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nebelschlußleuchten. led bremsleuchten.

Themenstarteram 4. März 2015 um 11:42

hallo, solange led leuchten nur als bremslicht verwendung finden ist das erträglich. sollte diese aber als nebelschlußleuchten dauerhaft eingeschaltet sein, ist dies für den nachfolgenden verkehr unerträglich. zu starkes blenden. zumal die wenigsten verkehrsteilnehmer nicht wissen, daß diese nur bei unter 50 mtr. sichtweise und somit nur bis max. 50 km/h eingeschaltet sein dürfen. es wundert immer wieder, warum die technik nicht soweit ist, daß bei ca. 60 km/h diese nicht automatisch abschalten.

Beste Antwort im Thema

Hi

nicht abschalten der NSL bei 50 sondern einen Geschwindigkeitsbegrenzer bei maximal 52km/h aktivieren. Dann ist schnell Schluß mit dem Spuk ;)

Gruß Tobias

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Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 6. März 2015 um 09:02:53 Uhr:

Habe mal eine entsprechende Anzeige (eines besorgten Bürgers) mit einer Gegenanzeige abgewehrt.

Das glaube ich so nicht. Da muss schon ein ziemlich blöder Sachbearbeiter die Sache gemanagt haben. Da du die Leuchte weder Innerorts noch auf der Landstraße bei nachfolgenden Verkehr eingeschaltet haben sollst, ist das Bußgeld berechtigt und kann nicht mit einer "Abstandsanzeige" abgewehrt werden. Der Verstoß lang entweder bei beiden vor, oder nur bei dir!

Zeig uns mal die Begründung für die Einstellung des Verfahrens! ;)

MfG

am 6. März 2015 um 16:53

Zitat:

@bbbbbbbbbbbb schrieb am 6. März 2015 um 04:13:52 Uhr:

Was hat denn die Spannung mit der Leistung zu tun? Da hat aber einer in der Schule nicht aufgepasst.

Leistung=Spannung * Stromstärke

P=U*I

Und wenn die Stromstärke wegen der Leitungsquerschnitte nun einmal begrenzt ist, ist bei gegebener Spannung auch die Leistung begrenzt...

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 5. März 2015 um 23:22:15 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 5. März 2015 um 23:03:34 Uhr:

Hallo,

also ich finde es gefährlich, wenn bei eingeschalteter NSL die Geschwindigkeit gedrosselt wird.

Ich persönlich schalte die NSL sehr früh ein und fahre auch schneller als 50 km/h damit. Nachts und bei Starkregen erfüllt sie damit sogar ihren Zweck, dass ich von hinten früher gesehen werde. Aber: Sobald sich von hinten jemand nähert, schalte ich sie grundsätzlich aus. Und zwar immer, egal ob 30 m oder 300 m Sicht. Eine Nebelschlussleuchte blendet grundsätzlich, deswegen sollte sie auch ausgeschaltet werden, wenn jemand hinter einem fährt. Also ähnlich wie beim Fernlicht.

Würden das alle so handhaben, wäre das Problem gelöst.

 

Grüße,

diezge

Interessant, Du machst Dir dann also Deine eigenen Vorschriften!

Genau das ist ja das Problem mit dieser Leuchte , jeder meint sie nach eigenem Ermessen einsetzen zu dürfen und jeder meint gute Gründe dafür zu haben. Dann aber gleiches Recht für alle ......und schon ist das Chaos perfekt.

So funktioniert das eben aber nicht, der Gesetzgeber hat die Regeln festgelegt und sich hoffentlich etwas dabei gedacht, wenn die ausreichend bekannt wären und sich alle daran halten wär schon viel gewonnen

Hallo,

damit hast Du sicher recht, aber wo kein Kläger da kein Richter und ich habe noch nie jemand mit meiner NSL geblendet. Weder bei 300 m noch bei 30 m Sicht. Während alle die sich an das Gesetz halten und bei 30 m Sicht die NSL einschalten auch wenn jemand hinter einem fährt, diesen definitiv blenden.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@Johnes schrieb am 6. März 2015 um 12:05:36 Uhr:

Zitat:

Da du die Leuchte weder Innerorts noch auf der Landstraße bei nachfolgenden Verkehr eingeschaltet haben sollst...

Hallo,

da macht die StVO keinen Unterschied. Natürlich darf man die NSL auch innerorts einschalten.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 6. März 2015 um 09:02:53 Uhr:

Wann blendet eine Nebelschlussleuchte???

Richtig, wenn der Sicherheitsabstand zu gering ist. Auch mangelnde Nachtsichtfähigkeit (wird beim einfachen Sehtest nicht geprüft) , sowie eine Demez können Ursache sein.

Bullshit, aber sowas von. Die Drecksdinger blenden einfach. Das Teil einzuschalten ist genau so toll wie mit einem EBay-Xenon-Umbau eines Halogenscheinwerfers durch die Gegend zu eiern und dem Rest der Menschheit "Was kann ich für deine Blendempfindlichkeit" vorzuwerfen.

 

am 6. März 2015 um 22:06

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 6. März 2015 um 17:53:47 Uhr:

Leistung=Spannung * Stromstärke

P=U*I

Und wenn die Stromstärke wegen der Leitungsquerschnitte nun einmal begrenzt ist, ist bei gegebener Spannung auch die Leistung begrenzt...

