:
Original geschrieben von neuoesi
@Ruebe-ruebe 700€ ist das nicht ein wenig zu viel dachte ohne dbkiller als Halter sind 135 nur als Vergleich woher kommen die 700 machst mir jetzt Angst!
Das kann sogar noch teurer werden; da gibts noch diverse Gutachten, Prozeßkosten, Strafen wie z.B. Urkundenfälschung (bei Harleyfahrern beliebt), .... Je nachdem was man macht. Das kann auch mal 2 bis 3000 € ausmachen.
Zitat:
Original geschrieben von neuoesi
@Ruebe-ruebe 700€ ist das nicht ein wenig zu viel dachte ohne dbkiller als Halter sind 135 nur als Vergleich woher kommen die 700 machst mir jetzt Angst!
Nicht unbedingt, (vergiß mal die reine Strafe)
bei Uns hats ein paar Beschlagnahmen gegeben,
da standen einige der Möpies fast 6 Monate in der Halle des "Gutachters", klar der Halter bezahlte am Ende das ganze "Gezeter" inklu Transport dahin 😁 Gutachter und und
Wir hatten da ein paar die wären über (nur) 700.-€ regelrecht froh gewesen am Ende.
O.K. uneinsichtig vor Ort darum Sicherstellung zur Beweissicherung ect. = Fußgänger
und ja es war auf ner Treffenanfahrt eine "spezielle" Kontrolle,
(ich hatte selbst 2-fach Glück, US-Model (dunkelgrauimport und Alteisen = Phonzahlberechnung +"25" ergab legal erlaubte 102 bei realen 99/100 + echt symphatische Gegenüber)
mit Gutachter, zerlegen und gezeter 4-Stellige "Unkosten"
Mich würde mal interessieren, wann das war und auf welcher rechtlichen Grundlage man 700 Euro abstecken sollte, weil ein Auspuff zu laut ist, den man in gutem Glauben angeschraubt hat, dass er legal ist.
Ich darf daran erinnern, dass es hier um einen Zubehör-Auspuff geht, der ohne Manipulation und meinetwegen aufgrund von Materialermüdung nach einigen Monaten lauter sein sollte als erlaubt.
Bis 2007 führten Manipulationen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 18 StVZO alt). Kostenpunkt 50 Euro plus 3 Punkte plus Gebühr (23 Euro).
Bei der Einführung der FZV durch EU-Recht fiel § 18 weg, keiner hats gemerkt, Erlöschen der BE gabs nicht mehr. Manipulationen an Schalldämpferanlagen konnten mit maximal 25 Euro Verwarnungsgeld wegen "unvorschriftsmäßiger Ausrüstung" geahndet werden.
Es soll Exekutivorgane gegeben haben, einschließlich Bußgeldbehörden, die das nicht bemerkt haben. Im Zusammenspiel mit einem Betroffenen, der ebenfalls nicht ins Gesetz schaut oder einen Rechtskundigen beauftragt, kann es durchaus sein, dass noch Bußgelder nach einer längst verflossenen Vorschrift verhängt wurden.
6 Jahre lang war diesbezüglich rechtsfreier Raum, Bußgeldstellen versuchten mit hanebüchenen Konstruktionen den Mist zu rechtfertigen, den bayrische Sheriffs gebaut haben, als sie auf Anweisung ihres Innenministers (Beckstein) Motorräder zur Gefahrenabwehr beschlagnahmten, deren db-eater ausgebaut waren (wobei ein solcher Schwachsinn auch geahndet gehört, aber eben nicht nach dem Polizirecht )
Diese Vorgehensweise (und alleine damit lässt sich die Horrorstory von ruebe-ruebe erklären) wurde später von Verwaltungsgerichten als unverhältnismäßig und rechtswidrig eingestuft. Zudem wars ein bayerischer Alleingang. Aber ein vorsätzlich ausgebauter db-eater ist nicht Thema dieses threads.
Seit dem 1.6.2013 greift 19 Abs 2 Satz 3 StVZO in der neuen Fassung und wurde in den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog aufgenommen.
Geahndet wird das im Höchstfall mit bis zu 135 Euro und 4 Punkten für den Fahrzeughalter bzw. 90 Euro und 3 Punkte beim Führen eines solchen Fahrzeuges.
Bei vorsätzlichen Manipulationen und ggflls. Fälschen der Zulassungspapiere, die eine Urkunde darstellen, sieht das anders aus. Da bewegen wir uns im Strafrecht und nicht mehr im Bereich StVZO/FZV). Aber das ist ja überhaupt nicht das Thema dieses threads, deshalb will ich darauf nicht weiter rechtlich eingehen, das ist mir zu aufwändig.
Wenn der junge Mann einen Schalldämpfer an seine Suzuki schraubt, der ein E-Prüfzeichen hat und zu dem er ein Papier hat, das seine Konformität mit EU-Vorschriften belegt, passiert
... gar nichts.