Neue Papiere für alten SYM - TÜV soll vermieden werden

SYM Jet 50

Hallo liebe Rollergemeinde,

das ist mein erster Beitrag im Motorroller-Bereich. Eigentlich treibe ich bei den Autos mein Unwesen.

Neben meinem Auto fahre ich liebend gerne mit meinem Motorroller. Aktuell habe ich einen SYM Red Devil aus dem Jahre 2002 mit 19tkm. Kürzlich hatte ich ungeplant die Möglichkeit für sehr kleines Geld einen nicht mehr laufenden Red Devil aus dem Jahre 1998 zu kaufen. Dies tat ich auch mit dem Ziel ihn als Spenderfahrzeug für meinen sehr gut erhaltenen Red Devil zu nutzen.
Der 1998er hat lediglich 3000 km und einige optische Mängel. Der Vorbesitzer ist damit zusammengerechnet kein Jahr gefahren und hat ihn dann nach seinem Umzug 2006 nur noch in der Garage stehen gehabt (laut eigener Aussage). Der Roller muss also jetzt fast 12 Jahre gestanden sein.
Als ich ihn dann zu Hause abgeladen hab, konnte ich es mir doch nicht verkneifen mir die Technik mal genauer anzusehen. Es war auf den ersten Blick alles nahezu neuwertig (kein Wunder bei 3000km). Dann dachte ich mir "den kriegst du bestimmt wieder zum Laufen"... also habe ich kurzerhand den Zündfunken geprüft, und bin immer weiter vorgedrungen. Es stellte sich schnell heraus, dass die CDi kaputt ist. Diese habe ich ausgetauscht und schwupps, mit einem Spritzer Bremsenreiniger im Luftfilter und neuem Benzin im Tank sowie einem gesäuberten Vergaser sprang die Kiste tatsächlich an. Er läuft jetzt wirklich zuverlässig und ruhig, ist sehr angenehm zu fahren. Die Überlegung ist jetzt, das Fahrzeug doch zu behalten und dann wieder völlig herzurichten. Leider konnte mir der Vorbesitzer aber keine Papiere mehr mitgeben, da diese beim Umzug wohl verloren gegangen sind. Das haben wir im Kaufvertrag aber in weiser Voraussicht festgehalten. Da ich den Roller ursprünglich nur als Teileträger gekauft habe, waren mir die Papiere irgendwo auch egal. Jedenfalls habe ich bereits herausgefunden, dass ich mit einer behördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Hersteller für gewöhnlich eine Zweitschrift für recht kleines Geld bekomme.
Also bin ich zum SYM-Händler hier in der Nähe und wollte neue Papiere anfordern. Dieser wimmelte mich mit dieser Aussage vom Importeur ab: "Wir sind erst seit 2006 Importeur für SYM-Fahrzeuge und können daher keine Zweitschrift für Fahrzeuge aus früheren Jahren ausstellen. Der Kunde soll das Fahrzeug beim TÜV vorführen."
Auf dem Typenschild des Rollers steht neben Fahrgestellnummer und Baujahr auch die ABE No. sollte es damit nicht möglich sein über den Hersteller die Papiere zu bekommen? Bei Fahrzeugen deren Hersteller es nicht mehr gibt, lasse ich es mir ja gefallen zum TÜV zu fahren. Aber SYM ist ja noch in voller Pracht auf dem Markt....
Was mich vor dem TÜV zurückschrecken lässt: Den Red Devil habe ich für wirklich kleines Geld (knapp über dem zweistelligen Bereich) erstanden. Ein Besuch beim TÜV zum Ausstellen einer Zweitschrift würde den Kaufpreis deutlich übersteigen. Das sehe ich ehrlichgesagt dann doch nicht ein. Außerdem war keine originale CDi mehr zu bekommen und so habe ich ein Zulieferteil bestellt. Der Roller läuft jetzt zwar nicht zu schnell, aber wer weiß was der TÜV zu der nicht originalen CDi sagt...

