Neue Winterreifenpflicht
Ich hab vor kurzem mal irgendwo gelesen, dass die neue Winterreifenpflicht bereits dieses Jahr in Kraft tritt. Stimmt das?
Auch auf der ADAC-Seite oder bei meine-werkstatt.de, wo sonst solche News immer sofort veröffentlicht werden, finde ich dazu nichts.
Wenn es diese Winterreifenpflicht gibt, ab wann muss ich sie draufhaben? Ist das auf den Monat festgelegt oder auf die Wetterverhältnisse?
Manche sagen O bis O. Also Oktober bis Ostern. Aber ich werde nicht im Oktober bei 25 Grad Winterreifen aufziehn...
123 Antworten
Mir war das jetzt alles zu viel zum Lesen, aber ich hab in einer Zeitschrift einen Artikel gefunden, der meine ursprüngliche Frage beantwortet:
Die neue, gesetzliche Winterreifenverordnung
Seit dem 1. Mai 2006 besteht die Pflicht zur Anpassung aller Kraftfahrzeuge an die Wetterverhältnisse im Winter (§2 Abs, 3a StVO). Kfz mit Sommerreifen dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr fahren. Wer mit Sommerreifen auf schnee- oder eisbedeckten Straßen fährt, riskiert ein Busgeld von 40,- € sowie einen Punkt in Flensburg. Ausserdem können Unfälle mit nicht ordnungsgemäßer Bereifung zu versicherungsrechtlichen Problemen führen.
(Quelle: VW service&zubehör MARKT Okt/Nov 2006)
Zitat:
Original geschrieben von gr8nagus
Mir war das jetzt alles zu viel zum Lesen, aber ich hab in einer Zeitschrift einen Artikel gefunden, der meine ursprüngliche Frage beantwortet:
Die neue, gesetzliche Winterreifenverordnung
Seit dem 1. Mai 2006 besteht die Pflicht zur Anpassung aller Kraftfahrzeuge an die Wetterverhältnisse im Winter (§2 Abs, 3a StVO). Kfz mit Sommerreifen dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr fahren. Wer mit Sommerreifen auf schnee- oder eisbedeckten Straßen fährt, riskiert ein Busgeld von 40,- € sowie einen Punkt in Flensburg. Ausserdem können Unfälle mit nicht ordnungsgemäßer Bereifung zu versicherungsrechtlichen Problemen führen.
(Quelle: VW service&zubehör MARKT Okt/Nov 2006)
Laut ADAC (Heft 10, Seite 50):
... Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. In der Neufassung des Paragrafen 2 Absatz 3a der StVO, der am 1.Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist, heißt es: }Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.{
§2, Abs.: 3a StVO
Da steht NICHT, daß man Winterreifen montieren MUSS.
Ich kann sogar im Januar bei -7°C und Sonnenschein ohne Schnee auf der Straße von Berlin bis Hamburg auf Sommerreifen fahren ohne Probleme bei einer Kontrolle zu bekommen.
Anders sieht es aus wenn Schnee liegt und ich dann zur Behinderung werde.
Ebenso braucht man keinen Zweitwagen umrüsten, der im Winter mit großer Wahrscheinlichkeit eh nur geparkt am Straßenrand steht.
Anders
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Laut ADAC (Heft 10, Seite 50):
... Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. In der Neufassung des Paragrafen 2 Absatz 3a der StVO, der am 1.Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist, heißt es: }Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.{
§2, Abs.: 3a StVO
Da steht NICHT, daß man Winterreifen montieren MUSS.
Ich kann sogar im Januar bei -7°C und Sonnenschein ohne Schnee auf der Straße von Berlin bis Hamburg auf Sommerreifen fahren ohne Probleme bei einer Kontrolle zu bekommen.Anders sieht es aus wenn Schnee liegt und ich dann zur Behinderung werde.
Ebenso braucht man keinen Zweitwagen umrüsten, der im Winter mit großer Wahrscheinlichkeit eh nur geparkt am Straßenrand steht.
Anders
Du schreibst genau das gleiche patti106 .
Das Gleiche wie wer oder was?
Ich hatte nur aus dem ADAC abgetippt und die original StVO verlinkt.
Das Gleiche wie gr8nagus hab ich ganz bestimmt nicht geschrieben. Er deutet §2, 3a so, daß man im Winter Winterreifen haben MUSS.
Eine furztrockene Fahrbahn bei -7°C zwingt aber nicht zum Winterreifen gebrauch. Da kann ich auch ohne ein Hindernis zu sein fahren.
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Zitat:
Original geschrieben von gr8nagus
Mir war das jetzt alles zu viel zum Lesen, aber ich hab in einer Zeitschrift einen Artikel gefunden, der meine ursprüngliche Frage beantwortet:
Die neue, gesetzliche Winterreifenverordnung
Seit dem 1. Mai 2006 besteht die Pflicht zur Anpassung aller Kraftfahrzeuge an die Wetterverhältnisse im Winter (§2 Abs, 3a StVO). Kfz mit Sommerreifen dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr fahren. Wer mit Sommerreifen auf schnee- oder eisbedeckten Straßen fährt, riskiert ein Busgeld von 40,- € sowie einen Punkt in Flensburg. Ausserdem können Unfälle mit nicht ordnungsgemäßer Bereifung zu versicherungsrechtlichen Problemen führen.
