Neuer Anhängerführerschein
Hallo,
Seit dem 19.01.2013 gibt es eine neue Regelung bzgl. des Anhängerführerscheines .
Zitat aus Spiegel online
"Künftig fällt die verwirrende zweite Hälfte der Vorschrift weg: B reicht aus, wenn der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm ist, das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen aber nicht übersteigt. Ist der Anhänger schwerer, gilt Klasse BE. Hinzu kommt die Klasse B96, die vor allem für Caravaner wichtig ist: Auch hier geht es um Anhänger über 750 Kilogramm, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns aber darf über 3,5 Tonnen liegen, jedoch 4,25 Tonnen nicht übersteigen."
Einmal ist die Rede vom Gesamtgewicht und bei dem neuen Führerschein B96 ist die Rede vom zulässigem Gesamtgewicht .
Mein Sohn ist 23 , also von der alten Regelung betroffen . Was darf er nun anhängen ??
Beispiel : Ich habe einen Opel Omega 3.0 V6 . Leergewicht 1.700 kg + Anhänger 500kg + Pkw 1.300 kg = 3.500 kg . Oder geht es doch allgemein um das zulässige Gesamtgewicht ?? Zulässiges Gesamtgewicht Opel Omega 2305 kg + 2.000kg zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers = 4.305 kg
http://www.spiegel.de/.../...scheinregeln-ab-januar-2013-a-865665.html
Kann da jemand Licht ins Dunkele bringen ??
mfg Martin
Beste Antwort im Thema
keine Ahnung was du willst?
Es ist doch (bis auf B) so, daß es eine klare Regel gibt.
C1, C, D1, D dürfen alle nur 750 kg Hänger.
B darf mehr - das ist doch nett.
Oder willst du B auch auf 750 kg beschränken und alles weitere wäre BE?
Und beschwer dich doch nicht über die Komplexität - das war vor dem B den es jetzt gibt viel schwieriger. B(alt) hat mit zulässigen Gesamtmassen UND Leermassen gespielt.
Beispiel:
Ein Anhänger von 1500 kg zul. Gesamtmasse an einem Fahrzeug mit 1400 kg Leermasse und 1900 kg Gesamtmasse war mit B alt nicht möglich.
Bzw. sogar Fahren ohne Fahrerlaubnis! Selbst unbeladen...
Jetzt darf man das. mit B...
64 Antworten
Sorry für den Reinruf, aber mal eine Frage:
Was darf ich mit meinem alten 3er Führerschein von 1993 ziehen, wenn das Auto 2,15 Tonnen wiegt?
Gilt jetzt das neue bis max 3,5 Tonnen oder noch das alte bis max 7,5 Tonnen?
Denn wäre es das neue, dürfte ich keine 1.4 Tonnen mehr anhängen, wie es im Fahrzeugschein erlaubt wäre, sondern nur noch max. 1,35 Tonnen (ok, auf die 50kg kommts jetzt nicht an). Geht aber ums Prinzip.
Danke
Zitat:
Original geschrieben von whyte
Sorry für den Reinruf, aber mal eine Frage:
Was darf ich mit meinem alten 3er Führerschein von 1993 ziehen, wenn das Auto 2,15 Tonnen wiegt?Gilt jetzt das neue bis max 3,5 Tonnen oder noch das alte bis max 7,5 Tonnen?
Denn wäre es das neue, dürfte ich keine 1.4 Tonnen mehr anhängen, wie es im Fahrzeugschein erlaubt wäre, sondern nur noch max. 1,35 Tonnen (ok, auf die 50kg kommts jetzt nicht an). Geht aber ums Prinzip.
Danke
Für Dich gilt die alte Regelung. Es ändert sich nichts. Auch nicht, wenn Du Dir ne neue Pappe ausstellen lässt.
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Für Dich gilt die alte Regelung. Es ändert sich nichts. Auch nicht, wenn Du Dir ne neue Pappe ausstellen lässt.Zitat:
Original geschrieben von whyte
Sorry für den Reinruf, aber mal eine Frage:
Was darf ich mit meinem alten 3er Führerschein von 1993 ziehen, wenn das Auto 2,15 Tonnen wiegt?Gilt jetzt das neue bis max 3,5 Tonnen oder noch das alte bis max 7,5 Tonnen?
Denn wäre es das neue, dürfte ich keine 1.4 Tonnen mehr anhängen, wie es im Fahrzeugschein erlaubt wäre, sondern nur noch max. 1,35 Tonnen (ok, auf die 50kg kommts jetzt nicht an). Geht aber ums Prinzip.
