Neffe nutzt meine Hebebühne für KFZ-Reparaturen - Muss ich mich absichern!?
Servus zusammen,
mein Neffe nutzt seit ca. 6 Monaten meine Hebebühne und führt in seinem Bekannten- und Freundeskreis doch so manche Reparaturen durch.
Er hat KFZ-Mechaniker gelernt und studiert jetzt KFZ-Technik.
Ja wie soll ich es jetzt sagen, im Grunde muss man ja froh sein wenn die jungen Leute noch selbst Hand anlegen.
Nur stelle ich mir halt die Frage was ist wenn ihm mal etwas passiert oder eine Reparatur nicht sachgemäß durchgeführt wird und es in Folge zu einen Unfall kommt?
Generell habe ich da keine große Bedenken, aber mir fällt schon teils halt auf dass ein wenig geschludert wird.
Z.B. wird nur die Feder ersetzt obwohl der Stoßdämper hin ist, ich habe dann gesagt Du das hat so keinen Sinn mache die Dämpfer vorne neu usw.
Aber ich kann da halt nicht ständig drüber schauen und denke mir auch, er muss seine eigene Erfahrungen machen.
Gut finde ich dass er nicht selten einen 2. Mann von seinem Abschlussjahrgang mit dabei hat und sie das zusammen machen.
Die beiden haben wirklich was drauf, daran zweifle ich keineswegs.
Wollte mit meiner Schwester schon mal darüber sprechen aber ja keine Ahnung ob das angebracht ist.
Wie vermittelt man das am besten?
Oder soll ich ihm selbst mal sagen dass er im Grunde für alles selbst verantwortlich ist und ich hierfür nicht meinen Kopf hinhalte.
Nur wenn er meine Gerätschaften nutzt kann es halt im Falle des Falles schon sein dass ich da schnell mit drin hänge.
Ist echt schwierig wie man es regeln soll ohne dass es andere in den falschen Hals bekommen.
Gruß
fordfuchs
27 Antworten
Bei "Neffe nutzt meine Hebebühne für Reparaturen" hätte uch überhaupt keine Probleme.
Bei "Neffe nutzt meine Hebebühne zusammen mit seinen Kumpels" schon.
Wenn man sich absichern will, dann wird es ohne eine kompetente Rechtsberatung bei einem Anwalt nicht gehen.
Sollte ein Mensch in der Werktstatt schwer verletzt werden, dann wird eventuell die Staatsanwaltschaft/Polizei involviert werden und dann kommen die Herren der Versicherung und möchten eventuell Schadenersatz.
Ich lasse in meine Werkstatt mit Hebebühne niemanden mehr außer meine Söhne - alleine! Ich möchte da keinen "Kumpel" mehr sehen. Die rechtliche Seite hat man da unter Umständen nicht mehr selber in der Hand.
Schadenersatzrecht kann sehr kompliziert werden, besonders bei Personenschaden.
Willst du dich absichern - dann Rechtsberatung!
Eventuell findet man eine nette Selbsthilfewerkstatt in der Nähe, dessen Betreiber einem Tipps geben kann.
Mietwerkstätten versuchen selbstverständlich, durch AGB vorab Klarheit zu schaffen.
Sucht man im Netz ein wenig, wird man schnell fündig, wie Dinge wie Verkehrssicherungspflicht, Haftung, Umbauten am Fahrzeug etc. gehandhabt werden.
Gewerblich ist bestimmt nicht 1-1 auf privat übertragbar, kann allerdings Anhaltspunkte liefern.
Und ja, ich würde glaube ich auch keine "Kumpels" an meine Hebebühne lassen, falls ich eine hätte. Außer, dass Vertrauensverhältnis wäre im Einzelfall extrem hoch.
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Zitat:
@black_saabath schrieb am 1. Mai 2024 um 10:34:14 Uhr:
...Und ja, ich würde glaube ich auch keine "Kumpels" an meine Hebebühne lassen, falls ich eine hätte. Außer, dass Vertrauensverhältnis wäre im Einzelfall extrem hoch.
