neue Führerscheinregelung
Hallo,
ich habe gehört,das ab 2013 eine neue Führerscheinregelung in Kraft tritt.
Ich habe 1974 bei der Bundeswehr den Führerschein gemacht ihn aber erst 31.10.1980
umschreiben lassen und zwar die Klassen B,C,E.Nun habe ich von 1996 bis 2000 in Frankreich
gelebt und musste den Führerschein in einen französischen Führerschein umschreiben lassen,
dadurch konnte der LKW Führerschein auch nicht umgeschrieben werden,ich hätte eine ärztl.Untersuchung
machen lassen müssen,darauf hab ich dann verzichtet weil ich den nicht brauchte.
Mir gehts darum,ich hab einen 50cm³ Roller also bis 45 km. ,mir wurde gesagt ich dürfe keinen großen Roller
fahren hab auch schon auf der Führerscheinstelle nachgefragt(ohne Erfolg).
Piaggio MP3 ist mir zu teuer und meinen neuen Roller möchte ich nicht tunen,ich fahre im Jahr ca.3000 km. und am Berg ist das einfach nervig,ich benutze das Ding nur in der Stadt+auf die Arbeit 9km.Ein 125er wär ideal.
Kann mir Jemand einen Tip geben oder sagen ob sich ab 2013 was ändert führerscheinmäßig.
Im Voraus vielen Dank.
MFG.
Beste Antwort im Thema
Es gibt entsprechende Tabellen welche Führerscheine in was umgewandelt werden können.
Laut dem .pdf was ich hier habe gab es in Frankreich 8 unterschiedliche Führerscheine in welchen die Klassen teilweise andere Namen hatten.
Wenn dein Führerschein zwischen 15.11.1994 und 28.2.1999 umgeschrieben wurde und dort die Klasse B vermerkt wurde -> müsstest du eigentlich mit diesem Führerschein A1, B1, B in Frankreich führen dürfen.
Aus welchem Jahr ist dein Führerschein und welche Klassen sind darin aufgeführt?
Wenn du inzwischen wieder den deutschen Führerschein hast müsste eigentlich die LKW-Klasse wieder eingetragen worden sein. War bei mir jedenfalls nach meinem Umzug aus der Schweiz zurück nach Deutschland so.
In der Schweiz hatte ich den C1E auch nicht (wegen der teuren ärztlichen Untersuchung). Da er in deutschland unbefristet ausgestellt wurde, erhält man ihn jedoch beim Umschreiben in den deutschen Führerschein wieder zurück - inklusive der Ergänzung bis maximal 12 t (Gespanne).
Was für einen Führerschein hast du denn gerade? Deutsch oder französisch?
_____
Wenn du jetzt einen Zweiradführerschein in Deutschland erwerben willst -> mach gleich den großen A. Der A1 kostet beim Ersterwerb in etwa gleich viel, daher wäre er für dich keine gute Wahl - aus finanzieller Sicht.
Grüße, Martin
24 Antworten
Zitat:
@X_FISH schrieb am 24. Mai 2016 um 21:10:38 Uhr:
Das sollte dir dein französischer Fahrlehrer eigentlich perfekt beantworten können?
Na ja,
er wollte ja eigentlich
den Status der rechtlichen Seite hören
und nicht was ein auf Gewinn und zahlende Kunden orientierter Ausbilder dazu sagt.
Betreffs der sogt Module für die Kl C + CE wollte mir
ein hier ansässiger [selbstständiger] Ausbilder auch etwas anders verpläuseln als wirklich Rechtslage ist.
Tschüss
Zitat:
Mein Führerschein ist in Frankreich umgeschrieben (A1)
Welche Regelung gilt um in Frankreich den A2 machen zu können, in Deutschland genügt eine Fahrpraxis mit Praktischer Prüfung, ist es in Frankreich genauso.
Zitat:
Il n’y a pas de passage automatique du A1 au A2.
Il faudra passer un examen complet pour passer de A1 à A2, un examen qui sera exactement le même, avec les mêmes épreuves, mais sur une moto différente.
Alors que dans certains pays de l’Union, le permis A2 sera accessible après deux ans de permis A1, soit avec passage d’un examen théorique et/ou pratique, soit après un minimum de formation obligatoire, la France a choisi la double peine:minimum de 15 heures de formation,
validée par un examen pratique à deux épreuves, hors circulation (plateau) + en circulation.
mindestens 15 Fahrstunden,
praktische Prüfung mit zwei Teilen: Parcours + Straße.
@Jupiter,
wo hast du dieses Zitat entnommen 😕?
Tschüss
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 28. Mai 2016 um 12:27:13 Uhr:
@Jupiter,wo hast du dieses Zitat entnommen 😕?
Der Link ist doch direkt über dem Zitat.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Jupiter_ schrieb am 28. Mai 2016 um 17:27:36 Uhr:
Der Link ist doch direkt über dem Zitat.
Der Link ist eine Kommerzielle Seite.
Tschüss
Dann kann dir eben keiner helfen.
Ebenfalls Tschüss.
Zitat:
@X_FISH schrieb am 29. Mai 2016 um 14:00:49 Uhr:
Dann kann dir eben keiner helfen.
Das würde ich 'so' nicht sagen,
das Prob ist generell die Sprachen-Barriere 😰!
Der Fragesteller @ricos-ran lebt doch seit längerem in France,
dann wird er doch ausreichend die dortige Landessprache sprechen/beherrschen 😎😕.
Und dank Google wird er auch erklärende Auskünfte finden
Tschüss
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 30. Mai 2016 um 13:47:20 Uhr:
Zitat:
@X_FISH schrieb am 29. Mai 2016 um 14:00:49 Uhr:
Dann kann dir eben keiner helfen.Das würde ich 'so' nicht sagen,
das Prob ist generell die Sprachen-Barriere 😰!Der Fragesteller @ricos-ran lebt doch seit längerem in France,
dann wird er doch ausreichend die dortige Landessprache sprechen/beherrschen 😎😕.Und dank Google wird er auch erklärende Auskünfte finden
Tschüss
Dann gibt es ja keine Sprach-Barriere.
Tschüss
Zitat:
Und dank Google wird er auch erklärende Auskünfte finden
Vermutlich sind auf Seite 1 von Google nur »gewerbliche Angebote«. 🙂
Grüße, Martin
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 30. Mai 2016 um 14:00:36 Uhr:
Dann gibt es ja keine Sprach-Barriere.
Wie ich eben vermute
dann für den Frager @ricos-ran nicht,
aber für Leute die ihm helfen würden/wollen 😰!
Tschüss