(Quelle: VW service&zubehör MARKT Okt/Nov 2006)
Lies doch genau. Bei Winterlichen Straßenverhälniss.
wer mit Sommerreifen auf Schnee oder Eisbedckete Straßen fährt.
Da steht drinnen das es dann ein muß ist andere Reifen wie Sommerreifen aufziehen sonst nicht.
Sieh dir mal die Quelle von gr8nagus an und vergleiche mit meiner.
§2(3a) StVO Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Da steht NICHTS von Winterreifenpflicht!
Aus ADAC-Heft 10, Seite 56:
Votum gegen Sommerreifen
ADAC-Fachgespräch. Verbraucher erwarten von neuen Gesetzen klare Aussagen, doch die Neufassung des Paragrafen 2 der StVO (siehe Seite 50) wirft fragen auf: Was sind winterliche }Wetterverhältnisse{?
Und welche Anforderung muss eine }geeignete Bereifung{ erfüllen?
In puncto Wetter waren sich Juristen, Polizisten sowie Vertreter von Ministerien und Assekuranz, die am Fachgespräch teilnahmen, rasch einig:
Der Gesetzestext bezieht sich auf schneebedeckte Fahrbahnen oder Matsch. ...
Hmm was ist dann eine geeigente Bereifnung auf Schnee. Woll doch keine Sommerreifen sondern eher Winterreifen/Ganzjahresreifen usw.
Der Text geht weiter. Ich habe ihn aber bewußt noch nicht weiter zitiert. Die }geeignete Bereifung bezieht sich ja nun nur auf schneebedeckte Fahrbahnen und Matsch.
Wir sind uns einig, daß eine furztrockene Fahrbahn bei -7°C da nicht rein fällt da weder Schnee noch Matsch vorhanden sind?
weiter aus ADAC-Heft 10, Seite 56:
...Ebenfalls Konsens herrschte bei der Antwort, was ein geeigneter Reifen auf keinen Fall ist: ein Sommerreifen, denn der verursacht gegenüber Winterreifen bei Schnee und Eis fünf- bis sechsmal so lange Bremswege.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wir sind uns einig, daß eine furztrockene Fahrbahn bei -7°C da nicht rein fällt da weder Schnee noch Matsch vorhanden sind?
weiter aus ADAC-Heft 10, Seite 56:
jo wie oben gesagt ist da nicht schnee und eisbedeckt.
"...Ebenfalls Konsens herrschte bei der Antwort, was ein geeigneter Reifen auf keinen Fall ist: ein Sommerreifen, denn der verursacht gegenüber Winterreifen bei Schnee und Eis fünf- bis sechsmal so lange Bremswege."
Wo nehmen die Leute eigentlich immer diese Phantasiewerte her? Unter welchen hier üblichen Winterbedingungen verlängert sich der Bremsweg um bis zu dem Sechfachen? Solche gewagten Aussagen bringen ja noch nicht einmal die Initiativen, die sich für den Winterreifen einsetzen!
Und nicht vergessen, im Sommer dann wieder die Sommerschlappen drauf. Denn Winterreifen stellen im Sommer keine den Witterungsbedingungen entsprechende optimale Reifenwahl dar. Erhöhter Bremsweg und ein Spritmehrverbrauch sind hier nur mal so genannt.
Keine Ahung wie man auf die Werte kommt. Aber das auf eine dichten Schneedecke WR eine kürze haben als SR haben ist wohl unumstritten.
Klare Zustimmung, aber ich finde es halt immer wieder verwunderlich, mit welcher Selbstverständlichkeit große Organisationen mit Zahlen um sich werfen. Klar, die werden das auch aus "irgendeiner" Quelle haben und sich daruf berufen, aber wenn eine Sache wirklich positiv ist, dann kann man sie auch neutral vermitteln und muss nich "BILD"-mäßig übertreiben.
Egal, der nächste Winter rückt immer näher und dann wollen wir doch alle mal schauen, was aus dieser neuen Regelung herauszuholen ist und mit was sich unsere Gerichte dann die nächsten Monate rumplagen müssen. Und spätestens wenn im nächsten Sommer jemand mit seinen Winterreifen jemanden in die Seite fährt wird es eine Versicherung geben, die wegen der Winterreifen den Fahrer in Regress nimmt 😁
Zitat:
Original geschrieben von Bonjour
Bei der ganzen Rumschreierei nach höheren Strafen und was weiß ich für ein undurchführbaren Quatsch, sollte dann aber nicht vergessen werden, die "Sparwunder" zu bestrafen, die im Sommer mit alten WR unterwegs sind, "weil ja das Profil für den Sommer noch reicht und ich im Herbst die neuen Billig-WR aus Taipongchowski aufziehe".
Die Fahreigenschaften und Sicherheitsreserven von (abgew...) Winterreifen im Sommer sind schlechter als die guter Sommerreifen im Winter, jedenfalls hier in unserer Gegend!!
Ich wollte das in diesem Zusammenhang nochmal nach hervor ziehen.
B.
Wo liegt Taipongchowski? Ironie
Was wäre wenn WR wirklich Pflicht wären?
Wir bräuchten erst mal einen Stichtag zum Wechseln. (Will mir gar nicht ausmalen was an diesem Tag in den Werkstätten los wäre)
Und zwar von SR auf WR und umgekehrt.
So kann man sich schon logsch erklären das WR gar nicht zur Pflicht werden können.
Aber wir sind in der Mehrheit ja Verantwortungsbewußte Autofahrer und wissen zum Glück womit wir wann am besten auf der Straße bleiben.