Hat hier jemand Erfahrungen mit SYM gesammelt oder eine Idee wie ich doch noch an Papiere direkt vom Hersteller komme? Ich meine, auf dem Typenschild steht die ABE Nummer, darüber sollte das doch gehen oder? Irgendwo in deren System sollte doch etwas zu dieser Nummer hinterlegt sein.
Ich habe ebenfalls schon versucht Kontakt zu SYM-Global herzustellen - bisher noch keine Reaktion...

Vom Vorbesitzer habe ich außerdem den letzten Versicherungsschein des Rollers bekommen. Über diesen konnte ich mir auch schon ein neues Versicherungskennzeichen organisieren. Wenn ich so aber angehalten werde, bekomme ich ohne Papiere vermutlich aber trotzdem ärger.

Danke schon einmal für eure Ideen!

33 Antworten

Zitat:

@Papstpower schrieb am 10. Mai 2018 um 17:07:56 Uhr:


Ja, siehste... Jetzt wird ein schuh draus...

Zum selber fahren, aufgrund 50km/h durchaus als Schnäppchen zu betrachten. Gewinnorientiert verkaufen am besten alles für lau bekommen.

Die weitere Vorgehensweise sollte aber jetzt klar sein...

Einen Gewinn zu erzielen ist nicht das Ziel, aber drauflegen möchte ich nicht, das ist ja klar. Bevor ich drauflege, schlachte ich lieber (das war ja auch der Kaufgrund und ist von mir schon zu Beginn klargestellt worden). Würde jeder so machen oder?

Ja ich suche jetzt eine Kopie der ABE mit der Nummer H516 für einen SYM Red Devil. Wenn jemand so etwas hat, bitte gerne bei mir per PN melden.

Nun ja mein Kracher war von 2006 ,aber von dem gab es einige baugleiche Modelle mit anderem Namen.
Glücklicherweise hatten sie den in Ihrer Datenbank,sonst hätte ich auch mit den technischen Daten von dem Bock da hin gehen müssen.
Aber die Daten mussten sie auch erst besorgen.
Noch zum Verkehrsamt umschreiben ,um die 80€ insgesamt.
Warste denn beim Tüv oder Deckra ,GTü?
Deckra konnte das nicht,da keine Daten.

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 10. Mai 2018 um 17:23:12 Uhr:


Nun ja mein Kracher war von 2006 ,aber von dem gab es einige baugleiche Modelle mit anderem Namen.
Glücklicherweise hatten sie den in Ihrer Datenbank,sonst hätte ich auch mit den technischen Daten von dem Bock da hin gehen müssen.
Aber die Daten mussten sie auch erst besorgen.
Noch zum Verkehrsamt umschreiben ,um die 80€ insgesamt.
Warste denn beim Tüv oder Deckra ,GTü?
Deckra konnte das nicht,da keine Daten.

Ich war direkt beim TÜV. Ich werde aber auch mal bei der Dekra nach einem Preis fragen.
Was meinst du mit umschreiben? Da ich ja Kaufvertrag und Unbedenklichkeitsbescheinigung habe, kann das Ganze ja direkt auf mich ausgestellt werden.

Ich hab meinen von 25kmh auf 45 umschreiben lassen.

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So ich habe jetzt doch msl versucht über den TÜV zu gehen aber es scheitert schon an der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die örtliche Polizei hat soetwas laut eigener Aussage noch nie gemacht und hat mich zur Zulassungsstelle geschickt. Diese würde das zwar ausstellen, aber dafür muss der Vorbesitzer eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er die Papiere verloren hat. Da das persönlich geschehen muss, fällt diese Option aus.
Der Polizeibeamte meinte, wenn ich keine Möglichkeit finde soll ich nochmal kommen und dann kriegen wir das schon hin mit der Bescheinigung.
Ich befürchte jetzt aber, dass ich dann wenn ich bei der Zulassungsstelle mit den Prüfunterlagen vom TÜV auftauche, das Thema eidesstattliche Erklärung wieder aufpoppt. Das „Leben“ des Rollers ist auf diesem Wege wohl nicht mehr zu retten...

