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Neuer Anhängerführerschein
Hallo,
Seit dem 19.01.2013 gibt es eine neue Regelung bzgl. des Anhängerführerscheines .
Zitat aus Spiegel online
"Künftig fällt die verwirrende zweite Hälfte der Vorschrift weg: B reicht aus, wenn der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm ist, das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen aber nicht übersteigt. Ist der Anhänger schwerer, gilt Klasse BE. Hinzu kommt die Klasse B96, die vor allem für Caravaner wichtig ist: Auch hier geht es um Anhänger über 750 Kilogramm, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns aber darf über 3,5 Tonnen liegen, jedoch 4,25 Tonnen nicht übersteigen."
Einmal ist die Rede vom Gesamtgewicht und bei dem neuen Führerschein B96 ist die Rede vom zulässigem Gesamtgewicht .
Mein Sohn ist 23 , also von der alten Regelung betroffen . Was darf er nun anhängen ??
Beispiel : Ich habe einen Opel Omega 3.0 V6 . Leergewicht 1.700 kg + Anhänger 500kg + Pkw 1.300 kg = 3.500 kg . Oder geht es doch allgemein um das zulässige Gesamtgewicht ?? Zulässiges Gesamtgewicht Opel Omega 2305 kg + 2.000kg zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers = 4.305 kg
http://www.spiegel.de/.../...scheinregeln-ab-januar-2013-a-865665.html
Kann da jemand Licht ins Dunkele bringen ??
mfg Martin
Beste Antwort im Thema
keine Ahnung was du willst?
Es ist doch (bis auf B) so, daß es eine klare Regel gibt.
C1, C, D1, D dürfen alle nur 750 kg Hänger.
B darf mehr - das ist doch nett.
Oder willst du B auch auf 750 kg beschränken und alles weitere wäre BE?
Und beschwer dich doch nicht über die Komplexität - das war vor dem B den es jetzt gibt viel schwieriger. B(alt) hat mit zulässigen Gesamtmassen UND Leermassen gespielt.
Beispiel:
Ein Anhänger von 1500 kg zul. Gesamtmasse an einem Fahrzeug mit 1400 kg Leermasse und 1900 kg Gesamtmasse war mit B alt nicht möglich.
Bzw. sogar Fahren ohne Fahrerlaubnis! Selbst unbeladen...
Jetzt darf man das. mit B...
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64 Antworten
keine Ahnung was du willst?
Es ist doch (bis auf B) so, daß es eine klare Regel gibt.
C1, C, D1, D dürfen alle nur 750 kg Hänger.
B darf mehr - das ist doch nett.
Oder willst du B auch auf 750 kg beschränken und alles weitere wäre BE?
Und beschwer dich doch nicht über die Komplexität - das war vor dem B den es jetzt gibt viel schwieriger. B(alt) hat mit zulässigen Gesamtmassen UND Leermassen gespielt.
Beispiel:
Ein Anhänger von 1500 kg zul. Gesamtmasse an einem Fahrzeug mit 1400 kg Leermasse und 1900 kg Gesamtmasse war mit B alt nicht möglich.
Bzw. sogar Fahren ohne Fahrerlaubnis! Selbst unbeladen...
Jetzt darf man das. mit B...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
keine Ahnung was du willst?
Es ist doch (bis auf B) so, daß es eine klare Regel gibt.
C1, C, D1, D dürfen alle nur 750 kg Hänger.
B darf mehr - das ist doch nett.
Oder willst du B auch auf 750 kg beschränken und alles weitere wäre BE?Und beschwer dich doch nicht über die Komplexität - das war vor dem B den es jetzt gibt viel schwieriger. B(alt) hat mit zulässigen Gesamtmassen UND Leermassen gespielt.
Beispiel:
Ein Anhänger von 1500 kg zul. Gesamtmasse an einem Fahrzeug mit 1400 kg Leermasse und 1900 kg Gesamtmasse war mit B alt nicht möglich.
