Nebelschlußleuchte
hat der Astra H Kombi nur eine Nebelschlußleuchte (links) oder zwei??
bei mir funktioniert nur die Linke
Danke für Eure Antworten
Horst
19 Antworten
Hallo, um das Thema mal wieder hervorzuheben...
Ich hab nen Astra h Bj 2004
Habe zwei Nebelschlusslampen, aber nur die Linke funktioniert...
wollte der Sache mal auf den Grund gehen und hab das Licht ausgebaut und nachgeschaut...
da musste ich feststellen, dass die Lampe zwar da ist, und auch funktioniert,
aber in dem Stecker vom Licht is der Pin überhaupt nicht belegt!!
Das Kabel fehlt einfach im Kabelbaum, ist das normal, oder gibts ne Gute möglichkeit das selber zu machen??
Hab nicht zwei linke Hände, mich würd nur interessieren, ob es ne einfache möglichkeit gibt!!
gruß Freak
Wenn die Birne verbaut ist , brauchst du eigentlich
nur die fehlenden Kabel von links nach rechts
legen.
Dann sollte alles funktionieren.
André
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Na klar ist so , in Deutschland ist halt nur eine Nebelleuchte
links vorgeschrieben und dann bauen die auch
nicht mehr ein als nötig.
Das auf der rechten Seite eine Birne verbaut ist , liegt wohl
daran das beim H dort auch normales Licht sitzt.
Hallo zusammen
habe Kabel von links nach rechts verlegt es funktioniert einwandfrei, die Elektronik
macht auch keine Probleme.
Anm. Vor einiger Zeit habe ich dies schon mal geschrieben, da wurde ich von einigen
heftig kritisiert.
Für die Kritiker, ich habe den Astra Caravan 2 Jahre und die Nebelschlußleuchten
während der Fahrt noch nicht benötigt.
Gruß
Moritz218
Zitat:
Original geschrieben von Moritz218
Hallo zusammenhabe Kabel von links nach rechts verlegt es funktioniert einwandfrei, die Elektronik
macht auch keine Probleme.Anm. Vor einiger Zeit habe ich dies schon mal geschrieben, da wurde ich von einigen
heftig kritisiert.
Für die Kritiker, ich habe den Astra Caravan 2 Jahre und die Nebelschlußleuchten
während der Fahrt noch nicht benötigt.Gruß
Moritz218
Hallo Moritz
und alle anderen
wenn Ihr ein Kabel von links nach rechts verlegt und so eine 2. Nebelschlußleuchte in Betrieb nehmt,
erlischt erstens die Betriebserlaubnis für Euer Fahrzeug (aussage vom TÜV) und zweitens sind in einigen Ländern nur eine (links) Nebelschlußleuchte erlaubt . Solltet Ihr dort Beide einschalten drohen deftige Strafen!!!
freundliche Grüße
Horst
Nur komisch das viele japanische Autos zwei Funktionstüchtige Lampen haben und dies wohl auch ne Zualssung für Deutschland hat.
ISt meiner Meinung nach genauson Schwachsinn, wie das die Amerikaner die hier auf Armeestützpunkten leben sich nicht an die deutschen Vorschriften halten müssen, Zwecks Blinker, Scheibentönung ect..
Zitat:
Original geschrieben von Corsa-Heizer
Nur komisch das viele japanische Autos zwei Funktionstüchtige Lampen haben und dies wohl auch ne Zualssung für Deutschland hat.
ISt meiner Meinung nach genauson Schwachsinn, wie das die Amerikaner die hier auf Armeestützpunkten leben sich nicht an die deutschen Vorschriften halten müssen, Zwecks Blinker, Scheibentönung ect..
Ja gut, das ist das gleiche wie die Nummernschilder vorne rechts bei einigen Alfa Modellen, wäre dann ja auch nicht zulässig.
Hallo zusammen
nur komisch zum erlöschen der Betriebserlaubnis , ich hab vor dem Astra H
einen Fiat Tempra 15 Jahre gefahren ( Baujahr 1991) der hatte von Anfang
2 Nebelschlußleuchten, keine Prüfstelle hat dies jemals beanstandet.
Wir haben noch einen FIAT - UNO (1993) diese primitive Kiste auch auch 2
Nebelschlußleuchten serienmäßig. Keinerlei Beanstandungen bei der HU.
Letzte HU im Mai 08.
Gruß
Moritz218
Zitat:
Original geschrieben von Moritz218
Hallo zusammennur komisch zum erlöschen der Betriebserlaubnis , ich hab vor dem Astra H
einen Fiat Tempra 15 Jahre gefahren ( Baujahr 1991) der hatte von Anfang
2 Nebelschlußleuchten, keine Prüfstelle hat dies jemals beanstandet.Wir haben noch einen FIAT - UNO (1993) diese primitive Kiste auch auch 2
Nebelschlußleuchten serienmäßig. Keinerlei Beanstandungen bei der HU.
Letzte HU im Mai 08.Gruß
Moritz218
Hallo Moritz
das ist richtig Sie sind ja auch so als Neuwagen abgenommen worden, aber bei Fahrzeugen die bei der ersten Abnahme nur ein Nebelschlußlicht haben darf kein zweites zugeschaltet werden!! Das ist eine nichterlaubte technische Veränderung und somit erlischt die Betriebserlaubnis!!
Oder Du fährst zum TÜV und läßt Dir die Veränderung eintragen
mit freundlichen Grüßen
Horst
Zitat:
Original geschrieben von Wedauer
Hallo MoritzZitat:
Original geschrieben von Moritz218
Hallo zusammennur komisch zum erlöschen der Betriebserlaubnis , ich hab vor dem Astra H
einen Fiat Tempra 15 Jahre gefahren ( Baujahr 1991) der hatte von Anfang
2 Nebelschlußleuchten, keine Prüfstelle hat dies jemals beanstandet.Wir haben noch einen FIAT - UNO (1993) diese primitive Kiste auch auch 2
Nebelschlußleuchten serienmäßig. Keinerlei Beanstandungen bei der HU.
Letzte HU im Mai 08.Gruß
Moritz218
das ist richtig Sie sind ja auch so als Neuwagen abgenommen worden, aber bei Fahrzeugen die bei der ersten Abnahme nur ein Nebelschlußlicht haben darf kein zweites zugeschaltet werden!! Das ist eine nichterlaubte technische Veränderung und somit erlischt die Betriebserlaubnis!!
Oder Du fährst zum TÜV und läßt Dir die Veränderung eintragen
mit freundlichen Grüßen
Horst
Danke für den Hinweis
ich lass es halt eintragen
Gruß
Moritz218
Zitat:
Original geschrieben von Moritz218
Danke für den HinweisZitat:
Original geschrieben von Wedauer
Hallo Moritz
das ist richtig Sie sind ja auch so als Neuwagen abgenommen worden, aber bei Fahrzeugen die bei der ersten Abnahme nur ein Nebelschlußlicht haben darf kein zweites zugeschaltet werden!! Das ist eine nichterlaubte technische Veränderung und somit erlischt die Betriebserlaubnis!!
Oder Du fährst zum TÜV und läßt Dir die Veränderung eintragen
mit freundlichen Grüßen
Horstich lass es halt eintragen
Gruß
Moritz218
das wird aber teuer, es kostet nähmlich eine Neuabnahme und ob das die Sache wert ist???
Gruß
Horst