Danke
Wenn der Bestandsschutz hier wenigstens funktioniert, dann wäre das ja mal gut.
Weswegen ich das schreibe? Nun ja, es gibt ein Beispiel, wo der Bestandsschutz bei der Umschreibung sehr offensichtlich nicht zu 100% funktioniert. Hat jetzt zugegebenermaßen nichts mit der Anhängerproblematik zu tun.
Der alte "Rollerführerschein" (ich glaub das war der 4er, nagelt mich nicht drauf fest bitte?) erlaubte das Fahren von Zweirädern bis 50 Kubik und 50 km/h bbH.
Überführt wurde diese FE-Klasse in die neue Klasse "M". Dort ist "nur noch" 50 Kubik und 45 km/h bbH erlaubt.
Wo sind die 5 km/h Differenz hin? Hab ich die im Bürokratendschungel verloren?
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Wenn der Bestandsschutz hier wenigstens funktioniert, dann wäre das ja mal gut.Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Für Dich gilt die alte Regelung. Es ändert sich nichts. Auch nicht, wenn Du Dir ne neue Pappe ausstellen lässt.
Weswegen ich das schreibe? Nun ja, es gibt ein Beispiel, wo der Bestandsschutz bei der Umschreibung sehr offensichtlich nicht zu 100% funktioniert. Hat jetzt zugegebenermaßen nichts mit der Anhängerproblematik zu tun.
Der alte "Rollerführerschein" (ich glaub das war der 4er, nagelt mich nicht drauf fest bitte?) erlaubte das Fahren von Zweirädern bis 50 Kubik und 50 km/h bbH.
Überführt wurde diese FE-Klasse in die neue Klasse "M". Dort ist "nur noch" 50 Kubik und 45 km/h bbH erlaubt.
Wo sind die 5 km/h Differenz hin? Hab ich die im Bürokratendschungel verloren?
Es sich offensichtlich eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit solcher Fahrzeuge ergeben. Ab 2001 nur noch 45 km/h. Daher hat man wohl auch die Führerscheine entsprechend angepasst. Geht also alles mit rechten Dingen zu 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Es sich offensichtlich eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit solcher Fahrzeuge ergeben. Ab 2001 nur noch 45 km/h. Daher hat man wohl auch die Führerscheine entsprechend angepasst. Geht also alles mit rechten Dingen zu 🙂
Die Rechtmäßigkeit zweifle ich ja gar nicht an. Ich frage mich halt nur, ob die 5 km/h bei Umtausch einer alten Pappe in den Kartenführerschein verloren gehen bzw. wie das vermerkt wird, dass man "früher 50 km/h" durfte.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Die Rechtmäßigkeit zweifle ich ja gar nicht an. Ich frage mich halt nur, ob die 5 km/h bei Umtausch einer alten Pappe in den Kartenführerschein verloren gehen bzw. wie das vermerkt wird, dass man "früher 50 km/h" durfte.Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Es sich offensichtlich eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit solcher Fahrzeuge ergeben. Ab 2001 nur noch 45 km/h. Daher hat man wohl auch die Führerscheine entsprechend angepasst. Geht also alles mit rechten Dingen zu 🙂
Das ist eine gute Frage. Dazu müssten die älteren Foristen, die umgetauscht haben, mal nachsehen. Ich kann leider nicht, denn ich habe noch den originalen der mir seinerzeit ausgehändigt wurde. 🙂 Man hängt ja irgendwie an seiner "Pappe" 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Wo sind die 5 km/h Differenz hin? Hab ich die im Bürokratendschungel verloren?
Als Kleinkrafträder gelten auch: Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehrgekommen sind.
"verloren" ist da nix - da hat sich nur fahrzeugtechnisch was an der höchstgeshwindigkeit geändert!
Also die Schulung für B96 kostet ca 300€
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Die Rechtmäßigkeit zweifle ich ja gar nicht an. Ich frage mich halt nur, ob die 5 km/h bei Umtausch einer alten Pappe in den Kartenführerschein verloren gehen bzw. wie das vermerkt wird, dass man "früher 50 km/h" durfte.
Die Führerscheinklasse regelt nur welche Fahrzeuggattung man fahren darf. Wie schnell diese Fahrzeuge dann laufen dürfen ist anderstwo geregelt.
Die aktuell Kleinkrafträder genannten Fahrzeuge durften mal 40km/h laufen, dann wurde auf 50km/h erhöht und mit Umstellung auf die Karte wieder auf 45 abgesenkt. Man darf aber alle diese Mopeds mit dem entsprechenden Schein (je nach Jahrgang: Klasse 5,4,M oder aktuell AM) fahren. Die Schwalbe aus dem Osten darf bis zu einem bestimmten Baujahr sogar 60km/h laufen.
