Nebelschlußleuchte(n)

VW Golf 4 (1J)

Hallo.
Hatte irgendwann mal im Internet eine Beschreibung gefunden, wie man auf der rechten (/linken?) Seite auch eine Nebelschlußleuchte anschließt. Kennt jemand die beschreibung? Würd´s gerne probieren...

17 Antworten

Hey...

Schön und gut, aber warum willst du ne zweite Nebelschlußleuchte??

Problem ist, dass ein zweite Nebelschlußleuchte verboten ist.

BMW und Audi (kombi) haben doch auch 2 nebelschlussleuchten, oder nicht? Ebenso ist heute ein Jeep mit 2 Nebelschlussleuchten vor mir hergefahren.

Ich meine, es macht durchaus Sinn, dass nur auf einer Seite eine Nebelschlussleuchte vorhanden ist. Sie ist als solche klar zu erkennen und kann nicht irrtümlich mit den Bremsleuchten verwechselt werden (die trotz gleichem 21W-Leuchtmittel schwächer als eine NSL strahlen).
Im übrigen gibt´s für die Nebelschlussleuchte auch in der dunstigen Jahreszeit kaum Verwendung. Obendrein wird aus Unkenntnis viel Missbrauch mit ihr getrieben. Dabei behandelt die StVO den Gebrauch der NSL eindeutig:
Lediglich unter 50 m Sichtweite, bedingt durch Nebel, darf die NSL eingeschaltet werden - zugleich gilt dann ein Tempolimit von 50 km/h.

Mir persönlich wär´s lieber, es gäbe gar keine NSL an modernen Fahrzeugen - somit wäre eine Quelle potentieller Fehlbedienung ausgeschlossen. Und wenn ich bei 50 m Sichtweite ohnehin (wie vorgeschrieben) auf Sicht fahren muss (d.h. max. 40-50 km/h), genügen mir Abschluss- und Bremsleuchten des vor mir Fahrenden, um bei dessen möglicher Notbremsung ebenfalls rechtzeitig zum Stehen zu kommen. 🙂

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Wo wars heute schon so nebelig das man eine Nebelschlußleuchte gebraucht hat. Es ist so vorgeschrieben um eine Verwechselung mit den Bremslichtern zu vermeiden. Wenn du sowas gesehen hast war das nicht korrekt.

Im Grunde hätte es die Polizei einfach bei solchen Verstößen. Sie halten die Leute an und geben ihne 2 Möglichkeiten zur Auswahl.
Möglichkeit 1:
Sie haben unberechtigterweise die NSL an, weil die Sichtweise mehr als 50m beträgt.
oder
Möglichkeit 2:
Sie haben die NSL berechtigterwiese an, weil die Sicht geringer als 50m beträgt, dann fahren sie aber zu schnell.

Egal für was sich der Fahrer entscheidet, es kostet Geld.

Auf der A6 zwischen Heilbronn und Nürnberg... und dann auf der Landstrasse... so gegen 7Uhr

Ich kann mich da eigentlich nur ktown und rigero anschließen!!

Mich nervt es einfach nur, wie rigero schon gesagt hat, wenn vor mir ein alter Daddi bei leichtem Nieselregen oder ein paar Nebelschwaden die NSL anmacht und man gezwungener Maßen hinter so einem hinterherfahren muss, weil man nicht vorbei kommt!!

Der Einsatz von der NSL bleibt doch bei bestimmt unter 1% im Jahr und dafür was umbauen...

Gruß
Torsten

2 nebelschlussleuchten sind definitiv NICHT verboten..

sie müssen nur symmetrisch angeordnet sein..
weiss nicht ob das beim 4er überhaupt geht.
wenn (udn wenn der platz and er rückleuchte dazu da ist (beim 3er gibts einige rückleuchten da fehlt das loch) dann kannst einfach ne lampe reinmachen, kabel von der einen rückleuchte zur anderen ziehen, und gut is....

Tach

Der Link: http://www.marvinrabben.de/golfiv/Einbauanleitungen/

Ich habe das Glück, das ich eins der ersten Bora Modelle habe, und einfach nur das Birnchen rein machen mußte. Konnte es auch gleich heute morgen nutzen, nur das mit den 50 Kmh Höchstgeschwindigkeit hat nicht so ganz funktioniert.

Also beim Golf geht das ohne Probleme...

Mein Leon hat ab Werk 2 Leuten drin!

Also ich muß umunwunden zugeben, ich hab mich geirrt.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§53d Nebelschlußleuchten

(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.

Achso für alle die selbst etwas stöbern wollen:
Verkehrsportal

Ich werde mir die zweite Nebelschlussleuchte auch anschliessen. Sieht einfach besser aus.
Ich rege mich auch über die Fehlbedienung mancher Zeitgenossen auf, was mich aber noch mehr ärgert ist die "Fehlbedienung" der Nebelscheinwerfer durch Kerle mit "kurzem Sch...." oder Mädels die so "grau" sind und nur so überhaupt einwenig auffallen. Dafür sollten die Kontrollen und Strafen noch härter werden. Denn die Dinger blenden meistens wie Sau, weil sich kaum einer darum kümmert, ob die Teile korrekt eingestellt sind. Motto: Leuchtet ja, also alles in Ordnung. Vielleicht sollte man über eine Technik nachdenken die selbstständig erkennt ob Nebel ist oder nicht und nur dann die entsprechenden Lampen für ein einschalten freigibt.

Ich gebe hier nur meine Meinung wieder.

Zitat:

Original geschrieben von ktown


Im Grunde hätte es die Polizei einfach bei solchen Verstößen. Sie halten die Leute an und geben ihne 2 Möglichkeiten zur Auswahl.
Möglichkeit 1:
Sie haben unberechtigterweise die NSL an, weil die Sichtweise mehr als 50m beträgt.
oder
Möglichkeit 2:
Sie haben die NSL berechtigterwiese an, weil die Sicht geringer als 50m beträgt, dann fahren sie aber zu schnell.

Egal für was sich der Fahrer entscheidet, es kostet Geld.

Kennst du jemanden, der schon mal Strafe gezahlt hat, weil er die NSL an hatte? Ichweiss ja, dass in D die Polizei etwas bescheuert agiert, aber so schlimm wird es ja wohl nicht sein.

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