Bzw. sogar Fahren ohne Fahrerlaubnis! Selbst unbeladen...Jetzt darf man das. mit B...
man kann es auch einfach machen,
B Schein = PKW ohne Anhänger
BE = PKW mit Anhänger, der Anhänger darf max 3,5 t wiegen,
bei den LKWs
CE, mit dem man jeden LKW (bis 40 t) fahren darf,
einfacher geht es nicht,
es gibt einfach zu viele Klassen, für fast jedes Fahrzeug was eigenes, mit mehr Sicherheit kann man diese fülle an Klassen und kosten nicht schön reden
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
man kann es auch einfach machen,
B Schein = PKW ohne Anhänger
BE = PKW mit Anhänger, der Anhänger darf max 3,5 t wiegen,
bei den LKWs
CE, mit dem man jeden LKW (bis 40 t) fahren darf,
einfacher geht es nicht,
es gibt einfach zu viele Klassen, für fast jedes Fahrzeug was eigenes, mit mehr Sicherheit kann man diese fülle an Klassen und kosten nicht schön reden
Also für den Baumarktanhänger brauch ich dann den BE

Kannst ja dann gleich noch weiter gehen.
Willst eine AHK an dein Fahrzeug geht aber nur wenn ein BE vorgewiesen wird.
Es geht doch.
C kannst du machen ohne C1 zu haben.
D kannst du machen ohne D1 zu haben.
Und du bekommst C1 dazu und du bekommst D1 dazu.
Und machst du die Es dazu hast du die kleinen Es auch incl. BE.
Also bekommst du mit der größten Anhängerklasse auch die kleinen.
Ich versteh dein Problem nicht. Es ist absolut klar und einfach.
Problematisch wird es wenn wie in Deutschland nen Führerschein unbegrenzt gültig sein kann. Bzw. die Fahrerlaubnis - der Führerschein kann inzwischen ablaufen - ohne jede Prüfung gibts aber die nächste Plastikkarte.
Und man jede kleinste Klasse die es jemals gab in den Besitzstand reinkriegen will.
Und B96 ist ein Sonderfall - wohl ein Geschenk an die Wohnwagenlobby.
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
B Schein = PKW ohne Anhänger
BE = PKW mit Anhänger, der Anhänger darf max 3,5 t wiegen,
B ist nicht nur PKW - aber egal.
Nimm mal einen kleinen Unimog. Den darfst Du solo mit B fahren. Aber mit einem druckluftgebremstem Anhänger von 12 Tonnen darf der auch fahren. Welche Klasse?
@ zigenhans
Wenn es für dich zu kompliziert ist, kannst Du doch gerne die Ausbildung, deren Ausbildungsdauer und deren Kosten für einen 40 Tonner Fahrerlaubnis übernehmen.
Andere Personen machen halt nur die Ausbildung für Klasse B und bezahlen nur das Geld für die benötigte Ausbildung, wenn diejenigen gar nicht vorhaben ein Anhänger im Gespann von über 3,5 t zu ziehen, wozu sollen diejenigen eine teurere Ausbildung ablegen wenn die es gar nicht benötigen, das gleiche gilt bei LKW.
Wo genau liegt Dein Verständigungsproblem, wozu soll eine Ausbildung bezahlt werden für eine Fahrerlaubnisklasse welche gar nicht benötigt wird ?
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
@ zigenhans
Wenn es für dich zu kompliziert ist, kannst Du doch gerne die Ausbildung, deren Ausbildungsdauer
und deren Kosten für einen 40 Tonner Fahrerlaubnis übernehmen.
ich habe die Ausbildung zum Berufskraftfahrer und den Schein für die 40 t
Zitat:
Andere Personen machen halt nur die Ausbildung für Klasse B und bezahlen nur das Geld für die benötigte Ausbildung, wenn diejenigen gar nicht vorhaben ein Anhänger im Gespann von über 3,5 t
zu ziehen, wozu sollen diejenigen eine teurere Ausbildung ablegen wenn die es gar nicht benötigen, das gleiche gilt bei LKW.
es ist gut und schön wenn jemand kein Gespann mit mehr als 3,5 t fahren will, aber trotzdem müsste diese Person, die nur einen z.B. 750 kg Anhänger hinten dran haben, genauso geschult/Ausgebildet werden wie jemand der ein Gespann mit mehr als 3,5 t fahren will/muss, warum wird gesagt, eine Person darf ein Gespann mit max 3,5t fahren ohne Schulung/Prüfung, warum gibt es diese ganzen Klassen,
um abzuzocken ?, oder um die Sicherheit zu erhöhen ?
