neue scheinis + lwr??

VW Golf 1 (17, 155)

moin

habe mir rein zufällig gestern einen golf 2 gekauft

wollte ihn dann gleich neue scheinis verpassen...

jetzt nun meine frage...die scheinis die mir gefallen gibt es nicht mit lwr...

was kann man da machen??lwr ausbauen??

auto mit lwr aber ohne funktion.... da wird der tüv bestimmt nicht mitspielen oder?

was sagt ihr dazu!?

mfg

Beste Antwort im Thema

Darauf habe ich nur gewartet 🙂

Die Leuchtweitenregelung (LWR) ist für erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge seit dem 01.01.1990 vorgeschrieben. Dies ist in den Übergangsbestimmungen des § 72 in Verbindung mit § 50 Abs. 8 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachzulesen.

Dies sind soganannte "Übergangsbestimmungen"

In §50 steht auch, daß Scheinwerfer, die die Fahrbahn ausleuchten, weißes Licht haben müssen. Es gibt aber Autos älteren Baujahres - insbesondere französische Fahrzeuge, für die dieses nicht gilt. Was jetzt ?

Zitat:

wenn nun der TE fragt, wie er den prüfer vom gegenteil überzeugen kann, dann kannst du ihn doch nicht allen ernstes mit nem ausdruck von wikipedia dort hinschicken

Mit deinem Gesülze noch weniger.

Und jetzt nimm deinen Knochen geh wieder zurück in deine Hütte 🙂

Als hilfreich kann man dich hier ja nicht gerade einstufen.

Zitat:

Die Leuchtweitenregelung (LWR) ist für erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge seit dem 01.01.1990 vorgeschrieben. Dies ist in den Übergangsbestimmungen des § 72 in Verbindung mit § 50 Abs. 8 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachzulesen.

§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen, müssen so beschaffen sein, dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

In dem hier angesprochenen Anhang der StVZO wird auf die Richtlinie 76/756/EWG verwiesen. Diese wurde inzwischen durch die ECE-Regelung 48 ersetzt.

Die Verstellung der Scheinwerfer in Abhängigkeit von der Beladung muss vom Fahrersitz aus erfolgen, wie Sie dem nachstehenden Auszug aus der ECE-R 48, Abschnitt 6.2.6.2.2 entnehmen können:

6.2.6.2 Scheinwerfer-Verstelleinrichtung (Leuchtweitenregelung)

6.2.6.2.1 Ist eine Leuchtweitenregelung erforderlich, um die Anforderungen in 6.2.6.1.1 und 6.2.6.1.2 zu erfüllen, so muss die Einrichtung selbsttätig arbeiten.

6.2.6.2.2 Handbetätigte stufenlose oder nichtstufenlose Regler sind jedoch zulässig, wenn sie eine Raststellung haben, bei der die Leuchten mittels der üblichen Einstellschrauben oder ähnlicher Mittel in die Ausgangsneigung nach 6.2.6.1.1 gebracht werden können. Diese handbetätigten Regler müssen vom Führersitz aus betätigt werden können.

Stufenlose Regler müssen mit Markierungen für die Beladungszustände versehen sein, bei denen die Scheinwerfer für Abblendlicht eingestellt werden müssen.

Die Zahl der Stufen bei nicht stufenlosen Reglern muss so groß sein, dass die Einhaltung der in 6.2.6.1.2 vorgeschriebenen Werte in den jeweiligen Bereichen bei allen Beladungszuständen nach Anhang 5 gewährleistet ist. Auch bei diesen Reglern müssen für die Beladungszustände nach Anhang 5, bei denen die Scheinwerfer für Abblendlicht nachgestellt werden müssen, in der Nähe der Betätigungseinrichtung des Reglers deutliche Markierungen vorhanden sein (siehe Anhang 8).

6.2.6.2.3 Bei einem Ausfall der in 6.2.6.2.1 und 6.2.6.2.2 beschriebenen Regler darf sich die Lage des Abblendlichtbündels nicht so verändern, dass die Neigung geringer als zum Zeitpunkt des Ausfalls des Reglers ist.

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Anstatt andere hier zu beschimpfen solltest du mehr Energie ins eigentliche Geschehen investieren.

Diese PM wäre auch anderen hier hilfreich gewesen.

Und den Hilfesuchenden werde ich nicht fragen. Das interessiert mich nicht. Damit würde ich höchstens einen Troll füttern.

Und der GOLFZWO spuckt keine großen Töne. Das hat er gar nicht nötig. Darum läßt er es gleich sein. Dafür hat man ja dich herberufen.

Die Intelligenz verfolgt dich. Doch du bist schneller.

Sage nicht alles was du weißt aber wisse stets alles was du sagst.

Diese Diskussion ist für mich nichts mehr wert. Suche dir Jemand anders zum stänkern.

Gute Nacht.

was bist du denn für einer???

ich habe dem TE das ganze vorhin erklärt..

lies dir den thread hier doch mal durch und sag mir, wo etwas hilfreiches stand, bevor ich diese frage gestellt habe?

edit: na sicher tut er das...das ist ja auch ok, aber manchmal nicht hilfreich, so wie eben der hinweis auf wikipedia..das hilft doch dem TE nicht bei seinem problem, das wollte ich zum ausdruck bringen..

wenn du das nicht checkst, ist mir das herzlich egal.

pdf anbei..

will mir ja nix nachsagen lassen..

dort sieht man, dass er erst mich gefragt hatte, bevor er diesen thread hier hochgeholt hatte..
ich war leider erst später wieder online, sodass ich ihm seine frage nicht zeitnah genug beantworten konnte..

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