Ämter sind doch einfach nur zum kotzen. Oder sind's die unmotivierten Beamten?

Ich würde einfach wieder zur Polizei , sehr höflich und verzweifelt tun dass dir keiner helfen wöllte und die jetzt deine letzte Hoffnung wären... Blablabla.

Wenn du ne Frau bist helfen Tränen und ein tiefer Ausschnitt, als Mann solltest du es stattdessen lieber mit Charisma versuchen 😛

Kopf hoch, genau dieses problem hatten schon viele, aber mit etwas Geduld hat's am ende immer geklappt

Naja ich denke ich würde die Bescheinigung von der Polizei schon bekommen. Aber was wenn ich dann beim TÜV war? Das was der TÜV ausstellt muss ja nochmal bei der Zulassungsstelle beglaubigt werden oder? Und wenn sie da wieder die Eidesstattliche Versicherung wollen, steh ich da wie jetzt, nur dass ich beim TÜV schon bezahlt habe.

Wieso ,den Schrieb der Polizei haste doch .Der Tüv schreibt das Gutachten und damit gehste zur Zulassung,bezahlst dein Obulus und gut.

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 18. Mai 2018 um 13:45:29 Uhr:


Wieso ,den Schrieb der Polizei haste doch .Der Tüv schreibt das Gutachten und damit gehste zur Zulassung,bezahlst dein Obulus und gut.

Will die Zulassung dann nicht trotzdem die eidesstattliche erklärung haben bevor sie neue Papiere ausstellt?

Warum ,die Polizei hat dir doch schon bestätigt das der Bock nicht geklaut ist.Der Tüv bestätigt dir das er Verkehrskonform ist und alles ist gut.
Machst dir Kopien davon und reichst die mit ein.
Wenn du ganz sicher sein willst ,ruf an und frag nach.

Weil die Eidesstattliche Erklärung nicht dafür abelegt wird, dass nichts geklaut ist, sondern dass jemand bestätigt, dass er die originalen Papiere verloren hat.

Dann gebe doch selber die Erklärung ab das du die Papiere verloren hast,das der Roller nicht geklaut ist hast du ja schon.
Die Erklärung ist nichts anderes als wenn du den Ausweis oder Führerschein verlierst,sollten diese wieder auftauchen musst du das angeben damit eines vernichtet wird damit kein Blödsinn gemacht werden kann.

Wenn das erforderlich ist werden die dir das schon sagen.Wenn das nicht schon mit der Erstellung und Aushändigung der neuen Papiere gemacht wird.Das wirste bestimmt Unterschreiben müssen und das wars.
Wer ausser dir sollte das sonst machen können ?

Achso, DEN Wisch beim stva meinst du!
Ja musste ich auch schonmal ausfüllen als ich nen Fahrzeugbrief verbummelt und dann neu beantragt habe.

Die EV an dieser Stelle ist proforma, sonst müsstest du eh zur Polizei und Anzeige erstatten wenn er geklaut wäre.

Die EV hat sonst kein Belang, ist nur ein pflichtschrieb der dann keinen mehr interessiert.

p.s.:

Natürlich habe ich besagten Fahrzeugbrief exakt 2 Tage nach Erhalt des neuen Briefes wiedergefunden. Was auch sonst 😠

Genau das Problem mit der Polizei hatte ich bei meinem sv50 auch

Ich hatte es schriftlich vom Verkäufer und die selbe Aussage bekommen.
Nachdem dann eine bekannte von mir die einen Polizisten persönlich kennt es versucht hat bekam ich die Bescheinigung sofort.... diese habe ich an peugeot geschickt und nach kurzer Zeit waren die neuen papiere da

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