warum ist es heute nicht mehr möglich mit dem PKW Schein einen 7,5 t zu fahren wie früher ??
wegen abzocke? oder wegen der Sicherheit ?,
was ich sagen will, wer ein Gespann mit max 3,5 t ziehen will, muss genauso gut damit umgehen können wie jemand der mehr als 3,5 t bewegt, allein schon wegen der Ladungssicherung, dies ist für viele "ich Fahr nur hin und wieder mal mit dem Anhänger" teilweiße ein Fremdwort, sieht man immer mal wieder wie diese Personen ihr Brennholz oder im Sommer den Rasenmäher oder was auch immer transportieren, und wie sie diese Ladung dann gesichert haben, Spanngurte sind oft nicht vorhanden, sieht man immer mal wieder bei den Baumärkten, vor allem jetzt im Frühjahr,(wenns Frühjahr mal kommt) wie manche dort ihren Anhänger beladen und diese Ladung dann sichern, oder eben auch nicht sichern, weil sie teils nicht wissen wie, womit, und vor allem warum sollen sie überhaupt sichern, dies ist sehr erschreckend, und warum soll da das Gespann Gewicht entscheiden wer eine extra Ausbildung machen muss,?? wer mit Anhänger unterwegs ist, egal wie schwer oder groß muss sich damit Auskennen, vor allem mit der Ladungssicherung,
Zitat:
Wo genau liegt Dein Verständigungsproblem, wozu soll eine Ausbildung bezahlt werden für eine Fahrerlaubnisklasse welche gar nicht benötigt wird ?
wenn jemand nicht mit dem Anhänger oder LKW fahren will/muss, braucht natürlich keine Ausbildung, das habe ich auch nie behauptet/gefordert,
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
man kann es auch einfach machen,
B Schein = PKW ohne Anhänger
BE = PKW mit Anhänger, der Anhänger darf max 3,5 t wiegen,
bei den LKWs
CE, mit dem man jeden LKW (bis 40 t) fahren darf,
einfacher geht es nicht,
es gibt einfach zu viele Klassen, für fast jedes Fahrzeug was eigenes, mit mehr Sicherheit kann man diese fülle an Klassen und kosten nicht schön reden
Also für den Baumarktanhänger brauch ich dann den BE
genau, so wäre es richtig,
Zitat:
Kannst ja dann gleich noch weiter gehen.
Willst eine AHK an dein Fahrzeug geht aber nur wenn ein BE vorgewiesen wird.
das wäre etwas übertrieben, wer eine AHK hat, muss diese ja nicht unbedingt nutzen, erst wenn sie genutzt wird, ist der Schein nötig
Die Problematik Umgang mit Anhängern Ladungssicherung (wird aber oft schon beim PKW oft sträflich vernachläßigt) und alle mit dem Anhängerbetrieb auftretenden Änderungen gegenüber dem nur PKW ist nicht neu.
Der Kraftfahrer der mit Vernuft sein Gefährt durch den Verkehr zirkelt wird sich auch im Vorfeld mit derProblematik "Gespannfahren" auseinander setzen.
Manche habens mit dem PKW noch nicht mal auf die Reihe gebracht
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
keine Ahnung was du willst?
Es ist doch (bis auf B) so, daß es eine klare Regel gibt.
C1, C, D1, D dürfen alle nur 750 kg Hänger.
B darf mehr - das ist doch nett.
Oder willst du B auch auf 750 kg beschränken und alles weitere wäre BE?
für B überhaupt keinen Anhängerbetrieb erlauben, ohne Ausbildung/Schulung darf man keine Anhänger fahren
Zitat:
Und beschwer dich doch nicht über die Komplexität - das war vor dem B den es jetzt gibt viel schwieriger. B(alt) hat mit zulässigen Gesamtmassen UND Leermassen gespielt.