Da kann das Vertrauensverhältnis noch so hoch sein. Sollte ein Unfall passieren, so dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Leistung treten muss, dann wird nicht der Kumpel an dich herantreten, sondern der Versicherer. Bei einem Todesfall sogar die Staatanwaltschaft. Ob man durch einen "Vertrag" seine Haftung ausschließen kann, das wird nur ein Rechtsanwalt beantworten können. Der wird dann auch einen entsprechenden Vertrag formulieren können.
Leider sind die Zeiten wo jeder für sich selber verantwortlich war vorbei - leider, leider.
Zitat:
@black_saabath schrieb am 1. Mai 2024 um 10:34:14 Uhr:
Mietwerkstätten versuchen selbstverständlich, durch AGB vorab Klarheit zu schaffen.Sucht man im Netz ein wenig, wird man schnell fündig, wie Dinge wie Verkehrssicherungspflicht, Haftung, Umbauten am Fahrzeug etc. gehandhabt werden.
Dazu eine Gewerbehaftpflicht,Ölabscheider,regelmäßige Pflichtüberprüfungen aller relevanten technischen Geräte usw,usw.
Wie jetzt, in meiner Kindheit reichte das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" oder "Benutzung auf eigene Gefahr"! Ich konnte noch nicht lesen, aber mein Vater hat mir eingebleut, was sie bedeuten. :-) mfg.
Ist "Eltern haften für ihre Kinder" überhaupt rechtsgültig? Bis einschließlich 5 haben die doch eh einen "Darfschein". Wir haben unsere damals extra mit in die Versicherung aufnehmen lassen, da die zwar nicht haftbar gemacht werden können, falls die jedoch z.B. einen Kratzer beim Nachbarn ins Auto gemacht hätten, das jedoch gezahlt wird.
Ich würde mich zunächst folgendermaßen absichern, sofern es ohne RA geschehen soll. Wenn die Kumpels mit zum schrauben kommen, würde ich mir von jedem erstmal ein Schreiben unterzeichnen lassen. Das muß nicht du machen, sondern kann dein Neffe mit seinen Kumpels erledigen.
Darin steht, daß bei Personen oder Materialschäden der Fahrzeuge oder der Halle selbst (incl. Hebebühne), die Kumpels dafür voll haftbar gemacht werden. Das du, der lediglich den Arbeitsplatz ohne Vergütung zur Verfügung stellt, keinerlei Schuld trifft.
Das Schreiben werden die blind unterzeichnen.
So ähnlich haben wirs bei einer "Nachbarschaftswerkstatt" (Basteln, Holz usw) auch gemacht. Kaution 100 Euro, alles muß geputzt werden, Übergabe vorher/nachher, wenn nicht i.O., verfällt die Kaution.
Ich lese hier - als Jurist - schon länger einigermaßen belustigt mit. Der letzte Vorschlag mit einem formularmäßigen Haftungsausschluss für die Kumpels zugunsten des TE ist mit Abstand der schlimmste:
Eine solche Erklärung bringt bei Körperschäden egal in welcher Gestaltung exakt gar nichts und ist auch im Übrigen insgesamt unwirksam, wenn sie nicht extrem sorgfältig formuliert wird. Noch viel schlimmer: Eine solche Erklärung würde aktiv bestätigen, dass der TE wusste und wollte, dass da Kumpels auf der Bühne rumarbeiten, vielleicht sogar mit dem TE als "Geschäftsherr" (Verleiher).
BLOß NICHT!
Wenn du schon Jurist bist, dann gebe doch dem TE mal einen vernünftigen Rat, wonach er vorgehen sollte, wie er sich verhalten sollte, anstatt nur destruktiv alles wegzubügeln.
Aber ich weiß, was jetzt kommt. Ein Rechtsanwältliche Beratung kann nur nach Bezahlung von 200 - 1000 € erfolgen. Ha, Ha, Ha !!
Dann laß ich mir lieber dieses Schreiben von den Kumpels unterzeichnen. Damit bin ich zwar vor Gericht nicht unbedingt 100%ig abgesichert, aber es veranlasst die Kumpels 99% vernünftiger zu arbeiten. Es wird dann aufmerksamer montiert und auf Schludrigkeiten verzichtet. Einer abgegebenen Unterschrift fühlen die sich verpflichtet.