Neonroehren im Innenraum
Hallo allerseits,
eine rechtliche Frage:
Habe vor in meinen Audi 2 kleine rote Neonroehren untrer den Fahrer- und Beifahrersitz zu machen. Jetzt meine Frage: ist das erlaubt? Beim Fahren denk ich mal sowieso nicht, aber ich hab gehoert dass sogar bei offener Tuer das nicht immer legal is weil es andere blenden koenne ..
Falls nicht erlaubt, gibt es noch irgendwelche Alternativen? haet gern ein dezentes Rotlicht das so ein wenig den Boden bestrahlt...
Danke schonmal !
MfG
76 Antworten
Zitat:
Die dürfen auch scheiben voll Tönen -.-
Na? Auch die Frontscheibe?
Diese Laser-Blue und wie die ganzen Dinger so heißen, haben nicht mehr als 55 Watt. Das wäre legal.
Ich hab die Dinger nicht, aber vielleicht können ja einige andere Members was dazu sagen.
Erstens, was die Grünlinge angeht, aber vor allem auch, ob sich die Lichtausbeute nennenswert erhöht.
was ist denn mit "Laser-Blue" gemeint ? Steh gerade auf dem Schlauch. Ich könnt nämlich auch bissel mehr Licht gebrauchen. Jeder billige Fiesta überblendet mich 😁...
Ach, die meinen die Philips Vision Plus 50+ oder z.B die Philips Blue Vision die einen leichten blauen Tatsch haben wenn sie an sind. Den bullshit mit dem Innenraum hab ich ja noch nie gehört 😁 Du darfst z.B. deine Instrumentenbeleuchtung abändern wie du willst, das Lämpchen im Dachhimmel gegen z.B. ne Blaue austauschen, und und und. Es darf nur nicht blenden, was die Fussraumbeleuchtung wohl am Meisten betrifft....
achso, diese Philipsdinger, ja, sind ganz ok, hab die beim B5 meines Vaters eingebaut. Erst rechts, dann den Unterschied an einer Mauer getestet und ist wirklich sichtbar.
Aber ob es das bei mir bringt :P...
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@avaurus
Wenn die Philips richtig was bringen sollen, würde ich die Anschaffung direkt mit dem Reinigen der Scheinwerfergläser kombinieren...Hat die Lichtausbeute bei mir um einiges verbessert....
Gruß
John
Ja, diese Lampen waren gemeint.
Da gibt's aber so viele Hersteller und so viele Namen, daß ich mir das nicht alles merken will.
Was geht und was nicht geht:
100 W sind illegal, und ohne Relais raucht der Lichtschalter weg.
Osram 30% mehr sind legal, haben dieselbe Lichtfarbe, ich hab die gerade drin.
Genial ist folgendes von Osram:
Eine Lampe mit der uralten E 4-Fassung, ist aber eine H 4-Lampe.
Ich hab die im WoMo, und ich sag's Euch:
Nachdem ich die eingebaut hatte, hatte ich zum ersten Mal das Gefühl, daß mein WoMo Scheinwerfer und keine Petroleumfunzeln hat!
Zitat:
Original geschrieben von MarcaCoupe
Also meines Wissensstandes zu folge, verhält sich das so:
Du darfst die Dinger im und unterm Auto haben, allerdings dürfen die nur angehen wenn sich die Tür öffnet und die Zündung ausgeschaltet ist.
Nein, das ist nicht korrekt. Ein altes Gerücht, welches anscheinend immer noch in Umlauf ist.....
Außen am Fahrzeug dürfen KEINE Leuchtmittel angebracht werden, die nicht zugelassen sind -> z.B. Röhren.
Und die Laser-Dinger sind auch erlaubt, auch wenn die bei Regen sehr schlecht ausleuchten. Da hat sich Dein Kollege aber ganz schön verarschen lassen 😉
echt nicht?? gar nicht gewusst ... hab auch schon mit dem gedanken gespielt unter die voereden türen so rote kaltlichtkathoden zu machen, die halt nur angehen, wenn die innenbeleuchtung an geht (also wenn ich den schlüssel ausm zündschloss ziehe oder das auto per fb aufmache).
aber im nachhinein bin ich froh dass ich es nicht gemacht hab. fahr schliesslich einen audi, und keine japanische-2fast2furious-schleuder :-)
aber jedem dass seine .. wems gefällt :-P
Das Einzigste, was in der Richtung legal wäre, sind weiße!!! Lichter in der Tür bzw. unten in der Ablage. Die würden sich dann nämlich nicht außen am Auto befinden 😉 Das dann natürlich noch an den Türkontaktschalter anschließen.
Und farblich gibt es auch bestimmte Regeln:
Nach hinten darf es nur rot leuchten, nach vorne und als Umgebungslicht weiß, und Seitenbegrenzungleuchten gelb.
Blau ist grundsätzlich nur für Einsatzfahrzeuge erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von john1986
Du darfst z.B. deine Instrumentenbeleuchtung abändern wie du willst, das Lämpchen im Dachhimmel gegen z.B. ne Blaue austauschen, und und und. Es darf nur nicht blenden, was die Fussraumbeleuchtung wohl am Meisten betrifft....
Korrekt.
@john1986: jo, wollte ich eh noch machen, aber momentane Wetterbedingungen vermiesen mir den "Spaß" 🙂...
@pontibird: hast du die genaue Bezeichnung der Osram-Birnen?
Avaurus,
meinst Du die "30 % mehr"?
Gibt es in jedem Saftladen, auch von anderen Herstellern.
Oder meinst Du die H4 im E1-Sockel?
@ Draco:
Sollte eigentlich Wurst sein, ob die Innenbeleuchtung puffrot ist, wenn sie nicht blendet oder während der Fahrt ausgeschaltet ist, oder?
Zitat:
Original geschrieben von pontibird
@ Draco:
Sollte eigentlich Wurst sein, ob die Innenbeleuchtung puffrot ist, wenn sie nicht blendet oder während der Fahrt ausgeschaltet ist, oder?
Ja, die Farbe spielt keine Rolle. Ob eine rote Innenbeleuchtung allerdings noch praktikabel ist, wenn man auf 'nem dunkeln Autobahnparkplatz eine Karte lesen will, sei dahingestellt...
ponti: jo, die 30% mehr meinte ich. Na, wenn es die überall gibt, dann is gut. Dachte nur, dass das eine spezielle Lampe ist 🙂. Aber die Scheinwerfer bei mir sind echt armselig. Selbst wenn es dunkel ist, muss ich manchmal prüfen, ob ich überhaupt Licht angeschaltet habe 🙁...