Trotzdem sind 6 V - Systeme nicht zwingend leistungsschwächer.

am 6. März 2015 um 22:24

Zitat:

@bbbbbbbbbbbb schrieb am 6. März 2015 um 23:06:54 Uhr:

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 6. März 2015 um 17:53:47 Uhr:

Leistung=Spannung * Stromstärke

P=U*I

Und wenn die Stromstärke wegen der Leitungsquerschnitte nun einmal begrenzt ist, ist bei gegebener Spannung auch die Leistung begrenzt...

Trotzdem sind 6 V - Systeme nicht zwingend leistungsschwächer.

Mönsch, nu rechne doch mal:

(1) P=U*I

und

(2) U=R*I (Ohm'sches Gesetz) R für den elektrischen Widerstand

2 in 1 einsetzen ergibt

(3) P=R*I² für die Verlustleistung der Leitung.

Aus (1) kann man ablesen, dass bei gleicher Leistung, die Stromstärke beim 6V Netz doppelt so groß sein muss wie beim 12V Netz. Die doppelte Stromstärke macht die vierfache Verlustleistung:

P=R*(2*I)²

Da die Leitungsquerschnitte und die Leistung des Generators begrenzt sind, sind hohe Leistungsaufnahmen der Verbraucher im 6 V Netz eben wenig wünschenswert. Die Verlustleistung steigt ja mit steigender Stromstärke quadratisch, auch die in der LiMa. Da damals auch die 6V LiMa eher schwach auf der Brust waren und dazu noch Gleichstromgeneratoren, musste man sehr zurückhaltend sein, was die Stromstärken anging. Immerhin will man ja keine Verlustleistung produzieren.

Bei beliebigen Leitungsquerschnitten, beliebigen Stromstärken und Generatoren mit beliebig geringem Innenwiderstand und ohne Kohlebürsten hast du Recht, ein 6V Netz wäre nicht zwingend leistungsschwächer. In der realen Welt wird die Leistungsfähigkeit eines 6V Netzes aber eher auf die Probe gestellt als die eines 12V Netzes. Man redet ja bei PKW inzwischen schon über 24 Volt Netze.

Zitat:

@diezge schrieb am 6. März 2015 um 18:43:10 Uhr:

Zitat:

@Johnes schrieb am 6. März 2015 um 12:05:36 Uhr:

Da du die Leuchte weder Innerorts noch auf der Landstraße bei nachfolgenden Verkehr eingeschaltet haben sollst...

Hallo,

da macht die StVO keinen Unterschied. Natürlich darf man die NSL auch innerorts einschalten.

Hier, mal was zu lesen! (1. Treffer bei Google! Gibt noch viel mehr dazu.)

Anders, als im oben verlinkten Text: Ein Verbot in der Kolonne besteht quasi schon! §1 der StVO. ;)

Wikipedia hat auch was dazu: Klick!

MfG

am 9. März 2015 um 13:20

@festbeleuchtung: Es sollte klar sein, dass eine 100 Watt starke Halogenlampe mit nur 6 Volt Betriebsspannung verkabelungstechnisch keinen rechten Sinn machen würde, wie Du ja sehr ausführlich (danke dafür!) dargelegt hast. Eine Rückleuchte, welche mit Leuchtdioden bestückt ist, wäre aber auch mit 6 Volt so hell darstellbar wie mit 12 Volt, einfach weil LED´s schon mit sehr geringen Leistungsaufnahmen sehr viel Licht emittieren, weil die dafür nötigen, höheren Stromstärken nicht in relevanten Größenordnungen operieren würden.

am 9. März 2015 um 20:33

Zitat:

@bbbbbbbbbbbb schrieb am 9. März 2015 um 14:20:00 Uhr:

Eine Rückleuchte, welche mit Leuchtdioden bestückt ist, wäre aber auch mit 6 Volt so hell darstellbar wie mit 12 Volt, einfach weil LED´s schon mit sehr geringen Leistungsaufnahmen sehr viel Licht emittieren, weil die dafür nötigen, höheren Stromstärken nicht in relevanten Größenordnungen operieren würden.

Stümmt.

Mein Beitrag bezog sich auf das Posting

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 5. März 2015 um 09:37:17 Uhr:

Als sie (die Nebelschlussleuchten)vor gut 50 Jahren eingeführt wurde, waren die serienmäßigen Rücklichter (auch dank vieler 6V-Fahrzeuge) so schwach, dass sie schon bei leichtem Nebel einfach nicht mehr sichtbar waren.

und deine Bemerkung, dass 6V Netze nicht zwingend leistungsschwächer sein müssen.

Da LEDs bei hohem Lichtstrom nur wenig elektrische Leistung aufnehmen, könnte man die LEDs auch gut in einem 6V Netz betreiben. Die brauchen ja sehr wenig elektrische Leistung.

Große elektrische Leistungen vertragen sich nun einmal nicht mit niedrigen Spannnungen. Indirekt bestätigst du das. Denn die hohe Lichtausbeute von LEDs kommt mit niedriger elektrischer Leistungsaufnahme daher. Und da vor 50 Jahren LED gerade mal am Anfang ihrer Entwicklung waren und der Automobilbau über LEDs nicht einmal nachgedacht hat, sind die niedrigen elektrischen Leistungen der gewöhnlichen Rückleuchten auch durch das damals durchaus noch vorhandene 6V Netz der PKW erklärlich.

Wenig Leistungsaufnahme macht wenig Licht mit Glühlämpchen. Und das wenige Licht reichte bei Nebel halt nicht aus um gesehen zu werden. Daher die NSL mit erhöhter Leistung.

Die gab es in den 1970gern sogar zum Nachrüsten.

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