Kurz, man darf die Geschwindigkeit mit den Möhren fahren die in deren ABE als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit angegeben ist.
Danke für die Preisinformation. Das ist ja ganz schön happig, dürfte aber ohne B96 den 1000kg-Hänger nicht hinterm Wohnmobil mitführen, sondern nur hinter dem eigentlich auf dem Hänger zu platzierenden Kleinwagen 😉. Das hätte mit Außmaßen und Gewichten so schön gepasst.
Zigenhans, du brauchst keine Angst zu haben, die meisten Personen ohne BE denken ohnehin, dass sie keine Anhänger fahren dürfen.
Abgesehen davon ist Anhänger fahren wirklich nicht schwer, außer die Sache mit dem rückwärts rangieren. Aber da ist das schlimmste was passieren kann ein Sachschaden oder der Nervenzusammenbruch des Fahrers (StVO neu: Des ein Fahrzeug führenden).
Ich finde BE albern und sollte entweder abgeschafft (alle Hänger mit B) oder billiger sein.
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Zigenhans, du brauchst keine Angst zu haben, die meisten Personen ohne BE denken ohnehin, dass sie keine Anhänger fahren dürfen.
Abgesehen davon ist Anhänger fahren wirklich nicht schwer, außer die Sache mit dem rückwärts rangieren. Aber da ist das schlimmste was passieren kann ein Sachschaden oder der Nervenzusammenbruch des Fahrers (StVO neu: Des ein Fahrzeug führenden).
das Fahren ist das eine, das richtige umgehen damit das andere, jeder der eine PKW fahren kann, kann auch eine 40 t LKW fahren, das Vorwärtsfahren ist das einfachste und schafft jeder, auch um die Kurven ist kein Problem, aber alles andere !! und das ist das entscheidende !!
Zitat:
Ich finde BE albern und sollte entweder abgeschafft (alle Hänger mit B) oder billiger sein.
finde ich nicht albern, im gegenteil, die Schulung für die klasse BE müsste besser werden,
Zitat:
Original geschrieben von michemike
Also die Schulung für B96 kostet ca 300€
Für nicht mal 200 euro mehr bekommst du bei mir den BE schein und hast defintiv den besseren führerschein in der tasche.
Gruss
Maik
Ich ärgere mich einfach, dass ich für den alten Klasse 3 Schein ein paar Jahre zu jung bin, da ich lieber mehr Befugnisse als weniger habe. Die ganze Umstellung war Geldschneiderei.
Außerdem habe ich erst einmal von einem Unfall durch einen Anhänger, der sich selbstständig macht gehört und der war verursacht durch einen Teilnehmer mit BE mit einem Hänger, der auch ohne hätte gefahren werden dürfen. Die Ladungssicherung ist bei KFZ, vor allem mit Pritsche, nicht weniger gefährlich.
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Ich ärgere mich einfach, dass ich für den alten Klasse 3 Schein ein paar Jahre zu jung bin, da ich lieber mehr Befugnisse als weniger habe. Die ganze Umstellung war Geldschneiderei.Außerdem habe ich erst einmal von einem Unfall durch einen Anhänger, der sich selbstständig macht gehört und der war verursacht durch einen Teilnehmer mit BE mit einem Hänger, der auch ohne hätte gefahren werden dürfen. Die Ladungssicherung ist bei KFZ, vor allem mit Pritsche, nicht weniger gefährlich.
@Taxidiesel
sei froh dass du nicht in meiner Konstellation bist. Ich habe 1998 mit dem Führerschein angefangen und nur weil ich im Januar 1999 erst 18 geworden bin, habe ich den neuen ausgestellt bekommen, obwohl ich nach altem Recht gelernt habe. Jetzt habe ich das Problem, da ich Auto 1990 KG+ Anhänger 2000 KG gerne legal fahren würde. Hab erst heute ein Angebot bekommen den B96 für 275 Euro zu machen. Der BE kostet mich mindestens 400 Euro. Ich weiss noch nicht für welchen ich mich entscheide.
Das Thema Ladungssicherung das wird sehr häufig vergessen beginnt bei jeder Art von Dachlast.
Vor wenigen Tagen auf der Inntal AB 3 beschädigte Fahrzeuge durch verlorene Schi.
Wenn AnhängerFS, dann BE an Stelle des "eingeschränkten" B96.
Meine ganz persönliche Meinung