Nebelschlussleuchte durch AHK verdeckt - zulässig?
Hallo,
habe gerade einen Fall, wo ich etwas stutzig geworden bin.
Fahrzeug wird zur HU vorgestellt. (Peugeot 206 Kombi Typ 2 KFU)
Durch den Anbau der AHK wird die Nebelschlussleuchte verdeckt. Nach meinem Verständnis ist das nicht zulässig. (wie man da drüber weg schaut brauch ich nicht wissen).
Deshalb die Frage an euch, seht Ihr das rein rechtlich auch als Mangel?
PS: Die AHK hat eine E-Kennzeichnung, und wird auch im Handel so als starres Bauteil verkauft. (geschraubt)
In der Anbauanleitung steht weiter nichts dazu.
Grüße
139 Antworten
Wozu? Damit der Haken nicht geklaut wird?
Klar weiß das Auto, ob ein Stecker steckt. Aber unterscheiden, ob es ein Fahrradträger oder ein Anhänger ist, kann es nicht. Dazu müsste der Anhänger oder der Heckträger aktiv ein Signal geben, der ist aber passiv. Und die Stecker sind gleich.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. September 2022 um 08:48:50 Uhr:
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 7. September 2022 um 07:52:32 Uhr:
Echt jetzt? Hab ich noch nicht gesehen. 😰
War mir auch neu, aber gibt's tatsächlich.https://anhaenger-plaza.com/.../...schalter-fur-nebelschlusslicht.html
Wobei ich da direkt auf 13-Polig umrüsten würde bevor ich sowas verbaue.
Gruß Metalhead
Mensch ihr beiden.
Die Dinger gibts seit mindestens Mitte der 60er.
Waren nötig um an Simsonmodellen wie der Kr51 (Schwalbe) Rücklicht und Bremslicht am Fahrzeug abzuschalten.
Gabs auch mit 2 Abschaltkontakten und 2 Schaltkontakten - die waren dann für die Blinker bei S50/51
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. September 2022 um 13:24:58 Uhr:
Klar weiß das Auto, ob ein Stecker steckt. Aber unterscheiden, ob es ein Fahrradträger oder ein Anhänger ist, kann es nicht. Dazu müsste der Anhänger oder der Heckträger aktiv ein Signal geben, der ist aber passiv. Und die Stecker sind gleich.
Das muss er ja auch nicht unterscheiden, sowohl Anhänger als auch Fahrradträger haben eigene Beleuchtungen.
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Doch, das wurde behauptet:
Zitat:
@gardiner schrieb am 6. September 2022 um 20:21:46 Uhr:
Und abschalten muss die Nebelschlussleuchte am Fahrzeug bei Einstecken des Anhängersteckers auch nur bei abnehmbaren Fahrradträgern, bei Anhängern dürfen imho beide NSL leuchten.Grüße der Gardiner
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 7. September 2022 um 13:24:37 Uhr:
Wozu? Damit der Haken nicht geklaut wird?
Überwachung nur wenn der Stecker steckt.
Dann beim Rausziehen (Wagen verschlossen), gibt es bei mir Alarm.
So was meint ich. Ist vorhin vor mir gefahren. Vom Fahrersitz waren die Buchstaben der Erkennungsnr nicht zu lesen.
Und so ein Teil fährt bei uns dauerhaft mit einem Korb auf der Kupplung Rum, da ist das gesamte Kennzeichen nicht zu erkennen.
Mal schauen ob dazu was in Ziffer 22 steht. Ich vermute nicht,dass wird in der BDA zur AHK stehen. Und darauf nagelt einen der Rennleiter nicht fest.
Streng genommen wird auch das nicht legal sein. Nur weil man nicht erwischt wird, bedeutet das noch lange nicht, dass es legal ist. Bin heute morgen auch zu schnell gefahren ... kein Rennleiter hat mich bestraft ... was das deshalb legal?
Kurios finde ich bei sowas eigentlich nur das es das teilweise original gibt.
Dürfte doch so eigentlich gar keine Betriebserlaubnis bekommen.
Vielleicht ist das ja eine abnehmbare, und er lässt sie einfach nur dran. Beim Fahrradträger gäbe es ein Zusatzkennzeichen und mit Anhänger sieht man es eh nicht. Wenn sie aber fest montiert ist, wäre das schon sehr merkwürdig.
Bei dem von mir gezeigten Bild steht in der ZB 1 Ziffer 22 lediglich "ww.AHK lt.EGTG"
Also kein Hinweis für einen Kontrolleur, dass die abnb Ahk bei Fahrt ohne Anhänger zu demontieren ist.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 8. September 2022 um 06:50:37 Uhr:
Bei dem von mir gezeigten Bild steht in der ZB 1 Ziffer 22 lediglich "ww.AHK lt.EGTG"
Also kein Hinweis für einen Kontrolleur, dass die abnb Ahk bei Fahrt ohne Anhänger zu demontieren ist.
Weil es diese Vorschrift in DE auch schlicht nicht gibt 😉 und auch keine EU Richtlinie diesbezüglich
Einzige Ausnahme ist wenn die AHK das Kennzeichen verdeckt, dann muss sie bei nicht- Benutzung auch weg.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. September 2022 um 08:37:27 Uhr:
Hast du sein Bild nicht angesehen? Da geht es ums verdeckte Kennzeichen...
Wir wissen aber nicht, ob es eine abnehmbare ist, und er einfach zu faul war, sie abzunehmen.
Genau solche Vitaras fahren doch immer mit AHK herum. Hier hat meiner Meinung nach der Fahrzeughersteller versagt. Wie kann man ein Kennzeichen derart tief anordnen, dass es zwangsläufig von der AHK verdeckt wird? Hätten sie es doch einfach statt des SUZUKI situiert.
Und ob ne AHK abnehmbar ist oder nicht, hat damit wenig zu tun.