Beispiel:
Ein Anhänger von 1500 kg zul. Gesamtmasse an einem Fahrzeug mit 1400 kg Leermasse und 1900 kg Gesamtmasse war mit B alt nicht möglich.
Bzw. sogar Fahren ohne Fahrerlaubnis! Selbst unbeladen...Jetzt darf man das. mit B...
und das ist erschreckend, was man mit der Klasse B, ohne Kenntnis alles bewegen darf, mit Anhänger fahren dürfen und fahren können sind in der Realität erhebliche Unterschiede zu sehen,
Ich frage mich ob dir klar ist, daß man mit BE (alt) einen abgelasteten Unimog mit 14 Tonnen hintendran fahren darf. (wobei das sowieso die einzige Klasse für diese Kombination ist sofern der Unimog mehr als 60 eingetragen ist, es gibt momentan keine erwerbbare Klasse dafür)
Und selbst mit B(alt) als noch die Leermasse > Gesamtmasse galt war es möglich ein
1500 kg Leermasse Fahrzeug mit Gesamtmasse 2000 kg einen Anhänger mit 1500 kg Gesamtmasse ranzuhängen.
Das Beispiel mit 1400 kg Leermasse war nur gedacht um aufzuzeigen was da als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet wurde - selbst wenns unbeladen war. Blöde Regelung mit theoretischem vollem Anhängergewicht bei komplett leerem Zugfahrzeug.
Die jetzige B(neu) ist wenigstens eine Zuggesamtmasseregelung.
Und du solltest dich entscheiden.
1. Entweder du trauerst der 7,5t. Regel im 3er hinterher oder
2. du bist dagegen, daß man Dinge fahren darf die man in der Ausbildung nicht kennenlernt.
Oder hab ich dich falsch verstanden?
Übrigens war das rein der Druck der EU, daß man das nicht mehr fahren darf wie früher mit dem 3er.
Keine Sicherheitsüberlegungen.
Außerdem, selbst wenn B "3,5t. geht immer" zu B "ohne Anhänger" wird wie C jetzt schon "ohne Anhänger" ist wäre der Baumarktanhänger immer noch erlaubt, da 750 kg immer drangehängt werden dürfen.
Bei C1, D1, C und D. Immer 750 kg erlaubt.
Oder willst du diesen Klassen die 750 kg Hänger auch noch abnehmen?
Und wie stellst du dir das vor gibts einen einzigen Anhängerführerschein?
Erwerbe ich dann mit (B)E auch (C)E - weil ich kann dann Anhänger fahren.
Muß ich nur noch C machen und hab automatisch CE.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und du solltest dich entscheiden.
1. Entweder du trauerst der 7,5t. Regel im 3er hinterher oder
2. du bist dagegen, daß man Dinge fahren darf die man in der Ausbildung nicht kennenlernt.
der 7,5 t Regelung trauere ich nicht hinterher, im gegenteil
der 2 Punkt, drift genau das was ich sagen will,
Zitat:
Oder hab ich dich falsch verstanden?
du hast mich verstanden,
Zitat:
Übrigens war das rein der Druck der EU, daß man das nicht mehr fahren darf wie früher mit dem 3er.
Keine Sicherheitsüberlegungen.
wenn es nicht wegen der Sicherheit ist, warum dann abgeschaft ......

, böse gedanken

, hat da jemand Geld gerochen


Zitat:
Außerdem, selbst wenn B "3,5t. geht immer" zu B "ohne Anhänger" wird wie C jetzt schon "ohne Anhänger" ist wäre der Baumarktanhänger immer noch erlaubt, da 750 kg immer drangehängt werden dürfen.
Bei C1, D1, C und D. Immer 750 kg erlaubt.
Oder willst du diesen Klassen die 750 kg Hänger auch noch abnehmen?
wenn dies in der Ausbildung nicht gelernt wird, dann schon, bei den LKW Scheinen wird das gelehrt, also sehe ich da kein Problem
Zitat:
Und wie stellst du dir das vor gibts einen einzigen Anhängerführerschein?
ja, aber für PKW z.B. den BE, mit dem man alle PKW Anhänger fahren darf, für LKW, dann den CE, wo man dann alle LKW mit Anhänger fahren darf,
Zitat:
Erwerbe ich dann mit (B)E auch (C)E - weil ich kann dann Anhänger fahren.
![]()
Muß ich nur noch C machen und hab automatisch CE.
zwischen BE und CE ist schon noch ein gewaltiger unterschied, wer einen PKW mit Anhänger fahren kann, muss noch lange nicht eine LKW fahren können,(ob mit oder ohne Anhänger ist mal egal) auch der Umgang mit dem LKW Anhänger ist anders als mit einem PKW Anhänger, (alleine die Druckluftbremse, Wartung usw.)
Dann machen wir mal aus CE flugs drei Klassen:
Sattelzüge
Gliederzüge
Volumentransporter (Die Doppelachser-Anhänger mit dem Kupplungspunkt direkt an der Hinterachse des Zug-LKWs.)
Und was ist nun mit einem Solo Klasse B-tauglichen Unimog, an den ein druckluftgebremster Anhänger passt - der mag vielleicht 3,5 oder auch 12 Tonnen zGM haben?
ah dann hab ich dich doch falsch/richtig verstanden.
Du warst auch schon gegen die Klasse 3 oder hättest damals etwas gegen die Klasse 3 gehabt.
Das lernt man da nie! Das sollte man doch rausnehmen?
-------------------
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
wenn dies in der Ausbildung nicht gelernt wird, dann schon, bei den LKW Scheinen wird das gelehrt, also sehe ich da kein Problem
Nein?
Du kannst sicher belegen, daß das Fahren eines 750 kg Hängers bei LKW Scheinen C1/C gelehrt wird...
ich leg mal vor
http://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html
wo stehts denn drin? C1/C/E zählt nicht das ist Anhänger über 750 kg.
Nun also, die 750 kg Hänger streichen wir auch noch für jede Klasse ohne E.

---------------
Wir haben die Zugmaschinen über 60 km/h hier schon angesprochen - dafür gibts keine wirkliche extra Klasse wie L oder T. Diese Züge werden dann zu BC1CE Zügen.
Das haben die aber auch nicht so wirklich gelernt in der Ausbildung.
Da wäre wohl noch nen Klasse nötig.
Vor allem lernt auch kein BE Inhaber etwas über Zugmaschinen - BE(alt) darf aber 14 Tonnen Anhänger an 3,5t. Unimog fahren...
-----------------
Die Klasse B befähigt auch zu Klasse L - raus damit, haben die nie gelernt!
Die Klasse CE befähigt auch zu Klasse T - raus damit, haben die nie gelernt!
@ichtyos:
Ich bin so frei und würde wenn jemand den BE haben will verlangen, daß es 2 Prüfungen/2 Führerscheine für BE gibt.
Einmal BE 1 Achse (incl. der tollen 2 Achsen auf 1 Meter = 1 Achse) und BE 2 Achse (Drehmschemel).
Das ist ein völlig anderes Abbiegen und vor allem Rückwärtsfahren.
Wer lernt denn sowas in der BE Ausbildung? Niemand! Keine Fahrschule wird sich nen BE Drehschemel leisten außer sie braucht den privat.
Dann noch die Segelflieger und Bootsanhänger - verdammt können die lang sein - mehr als 10 Meter!, Maximalhöhenanhänger verkleidet - verdammt sind die hoch (Windanfälligkeit).
Was es nicht alles gibt was man in der Ausbildung nicht lernt.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Dann machen wir mal aus CE flugs drei Klassen:
Sattelzüge
Gliederzüge
Volumentransporter (Die Doppelachser-Anhänger mit dem Kupplungspunkt direkt an der Hinterachse des Zug-LKWs.)
Und was ist nun mit einem Solo Klasse B-tauglichen Unimog, an den ein druckluftgebremster Anhänger passt - der mag vielleicht 3,5 oder auch 12 Tonnen zGM haben?
warum willst du aus dem CE drei klassen machen,
was hast du immer mit deinem Unimog ???
den könnte man unter die klasse T einführen, wenn er nicht schneller als 60 km/h ist, wenn er schneller ist, brauchst sowieso den LKW Schein